Geheimnisverrat

Geheimnisverrat

Geheimnisverrat ist die unbefugte Preisgabe von Geheimnissen an Dritte. Handelt es sich bei dem Geheimnis um ein Staatsgeheimnis, so spricht man von Landesverrat.

Geheimnisverrat gibt es aber auch in der Wirtschaft, wenn etwa innerbetriebliche Angelegenheiten oder Geschäftsgeheimnisse zwischen Geschäftspartnern unbefugt an Dritte weitergegeben werden (Vorlagenmissbrauch, Verstoß gegen das HGB oder das UWG). In der Regel führt das wenigstens zur außerordentlichen Kündigung der betreffenden Person oder der Geschäftsbeziehung bzw. Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.

Geheimnisverrat im Staatsdienst wird als strafbare Handlung angesehen, wenn er durch eine zu Stillschweigen, das heißt zur Wahrung von Geheimnissen, verpflichtete Person erfolgt. Daher sind die Strafmaße in solch einem Falle besonders hoch. Sie können variieren zwischen hohen Haftstrafen bis hin - in mehr auf Geheimnis fußenden Staatsformen wie Diktaturen - zur Todesstrafe. Häufig wird die Pflicht auf Wahrung von Geheimnissen als mit der Pressefreiheit und dem Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung und dem damit zusammenhängenden Akteneinsichtsrecht im Widerspruch stehend gesehen. Juristisch handelt es sich dabei jedoch um unterschiedliche Zusammenhänge. In verschiedenen Ländern werden Geheimnisstufen unterschieden (z. B. Vertraulich, Geheim, Streng Geheim), siehe Verschlusssache.

Ein Gesetzentwurf soll die Pressefreiheit stärken und den Begriff „Geheimnisverrat“ gesetzlich enger fassen:

Gesetzentwurf der Bundesregierung 2010

Derzeit liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) vor. [1] Nach dem Gesetzentwurf sollen Journalisten sich grundsätzlich nicht mehr der Beihilfe zum Geheimnisverrat strafbar machen, wenn sie geheimes Material, das ihnen zugespielt wurde, veröffentlichen. Der Entwurf sieht darüber hinaus einen besseren Schutz von Journalisten in Bezug auf Beschlagnahmen vor. [2] [3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gesetzentwurf der Bundesregierung Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) auf: bmj.bund.de, 25. August 2010.
  2. Rechtssicherheit für Medien auf: bundesregierung.de, 25. August 2010.
  3. Justizministerin stärkt Freiheit der Presse auf: bmj.bund.de, 25. August 2010.
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