Erwin Bumke

Erwin Bumke

Erwin Konrad Eduard Bumke (* 7. Juli 1874 in Stolp (Pommern); † 20. April 1945 in Leipzig) war der letzte Reichsgerichtspräsident.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Bumkes Familie entstammte dem pommerschen Bürgertum, sein Vater war Arzt und seine Mutter Tochter eines Fabrikbesitzers. Sein Bruder Oswald Bumke wurde als Psychiater bekannt. Verheiratet war Bumke mit Eva von Merkatz, Tante des späteren Bundesministers Hans-Joachim von Merkatz. Beide Söhne Erwin und Wolfgang Bumke fielen 1942 bzw. 1945 im Krieg.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg, Leipzig, München, Berlin und Greifswald begann er 1907 für das Reichsjustizamt, das spätere Reichsministerium der Justiz, zu arbeiten.

Am Ersten Weltkrieg nahm Bumke als Hauptmann teil.

Zwei Tage nach dem Einmarsch der Amerikaner in Leipzig beging Bumke am 20. April 1945 Suizid.

Partei

Zwischen 1919 und 1929 war Erwin Bumke Mitglied der national-konservativen DNVP. Während des „Dritten Reiches“ war Bumke ab Juli 1933 förderndes Mitglied der SS und seit 1937 Mitglied der NSDAP.[1]

Ämter

Reichsgerichtsgebäude in Leipzig, um 1900

Als Leiter der Abteilung II (Strafsachen) bereitete er unter anderem die Reichstagsvorlage zu einem neuen Strafgesetzbuch von 1927 vor, die freilich nicht mehr zum Abschluss kam. 1930 wurde Erwin Bumke Präsident der internationalen Strafrecht- und Gefängniskommission. 1929 wurde Bumke Reichsgerichtspräsident. Unter seiner Leitung erklärte der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich in der Hauptsacheentscheidung vom 25. Oktober 1932 die (Not-)Verordnung des Reichspräsidenten, betreffend die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen vom 20. Juli 1932 (RGBl. I, S. 377) für verfassungsgemäß, soweit sie den Reichskanzler zum Reichskommissar für Preußen bestellte und diesen ermächtigte, preußischen Landesministern vorübergehend Amtsbefugnisse zu entziehen und diese Befugnisse selbst zu übernehmen oder anderen Reichskommissaren zu übertragen[2] (siehe Preußenschlag).

Im Dezember 1932 hatte der Reichstag die Weimarer Reichsverfassung (WRV) geändert. Seitdem war gem. Art. 51 Abs. 1 nicht mehr der Reichskanzler, sondern der Reichsgerichtspräsident der Vertreter eines verhinderten Reichspräsidenten. Das gleiche galt gem. Art. 51 Abs. 2 WRV auch im Falle einer „vorzeitigen Erledigung der Präsidentschaft bis zur Durchführung der neuen Wahl“. Nach dem Tod von Reichspräsident Paul von Hindenburg am 2. August 1934 – also etwas mehr als zwei Jahre nach dessen Wiederwahl – ging man hierüber aber ohne weiteres hinweg.

Bumke war Vorsitzender des Dritten Strafsenats für „Blutschutz“.[1] Am 23./24. April 1941 war er Teilnehmer an einer Konferenz der höchsten Juristen in Berlin, in der die Krankenmorde der Aktion T4 als „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ legalisiert wurden.[1]

Nachleben

In der Zeit des Nationalsozialismus war Bumke für eine Reihe von Unrechtsurteilen verantwortlich. Wohl deshalb fehlt im Bundesgerichtshof in Karlsruhe zwischen den Porträts aller ehemaligen Reichsgerichtspräsidenten das von Erwin Bumke.

Werke

  • Hat die erfüllte Resolutivbedingung dingliche Kraft?, Greifswalder Dissertation 1896
  • Verordnung über Gerichtsverfassung und Strafrechtspflege v. 04. Januar 1924, Berlin 1924.
  • Deutsches Gefängniswesen. Ein Handbuch, Berlin 1928.
  • Gerichtsverfassungsgesetz und Strafprozeßordnung. Mit Nebengesetzen in der vom 13. Januar 1927 geltenden Fassung; Textausgabe mit einer Einführung in die Vorschriften der Novelle vom 27. Dezember 1926, Berlin 1927.
  • Zwei Entscheidungen zu Art. 48 der Reichsverfassung, Berlin 1932.

Literatur

  • Klee, Ernst: Personenlexikon zum Dritten Reich. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-10-039309-0
  • Kolbe, Dieter: Reichsgerichtspräsident Dr. Erwin Bumke. Studien zum Niedergang des Reichsgerichts und der deutschen Rechtspflege, Karlsruhe 1975. ISBN 3-8114-0026-6
  • Schroeder, Klaus-Peter: Vom Sachsenspiegel zum Grundgesetz. Eine deutsche Rechtsgeschichte in Lebensbildern. C. H. Beck Verlag, München 2001, ISBN 3-406-475361
  • Deutscher Wirtschaftsverlag, AG (Hg.): Reichshandbuch der Deutschen Gesellschaft, Band 1, Berlin, 1931

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, S. 84.
  2. RGZ 138, Anh. S. 1 (21)

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