Fahrdienstvorschrift

Fahrdienstvorschrift

Die Fahrdienstvorschrift ist das grundlegende Regelwerk für die Durchführung des Bahnbetriebes bei öffentlichen Eisenbahnen. Fahrdienst, früher auch als äußerer Betriebsdienst bezeichnet, beinhaltet alle Tätigkeiten, die direkt mit der Abwicklung der Zug- und Rangierfahrten zusammenhängen.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Es gibt derzeit in Deutschland noch zwei verschiedene Fahrdienstvorschriften - im Bereich der Deutschen Bahn (DB Netz AG) die Ril 408 und im Bereich der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen die FV-NE. Offiziell heißt die Fahrdienstvorschrift der DB Netz AG seit dem Jahr 2000 Züge fahren und Rangieren, der Begriff Fahrdienstvorschrift ist allerdings auch heute noch allgegenwärtig.

Entwicklung

Die Fahrdienstvorschriften beruhen in Deutschland auf der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung und wurde im Jahre 1907 erstmals herausgegeben. Nach 1945 bis zur Privatisierung der Deutschen Bundesbahn (DB) und der Deutschen Reichsbahn (DR) am 1. Januar 1994 entwickelten sich deren Vorschriften in West- und Ostdeutschland unterschiedlich. Die beiden Regelwerke Ost und West waren im Grundsatz gleich, jedoch in den Details zu Ausführungen teilweise sehr unterschiedlich. Auch die Kennung der beiden Vorschriften war unterschiedlich:

  • ehem. DB: DS 408 (DS = Druckschrift)
  • ehem. DR: DV 408 (DV = Dienstvorschrift)

Die Vorschrift wird heute bei der DB Netz AG als Richtlinie bezeichnet.

Da die DDR nur staatseigene Eisenbahnen kannte, gab es in den ostdeutschen Bundesländern vor 1990 keine der FV-NE entsprechende Vorschrift. Die FV-NE wird durch den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen herausgegeben, hat aber durch die amtliche Einführung durch die Verkehrsministerien der Bundesländer den rechtlichen Rang einer Verordnung. Im Gegensatz dazu hat die Konzernrichtlinie 408 der DB Netz AG nur den Rechtsrang anerkannter Regeln der Technik[1].

Zusammenführung in eine einheitliche Richtlinie für die Deutsche Bahn AG

Nach der Privatisierung der Staatsbahnen gab es mehrfach Aktualisierungen, die eine Annäherung der beiden Vorschriften von DB und DR als Ziel haben. Im Jahr 1998 wurde erstmals eine Fahrdienstvorschrift veröffentlicht, die teilweise einheitlich war. Nur für das Gebiet der ehemaligen DB gültige Regelungen wurden auf rotes Papier gedruckt, Regelungen, die nur die neuen Bundesländer betrafen, druckte man auf grünes Papier. Ab dem Jahr 2000 gab es nur noch eine einheitliche Konzernrichtlinie, die zum 10. Dezember 2006 den Rang einer Richtlinie bekam. Mit dem Wegfall des Begriffs Vorschrift sind auch alle Paragraphen entfernt worden. Die Richtlinie gliedert sich seither in Modulgruppen.

aktueller Stand

Die derzeit aktuelle Fassung der Ril 408 trat im Dezember 2009 in Kraft. Die Fahrdienstvorschrift der Staatsbahnen war früher nur für den internen Dienstgebrauch erhältlich und durfte nicht an Personen außerhalb der Eisenbahnen weitergegeben werden. Da die Kenntnis der Regelungen der Fahrdienstvorschrift jedoch Netzzugangskriterium der DB Netz AG ist und diese somit allen Eisenbahnverkehrsunternehmen zugänglich gemacht werden muss, kann man sie mittlerweile von der Homepage der DB Netz AG herunterladen. Die FV-NE und die jeweils aktuelle Berichtigung kann in gedruckter Form beim Flöttmann-Verlag bezogen werden.

Zukünftige Weiterentwicklung der Fahrdienstvorschriften

Seit der Einführung des freien Netzzugangs zu Schienenwegen in Deutschland kommt es in zunehmendem Maße dazu, dass Züge zwischen Infrastrukturen der DB und den nichtbundeseigenen Eisenbahnen übergehen. Das Nebeneinander verschiedener Betriebsverfahren mit ähnlichen Regelungsinhalten, aber Unterschieden in den Details (z.B. Zugleitbetrieb/Zugmeldebetrieb DB und Zugleitbetrieb/Zugmeldebetrieb FV-NE) erscheint daher nicht mehr wünschenswert, zumal insbesondere das Zugpersonal für jedes Betriebsverfahren geschult und geprüft sein muss, unter dem es eingesetzt werden soll. Das Regelwerk der DB Netz und die FV-NE sollen daher perspektivisch zu einer gemeinsamen Fahrdienstvorschrift für Deutschland vereinigt werden[2] Seit dem Jahr 2001 wird daher ein Regelwerk mit dem Arbeitstitel "Anweisung für den Fahrbetrieb" (AnFab) erarbeitet.

Beide deutschen Fahrdienstvorschriften enthalten derzeit sowohl Vorschriften für das fahrende Personal (darunter Triebfahrzeugführer und Zugführer) als auch für Personal auf Betriebsstellen, darunter Fahrdienstleiter, Weichenwärter, Schrankenposten und andere. In der Ril 408 ist zu jedem Modul vermerkt, für welche Personengruppe es relevant ist. Die Zusammenfassung der betrieblichen Regeln für alle Eisenbahner in einem gemeinsamen Druckwerk hat zwar eine lange Tradition, entspricht aber nicht mehr den EU-Richtlinien 2006/920/EG und 2008/231/EG (TSI "Betrieb"). Diese forderen vom Eisenbahnverkehrsunternehmen die Erstellung eines "Triebfahrzeugführerheft" genannten Dokuments, in dem der Triebfahrzeugführer alle ihn bei seiner Dienstausübung betreffenden Regeln nachlesen kann. Bei der Deutschen Bahn wird ein Prototyp eines solchen Tf-Hefts als Ril 418 seit Sommer 2010 im Geschäftsbereich Fernverkehr erprobt. Die zukünftige Aufteilung der Regeln für Personal der Netznutzer und Personal der Netzbetreiber entspricht darüber hinaus den Geschäftsinteressen der DB Netz AG, die die Leistungserbringung ihrer Mitarbeiter als interne Prozesse betrachtet und das dafür geltende Regelwerk ohnehin nicht mehr veröffentlichen möchte, sondern nur noch die zur Zusammenarbeit mit den Netznutzern notwendigen Schnittstellen dokumentieren will.

Unterschiede zwischen Ril 408 und FV-NE

Die Fahrdienstvorschrift NE ist an vielen Stellen erheblich weniger detailliert als die Ril 408 und eröffnet dem jeweiligen Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) häufiger die Möglichkeit, die Vorschrift individuell abzuändern oder zu ergänzen und sie so auf die Verhältnisse in seinem Eisenbahnunternehmen anzupassen. Damit trägt die FV-NE den stark divergierenden örtlichen Verhältnissen und dem insgesamt geringeren technischen Standard der Infrastruktur bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnunternehmen Rechnung. Die vom EBL getroffenen Regelungen werden in einer "Sammlung betrieblicher Vorschriften" (SbV) den Netznutzern bekanntgegeben. Das Gegenstück zur SbV ist im Bereich der Ril 408 die "Örtliche Richtlinie" (ÖRil). Gängige (aber nicht die einzigen) Regelungsgegenstände von SbV bzw. ÖRil sind zum Beispiel: Maßnahmen bei Gefälle, Regelungen für das Rangieren (z.B. Verbot des Abstoßens von Wagen), Durchführung der Zugvorbereitungsmeldung, verwendete Kennbuchstaben des Richtungsanzeigers Zs 2.

Die FV-NE gilt nur für Nebenbahnen. Infrastrukturunternehmen mit Hauptbahnen (dies betrifft in Deutschland derzeit nur die HGK) oder besonders umfangreichen Gleisanlagen (z.B. die Hamburger Hafenbahn) erklären daher typischerweise stattdessen die Ril 408 für anwendbar.

Beispiel: Rangierdienst in Ril 408 und FV-NE

Die Regelungen zum Rangierdienst sind weitgehend zwischen den beiden Vorschriften vereinheitlicht. Dennoch bestehen in Teilen materielle Unterschiede. So kennen zwar beide Vorschriften den Begriff des Baugleises. Wenn ein gesperrtes Gleis zum Baugleis erklärt wird, ist unter beiden Vorschriften die Konsequenz, dass nicht mehr die Regeln über Sperrfahrten, sondern diejenigen über Rangierfahrten anzuwenden sind. Nur die Ril 408 hat allerdings gebrauchsfertige Sonderregelungen für Rangieren im Baugleis normiert, mit denen ein höheres Schutzniveau für die gleisnah beschäftigten Arbeiter und für den Fall, dass mehrere Rangierfahrten im Baugleis unterwegs sind, erreicht werden soll. Im Bereich der FV-NE obliegt es dagegen dem EBL, individuell Sonderregeln zu erlassen, wenn er im Baugleis die Vorschriften für das normale Rangieren nicht für ausreichend hält. Ähnliches gilt für Rangieren mit Ansage des freien Fahrwegs. Bei diesem Verfahren darf die Rangiergeschwindigkeit von 25 auf 40 km/h erhöht werden. Die Ril 408 nennt hierzu Voraussetzungen. Unter FV-NE müssen dagegen die Regeln vom EBL mit Leben gefüllt werden.

Entsprechend der höheren Bedeutung des Verschiebens (= Bewegen von Wagen durch Menschenkraft oder Rangierhilfsmitteln) bei den NE-Bahnen gibt die FV-NE strengere Vorschriften für diese Rangierbewegung vor. Vergleichsweise erleichtert sind dagegen die Regeln zum Abstoßen und Ablaufen. Diese Rangierbewegungen sind unter FV-NE prinzipiell in allen Gleisen erlaubt, soweit diese nicht dem Katalog in § 56 Abs. 1 unterliegen oder der EBL sie im betreffenden Gleis explizit verboten hat. Unter Ril 408 sind beide Bewegungen dagegen grundsätzlich verboten, soweit die Gleise nicht explizit in den ÖRil dafür freigegeben sind. Nicht vereinheitlicht ist derzeit auch die Anzahl der Achsen, die ohne bediente Handbremse abgestoßen bzw. abgelaufen lassen werden dürfen. Unter FV-NE sind dies jeweils 2 Radsätze mehr als im Bereich der Ril 408.

Auch der Übergang ohne Halt einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt oder umgekehrt ist in der FV-NE erleichtert. Insbesondere ist in beiden Fällen kein Hauptsignal notwendig.

Fahrdienstvorschriften anderer Bahnen

Schweiz

Die Fahrdienstvorschrift für die Schweizer Bahnen kann von der Homepage des Bundesamts für Verkehr heruntergeladen werden. Sie enthält auch das schweizerische Signalbuch.

Polen

Während die Deutsche Bahn AG die Richtlinie 408 "Züge fahren und Rangieren" erließ, nutzen die polnischen Staatsbahnen (Polskie Koleje Panstwowe, PKP) an dieser Stelle zwei Vorschriften:

  1. die Instruktion zur Durchführung von Zugfahrten - "Instrukcja o prowadzeniu ruchu pociagow" Ir-1 (R-1) vom 17. Juli 2007 und
  2. die Instruktion zur Technik der Rangierarbeit - "Instrukcja o technice pracy manewrowej" Ir-9 (R-34) vom 1. März 2005.

Die Instruktion Ir-1 (R-1) beinhaltet 83 Paragraphen in zwölf Kapiteln sowie drei Anhänge und neun Anlagen. Es werden vier schriftliche Befehle verwendet:

  • Befehl "O" (Fahrt mit verringerter Geschwindigkeit oder auf Sicht)
  • Befehl "S" (Fahrt über Halt zeigende oder ungültige Signale)
  • Befehl "N" (Fahrt auf dem linken Gleis)
  • Befehl "Nrob" (eingleisiger Behelfsbetrieb)

Die Instruktion Ir-9 (R-34) beinhaltet 29 Paragraphen in vier Kapiteln sowie drei Anlagen. In Ergänzung der bei der DB AG ausschließlichen Signalfarben Rot, Gelb, Grün und Weiß verwenden die PKP als weitere Signalfarbe bei Lichtsignalen Blau: Halt für Rangierfahrten.

Die gültigen Signale der PKP sind, wie bei der DB AG auch, in einer gesonderten Vorschrift geregelt: in der Instruktion der Signalisierung "Instrukcja sygnalizacji" Ie-1 (E-1), dem polnischen Signalbuch.

Einzelnachweise

  1. Untersuchungsbericht Entgleisung Brühl, S. 6
  2. Die Anweisung für den Fahrbetrieb, S. 2

Weblinks


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