Fürstentum Walachei

Fürstentum Walachei
Wappen des Fürstentums Walachei

Das Fürstentum Walachei (rumänisch Principatul Valahiei) bildete sich zu Beginn des 14. Jahrhunderts unter dem Wojewoden Basarab I. (Regierungszeit ca. 1310–1352) als Staatswesen mit dem Zentrum in Câmpulung (später in Curtea de Argeș) heraus,[1] das aber noch bis etwa 1330 unter dem Supremat des Königreichs Ungarn stand,[2] dem Jahr der Schlacht bei Posada, in der König Karl von Ungarn den Walachen militärisch unterlag.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Nach mehreren Kämpfen und trotz erbittertem Widerstand durch den Fürsten Mircea den Alten zwang Sultan Bayezid I., nach der Eroberung Bulgariens durch die Annexion des bulgarischen Zarats von Weliko Tarnowo 1393/1395 (wodurch die Walachei eine gemeinsame Grenze zu den türkischen Osmanen bekam) und den Schlachten von Rovine und Nikopolis, die Walachei 1396[3] in ein Abhängigkeitsverhältnis[4] zum Osmanischen Reich. Sie hatte Tributleistungen an den Sultanshof in Edirne (ab 1453 in Konstantinopel) zu leisten, die im Lauf der Jahrhunderte die innere Autonomie des Staates sicherten,[5] zudem eine gewaltsame Eroberung und Islamisierung des Fürstentums verhinderten. Nach dem politischen Sturz des Fürsten Vlad III. Drăculea, 1462, vertiefte sich jedoch die politische Abhängigkeit zum Nachbarn im Süden. Das Fürstentum wurde aufgrund schwacher Herrscher und interner Machtkämpfe innerhalb der Bojarenoligarchie in den folgenden Jahrhunderten de facto ein Schutz- und Vasallenstaat des Osmanischen Reiches, wodurch die walachischen Fürsten (betitelt auch mit Wojewode oder Hospodar) zusätzlich, neben den Tributzahlungen, zur Heerfolge in der Osmanischen Armee verpflichtet wurden. An der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert erkämpften sich die Walachei und andere osmanische Schutzstaaten in der Region aufgrund einer Schwächephase des Osmanischen Reiches kurzzeitig ihre Unabhängigkeit zurück. Das Fürstentum Walachei wurde 1600 erstmals mit dem Fürstentum Siebenbürgen und dem Fürstentum Moldau im Zuge einer knapp einjährigen Personalunion unter Fürst Michael dem Tapferen vereinigt. Die Donaustädte Brăila, Giurgiu und Turnu Măgurele standen allerdings weiterhin unter direkter osmanischer Herrschaft in den Jahren 1417–1829.

Die Vereinigung mit dem Fürstentum Moldau im Jahr 1859 war der Ursprung des am 24. Dezember 1861 proklamierten Staates Rumänien, der als Nachfolger beider Staaten gilt.

Galerie

Siehe auch

Literatur

  • Steven W. Sowards: Moderne Geschichte des Balkans. Der Balkan im Zeitalter des Nationalismus, BoD 2004, ISBN 3-8334-0977-0.
  • Daniel Ursprung: Die Walachei als historische Region – Schnittstelle europäischer Verflechtungen an der Peripherie, in: Rumänien: Raum und Bevölkerung. Geschichte und Geschichtsbilder. Kultur. Gesellschaft und Politik heute. Wirtschaft. Recht und Verfassung. Historische Regionen. Hrsg. von Thede Kahl, Michael Metzeltin, Mihai Răzvan Ungureanu. Lit Verlag, Wien/Münster 2006, S. 807–824 (zugleich Sonderband der Österreichischen Osthefte – Zeitschrift für Mittel-, Ost- und Südosteuropaforschung, 48/2006), ISBN 3-8258-0069-5 und ISBN 3-7000-0593-8.

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Gerhard Ernst: Romanische Sprachgeschichte, S. 736
  2. Ebba Hagenberg-Miliu, Ebba-Christina Hagenberg-Miliu: Rumänien, S. 38
  3. laut Brigitta Gabriela Hannover: Bukarest, S. 28, ab 1396 Tributzahlungen und Anerkennung der Oberhoheit, laut Ebba Hagenberg-Miliu, Ebba-Christina Hagenberg-Miliu: Rumänien, S. 38, erst 1415 Tributpflicht inklusive Vasalleneid; laut Daniel Ursprung: Herrschaftslegitimation zwischen Tradition und Innovation, S. 41, ab 1415/17 nur reguläre Tributzahlungen ohne Vasalleneid
  4. Ein genauer Zeitpunkt für den Beginn des Abhängigkeitsverhältnisses der Walachen zu den Osmanen ist kaum festzuhalten, da es sich um einen schrittweisen, von Rückschlägen unterbrochenen Prozess handelte, der nie verbindlich geregelt wurde. Zu Beginn standen vereinzelte, später regelmäßige Tributzahlungen zur Aufrechterhaltung des Friedens. Die Wojewoden betrachteten die Leistung von Tributen als eine Abgabe zum Erkauf des Friedens, während die osmanische Seite dies als Unterwerfung unter die Vorherrschaft des Sultans deutete..., Daniel Ursprung: Herrschaftslegitimation zwischen Tradition und Innovation, S. 41
  5. Klaus Kreiser: Der osmanische Staat 1300–1922, S. 21

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