Ernst von Bayern (1500–1560)

Ernst von Bayern (1500–1560)
Ernst von Bayern (1500–1560)

Ernst Herzog von Bayern (* 13. Juni 1500 in München; † 7. Dezember 1560 in Glatz) war Administrator von Passau und von Salzburg sowie Pfandherr der Grafschaft Glatz.

Inhaltsverzeichnis

Herkunft und Ausbildung

Ernst entstammte dem bayerischen Adelsgeschlecht der Wittelsbacher. Er war der dritte Sohn des Herzogs Albrecht IV. von Bayern-München und seiner Frau Kunigunde, Tochter des römisch-deutschen Kaisers Friedrich III.

1506 erließ Albrecht ein Primogeniturgesetz, mit dem Bayern möglichst ungeteilt bleiben sollte. Das hatte zur Folge, dass seine beiden jüngeren Söhne Ludwig und Ernst von der Regierung ausgeschlossen wurden. Ernst wurde deshalb von seinen Eltern für den geistlichen Stand bestimmt. Nachdem der Vater 1508 starb, wurde der Geschichtsschreiber und bayerische Hofhistoriograph Johannes Aventinus mit der Erziehung von Ernst betraut. Mit ihm unternahm Ernst Reisen nach Italien, wo er in Pavia auch Vorlesungen des berühmten Juristen Jason Magnus hörte. Zusammen mit Johann von Malentein, dem späteren Bischof von Seckau, unternahm Ernst Reisen nach Paris und nach Sachsen.

1515 immatrikulierte sich Ernst an der Universität Ingolstadt. Dort wurde er bald Mitglied der von Aventinus gegründeten Sodalitas Ingolstatiensis, einer literarischen Gesellschaft, die durch den Humanisten Konrad Celtis angeregt worden war.

Administrator von Passau

Mit Unterstützung des Kaisers Maximilian I. gelang es 1514 den Brüdern Wilhelm und Ludwig, Ernst zum Koadjutor des Passauer Bischofs Wiguleus Fröschl von Marzoll durchzusetzen. Die päpstliche Bestätigung erfolgte am 28. Januar 1517.

Obwohl Ernst keine höheren Weihen empfangen hatte, wurde er nach dem Tod des Bischofs Fröschl 1517 zum Administrator des Fürstbistums Passau bestellt. Trotzdem gab er seine Ansprüche auf die Mitregentschaft im Herzogtum Bayern nicht auf. Seine Erbansprüche wurden von Erzherzog Ferdinand I. unterstützt. Schließlich gelang mit dem Linzer Vertrag von 1534 eine Einigung und Aussöhnung zwischen den Herrscherhäusern Habsburg und Wittelsbach. 1536 erfolgte der Erbverzicht durch Ernst. Daraufhin erhielt er eine Abfindung von 275.000 Gulden.

Als Passauer Administrator wandte sich Ernst gegen die Anhänger Luthers und gegen die Wiedertäufer. 1522 nahm er an der Provinzialsynode in Mühldorf und 1527 an der Salzburger Konferenz teil. 1524 schloss er sich dem Bund süddeutscher Bischöfe mit den Herzögen von Bayern und dem Erzherzog Ferdinand an, um das Wormser Edikt durchzusetzen. Auf Ernsts Veranlassung wurde 1527 der Reformator Leonhard Kaiser an die weltliche Gewalt ausgeliefert und in Schärding, damals Teil des Rentamts Burghausen, auf dem Scheiterhaufen verbrannt. 1530 war Ernst beim Augsburger Reichstag, 1532 beim Regensburger Reichstag anwesend.

Als Unternehmer beteiligte sich Ernst an böhmischen Bergwerken und am Handel mit Edelmetallen. Er führte Transaktionen nach Wien, Prag, Leipzig und Antwerpen durch und unterhielt enge Beziehungen zu den süddeutschen Handelsstädten.

Administrator von Salzburg

Entsprechend einer Vereinbarung von 1516 bemühten sich die Brüder Wilhelm und Ludwig, für Ernst die Regierungsübernahme des Erzbistums Salzburg sicherzustellen. Schon 1525 schlossen sie mit dem Salzburger Domkapitel einen Vertrag, wonach Ernst als Entschädigung für die bayerische Hilfe im Bauernkrieg Koadjutor des Salzburger Erzbischofs werden sollte. Obwohl Ernst vom Domkapitel am 27. September 1526 für dieses Amt vorgeschlagen wurde, verweigerte der Papst seine Zustimmung. Um eine neuerliche Koadjutorwahl zu ermöglichen, gab Ernst Anfang 1540 die Administration des Bistums Passau auf.

Nach dem Tod des Salzburger Bischofs Matthäus Lang von Wellenburg wurde Ernst vom Domkapitel am 21. April 1540 als Administrator von Salzburg gewählt. Mit der päpstlichen Bestätigung vom 21. Mai des Jahres wurde die Auflage verbunden, dass sich Ernst binnen zehn Jahren zum Priester weihen lassen oder andernfalls das Erzbistum wieder aufgeben müsse. Am 12. Oktober 1540 nahm er das Bistum in Besitz.

Auch in Salzburg zeigte Ernst gegenüber den protestantischen Strömungen im Land eine milde Haltung. Dabei mag das Verständnis für die geistigen und sozialen Ursachen der Reformation eine Rolle gespielt haben. Zu einer geistigen und geistlichen Erneuerung des Katholizismus trug er wenig bei, erkannte jedoch die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung seiner Zeit. 1541 nahm er am Regensburger Reichstag teil, 1544 und 1553 hielt er Provinzialsynoden ab. Als guter Wirtschafter ordnete er die Landesfinanzen neu und führte Verwaltungsreformen durch.

Wie schon in Passau galt seine Vorliebe den wirtschaftlichen Unternehmungen. Er engagierte sich im alpinen Bergbau, im Vieh- und Getreidehandel sowie im Münzhandel.

Auch als designierter Erzbischof hatte Ernst die Annahme der höheren Weihen stets hinausgezögert. Noch in seinem Testament vom 25. September 1550 erklärte er, dass er niemals beabsichtigt habe, Priester zu werden. Wiederholt suchte er beim Papst um Dispens von den höheren Weihen an, die ihm jedoch 1554 endgültig verweigert wurde. Der Papst stellte ihn vor die Wahl, sich unverzüglich weihen zu lassen oder zurückzutreten. Ernst entschied sich am 16. Juli 1554 für den Rücktritt und überließ den Bischofsstuhl seinem Nachfolger Michael von Kuenburg.

Pfandherr der Grafschaft Glatz

Nachdem sich schon länger das Scheitern seiner geistlichen Karriere abzeichnete, erwarb Ernst von Johann von Pernstein 1549 die damals zu Böhmen gehörende Grafschaft Glatz. Mit ihr zusammen erwarb er die Herrschaft Hummel, die er am 10. Dezember 1549 an seinen Sohn Eustach verlieh. Dieser wurde 1550 vom Papst Julius III. als adliger Nachkomme Ernsts legitimiert. Bereits 1546 wurde Ernst von den böhmischen Landständen als Landsasse aufgenommen.

In Glatz, wo sich Ernst 1556 endgültig niederließ, nahm er seine ehemaligen wirtschaftlichen und unternehmerischen Aktivitäten nicht wieder auf. Obwohl er kein kirchliches Amt mehr innehatte, setzte er sich nun stärker für die Gegenreformation ein und berief 1558 zusammen mit Kaiser Ferdinand I. eine Synode ein. Ziel der Synode war es vor allem, den Glaubensstand der Geistlichen zu prüfen. Der entsprechende Fragenkatalog wurde von den Zisterzienseräbten Johannes von Grüssau und Leonhard von Fürstenfeld erstellt. Zudem reformierte Ernst die Glatzer Verwaltung mit qualifizierten Beamten, die er aus Salzburg oder Bayern mitgebracht hatte. Das Glatzer Schloss wurde während seiner Regierungszeit erweitert. Da ihm zugleich mit der Verpfändung auch das Privileg über die Glatzer Münze verliehen wurde, ließ er dort Münzen prägen, die auf einer Seite den böhmischen Löwen zeigen, während die andere Seite mit den Wappen der Pfalz, Baierns und der Grafschaft Glatz verziert ist.

Zur Abrundung seiner Besitzungen erwarb Ernst 1556 die ostböhmischen Herrschaften Reichenau, Litice und Pottenstein[1] sowie Solnice und Černíkovice.

Nach seinem Tod wurde Ernst in Glatz bestattet. Schon bald wurde sein Leichnam jedoch nach München überführt und in der Wittelsbacher Gruft der Frauenkirche beigesetzt. Die Pfandschaft über die Grafschaft Glatz erbte sein Neffe Herzog Albrecht V., der sie 1567 an den böhmischen Landesherrn Maximilian II. verkaufte.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Ondřej Felcman: „Český koutek“ v Kladském Hrabství - Jeho české kořeny a následné vztahy k českému sousedství. In: Český koutek v Kladsku. Kladský sborník. 5. supplementum, Hradec Králové 2008,ISBN 978-80-903509-8-4, S. 28, Anm. 13


Vorgänger Amt Nachfolger
Wiguleus Fröschl von Marzoll Administrator von Passau
1516–1540
Wolfgang von Salm
Matthäus Lang von Wellenburg Administrator von Salzburg
1540–1554
Michael von Kuenburg

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