Frauenstudium

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Frauenstudium bezeichnet die Möglichkeit für Frauen einer universitären Ausbildung zu folgen und wird als Teil der allgemeinen höheren Bildung, genauer der Frauenbildung, betrachtet.

Inhaltsverzeichnis

Historische Entwicklung

In der Antike und im frühen Mittelalter war es für Frauen zwar nicht üblich, aber dennoch möglich, an Akademien zu studieren und zu lehren. Berichte über prominente Ärztinnen, Architektinnen, Philosophinnen und andere weibliche Gelehrte aus dem Alten Ägypten, dem Antiken Griechenland oder dem Römischen Reich sind überliefert.

Nachdem in der mittelalterlichen Feudalgesellschaft Schulen und Universitäten zunehmend kirchlichen Vorgaben folgten, bekamen Mädchen jahrhundertelang fast nur dann Zugang zu Bildung, wenn ihre Familie einem Kloster eine Mitgift übereignete.[1] Medizinische Studien und Lehre waren für Frauen eine der letzten Möglichkeiten, sich akademisch zu betätigen. Eine berühmte Ärztin des Mittelalters war Trotula di Ruggiero, die vermutlich im 11. Jahrhundert als praktische Ärztin an der Medizinschule in Salerno wirkte. Sie schrieb mehrere Abhandlungen über die medizinische Praxis und arbeitete gemeinsam mit ihrem Mann und ihren Söhnen an der medizinischen Enzyklopädie Practica Brevis. Im Haupttext der Schule von Salerno, De Aegritudinum Curatione aus dem 12. Jahrhundert, sind Texte der sieben Großmeister der Schule enthalten, darunter auch Trotulas Lehren.

Frühester Wegbereiter des Umschwungs zugunsten der Schulbildung von Mädchen und Frauen war der Bischof der böhmisch-mährischen Brüdergemeine, Jan Amos Comenius, mit seiner Formel darüber, wie Wissen weitergegeben werden solle: „Omnes, omnia, omnino“ (Alle sollen alles allumfassend lernen dürfen).

Als mit der Aufklärung die Ideen staatlicher Schulen und einer allgemeinen Schulpflicht aufkamen, dauerte es nicht lange, bis auch über den Einbezug von Mädchen in diese Schulpflicht diskutiert wurde. Zu dem Zeitpunkt bestand für Mädchen und junge Frauen die einzige Möglichkeit für einen höheren Schulabschluss im Besuch einer höheren Töchterschule. In dieser wurden Mädchen auf ihre spätere Rolle als Ehefrau und Hausverwalterin vorbereitet. Im Lehrplan standen neben den schönen Künsten auch Handarbeits- und Hauswirtschaftsunterricht. Mehr brauchten Mädchen, nach damaligem gesellschaftlichen Konsens, nicht zu lernen.

Hand in Hand mit den Forderungen der ersten Frauenbewegung nach den Bürgerrechten für Frauen ging auch die Forderung nach dem Zugang zum institutionellen Bildungssystem sowie der Berufsausbildung für Frauen, welche bisher den Männern vorbehalten waren. Insbesondere der Zugang von Frauen zu den Universitäten war über ein Jahrhundert lang heiß diskutiert und umstritten. Bevor sie zugelassen wurden, hatte man darüber gestritten, ob Frauen von ihrer geistigen Leistungsfähigkeit und körperlichen Verfassung her überhaupt für ein Studium geeignet wären.

An der Universität Zürich konnten bereits 1840 erste Hörerinnen die Hochschule besuchen, seit 1863 inskribieren, so die Schriftstellerin Ricarda Huch, die 1892 in Zürich mit einer historischen Arbeit promoviert wurde. 1849 wurde das erste Frauencollege der Universität London gegründet, und zwischen 1870 und 1894 in fast ganz Europa das Frauenstudium eingeführt. Nur Preußen und Österreich-Ungarn bildeten die Nachzügler.[2]

"In Holland werden die Frauen zum Universitätsstudium in allen Fakultäten zugelassen; besondere Gesetze sind dafür nicht vorhanden."[3]

"In Italien sind den Frauen durch ein Universitäts-Reglement vom 8. Oktober 1876 alle Universitäten eröffnet."[4]

"Seit dem Jahre 1894 werden auch in der Türkei die Frauen zum Studium zugelassen. Diese Zulassung beschränkt sich jedoch vorläufig nur auf die medizinische Fakultät.[5]

"Infolge eines seinerzeit vielbesprochenen königlichen Dekrets wurde auch in Ungarn, und zwar erst im Jahre 1895, den Frauen die medizinische und philosophische Fakultät eröffnet. [...] Übrigens ist in jedem Falle noch die besondere Erlaubnis des Unterrichtsministers einzuholen."[6]

Frauenstudium in Deutschland

Dorothea Erxleben aus Quedlinburg war 1754 die erste promovierte Frau in den deutschen Staaten. Von ihrem Vater, einem Arzt, war sie privat in theoretischer und praktischer Medizin unterrichtet worden und wurde gemäß einem Befehl des preußischen Königs an der Universität Halle zur Promotion zugelassen. Im Januar 1754 reichte sie ihre Dissertation mit dem Titel „Academische Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten“ ein. Am 6. Mai desselben Jahres trat sie in Halle zum Promotionsexamen an, das sie mit großem Erfolg ablegte.

Im März 1817 erhielt Marianne Theodore Charlotte v. Siebold Heidenreich, geb. Heiland (1788-1859), in Gießen die Doktorwürde in der Entbindungskunst mit der Arbeit "Über Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter und über Bauchhöhlenschwangerschaft insbesondere". Ihre Mutter Josepha von Siebold wurde 1815 im gleichen Fachgebiet bereits ehrenhalber von der Gießener Universität promoviert. Die Universität Marburg verlieh 1827 eine philosophische Ehrendoktorwürde an die Schriftstellerin Daniel Jeanne (Johanna) Wyttenbach geb. Gallien (1773-1830) aus einer französisch-schweizerischen Familie.

Dorothea Schlözer (Philosophie, 1787 [ohne Anfertigung einer Dissertation]), Sofja Kowalewskaja (Mathematik, 1874), Julia Lermontowa (Chemie, 1874), Margaret Maltby (Physikalische Chemie, 1895), alle in Göttingen, sowie Katharina Windscheid (Philosophie, 1895 in Heidelberg), Elsa Neumann (Physik, 1899 in Berlin) und Clara Immerwahr (Chemie, 1900 in Breslau) waren weitere Frauen, die früh in Deutschland einen Doktorgrad erhielten.

1897 gab Arthur Kirchhoff das Buch "Die akademische Frau. Gutachten herausragender Universitätsprofessoren, Fachlehrer und Schriftsteller über die Befähigung zum wissenschaftlichen Studium und Beruf" heraus.[7] Von den 100 Stellungnahmen sprach sich knapp die Hälfte positiv aus; ein Drittel (zum Beispiel Max Planck) lehnte das Frauenstudium - teils kategorisch - ab. Kirchhoff selbst plädierte in seinem Vorwort dafür.[8] [9] Kirchhoffs Buch enthält ein Kapitel "Berichte aus dem Ausland"; in diesem wird die Situation in "Amerika, Belgien, Dänemark, England, Frankreich, Holland, Italien, Rußland, Schweiz, Türkei, Ungarn" geschildert.[10]

Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wurde an deutschen Universitäten allmählich die Immatrikulation von Frauen erlaubt. Jahrhundertelang waren die Hochschulen eine (fast) ausschließlich männliche Domäne gewesen. Das zentrale Anliegen der Frauenbewegung im Deutschen Kaiserreich war die Verbesserung der Frauenbildung und der Zugang zu Männern vorbehaltenen Berufen und Bildungswegen. 1888 reichte der Allgemeine Deutsche Frauenverein eine Petition beim preußischen Abgeordnetenhaus ein, die um die Zulassung von Frauen zum Medizinstudium und zur wissenschaftlichen Lehrerinnenausbildung bat. Im selben Jahr forderte der Frauenverein Reform die Zulassung zu allen Fächern. Unmittelbare Erfolge konnten diese Initiativen jedoch nicht verbuchen.

Erfolgreich war hingegen das pragmatische Vorgehen von einzelnen Frauen, die Ausnahmegenehmigungen erwirkten. Diese Ausnahmegenehmigungen erwiesen sich bald als die Hintertür, durch die Frauen der Zugang zu den Universitäten gelang: was als Ausnahme begann, wurde schließlich schnell zur Regel. Der erste Schritt dazu war die Zulassung von Frauen als Gasthörerinnen, so in Preußen ab 1896. Hope Bridges Adams Lehmann war die erste Frau in Deutschland, die ihr Medizinstudium als Gasthörerin mit einem Staatsexamen abschloss. Ihr Abschluss in Leipzig 1880 wurde jedoch offiziell nicht anerkannt. Daraufhin wurde sie in Bern promoviert und erhielt 1881 in Dublin die britische Approbation.

Die weitaus meisten Gasthörerinnen besuchten die Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin. Jüdische Frauen, besonders solche aus dem Russischen Reich, waren unter den ersten Jahrgängen besonders stark vertreten. An der Medizinischen Fakultät stellten sie sogar die Mehrheit der Studentinnen. Viele dieser Frauen hatten zuvor in der Schweiz studiert, konnten also schon Studienleistungen vorweisen. Die guten Erfahrungen, die Schweizer Universitäten mit studierenden Frauen gemacht hatten, waren auch ein wichtiges Argument für die Öffnung der deutschen Hochschulen für Studentinnen. So betrachtet ist die Einführung des Frauenstudiums in Deutschland auch den vielen russisch-jüdischen Frauen zu verdanken, die an Schweizer Universitäten studierten. Die bekannteste unter ihnen war Rosa Luxemburg, die in den 1890er Jahren an der Universität Zürich Volkswirtschaft studierte. Ein anderes Beispiel ist die Philosophin Anna Tumarkin, die erste Professorin der Universität Bern.[11]

Dr. phil. Barbara Renz soll die erste Frau gewesen sein, deren Doktorgrad, den sie sich in Rom erworben hatte, 1902 im Königreich Bayern anerkannt wurde. Die Arbeit an einer Universität blieb ihr jedoch weiterhin untersagt.

Nachdem Frauen an der Philosophischen Fakultät der Universität Heidelberg seit 1895 widerruflich studieren konnten, wurde ihnen im Großherzogtum Baden als erstem deutschen Land per Erlass vom 28. Februar 1900 der volle Zugang zu Universitätsstudien ermöglicht. Ab dem Sommersemester 1900 waren Frauen an beiden Landesuniversitäten, in Freiburg im Breisgau und Heidelberg, als ordentliche Studierende zugelassen.[12] Unter ihnen war die jüdische Medizinstudentin und spätere Ärztin Rahel Straus, die darüber in ihren Memoiren berichtet (Wir lebten in Deutschland. Stuttgart: DVA 1961).

Am 16. Mai 1904 genehmigte der württembergische König in einem Erlass, dass „reichsangehörige weibliche Personen unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Weise wie männliche Personen an der Universität Tübingen“ als Studierende immatrikuliert werden. In Preußen wurde das Frauenstudium erst 1908 allgemein erlaubt. Im Jahre 1913 waren etwa 8 % aller Studierenden weiblichen Geschlechts; bis 1930 stieg dieser Anteil auf etwa 16 %.

An der Universität Freiburg wurde 1916 Edith Stein "summa cum laude" promoviert und erste deutsche Universitätsassistentin in Philosophie bei Edmund Husserl; er sprach ihr zwar die Fähigkeit zur Habilitation zu (in ihrer Habilitationsschrift "Endliches und ewiges Sein" setzte sie sich u.a. mit seinem Werk und mit ihrem Nachfolger Heidegger auseinander), verbaute ihr als Frau den Weg dazu aber "aus grundsätzlichen Erwägungen".

Die Nationalsozialisten kündigten nach ihrer Regierungsübernahme an, den Anteil der Studentinnen auf unter 10 % zu senken. Diese Maßnahme wurde aber nur ansatzweise umgesetzt und später stillschweigend wieder aufgehoben. Tatsächlich nahm seit 1936 die Zahl studierender Frauen wieder zu (Vgl. dazu auch die Studie von Claudia Huerkamp Bildungsbürgerinnen: Frauen im Studium und akademischen Berufen 1900–1945, s. Literaturangaben).

In der DDR wurde das Frauenstudium besonders seit Mitte der 1960er Jahre stark gefördert, da der anhaltende Fachkräftemangel sich immer negativer auf die Volkswirtschaft auszuwirken drohte. Im Jahre 1986 erreichte der Anteil der weiblichen Studierenden den historischen Höchststand von 50,3 %.

1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1989
Weibliche Studierende 19,2 % 25,5 % 25,2 % 26,1 % 35,4 % 48,2 % 48,7 % 50,1 % 48,6 %

Deutsche Demokratische Republik: Anteil der weiblichen Studierenden an den Studierenden im Hochschulstudium (ohne Forschungsstudium).
Quelle: Statistisches Jahrbuch der DDR 1990.

Im Jahre 2003 haben mehr Frauen als jemals zuvor ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes beendeten in dem Jahr 105.600 Studentinnen ihr Studium erfolgreich. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete das eine Steigerung von 7,6 Prozent. Und 20 Jahre zuvor waren es gar nur die Hälfte gewesen. Unter den deutschen Hochschulabsolventen haben die Frauen mittlerweile einen Anteil von fast 50 Prozent erreicht, wobei der Anteil der Professorinnen nur etwa ein gutes Sechstel beträgt.

1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2006[13] 2007[13] 2008[13]
Studentinnen 39,7 % 40,2 % 40,8 % 41,7 % 42,6 % 43,6 % 44,5 % 45,3 % 46,1 % 46,7 % 47,4 % 48,4 % 49,4 % 49,8 % 49,7 %
Promotionen 28,9 % 30,6 % 31,2 % 31,5 % 31,1 % 32,1 % 33,1 % 33,4 % 34,3 % 35,3 % 36,4 % 37,9 % 41,1 % 42,2 % 41,9 %
Professorinnen 6,5 % 6,9 % 7,5 % 8,2 % 8,5 % 9,0 % 9,5 % 9,8 % 10,5 % 11,2 % 11,9 % 12,8 % 15,2 % 16,2 % 17,4 %

Deutschland: Ost- und Westdeutschland, Professorinnen: alle Besoldungsstufen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11: Bildung und Kultur, Reihe 4.4: Personal an Hochschulen, verschiedene Jahrgänge; zitiert nach BLK Heft 109: „„Siebte Fortschreibung des Datenmaterials von ‚Frauen in Führungspositionen an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen‘“, 2003, Statistisches Bundesamt 2004.

Frauenstudium in Österreich

Historische Entwicklung

Im k.k. Österreich wurde 1878 eingeführt, dass Frauen Vorlesungen als Gasthörerinnen besuchen durften, obwohl andererseits 1877 die bisher am k.k. Polytechnischen Institut (heute TU Wien) gehaltenen „Damen-Vorlesungen“ abgeschafft wurden.[14]

1896 wurden im Ausland erworbene Doktordiplome anerkannt, unter der Bedingung der Nostrifikation (Wiederholung sämtlicher Rigorosen), und auch die Zulassung zur Matura gesetzlich verankert. Ab 1897 ließen die Universitäten Wien sowie Prag, Graz und Innsbruck Studentinnen zur philosophischen Fakultät zu, ab 1900 auch zum Medizinstudium, aber erst nach Ende des Ersten Weltkrieges erhielten sie 1919 Zutritt zur juridischen Fakultät, 1928 an der evangelisch-theologischen und ab 1945 an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Wien.[2]

Gabriele Possanner promovierte am 2. April 1897 im Fach Medizin in Wien, als erste Frau in Österreich. Die erste Habilitation, ebenfalls in Wien, war die der Elise Richter 1907 für Romanistik. Elise Richter wurde 1921 auch zur ersten außerordentlichen Professorin Österreichs berufen.[2]

Margarete Schütte-Lihotzky war die erste Österreicherin, die ein Architekturstudium absolvierte. Schütte-Lihotzky ist die Erfinderin der Frankfurter Küche, der Grundlage der modernen Küche.

Der Wiener Stadtschulratspräsident Otto Glöckel setzte sich besonders für die Zulassung der Frauen an den Universitäten ein. Glöckels Erlass vom 7./22. April 1919 sicherte den Frauen den freien Zugang zu den technischen Hochschulen und der Hochschule für Bodenkultur.

1934 fand eine Wende statt, es wurde ein Numerus clausus von 10 % eingeführt, und diverse Zugangsbeschränkungen und Studienerschwernisse kamen zum Tragen. Zwar erhöhte sich der Frauenanteil ab 1939 kriegsbedingt wieder deutlich, aber erst nach 1945 werden in Österreich neue, gleichbehandelnde Lehrgesetze und Studienordnungen eingeführt.[14]

Heutige Regelungen

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) behandelt insbesondere Sonderbestimmungen für Angehörige von Universitäten (III. Teil, 2. Abschnitt), wonach Studienwerberinnen und weiblichen Studierenden keine Benachteiligung in Bezug auf „Zulassung zum Studium, Zugang zu Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Teilnehmerzahl, bei der Anmeldung und Durchführung von Prüfungen, Beurteilung des Studienerfolges, Festlegung des Themas und der Betreuung der Bakkalaureats-, (künstlerischen) Magister- oder Diplomarbeit oder Dissertation“ wie auch „der Einräumung der Möglichkeit zur Benützung der facheinschlägigen Einrichtungen der Universität“ (§ 42(1) B-GlBG Diskriminierungsverbot) erwachsen darf.

Eine Frauenquote ist dabei aber nicht gefordert und auch nicht nötig: Im Jahr 2006 betrug der Frauenanteil unter den Studierenden an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen 52,3 %, Tendenz steigend (im Jahr 2000 waren es noch 50,4 %). Unter den Neuinskribierten an Österreichs Universitäten im Jahr 2006 belief sich der Anteil auf 55,3 % Frauen. (Quelle: Statistisches Taschenbuch 2007 [3])

Gemäß § 42 des Universitätsgesetzes 2002 ist an jeder österreichischen Universität neben den Kontaktfrauen ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten (§ 41(1) B-GlBG), der einen Frauenförderungsplan erstellt und Gutachten an den Senat I der Gleichbehandlungskommission des Bundes am Bundeskanzleramt richtet, der sich mit Belangen der Gleichbehandlung von Frauen und Männern befasst.

Der Titel Professorin ist im Bundes-Verfassungsgesetz verankert, und für Ausschreibungen von Professuren fordert das B-GlBG im § 7 das Erreichen der Frauenquote. Diese Maßnahme ist weniger erfolgreich, so betrug der Anteil der weiblich besetzten Professuren an der Universität Wien 1997 nur 7 %[2].

Siehe auch

Literatur

  • Anja Burchardt: Blaustrumpf – Modestudentin – Anarchistin? Deutsche und russische Medizinstudentinnen in Berlin 1896–1918. Stuttgart: Metzler 1997
  • Marianne Koerner: Auf fremden Terrain. Studien- und Alltagserfahrungen von Studentinnen 1900–1918. Bonn: Didot-Verlag 1997
  • Dr. Dorothea Christiana Erxleben. Erste deutsche promovierte Ärztin. Halle an der Saale 1999 (Schriftenreihe des Klopstockhauses [Quedlinburg]; 3).
  • Eva Schöck-Quinteros und Elisabeth Dickmann (Hrsg.): Barrieren und Karrieren. Die Anfänge des Frauenstudiums in Deutschland. Berlin: Trafo-Verlag 2000
  • Bickert, Hans Günther; Nail, Norbert: Daniel Jeanne Wyttenbach: Marburgs erste Ehrendoktorin (1827). Marburg 2000 (Schriften der Universitätsbibliothek Marburg; 98). ISBN 3-8185-0300-1
  • Johanna Bleker (Hrsg.): Der Eintritt der Frauen in die Gelehrtenrepublik. Zur Geschlechterfrage im akademischen Selbstverständnis und in der wissenschaftlichen Praxis am Anfang des 20. Jahrhunderts. Husum: Matthiesen 1998
  • Bernhard Dietrich Haage: Die heilkundige Frau in Dichtung und Realität des deutschen Mittelalters, Würzburger medizinhistorische Mitteilungen 11 (1993), S. 107-132
  • Anne Schlüter (Hrsg.): Pionierinnen – Feministinnen – Karrierefrauen? Zur Geschichte des Frauenstudiums in Deutschland. Pfaffenweiler: Centaurus 1992
  • Hiltrud Häntzschel und Hadumod Bußmann: Bedrohlich gescheit. Ein Jahrhundert Frauen und Wissenschaft in Bayern. München: Beck 1997
  • Claudia Huerkamp: Bildungsbürgerinnen. Frauen im Studium und akademischen Berufen 1900–1945. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1996
  • Luise Hirsch: Vom Schtetl in den Hörsaal: Jüdische Frauen und Kulturtransfer. Berlin: Metropol 2010
  • Elisabeth Boedeker: 25 Jahre Frauenstudium in Deutschland. Verzeichnis der Doktorarbeiten von Frauen 1908–1933. Bd. 1–4, Hannover 1939/1936/1937/1935 (Band 1 mit einem umfangreichen dokumentarischen Teil über die Vorläufer und Anfänge. Trotz des Erscheinungsdatums keinerlei nationalsozialistische Einflüsse zu erkennen.)

Weblinks

* http://www.frauengeschichte.uni-bonn.de/ausstell/ausstell.htm Hundert Jahre Frauenstudium (virtuelle Ausstellung Bonn 1996)

* http://www.frauenkommission.ch/pdf/d_4_3_bildung.pdf Geschichte der Frauen an den Schweizer Hochschulen (PDF; 60 kB)

Einzelnachweise

  1. Dr. Silvia Pfister: Frauen und Bildung - bereits im Mittelalter aktuell. S. 1,3, abgerufen am 23. April 2009.
  2. a b c d Waltraud Heindl; Marina Tichy: Durch Erkenntnis zu Freiheit und Glück … Frauen an der Universität Wien (ab 1897). Schriftenreihe des Universitätsarchivs Band 5, Universität Wien, Wien 1990 – nach Frauenstudium an der Universität Wien
  3. Kirchhoff, a.a.O. S. 357.
  4. Kirchhoff, a.a.O. S. 374.
  5. Kirchhoff, a.a.O. S. 374.
  6. Kirchhoff, a.a.O. S. 374.
  7. [1] Das Biuch wurde 1897 (und nicht wie bei Lanz et al. fälschlich angegeben 1887 herausgegeben.
  8. Karl Lenz: "Entgrenztes Geschlecht. Zu den Grenzen des Konstruktivismus". In: Karl Lenz, Werner Schefold, Wolfgang Schröer: Entgrenzte Lebensbewältigung: Jugend, Geschlecht und Jugendhilfe, Seite 83. Juventa 2004. [2]
  9. Auszüge aus dem Buch (englisch)
  10. Seite 341 - 374
  11. vgl. Luise Hirsch, Vom Schtetl in den Hörsaal: Jüdische Frauen und Kulturtransfer. Berlin: Metropol, 2010
  12. Vor einhundert Jahren Beginn des Frauenstudiums an der Universität Freiburg, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau, 23. Februar 2000
  13. a b c Statistisches Bundesamt
  14. a b Der mühsame Weg der Frauen an die Unis

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