Erster karthagisch-römischer Vertrag

Erster karthagisch-römischer Vertrag

Der erste karthagisch-römische Vertrag war ein Freundschaftsvertrag zwischen den beiden (aufsteigenden) Mittelmeermächten. Es gibt keine sicheren Erkenntnisse, wann dieser Vertrag genau geschlossen wurde. Anhand anderer Schriftstücke wird jedoch für gewöhnlich die Zeit um 508/07 v. Chr. als plausibel erachtet. Das Wissen über diesen Vertrag basiert im Wesentlichen auf den Aufzeichnungen von Polybios. Der Vertrag selbst soll in einer veralteten, lateinischen Sprache verfasst worden sein.[1]

Im Wesentlichen war Folgendes vorgesehen:

  1. Die Römer durften an der nordafrikanischen Küste nicht über das „Vorgebirge der Schönen“ (Promunturium Pulchri) (gemeint ist ein Punkt im Norden der Stadt Karthago – vermutlich Kap Farina) hinausfahren. Sollte dies aufgrund höherer Gewalt (z. B. aufgrund eines Sturmes) dennoch passieren, so durfte dieser Umstand lediglich dazu genutzt werden um das Notwendigste an Land zu besorgen, aber keinen Handel zu betreiben. Danach musste das Gebiet innerhalb von fünf Tagen wieder verlassen werden.
  2. Römische Kaufleute durften im karthagischen Einflussbereich in Nordafrika und Sardinien lediglich in Gegenwart karthagischer Beamter Geschäfte abschließen.
  3. Im karthagischen Teil Siziliens (Westen der Insel), waren die römischen den karthagischen Kaufleuten gleichgestellt.
  4. Für die Karthager gab es zwar keine Fahrtgrenzen, jedoch waren Angriffe auf römisch beherrschte Städte in Latium verboten. Auch ein Vorgehen gegen unabhängige Städte in Latium waren nicht erwünscht. Sollte aus irgendeinem Grund also eine unabhängige Stadt Latiums erobert werden, so sei diese umgehend und unversehrt an die Römer zu übergeben. Damit wurde zugleich erreicht, dass den unabhängigen Städten eine Zusammenarbeit mit Rom lukrativer erscheinen musste, bot dies doch gleichzeitig Schutz vor der anderen westlichen Mittelmeer-Großmacht. Auch der Festungsbau wurde untersagt.[2]

Durch diesen ersten Vertrag sicherten sich die beiden Mächte Karthago und Rom ihre Interessensphären. Die Interesse Karthagos galt einer genauen Reglung des Handelsverkehrs und der Schifffahrt an der nordafrikanischen Küste. Dagegen zielte Rom auf die Anerkennung seiner Expansion in Latium.

Im Jahre 348 v. Chr. folgte ein zweiter karthagisch-römischer Vertrag wegen der sich geänderten Rahmenbedingungen.

Literatur

  • Klaus Zimmermann: Rom und Karthago. 2. Aufl. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2009, ISBN 978-3-534-23008-2.

Einzelnachweise

  1. B. H. Warmington: Karthago: Aufstieg und Untergang einer antiken Weltstadt. F. A. Brockhaus Wiesbaden 1963, S. 168
  2. B. H. Warmington: Karthago: Aufstieg und Untergang einer antiken Weltstadt. F. A. Brockhaus Wiesbaden 1963, S. 169

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