Freiin

Freiin

Der Freiherr (bisweilen mit der Höflichkeitsanrede „Baron“ angesprochen) gehörte zum titulierten Adel im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und im Deutschen Reich bis 1919. Im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat „von“ im Namen trug, gehörten zum betitelten Adel die Titel Freiherr, Graf, Fürst und Herzog, wobei man zwischen dem Ritterstand und dem Herrenstand unterschied; der Herrenstand begann beim Freiherren.

Seit 1919 sind ehemalige Adelstitel in Deutschland namensrechtlich lediglich Bestandteile des Familiennamens, so dass z. B. aus „Freiherr Wernher v. Braun“ „Wernher Freiherr von Braun“ wurde. Dennoch gehört es bis in die Gegenwart - vor allem in ländlichen Regionen - zur Gepflogenheit, einen Freiherrn höflichkeitshalber mit „Baron“ anzureden, also z. B. „Baron von Braun“, „Baron Braun“ oder „Herr Baron“ (die Betonung liegt in diesem Fall oft auf der zweiten Silbe). Insbesondere bei Vereinigungen, die aus Mitgliedern des historischen Adels bestehen, ist es zudem üblich, den Titel dem Vornamen voranzustellen sowie im Briefverkehr die dem Titel entsprechende Anrede in abgekürzter Form (z. B. „S.H.“) hinzuzufügen. Seit der Frühen Neuzeit gilt die Anrede „Baron“ in Deutschland, wo es kein zum Hochadel zählendendes Baronat wie in England gab, als eleganteres Äquivalent für „Freiherr“; siehe Baron.

In Österreich sind seit 1919 die ehemaligen Adelstitel namensrechtlich vollständig abgeschafft (und unter Strafandrohung verboten; das gilt auch für die Führung ausländischer Adelstitel) und daher im Gegensatz zu der in Deutschland geltenden Regelung auch nicht Bestandteil des Nachnamens. So würde z. B. „Wernher Freiherr von Braun“ in Österreich „Wernher Braun“ heißen. Jedoch wird auch in Österreich manchmal aus Höflichkeit die Anrede „Baron“ verwendet, sofern noch bekannt ist, dass der Angesprochene bzw. seine Vorfahren vor 1919 dem Freiherrnstande angehörten.

Inhaltsverzeichnis

Ausland

Während in vielen europäischen Ländern der dem Freiherrn entsprechende Titel „Baron“ geführt wurde, wird der Zusatz „Freiherr“ auch beispielsweise in Skandinavien benutzt (schwedisch: friherre).

Vergleichbare Adelsprädikate:

  • Italien - barone, baronessa
  • England - Baron, Baroness
  • Schweden - friherre, friherrinnan (fröken (Fräulein) für die Freiin)
  • Dänemark - Baron, Baronesse (ebenso für die Freiin)
  • Norwegen - friherre, friherrin (ebenso für die Freiin)
  • Finnland - vapaaherra
  • Niederlande - Baron

Weibliche Form

Die weibliche Form lautet „Freifrau“ (Baronin) für die Frau eines Freiherrn bzw. „Freiin“ (Baronesse) für die ledige Tochter eines Freiherrn. Nach einer Entscheidung des Reichsgerichtes während der Weimarer Republik, die in Deutschland bis heute Bestand hat, dürfen sich die Ehefrauen von Freiherren namensrechtlich korrekt „Freifrau“ nennen (z. B. Ilselore Freifrau von Braun; eine gegenteilige Meinung wollte auf der Schreibweise „Ilselore Freiherr von Braun“ bestehen). Seitdem umgangssprachlich „Fräulein“ für eine unverheiratete Frau außer Gebrauch gekommen ist, wird die Form „Freiin“ von einigen Trägerinnen als diskriminierend empfunden. Eine Namensänderung in „Freifrau“ steht von behördlicher Seite diesbezüglich in der Regel nichts entgegen.

Anrede

Angehörigen freiherrlicher Familien standen im 17. und 18. Jahrhundert die Anrede Wohlgeboren, später Hochwohlgeboren bzw. Hoch- und Wohlgeboren zu.

Reichsfreiherr

Reichsfreiherr ist eine Standesbezeichnung. Als Reichsfreiherren werden hauptsächlich alle diejenigen bezeichnet, die mit Reichsgut direkt vom Kaiser oder von einer Reichsstadt belehnt waren (Reichsunmittelbarkeit) sowie deren Nachfahren. Dies, ohne dass es einer förmlichen Bezeichnungsverleihung bedarf. Gemäß Geburtsrecht werden auch diejenigen als Reichsfreiherren bezeichnet, deren Vorfahren mit einem solchen Lehen belehnt waren, auch wenn eine solche Belehnung bei ihnen nicht (mehr) gegeben ist. Einigen solcher Familien wurde vom Kaiser eine ähnliche, jedoch längere Bezeichnung schriftlich bestätigt, ohne dass dies eine Bevorzugung bedeutete. Es kam auch durch den Kaiser zu förmlichen Verleihungen einer ähnlichen, jedoch längeren Bezeichnung, ohne dass reichsunmittelbare Belehnung vorlag. Seit 1806 schmücken sich einige freiherrliche Familien, die nicht wie beschrieben reichsunmittelbar waren, mit dem Attribut „Reichsfreiherr“, um sich von dem napoleonischen und nachnapoleonischen „neuen“ Adel aus ihrer Sicht positiv zu unterscheiden.

Einige bekannte Titelträger

Beispiele für Freifrauen bzw. Freiinnen:

Beispiele für sogenannte Reichsfreiherrn:

Beispiele für neuzeitliche Ritter

Freiherrenkrone

Alte Freiherrenkrone.
Allgemeine Baronskrone.

Die Freiherrenkrone ist eine Rangkrone und gewöhnlich als ein Reif ausgebildet, aus dessen oberen Rand sieben perlenbesetzte hohe Zacken hervorragen (Adelskrone: fünf Zacken, Grafenkrone: neun Zacken). Bei einer flacheren Form liegen die Perlen direkt auf dem Reif auf, unter Wegfall der Zacken.

Von dieser deutschen Freiherrenkrone sind die französische, schwedische, spanische, portugiesische, belgische und englische Freiherrenkrone zu unterscheiden.

Literatur

  • Wolfgang Ribbe/Eckart Henning: Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung. Verlag Degener &Co., Neustadt an der Aisch 1980, ISBN 3-7686-1024-1
  • Eugen Haberkorn/Joseph Friedrich Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker 2. 6. Auflage. Francke Verlag, München 1964, ISBN 3-7720-1293-0
  • Schulze Pellengahr, Christian: Wirksamwerden einer Adelsverleihung nach der Wiedervereinigung? In: Das Standesamt 56 (2003), S. 193 - 198.

Siehe auch


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