Gebäudeklasse

Gebäudeklasse

In Deutschland werden Gebäude gemäß den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer in Gebäudeklassen eingeteilt. Die Einstufung eines Gebäudes in eine Gebäudeklasse richtet sich nach der Höhe und nach der Fläche des Gebäudes. Jedes Bundesland regelt hierbei in den jeweiligen Landesbauordnungen die Einteilung der Gebäudeklassen unterschiedlich. Die Einteilung der Gebäude in verschiedene Gebäudeklassen hängt hierbei mit unterschiedlichen Bauteil- und Baustoffanforderungen zusammen. Je höher z. B. die Gebäudeklasse ist, desto höher sind die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile.

Inhaltsverzeichnis

Gebäudeklassen nach Musterbauordnung[1]

  • Gebäudeklasse 1:

a) freistehende Gebäude mit einer Höhe *) bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und

b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,

  • Gebäudeklasse 2

Gebäude mit einer Höhe *) bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,

  • Gebäudeklasse 3:

sonstige Gebäude mit einer Höhe *) bis zu 7 m,

  • Gebäudeklasse 4:

Gebäude mit einer Höhe *) bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²,

  • Gebäudeklasse 5:

sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.

*) Höhe der Fußbodenoberkante des obersten Aufenthaltsraumes bezogen auf das mittlere Geländeniveau

Gebäudeklassen in Berlin

  • Gebäudeklasse 1:

a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche und
b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,

  • Gebäudeklasse 2:

Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche,

  • Gebäudeklasse 3:

sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m,

  • Gebäudeklasse 4:

Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche,

  • Gebäudeklasse 5:

sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.

Gebäudeklassen in Hessen

  • Gebäudeklasse 1:

a) freistehende Gebäude bis zu 7 m Höhe mit nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,
b) freistehende landwirtschaftlich genutzte Gebäude,

  • Gebäudeklasse 2:

Gebäude bis zu 7 m Höhe mit nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,

  • Gebäudeklasse 3:

sonstige Gebäude bis zu 7 m Höhe,

  • Gebäudeklasse 4:

Gebäude bis zu 13 m Höhe und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² in einem Geschoss,

  • Gebäudeklasse 5:

sonstige Gebäude bis zu 22 m Höhe.

Die Höhe ist hierbei das Maß der Oberkante des Rohfußbodens des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum vorhanden oder möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel.

Gebäudeklassen in Thüringen

  • Gebäudeklasse 1:

a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche und
b) freistehende Gebäude, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,

  • Gebäudeklasse 2:

Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche,

  • Gebäudeklasse 3:

sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m,

  • Gebäudeklasse 4:

Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche,

  • Gebäudeklasse 5:

sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.

Die Höhe ist hierbei das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, an den zum Anleitern bestimmten Stellen über der Geländeoberfläche.

Bei der Berechnung der Brutto-Grundflächen bleiben Flächen in Kellergeschossen außer Betracht.[2]

Gebäudeklassen in Bayern

  • Gebäudeklasse 1:
a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und
b) land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,
  • Gebäudeklasse 2:

Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,

  • Gebäudeklasse 3:

sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m,

  • Gebäudeklasse 4:

Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²,

  • Gebäudeklasse 5:

sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.

Quellen

  1. Musterbauordnung (MBO) der ARGEBAU (Bauministerkonferenz)
  2. Thüringer Bauordnung, zuletzt geändert 5. Februar 2008, Stand 2009

Links

Bauvorschriften in Berlin
Bauvorschriften in Hessen
Bauvorschriften in Thüringen

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