Erkennungsdienst

Erkennungsdienst

Erkennungsdienst (ED) ist in der Kriminalistik der Überbegriff für alle Tätigkeiten innerhalb der Polizei, die sich mit der Spurensuche, der Spurensicherung und Spurenauswertung (Aufnahme von Sachbeweisen) befassen. Ferner bezeichnet es die Lehre der Personenbeschreibung.

Erkennungsdienst (Spurensuche)

In der Regel betreiben Fachdienststellen der Kriminalpolizei den Erkennungsdienst, in einfach gelagerten Fällen wie Einbruchdiebstahl mit geringem Schaden, wird sie jedoch auch von der Schutzpolizei durchgeführt.

Die Kriminalbeamten und Angestellten des Erkennungsdienstes sind kriminaltechnische Spezialisten, die ihre Arbeit sowohl an den Tatorten (Suchen und Sichern), als auch in den Sammlungen auf den Dienststellen (Auswertung) durchführen. Dabei gehen sie nach kriminaltaktischen wie auch nach logischen Gesichtspunkten vor.

Der Erkennungsdienst rückt aus, wenn Spuren am Tatort zu sichern sind. Bei Kapitalverbrechen rückt der sogenannte „Große ED“ (Erkennungsdienst, eine aus vielen Kriminalbeamten bestehende Gruppe) aus.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Die Angehörigen des Erkennungsdienstes haben weiter die Aufgabe, von tatverdächtigen Personen Fingerabdrücke zu nehmen, sie zu fotografieren und besondere körperliche Merkmale (Narben, Tätowierungen etc.) zu erfassen (siehe erkennungsdienstliche Behandlung).

Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei Personen sind sowohl repressiv als auch präventiv möglich (siehe dazu die §§ 81 ff. Strafprozessordnung). Weiterhin haben die Landespolizeidienststellen in den Polizeigesetzen spezielle Regelungen für die Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung verankert, die rein der Gefahrenabwehr dient.

Siehe auch

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