Fluglehrer

Fluglehrer

Ein Fluglehrer ist ein erfahrener Pilot, der den Befähigungsnachweis hat, angehende Piloten (Flugschüler) am Boden und in der Luft während des Fliegens auszubilden.

Motorfluglehrer

Um Fluglehrer für Motorflugzeuge zu werden, gibt es in Deutschland zur Zeit folgende Voraussetzungen:

  • Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges mit CVFR (PPL-A oder JAR-FCL).
  • Der Sprechfunkdienst muss in englischer Sprache ausgeübt werden dürfen (mindestens BZF I oder AZF).
  • 200 Flugstunden als verantwortlicher Flugzeugführer.
  • Bestandene theoretische Prüfung zum CPL.
  • Bestandene theoretische und praktische Prüfung der Eignung zum Fluglehrer.
  • Ein Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2.
  • Nachweis der erfolgreichen Ausbildungstätigkeit durch einen amtlich anerkannten Fluglehrer.
  • ist ein Fluglehrer nach JAR-FCL lizenziert, so trägt seine Lizenz während der ersten 100 Ausbildungsstunden den Titel FI(RP). Die Abkürzung steht für Restricted Privileges. Eine Einschränkung ist etwa, dass der FI(RP) keine Flugschüler für das Freifliegen, also den ersten Soloflug, freigeben darf, etc.

Segelfluglehrer

Um Fluglehrer für Segelflugzeuge zu werden sind, in Deutschland zur Zeit, folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Lizenz für Segelflugzeugführer (GPL).
  • Eine praktische Tätigkeit als Segelflugzeugführer.
  • Mindestens 150 Flugstunden und 250 Starts nach Erteilung der Lizenz sowie ein mindestens 200 km langer Streckensegelflug als verantwortlicher Pilot.
  • Eine theoretische und praktische Auswahlprüfung.
  • Teilnahme an einem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang, von mindestens 2 Wochen Dauer, mit abschließender theoretischer und praktischer Prüfung.
  • Zudem wird eine Lehrprobe (ca.45min) verlangt und geprüft, zum Nachweis der pädagogisch-didaktischen Fähigkeiten.
  • Eine, an den Ausbildungslehrgang anschließende, erfolgreiche Ausbildungstätigkeit unter Aufsicht eines hierfür anerkannten Fluglehrers.


Zum Erhalt der Lehrberechtigung müssen in 3 Jahren 2 der folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Teilnahme an einem amtlich anerkannten Fortbildungslehrgang.
  • 60 Schulstarts oder 10 Flugstunden als Fluglehrer auf Segelflugzeugen und/oder Motorseglern
  • Eine Befähigungsüberprüfung durch einen anerkannten Prüfer.


Für Fluglehrer für Ballone und Hubschrauber gelten ähnliche Voraussetzungen.

Weblinks


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