Exilregierung

Exilregierung

Eine Exilregierung ist die Regierung eines Landes, das von einer anderen Macht besetzt ist oder von einer anderen, als illegitim angesehenen Regierung kontrolliert wird. Sie kämpft vom Ausland (Exil) aus gegen die Besatzer bzw. die als illegitim angesehene Regierung.

Im Zweiten Weltkrieg gab es Exilregierungen vor allem in Großbritannien, wo die polnische Exilregierung sowie die Exilregierungen von Frankreich, Belgien, Jugoslawien, den Niederlanden, Norwegen und der Tschechoslowakei amtierten und versuchten, die Politik der Alliierten im Kampf gegen das nationalsozialistische Deutsche Reich zu beeinflussen.

Eine spanische Exilregierung, die sich auf die im Spanischen Bürgerkrieg untergegangene Zweite Spanische Republik berief und die Regierung Francisco Francos als illegitim ansah, hatte von 1939 bis 1977 ihren Sitz in Mexiko. Eine weitere Exilregierung Spaniens hatte ihren Sitz in Frankreich.[1]

Seit 1999 gibt es eine Griechisch-epirotische Exilregierung auch in Albanien.

Exilregierungen mangelt es häufig an demokratischer Legitimation. Da in einem besetzten Land für gewöhnlich keine freien Wahlen zu erwarten sind, kann das Volk keinen Einfluss auf seine Exilregierung nehmen. Polens Exilregierung war zuerst demokratisch legitimiert worden. Allerdings blieb sie auch nach Ende des Zweiten Weltkrieges im Amt, da die Volksrepublik Polen in den sowjetischen Hegemonialbereich gefallen war. Die weiteren Regierungschefs der Exilregierung wurden innerhalb einer kleinen Gruppe von Exilanten in Großbritannien ausgewählt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Birgit Aschmann: „Treue Freunde …?“ Westdeutschland und Spanien 1945–1963, Franz Steiner Verlag, 1999, S. 60 (online).

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