Exekutionsordnung

Exekutionsordnung

Exekutionsordnung (abgekürzt EO) ist in Österreich der Name des Gesetzes, das das Exekutionsverfahren regelt. Das Exekutionsverfahren ist wie das Insolvenzverfahren Teil des Zwangsvollstreckungsverfahrens im Zivilverfahrensrecht.

Basisdaten
Titel: Exekutionsordnung
Langtitel: Gesetz vom 27. Mai 1896, über das
Exekutions- und Sicherungsverfahren
(Exekutionsordnung – EO).
Abkürzung: EO
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Zivilverfahrensrecht
Fundstelle: RGBl 1896/79
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 68/2005
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Gliederung

  • I. Teil: Exekution
    • I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
      • 1. Titel: Exekution aus inländischen Akten und Urkunden
      • 2. Titel
      • 3. Titel
    • II. Abschnitt: Exekution wegen Geldforderungen
      • 1. Titel: Exekution auf das unbewegliche Vermögen
        • 1. Abteilung: Zwangsweise Pfandrechtsbegründung
        • 2. Abteilung: Zwangsverwaltung
        • 3. Abteilung: Zwangsversteigerung
        • 4. Abteilung: Besondere Bestimmungen über die Exekution auf Gegenstände des Bergwerkseigentums
      • 2. Titel: Exekution auf das bewegliche Vermögen
        • 1. Abteilung: Zwangsweise Pfandrechtsbegründung
        • 2. Abteilung: Exekution auf Geldforderungen
        • 3. Abteilung: Exekution auf Ansprüche auf Herausgabe und Leistung körperlicher Sachen
        • 4. Abteilung: Exekution auf andere Vermögensrechte
    • III. Abschnitt: Exekution zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen
  • II. Teil: Sicherung
    • I. Abschnitt
    • II. Abschnitt: Einstweilige Verfügungen
  • III. Teil

Rezeption

Die österreichische Exekutionsordnung wurde unter dieser Bezeichnung in Liechtenstein weitgehend rezipiert (Gesetz vom 24. November 1971 über das Exekutions- und Rechtssicherungsverfahren. Kurztitel: Exekutionsordnung, Abkürzung: EO. LGBl 1972/32/2).

Weblinks

Text der Exekutionsordnung im RIS


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