Aktuar (Versicherungswirtschaft)

Aktuar (Versicherungswirtschaft)

Aktuare sind mathematisch ausgebildete Sachverständige, die Fragestellungen aus den Bereichen Versicherung, Bausparwesen, Kapitalanlage und Altersversorgung mit mathematischen Methoden der Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik (Versicherungsmathematik, Bausparmathematik und Finanzmathematik) bearbeiten und dafür Lösungen unter Berücksichtigung des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes entwickeln.

Inhaltsverzeichnis

Berufsbild

Ziel aktuarieller Tätigkeit ist die Einschätzung und Bewertung von Risiken wie den Versicherungsrisiken, Anlagerisiken und Liquiditätsrisiken. Allgemein ausgedrückt beschäftigt sich ein Aktuar mit Wirtschaftsprozessen, in denen mathematische oder statistische Methoden verwendet werden.

Aktuare arbeiten vor allem bei Versicherern, aber auch bei Behörden, Beratungsgesellschaften, Gutachterbüros, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder auch freiberuflich etwa als Gutachter oder Treuhänder. Die entsprechende Abteilung eines Unternehmens wird Aktuariat genannt.

Es gibt im deutschsprachigen Raum kein einheitliches Berufsbild eines Aktuars oder Ausbildungsvorgaben. Die Berufsbezeichnung ist auch nicht geschützt. In anderen Ländern sind einige Berufstätigkeiten Aktuaren mit bestimmten Ausbildungen vorbehalten. In einigen Ländern wird die Mitgliedschaft in einer berufsständischen Organisation explizit verlangt.

Berufsständischen Organisation

Aktuare sind national und international in Berufsvereinigungen organisiert, zum Beispiel in der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) (ca. 3400 Mitglieder[1]), der Schweizerischen Aktuarvereinigung (SAV) oder der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ). Die internationale Aktuarorganisation ist die International Actuarial Association (IAA). Als Vertretung fast aller Aktuarvereinigungen weltweit koordiniert sie die Anforderungen an Ausbildung, Weiterbildung, Standesregeln und gegenseitige Anerkennung. Sie schlägt auch Standards zur aktuariellen Tätigkeit vor, die von Aktuaren oder nationalen Aktuarvereinigungen angewandt oder übernommen werden können.

Aufnahmebedingungen

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in einer nationalen Aktuarvereinigung ist im Regelfall eine qualifizierende Zusatzausbildung nach dem Studium (normalerweise ein Mathematikstudium zusammen mit einem Nachweis von Grundkenntnissen in Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik) und im Anschluss das Absolvieren einer Reihe von schriftlichen Prüfungen, die der jeweiligen Aktuarvereinigung obliegt. Die Mitglieder der Vereinigungen dürfen die Bezeichnung „Aktuar (DAV)“, „Aktuar (SAV)“ und „Aktuar (AVÖ)“ führen.

Die Mitgliedschaft in der DAV, die zur Führung des Titels „Aktuar (DAV)“ berechtigt, setzt nach der Ausbildungsordnung 9 Grundwissen-Prüfungen voraus, und zwar in:

  • Personenversicherungsmathematik (Lebens-, Kranken- und Pensionsversicherungsmathematik)
  • Schadenversicherungsmathematik
  • Finanzmathematik I (Grundprinzipien der Versicherungs- und Finanzmathematik)
  • Finanzmathematik II (Finanzmathematik und Investmentmanagement)
  • Versicherungswirtschaftslehre
  • Statistische Methoden/Risikotheorie
  • Rechnungslegung für Aktuare
  • Modellierung
  • Wert- und risiko-orientierte Unternehmensteuerung

Außerdem müssen Pflichtkurse in „Berufskunde“, "Rechtsgrundlagen" und "Informationsverarbeitung" absolviert werden. Nach dreijähriger Berufspraxis muss zum Abschluss eine Vertiefungsprüfung (Spezialwissen) abgelegt werden.

Verantwortlicher Aktuar

Hauptartikel: Verantwortlicher Aktuar

In Deutschland müssen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Personenversicherungen sowie Schadens- und Unfallversicherungen, die Deckungsrückstellungen aus der Haftpflicht- und Unfallversicherung haben, einen Verantwortlichen Aktuar bestellen. Er hat die Aufgaben, die korrekte Berechnung der Deckungsrückstellung und die Kalkulation ausreichender Versicherungsbeiträge sicherzustellen. In der Lebensversicherung macht er überdies dem Vorstand Vorschläge zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.

Geschichte des Begriffs

Ursprünglich wurde mit Aktuar (lateinisch: actuarius Schnellschreiber) der Schreiber des römischen Senats bezeichnet. Da dieser zugleich auch oberstes römisches Gericht war, übertrug sich diese Bezeichnung, neben dem Gebrauch für Schreiber in der römischen Armee, auf Gerichtsschreiber im allgemeinen, in Deutschland noch bis ins 19. Jahrhundert, bei kirchlichen Gerichten bis heute. In England war diese Bezeichnung im 18. Jahrhundert außer Gebrauch und wurde von dem ersten als Aktuar im heutigen Sinne arbeitenden Mathematiker (Edward Rowe Mores) für sich als Dienstbezeichnung gewählt. Später übertrug sich die Dienstbezeichnung auf den Berufsstand. Bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts bezeichneten sich auch die deutschen Versicherungsmathematiker als Aktuare, doch kam diese Bezeichnung wieder außer Gebrauch. Erst 1994 wurde im Rahmen der Einführung des europäischen Binnenmarktes für Versicherungen und der damit verbundenen Ausweitung der Aufgaben der Versicherungsmathematiker diese Bezeichnung wieder eingeführt.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. DAV - Wir über uns

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