Ernst Zündel

Ernst Zündel

Ernst Zündel (Ernst Christof Friedrich Zündel; auch Zundel geschrieben; * 24. April 1939 in Calmbach, Württemberg) gehört zu der Gruppe der Revisionisten, die den Holocaust leugnen. Er veröffentlichte auch Schriften unter dem Pseudonym Christof Friedrich.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Zündel emigrierte 19-jährig nach Kanada, vorgeblich um dem Wehrdienst zu entgehen. In den 1960er Jahren wurde er ein Anhänger des kanadischen Faschisten Adrien Arcand. In den 1970ern begegnete Zündel verschiedenen internationalen Holocaustleugnern, unter anderem Thies Christophersen, dessen Publikation Die Auschwitzlüge er ins Englische übersetzte und vertrieb.

1976 gründete Zündel den Samisdat-Verlag in Toronto. Mit Hilfe von Spenden verbreitete er zahlreiche holocaustleugnende Schriften und veröffentlichte in unregelmäßigen Abständen den „Germania-Rundbrief“. In den 1980er Jahren tat sich Ernst Zündel schwerpunktmäßig mit der Produktion von Videofilmen hervor, mit denen er Propaganda betrieb. Unter anderem entstand in der Folgezeit der Videofilm Ein Deutscher und ein Jude besuchen Auschwitz, in welchem Zündel gemeinsam mit einem Kippa-tragenden jungen Mann durch das KZ Auschwitz I streift und dem Zuschauer darlegen will, dass die historische Darstellung des Holocaust nicht stimmen könne. In einem nach einem Prozess gegen ihn in Kanada gedrehten Videofilm Die Folgen der Auschwitz-Lüge für Ernst Zündel ließ er sich selbst portraitieren und nutzte dabei die Gelegenheit, holocaustleugnende Behauptungen weiterzuverbreiten.

Ab 1990 mietete Zündel Sendezeit von einem US-amerikanischen Kurzwellen-Sender und verbreitete seine holocaustleugnenden und antisemitischen Ansichten weltweit in deutscher Sprache. In dieser Zeit diente ihm der führende Rechtsextremist Bela Ewald Althans als Verbindungsperson in Deutschland.

Gegen Zündel sind in Kanada mehrere Prozesse wegen seiner holocaustleugnenden Aktivitäten angestrengt worden. Im Prozess von 1988 in Toronto traten als Zeugen für ihn unter anderem J. G. Burg, David Irving und Fred A. Leuchter auf. Leuchter, der aus diesem Anlass nach Auschwitz und Majdanek reiste, um dort Untersuchungen in diversen Gaskammern durchzuführen, konnte im Prozess allerdings nicht die Position Zündels stärken und musste einräumen, die Berufsbezeichnung Ingenieur in Kanada zu Unrecht zu führen.

Seit 1994 ist Zündel mit einer eigenen, den Holocaust leugnenden Homepage im Internet vertreten. Da Holocaustleugnung in Kanada strafbar ist, wird die Seite von den Vereinigten Staaten aus durch Zündels Ehefrau Ingrid Zündel-Rimland betreut. Sein auf der Internetseite geführtes Emblem entspricht farblich und strukturiert der Hakenkreuzfahne, statt des Kreuzes ist im weißen Kreis ein stilisiertes Z eingelassen.

Am 5. Februar 2003 wurde Zündel in den USA wegen Verstoßes gegen die amerikanischen Einwanderungsbestimmungen verhaftet und am 19. Februar 2003 nach Kanada abgeschoben, obwohl seine Aufenthaltsberechtigung in Kanada abgelaufen war. Er versuchte, Flüchtlingsstatus in Kanada zu erhalten, um eine Auslieferung nach Deutschland zu vermeiden. Bei der Staatsanwaltschaft Mannheim lag seit 2003 ein Haftbefehl wegen Verdachts auf Volksverhetzung gegen ihn vor.

Auslieferung, Inhaftierung und Gerichtsverfahren

Am 24. Februar 2005 bewilligte die kanadische Justiz die Auslieferung Zündels nach Deutschland und ordnete seine Abschiebung an. Begründet wurde dies damit, Zündel stelle eine Gefahr für die nationale Sicherheit Kanadas dar. In seiner Entscheidung bezeichnete Richter Pierre Blais Zündel als heuchlerischen Rassisten, der versucht habe, sich ein pazifistisches Image zu geben, um seine extremistischen und antisemitischen Ansichten verbreiten zu können. Der Prozess um die Abschiebung Zündels war in Kanada nicht unumstritten, da ein sonst nur gegen Terroristen vorgesehenes „Security Certificate“-Verfahren angewandt wurde, in dem weder der Angeklagte noch sein Verteidiger die gegen ihn vorgebrachten Beweismittel überhaupt zu sehen bekommen. Am 1. März 2005 wurde er nach Frankfurt am Main ausgeflogen, dort festgenommen und zur Untersuchungshaft in die JVA Mannheim überführt.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhob am 19. Juli 2005 gegen ihn Anklage vor dem Landgericht wegen systematischer Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords an den Juden durch Verbreitung von Schriften und Internetangebote sowie Volksverhetzung in 14 Fällen durch antisemitische Hetze.

Der erste Prozesstag fand am 8. November 2005 statt und endete mit einem Eklat, bevor es zum Verlesen der Anklageschrift kam: Der Vorsitzende Richter entzog der Pflichtverteidigerin Sylvia Stolz das Mandat, da sie sich aufgrund ihrer Einlassungen in der Verteidigungsschrift möglicherweise selbst der Volksverhetzung strafbar gemacht habe. Weiterhin wurde der als „Assistent“ benannte Horst Mahler vom Verfahren ausgeschlossen, da gegen ihn Berufsverbot bestehe und seine Mitwirkung am Prozess somit strafbar sei. Die Verteidigung reagierte darauf gegen den Richter mit einem Befangenheitsantrag, der am 15. November 2005 ebenso scheiterte wie der Antrag der Verteidigung, die Öffentlichkeit von dem Prozess auszuschließen.

Der Prozess wurde ausgesetzt, bis ein neuer Pflichtverteidiger gefunden war. Der Haftbefehl gegen Zündel blieb bestehen. Der zweite Prozessbeginn fand am 9. Februar 2006 statt. Stolz hatte nun als Wahlverteidigerin in Zündels Team zurückkehren können. Das bestand unter anderem aus den beiden bereits wegen Volksverhetzung verurteilten Anwälten Jürgen Rieger und Ludwig Bock, sowie aus Herbert Schaller, der später an der sog. „Holocaust-Konferenz“ in Teheran teilnahm. Am 31. März 2006 schloss das Oberlandesgericht Karlsruhe Zündels Verteidigerin Sylvia Stolz vom Verfahren aus, da diese ihre Verteidigungsaufgabe missbraucht, das Verfahren durch „prozessfremdes Verhalten“ sabotiert und trotz Redeverbots durch den Vorsitzenden Erklärungen mit „teilweise strafbarem nationalsozialistischen Inhalt abgegeben“ habe; der Ausschluss wurde später vom Bundesgerichtshof bestätigt.[1] Den Ausschluss bezeichneten Strafrechtsexperten als Novum in der deutschen Rechtsgeschichte.[2] Stolz wurde am 14. Januar 2008 vom Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt; außerdem wurde gegen sie ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen.[3]

In ihrem am 15. Februar 2007 verkündeten Urteilsspruch folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte Zündel wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu fünf Jahren Haft. Zündels Verteidiger hatten Freispruch gefordert.[4] Seine Anwälte legten gegen das Urteil Revision ein,[5] die am 12. September 2007 vom Bundesgerichtshof (AZ.: 1 StR 337/07) verworfen wurde. Daraufhin kündigte die Verteidigung an, Verfassungsbeschwerde einzureichen.[6] Am 1. März 2010 wurde Ernst Zündel aus seiner Haft entlassen.[7]

Literatur

  • Thomas Grumke, Bernd Wagner (Hrsg.): Handbuch Rechtsradikalismus. Personen, Organisationen, Netzwerke vom Neonazismus bis in die Mitte unserer Gesellschaft. Leske + Budrich, Opladen 2002, S. 345–347, ISBN 3-89631-333-9

Weblinks

Fußnoten

  1. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2006, Az. 2 ARs 199/06 = NJW 2006, S. 2421.
  2. Mannheimer Morgen: Zündel-Prozess schreibt Rechtsgeschichte, Morgenweb.de (nur für Abonnenten voll zugänglich)
  3. Südwestrundfunk: Zündel-Anwältin muss dreieinhalb Jahre in Haft, 14. Januar 2008
  4. Fünf Jahre Haft für Holocaust-Leugner Zündel, Welt.de, 16. Februar 2007
    Landgericht Mannheim: Urteil im Zündel-Verfahren verkündet, 15. Februar 2007
  5. Revision eingelegt, taz
  6. Revision verworfen, Financial Times Deutschland, 17. September 2007
  7. Holocaust-Leugner Zündel wieder auf freiem Fuss

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