Flugbuchung

Flugbuchung

Als Flugbuchung wird die verbindliche Reservierung für einen bestimmten Flug gegen Bezahlung bezeichnet. Im Unterschied zur Eisenbahn, bei der in der Regel eine Reise kurzfristig angetreten werden kann und ein Fahrschein teilweise auch noch nach Fahrtantritt erworben werden kann, ist dies bei einer Flugreise nicht möglich. Der mit der Flugbuchung verbundene Erwerb des Flugtickets ist an eine bestimmte Verbindung, gekennzeichnet durch ein Flugdatum, Flugstrecke und Flugnummer gebunden. Ein konkreter Sitzplatz kann in der Regel erst im Zusammenhang mit dem Erwerb der zum Einstieg in das für den gebuchten Flug bereit stehende Flugzeug berechtigenden Bordkarte fest reserviert werden, da es häufig erst relativ spät feststeht, welches Flugzeug bzw. Flugzeugmuster die Fluggesellschaft für den konkreten Flug einsetzen wird.

Die Flugbuchung ist über folgende Wege möglich:

Inhaltsverzeichnis

Reservierungssysteme

Viele Fluggesellschaften und Reisebüros sind an zentrale computergestützte Flugreservierungssysteme angeschlossen. Weltweit haben sich vier privatwirtschaftlich betriebene Reservierungssysteme mit nennenswertem Marktanteil etabliert. Sie lauten in alphabetischer Reihenfolge: Amadeus, Galileo, Sabre und Worldspan. Diese marktbeherrschenden Stellungen können für den Flugkunden mit dem Nachteil verbunden sein, auf Grund der zwischen dem Reisebüro oder der Fluggesellschaft und dem Reservierungssystem geltenden Geschäftsbedingungen nicht immer die auf dem freien Markt angebotenen preisgünstigsten Flüge angeboten zu bekommen (Oligopolcharakter der Reservierungssysteme). Insoweit empfiehlt es sich, mit Hilfe des Internets eigene Preisvergleiche durchzuführen und den gewünschten günstigsten Flug ggf. unmittelbar online bei der Anbietergesellschaft zu buchen.

Umbuchung

Je nach dem gewählten Tarif bzw. der Klasse ist es möglich, das Ticket umzubuchen, d.h. es erhält seine Gültigkeit für einen anderen Flug. Dies kann mit Kosten verbunden sein, welche aber auf dem Ticket vermerkt sein müssen.

Warteliste (Stand-By)

Ist die vom Passagier gewünschte Beförderungsklasse auf einem Flug ausgebucht, so kann er sich bei Linienflügen in eine Warteliste chronologisch einreihen lassen. Die Aufnahme in die Warteliste berechtigt noch nicht zum Transport auf der gewünschten Flugstrecke. Treten dann Fluggäste mit einer bestätigten Buchung von dieser zurück oder erscheinen nicht rechtzeitig zum Check-in, so werden die Wartelistenbuchungen in der Reihenfolge des Eintrags bestätigt. Dies kann oft bis kurz vor Abflug erfolgen. Kunden mit Vielfliegerstatus erhalten oft Wartelistenpriorität, d. h. ihre Wartelistenbuchung wird bevorzugt bestätigt.

In eine solche Warteliste eintragen lassen kann sich auch, wer erhebliche Preisnachlässe der jeweiligen Fluggesellschaft nutzen möchte, indem er am Flughafen bis kurz vor Abflug darauf wartet bzw. hofft, dass eine Passagiermaschine nicht gänzlich ausgebucht ist, so dass er diesen Flug am Flughafen auf Stand-By-Basis buchen kann. Allerdings ist eine Stand-By-Buchung stets mit dem Risiko verbunden, dass so viele Interessenten kurzfristig an vorrangiger Stelle in die Warteliste eingetragen werden (s. o.), dass alle Sitzplätze bis kurz vor Abflug belegt sind. Ein Stand-By-Flug ist nicht mit den preisgünstigen Last-Minute-Angeboten zu verwechseln, die insbesondere bei Charterfluggesellschaften oder Touristikunternehmen in der Regel längere Zeit vor Abflug, zum Teil sogar Wochen vorher, gebucht werden können.

Überbuchung

Da es immer wieder vorkommt, dass Passagiere einen bereits gebuchten Flug nicht antreten (no-show), ist es bei den Fluggesellschaften üblich, für Flüge mehr Buchungen zu bestätigen, als Plätze vorhanden sind. Diese Usance beruht auf Beobachtungen und Computerauswertungen für die jeweilige Strecke. Das heißt, auf einer Flugstrecke kann die Überbuchung beispielsweise nur fünf Prozent von der zur Verfügung stehenden Sitzplatzkapazität betragen, auf einer anderen aber 20 Prozent.

Kann ein Passagier mit bestätigtem Flug nicht auf den von ihm gebuchten Flug mitgenommen werden

  • ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den Passagier schnellst möglich zu seinem Ziel zu befördern
  • hat der Passagier – sofern Start- oder Endziel seines Fluges innerhalb der EU liegt – Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß der Fluggastverordnung der EG
  • hat der Passagier gegebenenfalls Anspruch auf sonstigen Schadenersatz.

Siehe auch


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