Fahrtrichtungsanzeiger

Fahrtrichtungsanzeiger
Ein gewöhnlicher Fahrtrichtungsanzeiger in Aktion

Der Fahrtrichtungsanzeiger dient im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern zur Information über eine Änderung der Fahrtrichtung oder die Ankündigung hierzu. In der Regel ist dieser als Blinklicht umgesetzt. Er wird umgangssprachlich als Blinker bezeichnet und ist ein Teil der Fahrzeugbeleuchtung.

Eine Zweitverwendung des Fahrtrichtungsanzeigers ist die Warnblinkanlage, in Österreich auch Alarmblinkanlage.

Inhaltsverzeichnis

Ausrüstungsvorschriften

Bei ein- und mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist auf jeder Seite je eine Blinkleuchte vorne und hinten vorgeschrieben, bei Anhängern nur hinten. Viele moderne mehrspurige Kfz haben jedoch mehr als diese vier Fahrtrichtungsanzeiger, z. B. hochgesetzte Warnblinkleuchten am Heck oder in den Außenspiegeln. Ausnahmen bestehen für einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (sowie einachsige Anhänger an Krafträdern) und Krankenfahrstühle. An diesen Fahrzeugen sind die Blinker nicht erforderlich, falls sie dennoch vorhanden sind, müssen sie jedoch den Vorschriften in Deutschland § 54 StVZO entsprechen. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein. Bei vielen, vor allem größeren Fahrzeugen sind sie wegen der Ausfallsicherheit und besseren Sichtbarkeit doppelt vorhanden. Bei einigen Autos sind die zusätzlichen Blinkleuchten in die Außenspiegel integriert. Weiterhin gibt es beachtliche EG-Richtlinien beispielsweise über den Anbau der Fahrtrichtungsanzeiger an zweirädrigen Kraftfahrzeugen.[1]

In Europa ist gelbes Licht für den Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben. Beim Einschalten blinkt er in Deutschland nach § 54 der StVZO auf der jeweiligen Seite phasengleich mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (= 90 Lichterscheinungen pro Minute ± 30). Der Blinkgeber muss so takten, dass die relative Hellzeit der Blinkleuchten 30–80 Prozent beträgt. Es ist nicht erforderlich, dass der Blinkrhythmus mit der sogenannten Hellphase beginnt, allerdings müssen die Blinkleuchten spätestens 1,5 Sekunden nach Betätigen des Fahrtrichtungsschalters leuchten. Sofern die Blinkleuchten nicht direkt vom Fahrer zu sehen sind, muss in dessen Blickfeld – z. B. am Armaturenbrett – in gleicher Frequenz, gleich- oder gegenphasig, eine für beide Fahrzeugseiten oder zwei für jeweils die entsprechende Fahrzeugseite grüne Kontrollleuchte aufleuchten und/oder die Funktion des Blinkers auf eine andere, unmissverständliche Weise angezeigt werden. Meistens wird parallel zur visuellen Anzeige per Kontrollleuchte für eine hörbare Rückmeldung gesorgt, indem das Blinkerrelais hörbar klackt oder das Kombiinstrument entsprechende Kontrolltöne produziert. Bei Ausfall eines Blinkers leuchtet die Kontrollleuchte dann in einer deutlich schnelleren Frequenz, bei zwei vorhandenen Kontrollleuchten immer nur diejenige der betreffenden Fahrzeugseite.

In einigen Ländern wie z. B. den USA oder Kanada sind stattdessen neben den dort bernsteinfarbenen Fahrtrichtungsanzeigern vorne und hinten am Fahrzeug alternativ am Fahrzeugheck auch rote Blinker zugelassen, welche teilweise umgeschaltete Bremslichter sind. Damit ist es möglich, dieselbe Lampe als Blink-, Brems- und Schlusslicht zu verwenden. Da ihnen der Grünanteil im Farbspektrum fehlt, entwickeln sie nicht die Helligkeit gelber Blinkleuchten und es können zwei redundante Leuchtmittel in der Leuchte verwendet werden. In Deutschland gab es früher vereinzelt auch rote Blinkleuchten. Diese sind nach wie vor zulässig, wenn das Fahrzeug vor dem 31. Dezember 1969 erstmalig zugelassen wurde.

Beim Ziehen von Anhängern muss eine zusätzliche Kontrollfunktion auch für die Blinker des Anhängers vorhanden sein. Dies kann mit einer zusätzlichen Kontrollleuchte erfolgen oder über eine Elektronik, die bei Ausfall einer Leuchte die Blinkfrequenz erhöht.

Bei manchen Fahrzeugen wird der Warnblinker bei anormal starkem Abbremsen automatisch eingeschaltet, siehe adaptives Bremslicht.

Fahrzeuge mit fernbedienbarer Türschließung nutzen die Blinker meist als optische Kontrolle, welche signalisiert, ob das Fahrzeug ver- oder entriegelt worden ist.

Benutzungsvorschriften

Beim Anfahren und beim Abbiegen ist das Licht rechtzeitig (s. u.) und deutlich zu betätigen. Dies gilt auch für abknickende Vorfahrt, sofern dieser gefolgt wird. Fährt man weiter geradeaus und verlässt die Vorfahrtstraße, soll nicht geblinkt werden.

Stamps of Germany (BRD) 1971, MiNr 670.jpg
Stamps of Germany (BRD) 1971, MiNr 672.jpg
Neue Regeln im Straßenverkehr 1971

Der Fahrstreifenwechsel (auf mehrspurigen Straßen wie Autobahnen) muss ebenfalls durch ein mindestens dreimaliges Aufleuchten des entsprechenden Blinkers vor dem Fahrstreifenwechsel angekündigt werden (§ 7 StVO). Am Kreisverkehr, der in Deutschland an den Einmündungen Zeichen 215 (Kreisverkehr) besitzt, darf beim Einfahren in den Kreisverkehr nach § 8 StVO nicht geblinkt werden. Dafür muss in Deutschland beim Ausfahren geblinkt werden. Die Regelung in Österreich ist ähnlich mit dem Unterschied, dass beim Einfahren in den Kreisverkehr geblinkt werden darf.

Rechtzeitig ist hier dadurch zu definieren, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sich auf den Abbiege- oder Spurwechselvorgang einstellen können. Hierbei ist weniger die Entfernung bis zum Abbiegepunkt als eher die Zeit entscheidend. Der BGH befindet bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h ein Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers fünf Sekunden im voraus durchaus ausreichend. – Etwas praxisnaher ist die Empfehlung, auf jeden Fall mit dem Blinken zu beginnen, bevor man das Lenkrad verdreht, um vom bisherigen Verkehrsstrom abzuweichen, bzw. bevor man den Fuß vom Gas nimmt oder sogar bremst. Wenn letztere Aktionen beim Zufahren auf eine rote Ampel erfolgen, verhält man sich in Bezug auf das Blinken so, als ob die Ampel auf Grün stände.

Beim Fahrradfahren ist der in beabsichtigte Richtung ausgestreckte Arm einem Fahrtrichtungsanzeiger eines Kraftfahrzeugs gleichgestellt.

Allgemein soll die Fahrtrichtungsanzeige immer eine Ankündigung darstellen, dass das Fahrzeug in Kürze seine Fahrrichtung und/oder Geschwindigkeit deutlich ändern wird. Die Ankündigung soll Überraschungseffekte bei anderen Verkehrsteilnehmern vermeiden, damit keine hektischen bis panischen Reaktionen stattfinden; alles im Sinne der Verkehrssicherheit. Daher muss die Anzeige auch früh genug einsetzen, damit jedermann sich darauf einstellen kann. Damit handelt es sich um die wichtigste Kommunikationsmethode der Verkehrsteilnehmer untereinander.

Eine Studie des Auto Club Europa beobachtete 2008 das Blinkverhalten von 394.000 Fahrzeugen an 700 Kreuzungen in Deutschland. Etwa ein Drittel der Fahrzeuge blinkte nicht vorschriftsmäßig, bei abknickenden Vorfahrtsstraßen waren es 45 Prozent.[2]

Bedienung

Der Blinkerhebel ist bei den allermeisten Autos in waagerechter Ruheposition an der Lenksäule angebracht. Zur Aktivierung nimmt der Fahrer den Hebel beim Einschlagen des Lenkrads ein kurzes Stück in die jeweilige Richtung mit. Das verleitet viele Fahrer allerdings dazu, den Blinker tatsächlich erst zu Beginn der Kurvenfahrt zu setzen und nicht schon wie notwendig eine Zeit vorher, um eine regelgerechte Vorwarnung zu geben.

Zur Aktivierung des Blinkers gibt es je Seite zwei verschiedene Stellungen: Zum Einen die Dauerstellung bis zum jeweiligen Endanschlag, die erst durch manuelles Eingreifen oder die automatische Blinkerrückstellung beim Auslenken aus der Kurve in die Ruhelage zurückgeführt wird. Diese Stellung benutzt man beim Abbiegen und beim Heranfahren zum bzw. Abfahren vom Fahrbahnrand. – Zum Anderen gibt es vor dieser Einraststellung eine Stellung mit einem fühlbaren Zwischen-Druckpunkt, in der der Blinker schon aktiviert ist, aber beim Loslassen per Federkraft sofort wieder in die Ruhelage zurückfällt. Diese Stellung benutzt man vor allem für das Blinken beim Spurwechsel.

Angesichts der Vorschrift rechtzeitig und deutlich zu blinken, gibt es schon Ausführungen, die dieses Verhalten schon bei kurzem Antippen des Hebels auslösen. Bislang musste der Fahrer beispielsweise beim Spurwechsel den Blinkerhebel in der nicht eingerasteten Stellung so lange festhalten, was unbequem sowie beim Lenken gefährlich sein kann und daher oft vernachlässigt wurde. In den Zeiten der elektronischen Blinkgeber ist das ein relativ einfach zu implementierendes Verhalten. Ein einmaliges Blinken könnte auch als versehentliche Fehlbedienung interpretiert werden.

In den meisten PKW-Modellen ist der Schalter für die Warnblinkanlage optisch (rot) hervorgehoben. Bei vielen Herstellern befindet sich dieser Schalter in der Mittelkonsole oder auf Höhe der Luftaustrittsdüsen. Besonders Ende der 1980er Jahre war es in Mode, den Schalter auf der Lenksäule zu platzieren. Davon ist man heute jedoch abgewichen. Bis vor kurzem war dieser Schalter in BMW- und Renault-Modellen auch in der Nähe des Schalthebels anzutreffen. Bei einigen Modellen gab es auch den so genannten Bedienungssatelliten. Fehlgriffe führten bei früheren Fiat Panda/Seat Marbella-Modellen oft zu Missverständnissen – dort war der Warnblinkschalter ein roter Lenkstockhebel.

Ist ein Fahrtrichtungsanzeiger aktiv, so wird auf der Instrumententafel entweder ↔ angezeigt (beleuchtet) oder, moderner und , je nach Schaltung.

Technik

Die Technik der Blinkgeber hat sich im Laufe der Zeit mehrfach verändert.

Fahrtrichtungsanzeiger sind immer so geschaltet, dass sie pro Seite gleichzeitig aufleuchten
  • In historischen Kraftfahrzeugen enthielt der Blinkgeber einen Bimetallstreifen, der mit einem Heizdraht umwickelt war.
  • Eine weitere Variante des Blinkgebers stellten Hitzdrahtblinkgeber dar, bei denen die Längenänderung eines zwischen einem Massekontakt und der Schaltwippe eines Relais gespannten Heizwiderstandsdrahtes ausgenutzt wurde.
  • Eine weitere Variante stellten elektro-pneumatische Blinkrelais dar, die etwa Mitte der 1960er Jahre aufkamen, aber schnell von elektronischen Konstruktionen abgelöst wurden.
  • Der elektronische Blinkgeber wird typischerweise durch einen astabilen Multivibrator realisiert, dem ein Leistungsteil (Relais) nachgeschaltet ist.
  • In noch neueren Ausführungen steuert ein Mikrocontroller, programmiert durch seine Firmware, die Zeitabläufe und kann dabei auch höhere Funktionen realisieren, wie beispielsweise mindestens dreimal zu blinken, auch wenn der Schalthebel nur angetippt wurde. Ein Mikrocontroller (ggf. ein anderer, im Kombiinstrument) kann außerdem den eingebauten Schallgeber für die akustische Rückmeldung an den Fahrer ansteuern.

Warnblinklicht

Zusätzlich zur normalen Anzeige der Fahrtrichtungsänderung wird der Blinker auch als Warneinrichtung verwendet und wird als Warnblinker bezeichnet. In diesem Fall blinken alle Blinker gleichzeitig, unabhängig vom Ausfall eines oder mehrerer Blinker und unabhängig davon ob bei dem Fahrzeug die Zündung eingeschaltet ist oder nicht. Sie dienen bei Stillstand des Fahrzeuges zur Absicherung bei Verkehrsunfällen (in Deutschland: § 15 StVO). Beim Fahren werden die Warnblinker in Deutschland zur Warnung des folgenden Verkehrs beim abrupten Abbremsen von Kolonnen verwendet (zum Beispiel beim Auffahren auf ein Stauende § 16 StVO). In Österreich ist dieses Verhalten zwar verboten, wird aber auch immer häufiger zu diesem Zweck verwendet. Auch beim Abschleppen eines Fahrzeuges sieht man es in Österreich öfter, obwohl es im Gegensatz zu Deutschland (§ 15a StVO) verboten ist.

Bei feierlichen Zeremonien wie einer Hochzeit benutzt die Hochzeitsgesellschaft oft das Warnblinklicht verbotenerweise. Auch stellt das Verhalten, sein Fahrzeug absichtlich verkehrsbehindernd abzustellen und dieses durch das Einschalten des Warnblinkers verbotenerweise anzuzeigen, in Deutschland eine zusätzliche Ordnungswidrigkeit dar.[3]

Rettungskräfte nutzen das eingeschaltete Warnblinklicht ggf. auch, um anderen Einsatzkräften zu zeigen, dass die Batterie eines verunglückten Fahrzeuges noch nicht abgeklemmt worden ist. Dies stellt in dem Fall also eine Warnung vor Strom und Brandgefahr dar.

Bei eingeschaltetem Warnblinklicht muss die Funktion durch eine im Sichtfeld des Fahrers angebrachte rote Kontrollleuchte angezeigt werden, üblich ist ein Dreieck mit einem Ausrufezeichen darin im Warnblinkschalter selbst, die dann im Wechsel mit den Kontrollleuchten für den Fahrtrichtungsanzeiger blinkt (in Deutschland: § 39a und § 53a StVZO).

Regelung in Österreich

Bei Schulbussen gibt es in Österreich eine Regelung zur Verwendung der Blinkanlage zum Schutz der ein- und aussteigenden Kinder. In diesem Fall blinken die rechten und linken Blinkleuchten gleichzeitig. Nachfolgende Fahrzeuge dürfen in Österreich am stehenden Schulbus nicht vorbeifahren, sondern müssen anhalten.

Regelungen in Deutschland

Die Benutzung der Warnblinkanlage ist vorgeschrieben bei:

  • einer Panne (§ 15 und § 15a StVO),
  • beim Abschleppen (das geschleppte Fahrzeug, soweit mind. eine Achse auf der Straße mitrollt) (§ 15 und § 15a StVO),
  • bei Gefahr (z. B. letztes Fahrzeug in der Kolonne, Unfall) (§ 16 StVO).
  • bei Schul- und Linienbussen. Der Fahrer eines Linienbusses oder eines gekennzeichneten Schulbusses muss das Warnblinklicht bereits einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert, an der die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten extra angeordnet hat und anschließend noch so lange eingeschaltet lassen, bis die Fahrgäste ein- und/oder ausgestiegen sind (§ 16 StVO).

§ 20 StVO schreibt dann vor: solange der Bus mit eingeschalteten Warnblinkern an die Haltestelle heranfährt, darf er nicht überholt werden, erst wenn er angehalten hat darf in beiden Fahrtrichtungen (also auch der Gegenverkehr) mit Schrittgeschwindigkeit an diesem vorbeigefahren werden. Bei Straßen mit einem Mittelstreifen entfällt die Geschwindigkeitseinschränkung für den Gegenverkehr.

Regelung in der Schweiz

Das Warnblinklicht darf nur verwendet werden, um die übrigen Verkehrsteilnehmer auf eine besondere Gefahr aufmerksam zu machen:

  • wenn ein liegen gebliebenes oder verunfalltes Fahrzeug nicht sofort entfernt werden kann, sodass es ein Hindernis für die übrigen Verkehrsteilnehmer darstellt,
  • wenn den übrigen Verkehrsteilnehmern eine unmittelbare drohende Gefahr angezeigt werden soll
  • bei Annäherung an einen Stau
  • bei Abschleppen auf Autostraßen und Autobahnen.

Historisches

Ursprünglich waren es keine elektrischen Lichter, sondern so genannte Winker, die zuerst seitlich manuell, später mit einem Elektromagneten ausgefahren wurden.

Alter beleuchteter Fahrtrichtungsanzeiger

Im Jahr 1922 wurden die ersten Fahrtrichtungsanzeiger als Armwinker in einem Gehäuse eingebaut, die noch über Bowdenzüge bewegt wurden. Vorher gab es verschiedene Versuche mit Fahrtrichtungsanzeigern aus bemaltem Blech, die von Hand aus dem Fahrzeug geschoben wurden. Erfunden wurde der Fahrtrichtungsanzeiger von Eugen Zipperle und Dr. August Nagel, die auch 1924 einen Gebrauchsmusterschutz für den Armwinker mit Gehäuse bekamen.[4] Es gab derzeit auch „Gehäuse-Fahrtrichtungs-Anzeiger“, der am vorderen und hinteren Fahrzeugende in einem kleinen Gehäuse hinter einer Glasscheibe als Pfeil nach links oder rechts gedreht werden konnte. Auch eine Beleuchtung wurde erprobt.[5]

Im Jahr 1925 baute Robert Bosch den ersten elektrischen ausklappbaren zusätzlich beleuchteten Fahrtrichtungsanzeiger, der sich aber nicht pendelte.[6] Den ersten elektrischen pendelnden Armwinker führte 1927 Alfred Schwarz ein.[4]

In den Jahren ab 1936 wurden die LKW alle mit Armwinker ausgestattet. Im Winter bei Schnee und Feuchtigkeit froren die Armwinker im Gehäuse fest. Als die Geschwindigkeiten der PKW allgemein höher wurden, gab es dann durch den Fahrtwind Schwierigkeiten beim Ausklappen des Winkers. In den USA wurden ab ca. 1938 Blinkleuchten als Fahrtrichtungsanzeiger verwendet. Amerikanische Fahrzeuge, die durch den Krieg nach Deutschland kamen, waren mit Blinkleuchten ausgestattet und brauchten nicht umgerüstet zu werden.

Bosch baute ab den 1950er Jahren elektrische „Blinker“-Anlagen bzw. -Leuchten als Alternative zu den bis dahin üblichen Winkern, und die alten Armwinker wurden von vielen Kraftfahrzeug-Besitzern freiwillig umgerüstet. In der Straßenverkehrsordnung war es bis 1956 vorgeschrieben, dass ein Fahrtrichtungsanzeiger die Kontur des Fahrzeugs verändern musste. Für LKW gab es derzeit deswegen die Pendelwinker, die sich beim Ausklappen auf- und abbewegten. Ab 1956 wurden für neue PKW und LKW nur noch Blinker vorgeschrieben. In der Bundesrepublik Deutschland mussten bis zum 1. Juli 1963 alle Kfz über 4 Meter Länge und 1,6 Meter Breite mit Blinkleuchten an Vorder- und Rückseite versehen werden; parallel konnten die Winker zusätzlich weiter in Betrieb bleiben. Ab 1963 wurde die „Warnblinkanlage“ in Kraftfahrzeugen zugelassen, um beim Liegenbleiben bzw. bei einer Panne ein Warnsignal geben zu können, als sogenanntes „Doppelblinken“.[5] Ab 1. Januar 1973 mussten auch ältere Fahrzeuge über eine Warnblinkanlage verfügen.

Die Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern war seinerzeit nicht unumstritten. Bezogen auf die verpflichtende Einführung derselben bei Motorrädern schrieb der Journalist Carl Hertweck 1960: „Überflüssig und gefährlich (…) Der gute Fahrer fährt so, daß jeder Hintermann und jeder Gegenkommer schon aus seiner Fahrweise sehen muß, was er will.“[7]

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Fahrtrichtungsanzeiger – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Richtlinie 93/92/EWG
  2. n-tv.de, Allein- oder Teilhaftung droht - Blink-Muffel gefährden Verkehr, 10. Juli 2008
  3. Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV
  4. a b Ein Jahrhundert Automobiltechnik – Nutzfahrzeuge. VDI-Verlag, 1987, ISBN 3-18-400656-6 (formal falsche ISBN), Seite 371.
  5. a b Ein Jahrhundert Automobiltechnik - Personenwagen. VDI-Verlag, 1986, ISBN 3-18-400620-4, Seite 323.
  6. Chronik der Technik. Weltbild-Verlag, 1997, ISBN 3-86047-134-1, Seite 417.
  7. Carl Hertweck: Der Kupferwurm. Stuttgart 1961. Zweite Auflage, 2006: S. 380.
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