Friedrich von Römer

Friedrich von Römer
Friedrich Römer 1848. Lithographie nach einer Zeichnung von Valentin Schertle.

Christof Gottlob Heinrich Friedrich Römer, seit 1852 von Römer, (* 4. Juni 1794 in Erkenbrechtsweiler; † 11. März 1864 in Stuttgart) war ein liberaler deutscher Politiker.

Römer studierte von 1812 bis 1814 evangelische Theologie an der Universität Tübingen, leistete seinen Militärdienst ab und studierte anschließend, ebenfalls in Tübingen, Rechtswissenschaften.

Nach Tätigkeiten in der Militärjustiz, zuletzt als Kriegsrat, trat er 1833 aus dem Staatsdienst aus, da ihm als Beamten die Wahrnehmung seines Abgeordnetenmandats verweigert wurde und arbeitete als Anwalt. Von 1833 bis 1838 und dann wieder von 1845 bis 1848 gehörte er dem württembergischen Landtag an.

Als einer der führenden süddeutschen Liberalen nahm er an der Heppenheimer Tagung und der Heidelberger Versammlung teil. Er gehörte dem Siebenerausschuss an, der die Einberufung des Vorparlaments und die Frankfurter Nationalversammlung vorbereitete.

Im März 1848 wurde er im Rahmen der Märzrevolution zum württembergischen Justizminister berufen und führte faktisch die Regierungsgeschäfte der Stuttgarter Märzregierung. Durch seine Bemühungen nahm Württemberg am 28. April 1849 als erstes Königreich die Reichsverfassung an.

1848 wurde er zum Ehrenbürger der Stadt Stuttgart ernannt.

Vom 18. Mai 1848 bis zum 6. Juni 1849 war er fraktionsloser Abgeordneter für Göppingen in der Frankfurter Nationalversammlung. Er gehörte unter anderem dem Verfassungsausschuss an. Im Mai 1849 organisierte er den Umzug der gescheiterten Nationalversammlung von der Frankfurter Paulskirche in das Stuttgarter Ständehaus (Rumpfparlament). Da die dort gefassten Beschlüsse allerdings die württembergische Autonomie in Frage stellten und eine Bedrohung für die Integrität des Landes darstellten, war seine Abgeordnetentätigkeit nicht mehr mit seiner Rolle als Justizminister des Königreichs Württemberg zu vereinbaren. Daher legte er sein Abgeordnetenmandat nieder, entzog dem erst seit dem 6. Juni tagenden Rumpfparlament am 8. Juni 1849 den Tagungsort und wies die Versammlung am 17. Juni aus Württemberg aus. Von der Linken wurde er daraufhin als Totengräber der Frankfurter Nationalversammlung angefeindet.

Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung im Oktober 1849 wurde er 1850 wieder Mitglied des württembergischen Landtags, dem er bis 1863 angehörte. Sein Nachfolger als neuer leitender Minister wurde Johannes von Schlayer.

Römer war zweimal verheiratet und hatte vier Kinder aus erster und acht Kinder aus zweiter Ehe. Einer seiner Kinder aus erster Ehe war der Rechtswissenschaftler und Politiker Robert Römer, aus zweiter Ehe der Rechtsanwalt Max Römer (MdR).

Literatur

  • Frank Raberg: Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten. 1815–1933. W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2001, ISBN 3-17-016604-2, S. 734 (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg).
  • Eugen Schneider: Römer, Friedrich von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 29, Duncker & Humblot, Leipzig 1889, S. 117–120.

Siehe auch


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