Familiensoziologie

Familiensoziologie
Familie aus Eltern und 3 Kindern
Familie

Eine Familie (lat. familiaHausgemeinschaft“) ist soziologisch eine durch Heirat und/oder Abstammung begründete Lebensgemeinschaft, im westlichen Kulturkreis meist aus Eltern und Kindern bestehend, gelegentlich durch im gleichen Haushalt wohnende Verwandte erweitert. Die Familie ist demnach eine engere Verwandtschaftsgruppe.

In der Biologie ist eine Familie ein systematischer Begriff, unter dem mehrere miteinander verwandte Tier- oder Pflanzengattungen zusammengefasst werden.

Inhaltsverzeichnis

Ursprung des Wortes

Der lateinische Begriff familia (die Hausgemeinschaft), abgeleitet von lat. famulus (der Haussklave), bezeichnete ursprünglich nicht die heutige Familie (Ehepaar und dessen Kinder), sondern den Besitz eines Mannes (des pater familias), den gesamten Hausstand: seine Ehefrau, Kinder, Sklaven und Freigelassene sowie das Vieh. Familia und Pater waren keine Verwandtschafts-, sondern Herrschaftsbezeichnungen. Der biologische Erzeuger (Vater) hieß genitor, nicht Pater.

Funktionen der Familie

Rembrandt van Rijn: Jakob segnet seine Enkel

Die Familie bündelt biologisch und sozial viele Funktionen:

Ob die biologische Reproduktionsfunktion der Spezies „Mensch“ der Institution „Familie“ bedarf, ist teilweise umstritten. Zur biologischen Basis einer Familie gehören die Gebärfähigkeit und die Zeugungsfähigkeit. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn zum Beispiel ein Ehepaar keine Kinder bekommen kann und ein Kind adoptiert. Trotzdem kann von einer „Familie“ gesprochen werden. Kennzeichnend ist jedoch das Zusammenleben von mindestens zwei Generationen. Je nach der Form des Zusammenlebens ist von einem Mehrgenerationenhaushalt bzw. einer Mehrgenerationenfamilie die Rede. Die Reproduktionsfunktion dient der Sicherung der Generationsfolge durch Weitergabe des Lebens. Die Familie prägt evtl. die Qualität der Reproduktion einer Gesellschaft.

Es lassen sich drei elementare soziale Funktionen hervor heben:

  • Die „Sozialisations“funktion (auch: erzieherische Funktion) wird durch ihre Fähigkeit zur sozialen Kontrolle, zur Erleichterung der Sozialisation und der Formierung von Motivationen und Fähigkeiten von Heranwachsenden erleichtert (vergleiche hier z. B. Gelehrtenfamilie); sie bildet ein erstes dichtes Soziales Netzwerk bereits für den Säugling und bildet Kinder und Jugendliche auch primär aus. Die Familie ist sozialer Raum für Wachstum, Entwicklung und Geborgenheit, und als solcher mit entscheidend für die Entwicklung von Kompetenzen und Handlungspotential der nachfolgenden Generation.[1]
  • Die wirtschaftliche Funktion ist für viele Familien eine wichtige Funktion. So erbringt sie Schutz und Fürsorge (auch materielle) für Säuglinge, aber auch für kranke und alte Familienangehörige, ernährt, kleidet und behaust sie.
  • Die politische Funktion ist zunächst eine verortende: Für in ihr geborene Kinder erbringt sie eine legitime Platzierung in der jeweiligen Gesellschaft. Sonst ist die politische Funktion in neuzeitlichen staatlich verfassten („statalen“) Gesellschaften fast erloschen, findet sich aber oft noch informell in der Oberschicht. In nichtstaatlichen Gesellschaften tritt sie jedoch als einziger politischer Rückhalt durch Verwandtschaft (Sippe, Clan) deutlich hervor.

Aus diesen können weitere Funktionen abgeleitet werden:

  • Die religiöse Funktion (auch: Wertevermittlung) lässt sich aus der Sozialisationsfunktion ableiten, etwa in der Gestaltung von Familienfesten. Das ist in modernen Kleinfamilien unauffällig (Beispiele: Vater spricht das Tischgebet; er schmückt den Weihnachtsbaum). Anders in vorstaatlichen Gesellschaften: Da wurde es in vielen Bräuchen verdeutlicht (Beispiele: Der Vater bestimmte, ob ein Neugeborenes lebensfähig sei oder ausgesetzt werde; die Aussaat mit der Hand darf nur der Bauer selber vornehmen).
  • Die rechtliche Funktion ist verfassungs- und privatrechtlich (dort im Familienrecht) auch heute noch lebendig. Nach dem deutschen Grundgesetz steht die Familie unter besonderem staatlichen Schutz. Im privatrechtlichen Bereich hat sie zahlreiche Gestaltungsrechte (so im Unterhalts-, Vormundschafts-, Adoptions- und Erbrecht).
  • Die „Freizeit- und Erholungsfunktion“ ist eine moderne Variante der Wirtschaftsfunktion. Sie fasst Basisleistungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Familienmitglieder und die Bereitstellung von Erholungsmöglichkeiten bzw. Ausgleichsleistungen der Familie gegenüber bestehenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Organisationsformen zusammen.

In modernen Gesellschaften werden, politische, religiöse, wirtschaftliche und erzieherische Funktionen der Familie zum Teil auf andere gesellschaftliche Institutionen (z. B. Staaten, politische Gemeinden, Versicherungsanstalten, Schulwesen, Sport) übertragen und treten im Familienalltag dann zurück, was sich in Notzeiten durchaus rasch ändern kann.

Alternativen

Ur- und frühgeschichtlichen Gesellschaften wird gelegentlich eine familienlose Organisation hypothetisch zugeschrieben. Auch in manchen indigenen Stammesgesellschaften der Neuzeit werden Formen des gesellschaftlichen Zusammenlebens beobachtet, die kernfamilienlos erscheinen, jedoch nicht unbedingt familienlos sind. Die Soziologie vermutet mit umfangreichem Material zumindest eine „Universalität der Kernfamilie“ (Needham). Moderne Gesellschaften versuchten, anderweitige funktional äquivalente Lebensformen zu etablieren, so etwa den Kibbuz in Israel.

Einzelterminologie

Unterschieden wird, ob ein junges Ehepaar nach der Heirat zur Familie der Frau zieht (Uxorilokalität) oder zu der des Mannes (Virilokalität), oder ob es sich an einem dritten Wohnort niederlässt (Neolokalität). Auch wird unterschieden, ob materielle, kulturelle und spirituelle Ressourcen in einer Familie vom Vater auf den Sohn übergehen (Patrilinearität), oder ob sie über die Mutter laufen (Matrilinearität), was nicht ausschließen muss, dass Männer in der Familie herrschen (dann vererbt ein Mann auf die Männer seiner Töchter oder auf die Söhne seiner Schwester – vergleiche dazu auch Stiefmutter).

Diese Begriffe sind nicht mit den Bezeichnungen für inner- oder außerfamiliären Formen der Herrschaft von Frauen bzw. Männern zu verwechseln – vergleiche dazu Matriarchat und Patriarchat, auch Paternalismus; sowie Heiratsregel.

Familienformen im Laufe der Geschichte

Die biblische Heilige Familie

Im westlichen Kulturkreis wird heute unter „Familie“ meist die so genannte Kernfamilie verstanden, das heißt Vater, Mutter und deren Kinder. Die Kernfamilie erscheint in der Tat in den meisten modernen Gesellschaften als überwiegend vorkommendes Modell. Moderne Formen, wie Wohngemeinschaften oder das Zusammenleben zweier Elternteile mit je eigenen Kindern (ob verheiratet oder nicht) bleiben minoritär, wenn auch zunehmend. Gleichwohl können sie die historische Dynamik bezeichnen und vieles, was diese neuen Familienformen prägt, mag auch in „normalen“ Ehen gültig geworden sein. Begrifflich darf die „Kernfamilie“ in diesem Sinn nicht mit der „Kleinfamilie“ verwechselt werden, die wenig Mitglieder umfasst; eine „Kernfamilie“ mit zwölf ehelichen Kindern ist keine „Kleinfamilie“.

Historisch betrachtet gibt es in Europa eine ganze Reihe von Familienformen. Gegenstand der Diskussion waren insbesondere das „Ganze Haus“ und die „Große Haushaltsfamilie“. Beide Formen der Großfamilie gibt es in erheblichen Variationen, sowohl, was die Zahl der Mitglieder, die einbezogenen Generationen oder Seitenlinien, als auch, was den Einbezug Nicht-Blutsverwandter (Mündel, Gesinde, Haussklaven, Hauspersonal, au pair) angeht. Auch die Interpretation von „Abstammung“ unterscheidet sich (vergleiche zum Beispiel die Institutionen der Adoption und Pflegekindern/-eltern).

In matriarchalischen Gesellschaften wurde die Familie von der Mutter geleitet, in patriarchalischen Familien vom Vater.

Als „Ganzes Haus“ wird nach Wilhelm Heinrich Riehl die seit dem Mittelalter vor allem in „Westeuropa“ entstandene Familienform der Bauern und Stadtbürger bezeichnet, die neben der Kernfamilie primär durch den Einbezug von Gesinde und unverheirateten Verwandten ausgezeichnet ist. Wenn auch von der Zahl der Haushalte her minoritär (grob um ein Drittel), lebten in ihnen doch zum Stichtag um 50 % der sesshaften Menschen. Und sehr viel mehr Menschen haben Zeiten ihres Lebens im „Ganzen Haus“ gelebt, das mit der Industrialisierung sehr stark zurück trat. Umstritten ist die „ideologische“ Bedeutung dieser Lebensform: Einerseits gilt sie als harmonischer Hort unterschiedlicher sozialer Stände, als vorbildhaftes Modell patriarchaler Lebensform, andererseits wird seine soziale Kluft zwischen Herrschaft und Gesinde betont und die Bedeutung des „Ganzen Hauses“ gegenüber der Kernfamilie relativiert – die zahlenmäßig immer überwiegt, aber in einer mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Gesellschaft kaum mit der heutigen Kernfamilie gleichgesetzt werden kann. Erst ab dem 18. Jh. liegen Quellen vor, die Haushalte mit allen in ihr lebenden Mitgliedern verzeichnen (Kameralistik; Steuer- und Zensuslisten); zuvor weisen Quellen oft ausschließlich Großfamilien der Oberschichten aus. René König hat darauf verwiesen, dass die Geschichtsschreibung deswegen oft die frühere Bedeutung von Kleinfamilien vernachlässigt habe.

Die „Große Haushaltfamilie“ bezeichnet Lebensformen, bei denen mehrere Generationen und unter Umständen mehrere parallele Ehen (z. B. von Brüdern) inklusive Gesinde unter einem Dach in einem Lebens- und Wirtschaftsverband lebten. Sie kam eher in Süd-Osteuropa vor (von anderen Welt-Regionen abgesehen – vergleiche etwa den nordfriesischen Haubarg). Diese historischen Beispiele weisen darauf hin, dass die Familienbildung durchaus verschieden (auch nebeneinander) stattfinden kann: Geburt, Adoption, Scheidung, Verwitwung, Wiederheirat, Pflegschaft.

Hinweise auf die tatsächlichen Zahlen-Verhältnisse in einer Bevölkerung liefern Volkszählung und Mikrozensus.

Wandel der Familienstruktur – Die bürgerliche Kleinfamilie (etwa 1850–1950)

Amerikanische Kleinfamilie beim Fernsehen, etwa 1958

Mit dem Wachstum der Städte und der Entwicklung des Bürgertums und der Verbürgerlichung des Industrieproletariats in Europa seit der Mitte des 19. Jahrhunderts entstand auch eine stark normative Vorstellung der Familie als bürgerliche Kleinfamilie. Diese Vorstellung entwickelte sich bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts, um dann folgendes Bild zu bieten:

  • verheiratetes Elternpaar (Entscheidung für Ehepartner aus Liebe)
  • eigene (leibliche) Kinder (Entscheidung für Kinder aus Liebe, kaum noch aus wirtschaftlichen Überlegungen)
  • Haushaltsgemeinschaft aus einem verheirateten Paar und dessen in der Regel leiblichen, unmündigen Kindern
  • lebenslange, monogame, heterosexuelle Ehe
  • Traditionelle Rollenverteilung innerhalb der Geschlechter: Vater war der Haupternährer, besaß höchste Autorität („Familienvorstand“); Mutter für den Haushalt und den emotionalen Bereich zuständig
  • Wohn- und Arbeitsstätte waren räumlich getrennt

Heute kennt die Familiensoziologie mehrere typische Formen. Zwar hat die Familie nach wie vor eine hohe Wertigkeit und gehört fest in den Lebensplan vieler junger Menschen, doch die Formen der Familie entsprechen immer seltener dem Familienideal der bürgerlichen Familie. Empirisch ist der Wandel der Familienstrukturen an einer Schrumpfung der Haushaltsgröße (zahlreiche kinderlose oder Ein-Kind-Familien), einem Rückgang der Eheschließungen (nicht notwendig aber der Paarbindungen), der Zunahme der Scheidungen, einem Rückgang der durchschnittlichen Geburten pro Frau, einer Zunahme der Frauenerwerbsarbeit, verkürzter Dauer partnerschaftlicher und familiärer Bindung, und oft in entsprechend mehreren Intervallen (serielle Monogamie) feststellbar.

Für den (tatsächlichen oder vermeintlichen) Trend zum freiwillig und bewusst gewählten Lebensentwurf der Partnerlosigkeit wurde das Schlagwort (Trend zur) Singlegesellschaft geprägt. Die Realität eines solchen Trends wird jedoch in Frage gestellt.

Pluralisierung der Lebensformen (spätes 20. Jahrhundert)

Durch die demographische Entwicklung und den Wandel der Lebensformen seit den 1960er Jahren hat die moderne Kleinfamilie ihre Stellung eingebüßt und befindet sich in Konkurrenz mit zahlreichen anderen alternativen Lebensformen. Man spricht daher von einer Pluralisierung der Lebensformen. Indikatoren hierfür sind die sinkende Geburtenzahl, der Rückgang der Eheschließungen und das Ansteigen der Scheidungen.

Dieser Wandel der Haushalts- und Familienstrukturen zeigt sich vor allem in der Anzahl der Alleinerziehenden und der kinderlosen Ehepaare sowie der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften. Durch die hohe Scheidungsrate entstehen auch immer mehr Stieffamilien (auch „Patchworkfamilien“ genannt), in denen Kinder unterschiedlicher Herkunft leben. Als Ursache für diesen Prozess wird der seit den 1970er Jahren beschleunigte Wertewandel gesehen.

Neben der „Normalfamilie“ haben sich verschiedene Alternative Lebensformen herausgebildet:

Wenn Kinder nicht im Haushalt der Eltern wohnen, beispielsweise aufgrund von Drogensucht, Krankheit oder Tod, leben die Kinder teils in Pflegefamilien oder bei ihren Großeltern (in einer zusammen wohnenden Mehrgenerationenfamilie). Auch im Fall sehr junger Mütter sind Mehrgenerationenhaushalte häufig.

Im Alter bleiben die Familienformen zunächst bestehen. Durch den früheren Todeseintritt bei Männern kommt es allerdings zu alterstypischen Veränderungen der Familienformen:

  • Ehe/Lebensgemeinschaft – Erwachsene Kinder leben separat
  • *Einpersonenhaushalt einer Witwe
  • seltener: *Einpersonenhaushalt Witwer
  • Zwei- oder Mehrgenerationenhaushalt mit Witwe/Witwer (in der Regel zieht dabei die verwitwete Person in den Haushalt eines der Kinder)
  • funktionelle „Großfamilie“ – eine der Altenheimformen
  • funktionelle „kleine Familie“ – eine Form der Hausgemeinschaft überwiegend Älterer (nicht verwandt)

Durch den voranschreitenden Individualisierungsprozess und den stattfindenden sozial-strukturellen Differenzierungsprozess in der Gesellschaft, eröffnen sich für die einzelnen Personen eine immer größere Vielfalt an Auswahl- und Entscheidungsmöglichkeiten für die eigene Lebensgestaltung. Hinzu kommt der soziale Wertewandel, durch den traditionelle Pflicht- und Akzeptanzwerte immer mehr an Bedeutung verlieren, während Selbstentfaltungswerte und die Planung eines individuellen Lebensentwurfes immer höher eingestuft werden. Dies trifft besonders auf die Institution der Ehe zu. Denn diese hat für die Erfüllung bestimmter Bedürfnisse (z. B. Sexualität) und als materielle Versorgungsinstanz (für die Frau) an Bedeutung verloren. Auch in Ehen und allgemeiner in Kernfamilien mit zwei Erwachsenen findet eine Pluralisierung der familialen Erwerbsarrangements statt: das vor allem in Westdeutschland vorherrschende Leitbild Ernährermodell wird zumehmend durch das Zuverdienermodell oder auch das Doppelversorgermodell (etwa Doppelkarrierepaare) abgelöst. Aus dem traditionellen Dasein für andere (Familie, Elternschaft), wurde immer stärker die Gestaltung eines selbst bestimmten Leben. Verantwortlich für diesen Wandel der Familienstrukturen sind unter anderem:

  • Angleichung der Bildungschancen von Mann und Frau – viele Frauen entscheiden sich für den Beruf und gegen die Elternschaft und damit gegen die Gründung einer Familie, auch angesichts von Zweifeln an der Vereinbarkeit dieser Lebensbereiche.
  • Insgesamt entscheiden sich mehr Männer als Frauen gegen die Gründung einer Familie. Als Gründe wird Vorrang von privaten Interessen und Freiheiten angegeben sowie die Angst der Aufgabe als Haupternäherer der Familie nicht gewachsen zu sein.
  • zunehmendes Lebensalter
  • Technisierung der Haushalte
  • Die Reform des Familienrechts (insbesondere des Scheidungsrechts 1976) brachten neben der Vereinfachung der Scheidung eine Verlagerung der Unterhaltsverpflichtung von der Fürsorge des Staates auf den besser verdienenden ehemaligen Ehepartner.
  • einfachere Geburtenkontrolle – auch durch bessere Verhütungsmethoden
  • Bedeutungslosigkeit der Anzahl der Kinder für die individuelle Altersvorsorge
  • Der Bewusstseinswandel und die Kritik an der „Normalfamilie“ durch die 68er-Generation und den Feminismus (veränderte Rollenbilder)
  • Freiwilliger Verzicht zugunsten der ins Zentrum gewählten emotionalen Partnerschaft
  • Wandel der Erwerbsarbeit und damit verbunden größere finanzielle Unsicherheiten der jüngeren Generation

Familienbezogene Wissenschaften

Wegen ihrer Funktionenvielfalt befassen sich zahlreiche Wissenschaften mit der Familie. Als Familienwissenschaften zu nennen wären (alphabetisch):

Erinnert sei auch an familienbezogene Berufsspezifikationen, wie etwa in der Sozialarbeit, Altenpflege u. dergl.

Zitate

  • „Alle glücklichen Familien sind einander ähnlich; jede unglückliche Familie jedoch ist auf ihre besondere Weise unglücklich.“ – (Leo Tolstoi, Anna Karenina, 1877–78)
  • „Die Vorstellung, dass die Familie die gesellschaftliche Zelle und der Staat eine Art aufgeblähter Familie sei, ist ein Hindernis für den Fortschritt der Geschichtswissenschaft, der Soziologie, der Politik und noch manches anderen.“ (José Ortega y Gasset, Aufbau und Zerfall Spaniens, 1921)
  • „Alles, was dazu beiträgt, die auf die Ehe eines Mannes und einer Frau gegründete Familie zu schwächen, was direkt oder indirekt die Bereitschaft der Familie zur verantwortungsbewussten Annahme eines neuen Lebens lähmt, was ihr Recht, die erste Verantwortliche für die Erziehung der Kinder zu sein, hintertreibt, stellt ein objektives Hindernis auf dem Weg des Friedens dar.“ (Papst Benedikt XVI., Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages, 2008)
  • „Kein anderweitiger Erfolg kann ein Versagen in der Familie wettmachen.“ (David O. McKay, Zitiert von J. E. McCulloch, Home: Savior of Civilization, 1924, Seite 42; Generalkonferenz April 1964.)

Literatur

Einführend

  • Paul B. Hill, Johannes Kopp: Familiensoziologie. Grundlagen und theoretische Perspektiven. 4. überarbeitete Auflage. VS, Wiesbaden 2005, ISBN 3-531-53734-2.
  • Robert Hettlage: Familienreport – Eine Lebensform im Umbruch. C. H. Beck, München 1998, ISBN 3-406-43983-7.
  • René König: Materialien zur Soziologie der Familie. 2., überarbeitete Auflage. Kiepenheuer & Witsch, Köln 1974, ISBN 3-462-00987-7.
  • Rosemarie Nave-Herz: Ehe- und Familiensoziologie. Eine Einführung in Geschichte, theoretische Ansätze und empirische Befunde. Juventa, Weinheim/München 2004, ISBN 3-7799-1712-2.
  • Rüdiger Peuckert: Familienformen im sozialen Wandel. 5. überarbeitete Auflage. VS, Wiesbaden 2004, ISBN 3-531-53653-2.
  • Jack Goody: Geschichte der Familie. C. H. Beck, München 2002, ISBN 3-406-48439-5.
  • Hans Reis: Lexikon Familie. F. Schoeningh 2007, ISBN 3-506-76322-9.

Darstellungen und Spezialuntersuchungen

  • A. Burguière, C. Klapisch-Zuber, M. Segalen, F. Zonabend (Hrsg.): Geschichte der Familie. 4 Bände, Campus, Frankfurt am Main 1997, ISBN 3-593-35557-4. (Original: Histoire de la famille. Armand Colin, Paris 1986)
  • Birgit Kohlhase: Familie macht Sinn. Urachhaus, Stuttgart 2004, ISBN 3-8251-7478-6.
  • Christian und Nina von Zimmermann (Hg.): Familiengeschichten. Biographie und familiärer Kontext seit dem 18. Jahrhundert. Campus, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-593-38773-4

Kritische Aspekte

  • Michel Foucault: Der Wille zum Wissen. Sexualität und Wahrheit I. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-518-28316-2.
  • Gunnar Heinsohn, Rolf Knieper: Theorie des Familienrechts: Geschlechtsrollenaufhebung, Kindesvernachlässigung, Geburtenrückgang. ISBN 3-518-10747-X.
  • Gunnar Heinsohn, Rolf Knieper, Otto Steiger: Menschenproduktion: allgemeine Bevölkerungstheorie der Neuzeit. Frankfurt am Main, ISBN 3-518-10914-6.
  • Max Horkheimer: Studien über Autorität und Familie. Reprint der Ausg. Paris, 1936. zu Klampen, Springe 1987, ISBN 3-934920-49-7.

Fotos

  • Uwe Ommer: Transit – In 1424 Tagen um die Welt. Taschen Verlag, Köln 2006; 720 S, ISBN 3-8228-4653-8 (In vier Jahren rund um die Welt 1000 Familien)

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Jürgen Liminski: Die Bildung von Humanvermögen als Kern jedes Reformansatzes. In: Wachstum ohne Nachwuchs? Leitbilder und politische Konsequenzen. Seminar, Mainz. 11./12. März 2006. Abgerufen am 31. Mai 2008.

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