Frankfurter Stadtpolizei

Frankfurter Stadtpolizei
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Zwei Beamte der Stadtpolizei Frankfurt erteilen bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs ein „Knöllchen“

Die Stadtpolizei Frankfurt ist der Außendienst des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt am Main und wurde am 1. Juni 2007 gegründet. Früher war er unter dem Namen Sicherheits- und Ordnungsdienst (SIOD) bekannt. [1]

Polizeirechtlich gilt das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).

Die Stadtpolizei arbeitet mit der Hessischen Polizei, der Bundespolizei sowie mit dem Zoll und dem Bundesamt für Güterverkehr eng zusammen. Im Rahmen der Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft mit dem Polizeipräsidium Frankfurt werden nicht nur gemeinsame Kontrollen und Streifengänge durchgeführt (aus der Aktion „Gemischtes Doppel“), sondern auch Einsatzlagen zusammen bewältigt. [2]

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Hauptartikel: Ordnungspolizei (Hessen)

In Hessen wurde nach einer Änderung des Hessischen Gefahrenabwehrgesetzes die Bezeichnung Ordnungspolizei für das Ordnungsamt eingeführt. Viele Gemeinden änderten daraufhin auch die Fahrzeugaufschriften. Besonders in Frankfurt am Main und Darmstadt kam es zu Protesten gegen diese Umbenennung, da dieser Begriff auch im Nationalsozialismus für einen Teil der Polizei verwendet wurde (siehe Ordnungspolizei im Nationalsozialismus). Die Aufschriften wurden in Frankfurt und Darmstadt daher zunächst wieder in Ordnungsamt geändert. [3]

Seit dem 1. Juni 2007 wurde der Außendienst des Ordnungsamtes „Stadtpolizei“ und „Stadtpolizei - Verkehr“ bzw. „Stadtpolizei - Verkehrsüberwachung“ genannt. Die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs wurde dem Straßenverkehrsamt („Stadtpolizei - Verkehrsüberwachung“) übertragen und Überwachungs- und Ermittlungsaufgaben aus Bereichen für welche in Hessen die Gemeinden zuständig sind, dem Ordnungsamt („Stadtpolizei“).

Aufbau und Organisation

Aufbau und Organisation der Stadtpolizei Frankfurt am Main

Das Ordnungsamt und das Straßenverkehrsamt sind zwei Ämter im Bereich der Stadtverwaltung Frankfurt.

Das Straßenverkehrsamt mit der Verkehrsüberwachung ist unter anderem für Abschleppung von Fahrzeugen, Baustellen, Stände, Gefahrengutüberwachung, Schrottfahrzeuge, Schwertransporte, Veranstaltungen im Straßenbereich, Verkehrserziehung, Verkehrsschilder und Lichtsignalanlagen und Verkehrsüberwachung zuständig.

Die anderen Bereiche werden vom Ordnungsamt bearbeitet, wobei sich die Aufgaben im Verkehr teilweise überschneiden (z.B. Führerscheine, Fahrverbote, Fahrzeugkontrollen, Entstempelung von Fahrzeugen, Gaststättenwesen, Belästigungen durch Lärm, Geruch und Müll, Angelegenheiten des Taxiverkehrs). [4]

Aufgaben

Die Stadtpolizei hat unter anderem folgende Aufgaben: [5]

  • Abfallrecht
    • Ermittlungen bei wilden Mülldeponien in den Außenbereichen
    • Illegale Sperrmüllablagerungen
    • Ahndung bei unerlaubter Entsorgung von Kleinabfällen
  • Ausländerrecht
    • Ermittlung illegaler Personen und Vollstreckung von Abschiebungen
    • Ausländerrechtliche Überprüfungen
  • Fischereirecht
    • Streifendienste und Sonderaktionen an Main und Nidda
  • Gefahrenabwehr
    • Sofortige Störungsbeseitigung bei Unfällen und Straftaten
    • Schutz privater Rechte, sofern gesetzlich vorgesehen
    • Erteilung von Platzverweisen bei störendem oder gefährdendem Verhalten
    • Hilfeleistungen aller Art
  • Gesundheitsaufsicht
    • Einschreiten bei Infektionsgefahren durch Schädlingsbefall und Ratten
    • zwangsweise Unterbringung von psychisch kranken Personen bei Gefahr
  • Gewerbe- und Gaststättenrecht
    • Kontrollen der gaststättenrechtlichen Auflagen und Konzessionen
    • Überprüfung des angestellten Personals hinsichtlich dem Infektionsschutzgesetz
    • Überprüfung illegaler Beschäftigung
    • Überwachung des Reisegewerbes, der Sommergärten, der Warenauslagen im Einzelhandel, der Wettbüros sowie Spielotheken
  • Grünanlagensatzung
    • Einschreiten bei unangeleinten Hunden
    • Einschreiten bei Grillen, Zelten, widerrechtlichem Parken und Sachbeschädigungen
  • Immissionsschutzrecht
    • Lärmbeschwerden bei Gaststätten, aus der Nachbarschaft und bei Veranstaltungen
    • Einschreiten bei Geruchsbelästigungen
  • Jugendschutzrecht
    • Zuführung an die Eltern in den Nachtstunden
    • Zuführung an das Jugendamt oder Polizei bei „Heimausreißern“
  • Kampfhunde
    • Überprüfung, Ermittlung, Einziehung und Sicherstellung von Kampfhunden
  • Lotterierecht
    • Kontrollen von genehmigten Tombolen und Ausspielungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
    • Überprüfung der Auflagen
  • Melderecht
    • Wohnsitzermittlungen im Auftrag städtischer Ämter oder anderer Behörden
    • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Meldegesetz
  • Naturschutzrecht/Baumschutzsatzung
    • Verhinderung bzw. Feststellung von Verstößen gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen
  • Personenbeförderungsrecht
    • Taxenkontrollen hinsichtlich Vorhandensein von Konzession
    • Überprüfung von Personenbeförderungsscheinen
    • Eichbescheinigung des Taxameters
    • Überprüfung der Sauberkeit im Fahrzeug
  • Polizeiverordnungen der Stadt Frankfurt
    • Vorgehen gegen aggressives und organisiertes Betteln sowie Betteln mit oder durch Kinder
    • Vorgehen gegen zweckfremde Nutzung der Toilettenanlagen
    • Vorgehen gegen Lagern und Konsum von Drogen, Alkohol sowie Drogenkonsum auf Spielplätzen und Schulhöfen
    • Überwachung des Leinenzwanges bei Hunden
    • Kontrollen des Alkoholkonsum an den Abgängen zu den B-Ebenen
    • Graffitibekämpfung
  • Prostitution
    • Bekämpfung der verbotenen Prostitution
  • Sammlungsrecht
  • Straßenverkehrsrecht
    • Beschlagnahme von Führerscheinen auf Grund richterlicher oder staatsanwaltlicher Beschlüsse
    • Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen der Einziehung der Fahrerlaubnis bei Vorliegen eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses
    • Ermittlungen bzw. Strafverfahren bei Missbrauch oder Fälschung von Behindertenausweisen
    • Gefahrenabwehr bei Trunkenheit am Steuer, unsicherer Ladung etc.
    • Überwachung von gesperrten Wegen und Feldgemarkungen
    • Ahndung von Fahrzeugmängeln
    • Beseitigung verkehrswidriger Zustände zur akuten Gefahrenabwehr
  • Straßenverkehrszulassungsrecht für Kraftfahrzeuge
    • Ermittlungen und Vollstreckungsmaßnahmen (Entstempelung des Kennzeichens) für die Kfz-Zulassungsstelle bei nicht vorhandenem Versicherungsschutz, bei Kraftfahrzeugsteuerschulden oder bei technischen Mängeln
  • Versammlungsrecht
    • Überprüfung von Demonstrationen
    • Überwachung von Auflagen in Absprache mit dem zuständigen Fachbereich für Demonstrationen/Versammlungen
  • Waffenrecht
    • Einziehung und Beschlagnahme von Waffen, Waffenscheinen und Waffenbesitzkarten auf Anordnung der Fachbehörde oder des Gerichts
    • Kontrollen des verbotenen Waffenhandels im Reisegewerbe und Marktverkehr
    • Bei Personenkontrollen wird aus Gründen der Eigensicherung auf verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz geachtet
  • Wasserrecht
    • Feststellung wasserrechtswidriger Zustände wie zum Beispiel unzulässige Einleitung in Gewässer, Abwassersammelgruben, Grundwassernutzungen, Verunreinigung des Erdreiches
    • Unterrichtung der Unteren Wasserbehörde im Umweltamt

Befugnisse

Die Bediensteten der Stadtpolizei sind Hilfspolizeibeamte nach § 99 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und sind Vollziehungsbeamte und haben in ihrem Aufgabengebiet die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten. Sie haben damit folgende Kompetenzen: [6]

  • Personenüberprüfungen und Identitätsfeststellungen
  • vorläufige Festnahmen und Personalienfeststellung (Sistierung)
  • Platzverweise und Verbringungsgewahrsam
  • Sicherstellungen
  • Verkehrsregelnde Eingriffe in den Verkehr, Erteilen von polizeilichen Weisungen
  • Entgegennahme von Anzeigen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Anwendung unmittelbaren Zwanges mit körperlicher Gewalt, Hilfsmitteln und Waffen

Die Angehörigen sind nach dem Legalitätsprinzip zur Strafverfolgung verpflichtet.

Ausbildung

Die Mitarbeiter der Stadtpolizei erhalten die gleiche Ausbildung wie die Beamten der Hessischen Polizei.

Siehe dazu: Ausbildung der Hessischen Polizei

Uniform

Die Stadtpolizei trägt seit Ende 2007 eine neue blaue Uniform, die der Dienstbekleidung der hessischen Polizei ähnelt.

Siehe dazu: Polizeiuniform (Abschnitt Hessen)

Fahrzeuge

Streifenwagen Opel Zafira der Stadtpolizei in neuer blau-silberner Farbgebung

Aktuelle Streifenwagen sind Mercedes-Benz Vito, Opel Astra, Opel Frontera, Opel Zafira, Skoda Octavia, VW Polo VW Golf und Smart.

Aktuelle Streifenmotorräder sind BMW R 1150 RT und Kawasaki Versys 650.

Gruppenkraftwagen derzeit sind Ford Transit und Mercedes-Benz Sprinter.

Die Hundeführer der Stadtpolizei nutzen derzeit Fahrzeuge der Modelle VW Caddy und VW T5.

Zum Transport von Personen entsprechend dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten dienen zur Zeit Fiat Ducato.

Farbgebung

Im Zuge der Farbumstellung änderte sich die Farbe der Fahrzeuge von grün-weiß bzw. grün-silber zu blau-silber bzw. blau-weiß. Die ersten blau-silbernen Streifenwagen wurden Anfang 2005 beschafft.

Neue Dienstfahrzeuge werden ausschließlich in der Farbgebung Blau-Silber bzw. Blau-Weiß beschafft.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2943&_ffmpar%5B_id_inhalt%5D=3014673
  2. http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2943&_ffmpar%5B_id_inhalt%5D=102699
  3. http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/310-63-hsog/paragraphen/para99.htm
  4. http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/presse_zustaendigkeiten3_neu.pdf
  5. http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2943&_ffmpar%5B_id_inhalt%5D=3014697
  6. http://www.polizeisammler.de/berichte/ordnungspolizei/si-und-ordnungsd-ffm.pdf

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