Fachgebiete Ziviltechniker

Fachgebiete Ziviltechniker

Liste der Fachgebiete bzw. Befugnisse von Ziviltechnikern (Architekten und Ingenieurkonsulenten). Ausschließlich diese 48 in der Liste angeführten Befugnisse werden in Österreich von der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten an Ziviltechniker verliehen (Stand: August 2007). Voraussetzung zur Erlangung dieser Befugnisse ist der Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums, eine mehrjährige Praxis und das Ablegen der Ziviltechnikerprüfung (näheres dazu unter Ziviltechniker).

Die Bezeichnungen Architekt und Ingenieuerkonsulent sind geschützt und dürfen in Österreich nur vom berechtigten Personenkreis (den Ziviltechnikern) geführt werden. Die korrekte Berufsbezeichnung lautet auf das jeweilige Fachgebiet mit vorangestelltem „Ingenieurkonsulent für“ also zum Beispiel Ingenieurkonsulent für Agrarökonomie, Ingenieurkonsulent für Gebäudetechnik usw. Eine Sonderstellung, die sich aus der Organisation der Ingenieurskammer ergibt, nehmen dabei die Architekten ein. Sie werden einfach als Architekt bezeichnet. Im Alltagsgebrauch werden häufig Kurzformen wie Verfahrenstechniker, Gebäudetechniker usw. verwendet, die aber mehr das absolvierte Studium als den Beruf des Ziviltechnikers bezeichnen.

Die Ziviltechniker gehören zu den freien Berufen. Ziviltechniker mit aufrechter Befugnis (das heißt bei der Ingenieurskammer als Ziviltechniker aktiv gemeldet) haben das Recht auf ihrem Fachgebiet selbständig tätig zu werden.

A

  • Agrarökonomie
  • angewandte Geowissenschaften

B

C

E

  • Elektrotechnik
  • Erdölwesen (sh. Studienrichtung Erdölwesen der Montanuniversität Leoben)
  • Erdwissenschaften
  • Erdwissenschaften (Geologie)
  • Erdwissenschaften (Mineralogie)
  • Erdwissenschaften (Petrologie)
  • Erdwissenschaften (technische Geologie)

F

G

  • Gärungstechnik
  • Gas- und Feuerungstechnik
  • Geographie
  • Gesteinshüttenwesen

H

I

K

L

M

O


R

S

T


V

W

Siehe auch

Weblinks


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