Finanzanlage

Finanzanlage

Finanzanlagen sind monetäre Vermögensgegenstände im Eigentum eines Unternehmens. Sie werden in der Unternehmensbilanz auf der Aktivseite ausgewiesen (§ 266 Abs. 2 A. III. HGB) und gehören neben den Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen zum Anlagevermögen. Zu den Finanzanlagen gehören alle dauerhaften Finanzinstrumente, insbesondere Investitionen des eigenen in ein anderes Unternehmen, Kapitalmarktpapiere und Finanzforderungen, die langfristig angelegt sind. Entscheidend für die Zuordnung zum Anlagevermögen ist aber nicht die Art der Investition, sondern ihr Zweck, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Nach dem Grad der möglichen Einflussnahme, die sich aus der Investition ergibt, werden die Finanzanlagen in Beteiligungen, langfristig gehaltene Wertpapiere und Ausleihungen unterteilt.

  • Ausleihungen im Sinne der Finanzanlagen sind ausschließlich finanzielle Forderungen, z. B. Hypotheken, Grund- und Rentenschulden und Darlehen, nicht aber Waren- und Leistungsforderungen. Die Laufzeit soll mindestens ein Jahr betragen. Um die Verflechtung mit anderen Gesellschaften deutlich zu machen, sind die Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstige Ausleihungen getrennt zu führen.

Dienen die genannten Finanzinvestitionen nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb, werden sie dem Umlaufvermögen zugerechnet.

Literatur

  • Coenenberg, A.G. u.a.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 20. Aufl., Landsberg am Lech 2005, ISBN 3-7910-2378-0, S. 227-229.


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