Fahrgastrechte

Fahrgastrechte

Als Fahrgastrechte werden die Rechte eines Fahrgasts der öffentlichen Verkehrsmittel und auch privater Verkehrsunternehmen bezeichnet. Diese Rechte können sich insbesondere erstrecken auf:

  • Haftung des Betreibers bei Tötung oder Verletzung von Nutzern des Verkehrsmittels
  • Schäden durch Ausfall oder Verspätung des Verkehrsmittels
  • Schäden an mitgeführten Gegenständen
  • Schäden durch Verlust von Gepäck
  • Folgeschäden durch die Verspätung eines Verkehrsmittels (Bahn/Flug)
  • Schäden durch falsche, fehlerhafte oder in sonstiger Weise mit Mängeln behaftete Auskunft über Verkehrstage, Anschlüsse oder sonstige notwendige Informationen für die ordnungsgemäße Durchführung einer Reise.

Die Verkehrsmittel können insbesondere sein:

Die Fahrgastrechte sind in den letzten Jahren vor allem in Deutschland unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes diskutiert worden. Dabei ging es um die Frage, ob die Haftungsregelungen bei Tötung und Verletzung und bei Verspätungen noch zeitgemäß und angemessen sind.

Inhaltsverzeichnis

Einzelne Fahrgastrechte nach Verkehrsträgern

Fahrgastrechte im Bahnverkehr

Zum 1. Oktober 2004 führte die Deutsche Bahn eine so genannte Kundencharta ein. Diese sah vor, Reisende im Fernverkehr (ICE, IC, EC) mit 20 Prozent des Reisepreises bei Verspätungen über 60 Minuten zu entschädigen. Darin eingeschlossen waren auch Anschlussverluste zwischen Fernverkehrszügen. Gleichzeitig verpflichtete sich das Unternehmen, Hotel- und Taxikosten in Höhe von bis zu 80 Euro pro Reisenden zu übernehmen, wenn eine Reise wegen Zugausfall, Zugverspätung oder Anschlussverlust nicht bis 24 Uhr fortgesetzt werden kann.[1]

Zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2004 führten die europäischen Bahnen eine Entschädigungsregelung für den internationalen Verkehr ein. Demnach sollten grenzüberschreitende Fahrkarten von wenigstens 50 Euro Wert bei einer Verspätung von über eine Stunde 20 Prozent des Fahrkartenwertes erstattet werden; im Nachtreiseverkehr war eine solche Entschädigung ab einer Verspätung von zwei Stunden vorgesehen.[2]

Die EU verabschiedete die Fahrgastrechte-Verordnung (EG) NR. 1371/2007 für den Schienenverkehr, die am 3. Dezember 2009 in allen Mitgliedstaaten der EU in Kraft getreten ist.

Im April 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag – im Vorgriff auf die EU-Verordnung – bereits ein Gesetz zur verbesserten Entschädigung von Fahrgästen bei Verspätungen und Zugausfällen.[3] Dieses Gesetz trat am 29. Juli 2009 in Kraft. Eine Entschädigung kann man mit einem gemeinsamen Formular der Deutsche Bahn und dem Tarifverband der Konkurrenzfirmen beantragen. Außerdem wurde im Dezember 2009 eine Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr (söp) gegründet.[4].

Die bundesweit arbeitende Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) hilft allen Reisenden, die sich gegenüber ihrem Verkehrsunternehmen beschwerten, aber keine zufriedenstellende Antwort erhielten. Die Juristen der söp prüfen die Beschwerde und erarbeiten einen Schlichtungsvorschlag. Dieser soll eine einvernehmliche und außergerichtliche Streitbeilegung ermöglichen, um allen Beteiligten Geld, Zeit und Ärger zu ersparen. Die söp arbeitet sachlich unabhängig und neutral und bietet ihre Dienstleistung allen Kunden der Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsunternehmen an, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen. Für Reisende ist die Bearbeitung der Beschwerde kostenfrei.

Fahrgastrechte in Omnibussen

Der Europäische Rat verabschiedete am 30. Januar 2011 eine Verordnung, die zukünftig auch für Fahrgäste von Omnibussen Fahrgastrechte vorsieht.[5] Das Europäische Parlament hat der Verordnung am 15. Februar 2011 zustimmt. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wird diese Verordnung zwei Jahre nach Veröffentlichung in Kraft treten.[6] Die bundesweit arbeitende Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) hilft allen Reisenden, die sich gegenüber ihrem Verkehrsunternehmen beschwerten, aber keine zufriedenstellende Antwort erhielten. Die Juristen der söp prüfen die Beschwerde und erarbeiten einen Schlichtungsvorschlag. Dieser soll eine einvernehmliche und außergerichtliche Streitbeilegung ermöglichen, um allen Beteiligten Geld, Zeit und Ärger zu ersparen. Die söp arbeitet sachlich unabhängig und neutral und bietet ihre Dienstleistung allen Kunden der Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsunternehmen an, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen. Für Reisende ist die Bearbeitung der Beschwerde kostenfrei.

Fahrgastrechte in Flugzeugen

siehe dazu Hauptartikel Fluggastrechte

Fahrgastrechte in der See- und Binnenschifffahrt

Durch die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr werden Fahrgastrechte für Passagiere auf Schiffen aus der EU, bzw. Schiffen, die EU-Gewässer durchfahren, festgeschrieben. Diese Verordnung tritt im Dezember 2012 in Kraft.

  • Deutschland: Nunmehr liegt ein Referentenentwurf aus dem BMJ vor, der Änderungen im deutschen Seehandelsrecht, dem Beförderungsrecht von Passagieren auf Seeschiffen, sowie im allgemeinen Transportrecht vorsieht.[7]

Siehe auch

Literatur

  • Hans-Georg Bollweg: Fahrgastrechte im Land- und Luftverkehr. In: Deutscher Verkehrsgerichtstag (Hrsg.): Tagungsband zum 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag. Luchterhand, Köln 2010, ISBN 978-3-472-07849-4, S. 59 ff.
  • Ernst Führich: Reiserecht. Handbuch des Reisevertrags-, Reisevermittlungs-, Reiseversicherungs- und Individualreiserechts. 6. Auflage. C. H. Beck, 2010, ISBN 978-3-406-60413-3.
  • Haak: Haftung bei der Personenbeförderung - Rechtliche Entwicklungen im Bereich der internationalen Personenbeförderung. In: Transportrecht. 162, 2009.
  • Raphael v. Heereman: Referat zum Deutschen Verkehrsgerichtstag zur Verordnung EG Nr. 261/2004 ... In: Deutscher Verkehrsgerichtstag (Hrsg.): Tagungsband zum 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag. Luchterhand, Köln 2010, ISBN 978-3-472-07849-4, S. 69 ff.
  • Henrik Lindemann: Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. In: Deutscher Verkehrsgerichtstag (Hrsg.): Tagungsband zum 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag. Luchterhand, Köln 2010, ISBN 978-3-472-07849-4, S. 77 ff.
  • Silvia Schattenkirchner: Fahrgastrechte im Land- und Luftverkehr. In: Deutscher Verkehrsgerichtstag (Hrsg.): Tagungsband zum 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag. Luchterhand, Köln 2010, ISBN 978-3-472-07849-4, S. 92 ff.
  • Martin Schiefelbusch, Uwe Böhme, Nancy Neugebauer, Michael Pohar: Verbraucherschutz im öffentlichen Verkehr. In: Martin Schiefelbusch, Hans-Liudger Dienel (Hrsg.): Kundeninteressen im öffentlichen Verkehr. Verbraucherschutz und Verbraucherbeteiligung. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-503-11009-4 , S. 39–124. (Schriftenreihe für Verkehr und Technik)
  • Ronald Schmid, Holger Hopperdietzel: Die Fluggastrechte - eine Momentaufnahme. In: NJW. 2010, 1905
  • Henrik Lindemann: Neue Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr In: transpr 2011, 10
  • Rebler, Adolf: Grundsätze der Haftung bei Unfällen von Fahrgästen in Omnibussen und Straßenbahnen im Linienverkehr, Monatsschrift für Deutsches Recht 2011, 457
  • Hans-Georg Bollweg: Die Kundenrechte des Flug-, Bahn- und Busverkehrs im Vergleich, Reiserecht aktuell (RRa) 03/2010, 106

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Meldung DB-Kundencharta. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 3/2004, ISSN 1421-2811, S. 100.
  2. Meldung Europaweite Entschädigungsregelung bei verspäteten Zügen. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 2/2005, ISSN 1421-2811, S. 78.
  3. Bundestag entscheidet über Fahrgastrechte. auf: ad-hoc-news.de, 23. April 2009.
  4. Entschädigung bei Verspätung. auf: Spiegel Online. 15. Juli 2009.
  5. Europäischer Rat und Europäisches Parlament (Hrsg.): VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004. Dokument vom 21. Januar 2011.
  6. http://www.omnibusrevue.de/sixcms/detail.php?utm_medium=NL&utm_term=OR&utm_content=OR_20110217&utm_campaign=OR&utm_source=NL&id=1006961 Bericht auf der privaten Web-Site "Omnibus-Revue" vom Februar 2011.
  7. Pressemitteilung des BMJ vom 17. Mai 2011: "Neuer Rechtsrahmen für den Seehandel und besserer Schutz für Schiffpassagiere".
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