Franz Bögler

Franz Bögler

Franz Bögler (* 4. Dezember 1902 in Speyer; † 4. Juli 1976 in Speyer) war ein deutscher Politiker (SPD).

Leben und Beruf

Nach dem Abschluss der Mittelschule absolvierte Bögler eine Verwaltungslehre in Metz und war anschließend bis 1933 Angestellter bei der Stadtverwaltung Speyer. 1933 wurde er von den Nationalsozialisten in „Schutzhaft“ genommen und lebte anschließend im europäischen Ausland. Von 1940 bis 1943 war er inhaftiert, bis ihm die Flucht in die Schweiz gelang. 1946 kehrte er in die Pfalz zurück und wurde in den 1950ern bei den Pfalzwerken in Ludwigshafen Aufsichtsratsvorsitzender.

Politik

Bögler trat 1921 der SPD bei und wurde 1927 in den Stadtrat von Speyer gewählt, in dem er SPD-Fraktionsvorsitzender wurde. 1929 wurde er Bezirkssekretär der pfälzischen SPD. Bis 1933 war er Abgeordneter im Bayerischen Landtag. Während der Emigration war er Grenzsekretär der Sopade und später von Demokratisches Deutschland in der Schweiz. Im Jahr 1946 wurde er zum Vorsitzenden der SPD Pfalz gewählt, die er bis 1962 führte. Von 1947 bis 1950 war er Oberregierungspräsident der Pfalz.

Bögler war Mitglied und Vizepräsident der Beratenden Landesversammlung von Rheinland-Pfalz und gehörte anschließend bis 1963 den ersten vier Landtagen von Rheinland-Pfalz an. 1947 und 1951–1961 war er Landtagsvizepräsident. Darüber hinaus war er ab 1950 der erste Vorsitzende des pfälzischen Bezirkstags.

Im Jahr 1953 wurde sein Immunität aufgehoben, weil die Staatsanwaltschaft gegen Bögler ermittelte. Ihm wurde vorgeworfen zwei FDP-Abgeordneten einen Arbeitsplatz bei den Pfalzwerken versprochen zu haben, damit sie bei der Wahl zum Bezirkstagsvorsitzenden für ihn stimmten. Die Ermittlungen wegen aktiver und passiver Wahlbestechung wurden eingestellt.

Bei der Wahl 1960 ließ er sich von zwei Abgeordneten der Deutschen Reichspartei wählen, woraufhin ihm CDU und FDP das Misstrauen im Landtag aussprachen. Bögler stimmte dem Kompromiss des SPD-Bundesvorstands zu, als Landtagsvizepräsident zurückzutreten und Bezirkstagsvorsitzender zu bleiben. Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP verabschiedeten trotzdem ein Gesetz, das Bögler auf „ausschließlich parlamentarische Funktionen“ beschränkt hätte. Diese „Lex Bögler“ wurde jedoch vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig erklärt.

1962 beteiligte Bögler sich an einer Versammlung zur Gründung einer Unabhängigen SPD in der Pfalz. Im Anschluss distanzierte er sich davon, wurde aber trotzdem von der SPD wegen parteischädigendem Verhalten ausgeschlossen.

Literatur

  • Markus Schäfer: Datenhandbuch zur Geschichte des Landtags Rheinland-Pfalz 1947–2003. Mainz 2005, ISBN 3-7758-1405-3 (formal falsche ISBN)
  • Das Ende einer Karriere. In: Die Zeit, Nr. 21/1963.

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