Fallbeil

Fallbeil
Französische Guillotinen
Links: Modell 1792, rechts: Modell 1872 (Bauzustand von 1907) – Modell-Nachbauten Maßstab 1:6

Die Guillotine [gijo'tiːn(ə)] (dt. Fallbeil) ist ein nach dem französischen Arzt Joseph-Ignace Guillotin benanntes Gerät zur Vollstreckung der Todesstrafe durch Enthauptung. Bereits früher kamen im Strafvollzug vereinzelt ähnliche Instrumente zum Einsatz, wie zum Beispiel die „Schottische Jungfrau“ (engl. Scottish Maiden 1661), das Fallbeil von Halifax (engl. the Halifax-Gibbet (= Galgen) 1280), die italienische „Mannaia“ (ital. mannaia = Hackbeil); bereits 1268 wurde bei der Enthauptung von Konradin, dem letzten Hohenstaufer, ein guillotineähnliches Gerät verwendet. All diese Vorrichtungen gerieten allerdings bis zum 18. Jahrhundert vollständig außer Gebrauch.

Guillotin beantragte am 10. Oktober 1789 die Einführung eines mechanischen Enthauptungsgeräts, um grausame und entehrende Hinrichtungsarten abzuschaffen. Unterstützt wurde er dabei durch den Henker von Paris, Charles Henri Sanson, der die Nachteile der Enthauptung mit dem Schwert plastisch beschrieb. Die Nationalversammlung beauftragte den königlichen Leibarzt Antoine Louis, ein Gutachten darüber zu erstellen. Am 17. März 1792 legte Louis einen Entwurf vor, der das Fallbeil von Halifax zum Vorbild hatte. Im Gutachten hieß es: „Eine solche, niemals versagende Maschine wird sich leicht herstellen lassen.“ Am 20. März 1792 wurde dem Antrag stattgegeben. Die Debatte um die später so genannte Guillotine war von einem leidenschaftlichen Streit um die Todesstrafe begleitet. Guillotin litt unter der Verwendung seines Namens für dieses Instrument, das er weder erfunden noch dessen Anwendung bei Kapitalverbrechen er beigewohnt hatte, sondern dessen Einführung und Gebrauch aus humanitären Gründen er lediglich empfohlen hatte. Seine Nachfahren nahmen einen anderen Namen an.

Die erste „Guillotine“ wurde im Auftrag von Sanson von dem deutschen Klavierbauer Tobias Schmidt konstruiert. Schmidt hatte zunächst die halbmondförmige Schneide aus Louis' Entwurf an Schafen ausprobiert, was einwandfrei funktionierte. Als er dann jedoch die Versuche mit Leichen fortsetzte, wurden die Hälse nicht immer vollständig durchgetrennt. Erst durch Erhöhung des Gewichts und die Einführung der abgeschrägten Schneide, die der Guillotine ihre charakteristische Form gibt und den Trennvorgang zum Schneidevorgang macht, arbeitete das Gerät einwandfrei. Schon bei den ersten Modellen gab es auch den Tisch oder die Wippe (frz. bascule), ein Brett, auf das der Hinzurichtende festgeschnallt wurde und das dann nach vorne in die Waagerechte geklappt wurde. Somit wurde der Kopf zwischen die Pfosten der Guillotine auf die Halsauflage (untere Lünette) gebracht, die dann mit dem nach unten verschiebbaren Gegenstück verriegelt wurde.

Nach Antoine Louis hieß die Guillotine zunächst Louison oder Louisette, durch den Sprachgebrauch der Presse setzte sich jedoch der Name Guillotine durch. Volkstümliche Spitznamen waren le rasoir national (das nationale Rasiermesser) und la raccourcisseuse (die Kurzmacherin).

Inhaltsverzeichnis

Aufbau und Durchführung

Die Guillotine besteht im wesentlichen aus einem senkrechten, am Ende eines waagerechten Gestelles montierten Rahmen (ca. 3 m hoch) mit eingelassenen Führungsschienen für das bewegliche, am Querholz des Rahmens aufgehängte Fallbeil (bei der modernen, französischen Ausführung ca. 40 kg schwer). In das waagerechte Gestell ist ein um eine horizontale Achse bewegliches Brett – der Tisch oder die Wippe – eingelassen, auf das der Verurteilte stehend bäuchlings geschnallt wird. Um den Verurteilten schnell in die richtige Position zu bringen und dort zu halten, befinden sich vor den Führungsschienen zwei übereinander senkrecht eingelassene Bretter mit einander zugewandten, halbkreisförmigen Öffnungen für die Aufnahme und Fixierung des Halses, die sogenannten Lünetten (oder die cravatte); die obere Lünette lässt sich anheben, um den Kopf hindurchstecken zu können. Nach dem Kippen der Wippe mit dem Verurteilten in die Waagerechte kommt dessen Hals auf die untere Lünette zu liegen, die obere wird aus der hohen Position nach unten geschoben – bei späteren Modellen in der unteren Position arretierbar. Das Fallbeil wurde zuvor an einem losen Seil über Rollen hinaufgezogen und rastete in einem Auslösemechanismus am Querbalken ein. Nach Lösen der Sperre (Hebel) fällt es etwa zwei Meter senkrecht hinab und durchtrennt den Hals des Verurteilten; der Kopf fällt in einen bereitgestellten Korb.

Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die ursprüngliche Konstruktion von 1792 in verschiedener Hinsicht störanfällig oder unpraktisch war, wurde sie von den amtierenden Scharfrichtern in einigen Details modifiziert. 1868 beauftragte die französische Regierung den Scharfrichter Alphonse Berger mit einer 'neuen' Guillotine, die dann – nach Vorläufermodellen von 1868 und 1870 – in der Version von 1872 bis zur Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich 1981 in Gebrauch war.

Beobachter aus der französischen Hinrichtungspraxis aus den 1860er Jahren berichten, dass mit dem Herunterklappen des Tisches (Wippe) eine Sperre für die oben gehaltene, obere Lünette gelöst wurde. Sobald diese vollständig herunter gefallen war und auf der unteren Lünette eingerastet auflag, wurde automatisch die Sperre für das Fallbeil gelöst, so dass der gesamte Vorgang ab dem Klappen des Tisches sehr rasch und für den Verurteilten ohne zusätzliche, quälende Erwartungsmomente ablief.

Im Bestreben, den Vorgang weiter zu beschleunigen, schaffte der deutsche Scharfrichter Johann Reichhart ab etwa 1939 für seine Vollzugspraxis das Anschnallen und das Kippbrett ab und ließ den zu Tötenden durch seine Assistenten nur bäuchlings auf die fest montierte Richtbank legen und in dieser Haltung festhalten, bis das Beil gefallen war. Hierdurch verkürzte sich die zur Vollstreckung nötige Zeit von drei bis vier Minuten auf – nach Reichharts eigenen Angaben – drei bis vier Sekunden.

Die eigentliche Tötung

Der Tod tritt ein als Folge der Durchtrennung des höchsten Teils des Rückenmarks (Halswirbelsäule) und damit der Unterbrechung der Erregungsausbreitung – Bewusstlosigkeit erfolgt innerhalb von wenigen zehntel Sekunden. Es ist demnach nicht möglich, dass der Kopf der geköpften Person noch miterlebt, wie er dem Publikum präsentiert wird. Es ist strittig, ob der Tod schmerzfrei ist, denn durch die großflächige Schnittverletzung, bei der Muskeln, Sehnen und Knochen durchtrennt werden, ist zumindest kurzzeitig ein Reiz zur Adrenalinausschüttung gegeben. Ob es zur Ausschüttung des Hormons kommt und dieses noch wirken kann, ist fraglich (siehe Galvanistische Forschung an Hingerichteten für den historischen Kontext).

Geschichte

„The Scottish Maiden“, schottischer Vorläufer der Guillotine (Museum of Scotland, Edinburgh)
Guillotin, der Namensgeber der Guillotine

Während der Französischen Revolution wurde die Guillotine per Dekret der Französischen Nationalversammlung vom 20. März 1792 als einziges Hinrichtungswerkzeug eingeführt.

Die Hintergründe sind verschiedener Natur. Zum einen sollte die Maschine die zahlreichen Hinrichtungen rationalisieren. Ferner sollte die Hinrichtung für die Betroffenen schmerzfrei gemacht werden, denn zuvor brauchte ein Henker mit einem von Hand geführten Beil unter Umständen mehrere Schläge. Für den Namensgeber Guillotin waren humanitäre Gründe ausschlaggebend. Er meinte, dass man den Verurteilten die Angst vor dem Sterben nicht nehmen könne, wohl aber die Qualen der Hinrichtung selbst begrenzen. Die Folter und besonders grausame Hinrichtungsmethoden wie das Rädern sollten mit der Guillotine abgeschafft werden. Tatsächlich gibt es jedoch Berichte, nach denen bei den während der französischen Revolution benutzten Modellen bisweilen erst nach mehrmaligen Durchgängen der Kopf vollständig abgetrennt werden konnte – so auch bei der Hinrichtung Ludwigs XVI., angeblich aufgrund seines dicken Nackens.

Die Hinrichtung Ludwigs XVI. von Frankreich und die Wirkung der Guillotine

Zudem sollte aber der Gleichheitsanspruch der Revolution auch bei der Hinrichtung gelten: Vorher war das Enthaupten den Adeligen als „edle“ Todesart vorbehalten, einfache Leute wurden am Galgen gehenkt. Mit der Guillotine wurden alle Hinrichtungen vereinheitlicht.

Als erster Mensch wurde am 25. April 1792 der Straßenräuber Nicolas Jacques Pelletier mit der neuen Guillotine öffentlich hingerichtet.

Hingerichtet auf der Guillotine wurden u. a. der französische König Ludwig XVI., Marie Antoinette, Georges Danton, Lavoisier sowie Maximilien de Robespierre und Friedrich Freiherr von der Trenck. Die Hinrichtung von Ludwig XVI. und Marie Antoinette hatte in der deutschen Aufklärung ein derartiges Echo, dass man sich mit der vorher begrüßten Revolution in Frankreich gegenüber den sich dort abzeichnenden Vorgängen zunehmend kritisch auseinandersetzte.

Bis zur Untersagung der Todesstrafe 1981 wurden in Frankreich Todesurteile durch die Guillotine vollstreckt. Bis 1870 geschah dies auf dem so genannten Schafott, einer erhöhten Plattform. Danach wurde die Guillotine weiterhin öffentlich, aber auf normalem Bodenniveau aufgestellt, um den Zurschaustellungscharakter der Hinrichtungen zu reduzieren. Bei der letzten öffentlichen Hinrichtung in Frankreich wurde am 17. Juni 1939 in Versailles Eugen Weidmann, ein sechsfacher Mörder, gerichtet. Danach wurden die Hinrichtungen in den jeweiligen Gefängnishöfen durchgeführt. Die letzte Hinrichtung durch die Guillotine fand in Frankreich am 10. September 1977 an Hamida Djandoubi statt. Am 19. Februar 2007 wurde das Verbot der Todesstrafe in die französische Verfassung aufgenommen.

Siehe auch: Liste während der Französischen Revolution hingerichteter Personen

Verwendung in der Schweiz

Im zivilen Strafrecht war seit der frühen Neuzeit die Enthauptung durch das Schwert die übliche Hinrichtungsmethode für zum Tod Verurteilte. Seit 1835 trat dazu die Guillotine, wobei einzelne Kantone den Verurteilten die Wahl zwischen ihr und dem Schwert gewährten. Hans Vollenweider (* 11. Februar 1908 in Zürich; † 18. Oktober 1940 in Sarnen) ist der letzte in der Schweiz nach einem zivilen Strafprozess zum Tode verurteilte und hingerichtete Straftäter. Am Morgen des 18. Oktober 1940 wurde Vollenweider in der Werkstatt der Strafanstalt in Sarnen mit der Guillotine hingerichtet.

Verwendung in Deutschland

Münchner Fallbeil von 1854
Modell-Nachbau Maßstab 1:6

In den napoleonischen Kriegen kam die Guillotine unter dem Namen Fallbeil in die besetzten deutschen Gebiete. So wurde im Jahre 1803 in Mainz der als „Schinderhannes“ bekannte Räuber Johannes Bückler guillotiniert. Carl Zuckmayer brachte diesen Fall in eine literarische Gestalt.

In der Folgezeit blieb die Guillotine in Teilen Deutschlands in Gebrauch. Während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland wurden die meisten zivilen Todesurteile mit der Guillotine vollstreckt. Insgesamt wurden in dieser Periode etwa 12.000 Menschen mit dem Fallbeil getötet, nahezu 3.000 davon im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee, seit 1937 die zentrale Hinrichtungsstätte für das weiträumige Einzugsgebiet der Stadt Berlin.

In Deutschland war neben „Guillotine“ und „Fallbeil“ die Bezeichnung „Fallschwertmaschine“ im Gebrauch. Im Lauf des 19. Jahrhunderts wurde dabei eine von der französischen Bauart abweichende Konstruktion üblich. Typisch hierfür ist die 1854 von der Firma J. Mannhardt & Co München gebaute bayerische Guillotine: Hauptmaterial für die gesamte Maschine ist Eisen statt Holz; das Messer samt Block entwickelt ein Fallgewicht von 250 kg bei einer Fallhöhe von nur noch eineinhalb Metern. In Anlehnung an die bayrische Konstruktion entwickelte die Physikalisch-Technische Reichsanstalt im Auftrag des Reichsjustizministeriums 1937 ein technisch verfeinertes Modell, das serienmäßig in den Arbeitsbetrieben der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel gefertigt wurde.

Im Dritten Reich war man sehr darauf bedacht, nicht die französische Bezeichnung zu verwenden. Zu den bekanntesten Opfern des Fallbeils gehören die Mitglieder der Weißen Rose, darunter Sophie und Hans Scholl.

Der letzte in West-Berlin mit der Guillotine Hingerichtete war am 11. Mai 1949 der Raubmörder Berthold Wehmeyer. Etwa drei Monate vorher, am 18. Februar, wurde in Tübingen als letzter Verurteilter der Todesstrafe in Westdeutschland Richard Schuh – ebenfalls wegen Raubmordes – enthauptet.

Johann Reichhart gilt als der deutsche Scharfrichter, der die meisten Hinrichtungen (etwa 3000) aller Zeiten vollzog. Sein Scharfrichterkollege Wilhelm Röttger, der von 1942 bis 1945 zentrale Hinrichtungsstätten in Berlin-Plötzensee und Brandenburg-Görden zu betreuen hatte, brachte es auf eine ähnliche Zahl.

Von 1950 bis 1960 wurde in der DDR in Dresden und dann bis 1968 in Leipzig mit dem Fallbeil die Todesstrafe vollstreckt, bevor diese Vollstreckung durch den „unerwarteten Nahschuss in das Hinterhaupt“ (Variante des Genickschusses) mit der Pistole ersetzt wurde. Bei der Einführung der neuen Methode nach sowjetischen Vorbild waren nicht unbedingt humanitäre Gründe ausschlaggebend, sondern vielmehr die Tatsache, dass gelegentlich das Beil nicht in vorgeschriebener Weise den Kopf abschlug, sondern auf halbem Wege steckenblieb. Der unerwartete Nahschuss in das Hinterhaupt erwies sich als weit zuverlässiger.

Neben der Guillotine wurde in Deutschland bis 1938 auch mit dem Handbeil hingerichtet, so in Berlin-Plötzensee, Breslau, Hamburg-Stadt (vgl. hierzu: Heinrich Jauch (1894–1945), Erster Staatsanwalt zu Hamburg - betreffend den „Rote Marine Prozess“ und die Hinrichtungen) und Königsberg durch den Scharfrichter Carl Gröpler und dessen Nachfolger Ernst Reindel.

Die badische Guillotine

Beispiel eines Vorläufers der Guillotine von Heinrich Aldegrever

Im Großherzogtum Baden wurde zwischen 1848 und 1932 an 37 Männern und zwei Frauen das Todesurteil vollstreckt. Seit 1856 wurde die Vollstreckung mittels der von der Fa. Johann Mannhardt in München für 1.000 Gulden hergestellten Guillotine durchgeführt. Der Standort der Guillotine war in Bruchsal, wobei die Messer stets getrennt aufbewahrt wurden. Zum Transport der Guillotine (mit der Eisenbahn) an die verschiedenen Hinrichtungsorte in Baden wurde die Guillotine zerlegt und in Kisten verpackt. Die badische Guillotine gelangte, da seit 1937 die badischen Hinrichtungen zentralisiert in Stuttgart – also in Württemberg – durchgeführt wurden, im Februar 1937 nach Berlin zur Strafanstalt Berlin-Plötzensee.

Verwendung in Österreich

In Österreich wurde traditionellerweise keine Guillotine verwendet. Nach dem „Anschluss“ an das Deutsche Reich 1938 wurde eine für den Transport als „Maschinenteile des Gerätes F“ getarnte Guillotine vom Berliner Gefängnis Plötzensee an das Wiener Landesgericht gesandt und bis zur Befreiung Österreichs 1945 dazu verwendet, eine große Anzahl von Delinquenten zu töten, darunter viele Opfer des Nationalsozialismus. Diese Guillotine ist heute im Wiener Kriminalmuseum als Exponat zu sehen.[1]

Historische Vorläufer

  • Verschiedene Vorläufer existierten schon im 12. und 13. Jahrhundert in Neapel und Holland.
  • In England existierte ein ähnliches Instrument unter dem Namen „Halifax-Galgen“ (engl. „Halifax gibbet“, 13. Jahrhundert, auch „Halifax Machine“).
  • In Italien kannte man seit dem 15. Jahrhundert die „Mannaia“ (= Hackbeil) für Adelige (siehe Hinrichtung von Beatrice Cenci).
  • In Deutschland existierte ein vergleichbares Instrument unter dem Namen „Dille“ oder „Diele“.
  • In Genua starb 1507 Demetrio Giustiniani unter dem Fallbeil.
  • Heinrich Aldegrever skizziert 1553 in einer fiktiven Radierung wie Titus Manlius Imperiosus Torquatus seinen Sohn mit einer Guillotine enthauptet.
  • Die „Scottish Maiden“ (engl.: schottische Jungfrau) war eine frühe und primitive Form der Guillotine, die in Schottland zwischen 1564 und 1708 verwendet wurde.
  • In Toulouse wurde 1632 Henri II. de Montmorency mit einem Fallbeil hingerichtet.

Literatur

  • Stefan Amberg: Vollstreckt. Johann Reichhart, der letzte deutsche Henker. Goldmann, München 1984, ISBN 3-442-06765-0
  • Daniel Arasse: Die Guillotine. Die Macht der Maschine und das Schauspiel der Gerechtigkeit. Rowohlt, Reinbek 1988, ISBN 3-499-55496-8
  • Johann Dachs: Tod durch das Fallbeil. Der deutsche Scharfrichter Johann Reichhart (1893 - 1972). Ullstein, München 2001, ISBN 3-548-36243-5
  • Alister Kershaw: Die Guillotine. Eine Geschichte des mechanischen Fallbeils. Hamburg 1959.
  • Gotthold Leistner: Sachsen und die Guillotine. Ein Beitrag zur Geschichte eines Tötungsmonstrums. In: Sächsische Heimatblätter 48. Jg. (2002) S. 130-149
  • Guy Lenôtre: Die Guillotine und die Scharfrichter zur Zeit der französischen Revolution. Kadmos-Verlag, Berlin 1996, ISBN 3-931659-03-8
  • Michel Ferracci-Porri: Beaux Ténèbres Ed.Normant. Frankreich 2008. Der letzte in der Öffentlichkeit guillitonierte „ein Deutscher“ Eugen Weidmann
  • Andeas Schlieper: Das aufgeklärte Töten. Die Geschichte der Guillotine . Osburg Verlag Berlin 2008, ISBN 978-3-940731-13-5
  • Thomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstätten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937 - 1945. Scharfrichter im Dritten Reich. Zwilling-Berlin, Berlin 2008, ISBN 9783000242656.

Filme und Musik

Einzelnachweise

  1. [1] Bundesministerium für Inneres

Weblinks


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