Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate

Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate

Die Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate war eine Landeskirche im Deutschen Reich. Dabei handelte es sich um die Kirche der Hansestadt Hamburg.

1948 war sie Gründungsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und gehörte auch zur Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).

Zum 1. Januar 1977 vereinigte sich die Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Lübeck, der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schleswig-Holstein, der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Eutin, Landessuperintendentur Ratzeburg( Herzogtum Lauenburg ) und dem Kirchenkreis Harburg der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers zur Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate ist untrennbar mit der Geschichte der Hansestadt Hamburg verbunden. Diese führte 1529 die Reformation nach lutherischem Bekenntnis ein, so dass Hamburg über Jahrhunderte eine protestantische Stadt war.

Territorium

Bis 1860 waren das Gebiet der Stadt und das Kirchengebiet identisch. Seither dehnte sich die Stadt immer mehr aus. Die größten Veränderungen brachte das Groß-Hamburg-Gesetz von 1937, durch welches Hamburg einige Gebiete abgab und im Gegenzug auch einige umliegenden Städte und Gemeinden erhielt. Alle Orte wurden seinerzeit zu einer einheitlichen Stadt Hamburg vereinigt. Kirchlich wurde zunächst bis zur Zusammenlegung 1977 keine Veränderung vorgenommen. Die Kirchenfusion von 1977 brachte eine neue Grenzziehung, die das Stadtgebiet von Hamburg mit einigen nördlichen Gemeinden im schleswig-holsteinischen Kreis Stormarn im Sprengel Hamburg der neu gebildeten Landeskirche vereinigte.

Rechtsordnung

Die Verwaltung der Kirche in Hamburg oblag bis 1918 dem Senat und der Bürgerschaft als Kollegium. 1923 erhielt die Kirche eine neue Verfassung, welche die Kirchenverfassungen von 1870 und 1896 beziehungsweise die Notverordnung von 1919 ablöste. An der Spitze der Kirche stand fortan der von der Landessynode aus der Reihe der Hauptpastoren gewählte Senior der ab 1933 den Titel Landesbischof erhielt.

Das Seniorat bestand in Hamburg schon seit Ende des 16. Jahrhunderts. Die Amtsinhaber waren die geistlichen Leiter der Kirche und übernahmen als solche die Aufgaben der Superintendenten, die nach Einführung der Reformation erstmals eingesetzt worden waren. Nach Einführung des Bischofsamtes wurde der Senior Stellvertreter des Landesbischofs.

Als Organe besaß die Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate neben der von den Gemeinden gewählten Landessynode einen Landeskirchenrat als „Regierung der Kirche“. Die Verwaltungsbehörde der Kirche war die Bischofskanzlei in Hamburg, deren Leiter der Bischof war.

Mit der Fusion 1977 ging der Hauptteil der Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate im neu gebildeten Sprengel Hamburg auf. Der bisherige Landesbischof von Hamburg wurde somit Bischof des neu entstandenen Sprengels Hamburg. Auch nach der Fusion wurde die Bischofskanzlei mit anderen Zuständigkeiten weitergeführt. Das Amt des Seniors wurde aufgegeben.

Superintendenten, Senioren und Landesbischöfe von Hamburg

Superintendenten

Senioren

Georg Behrmann 1905

Landesbischöfe

Senioren als Stellvertreter des Landesbischofs

Gesangbücher

  • Neu-vermehrtes Hamburgisches Gesang-Buch zum heiligen Gebrauche des öffentlichen Gottes-Dienstes /als auch derer Hauß-Andachten hrsg. von Dem Hamburgischen Ministerio; 1710
  • Neues Hamburgisches Gesangbuch zum öffentlichen Gottesdienste und zur häuslichen Andacht, ausgefertigt von dem Hamburgischen Ministerio. Mit Eines Hochedlen und Hochweisen Raths Special-Privilegio; Hamburg, Januar 1787
  • Hamburgisches Gesangbuch für den öffentlichen Gottesdienst und die häusliche Andacht, mit Eines Hohen Senats Spezialprivilegio, Hamburg, ab 1843
  • Hamburgisches Gesangbuch, hrsg. vom Kirchenrat der evangelisch-lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate 1912
  • Hamburgisches Gesangbuch. Einheitsgesangbuch der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Schleswig-Holstein-Lauenburg, Hamburg, Mecklenburg-Schwerin, Lübeck, Mecklenburg-Strelitz, Eutin; Hamburg, eingeführt 1930
  • Evangelisches Kirchengesangbuch. Ausgabe für die Evangelisch-lutherischen Landeskirchen Schleswig-Holstein-Lauenburg, Hamburg, Lübeck und Eutin; Hamburg, ab 1950/53?

Literatur

  • Irmtraut Tempel: Bischofsamt und Kirchenleitung in den lutherischen, reformierten und unierten Deutschen Landeskirchen; München: Claudius, 1966; ISBN 3166370315, S. 143–144
  • Wilhelm Jensen: Die Hamburgische Kirche und ihre Geistlichen seit der Reformation; Hamburg: J.J. Augustin, 1958

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