Fürsprecher

Fürsprecher

Rechtsanwalt oder Anwalt (französisch Avocat, italienisch Avvocato, rätoromanisch Avocat) ist in der Schweiz die Berufsbezeichnung für Juristen mit Anwaltspatent, das heisst Juristen, die zur Ausübung des Anwaltsberufes befähigt und befugt sind. In den Kantonen Basel-Stadt und Baselland wird auch die Bezeichnung Advokat, in den Kantonen Bern und Solothurn auch Fürsprecher, im letzteren auch Fürsprech verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für den Anwaltsberuf in der Schweiz sind das Bundesgesetz vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA)[1] sowie die kantonalen Anwaltsgesetze[2]. Das BGFA wurde im Rahmen der Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU eingeführt; es regelt einerseits die Bedingungen für Tätigkeit von ausländischen Rechtsanwälten in der Schweiz und gewährleistet andererseits die Freizügigkeit von Rechtsanwälten innerhalb der Schweiz.

Die Ausübung des Anwaltsberufes in der Schweiz ist an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere muss ein kantonales Anwaltspatent erlangt werden. Gemäss BGFA sind dafür ein juristischer Studienabschluss, ein mindestens einjähriges Praktikum in der Schweiz (12 Monate netto, das heisst mit den üblichen Ferien 13 bis 14 Monate) und eine theoretisch-praktische Fähigkeitsprüfung. Im Kanton Zürich beispielsweise besteht die Anwaltsprüfung aus einer zehnstündigen schriftlichen Prüfung und einer mehrstündigen mündlichen Prüfung. Für die Tätigkeit als Rechtsanwalt ist darüber hinaus eine Berufshaftpflichtversicherung notwendig. Je nach Tätigkeit ist auch der Eintrag in das jeweilige kantonale Anwaltsregister erforderlich.

Fachanwalt

Seit 2006 vergibt der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) in verschiedenen Rechtsgebieten wie beispielsweise Arbeitsrecht und Familienrecht Fachanwaltstitel. Voraussetzung dafür ist unter anderem mindestens fünf Jahre Berufspraxis im entsprechenden Rechtsgebiet.[3] Der erste Kurs für den Fachanwalt Familienrecht fand 2007/2008 statt. Die Fachausbildung dauerte ein Jahr. Der Stoff wurde in mehreren Modulen vermittelt.

Anwaltskanzleien

Die meisten Schweizer Rechtsanwälte sind allein tätig oder bilden mit einigen wenigen anderen Rechtsanwälten eine Praxisgemeinschaft (Partnerschaft). Gleichzeitig besteht seit Anfang 1990er-Jahre eine Entwicklung hin zu grösseren und spezialisierten Anwaltskanzleien, speziell auch im Bereich des Wirtschaftsrechts. Nachfolgend eine Aufzählung der zehn grössten Anwaltskanzleien der Schweiz, wobei alle über eine Niederlassung in Zürich verfügen[4]:

  1. Lenz & Staehelin (140 Rechtsanwälte)
  2. Bär & Karrer (110)
  3. Schellenberg Wittmer (103)
  4. Homburger (98)
  5. Pestalozzi Lachenal Patry (PLP, 90)
  6. VISCHER (83)
  7. Baker & McKenzie (78)
  8. Froriep Renggli (76)
  9. Niederer Kraft & Frei (NKF, 70)
  10. Bratschi, Wiederkehr & Buob (70)

Seit 2007 dürfen sich Anwaltskanzleien in den meisten Schweizer Kantonen auch als Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) organisieren. Im Kanton St. Gallen sind diese Organisationsformen für Anwaltskanzleien ausdrücklich untersagt.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesgesetz vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR)
  2. Im Kanton Zürich beispielsweise das Anwaltsgesetz (AnwG) vom 17. November 2003
  3. Informationen zum Fachanwaltstitel auf der Websites des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV)
  4. Birgit Voigt in der NZZ am Sonntag vom 6. Januar 2008, Fusion unter Anwaltskanzleien in der Schweiz
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