Erdungs- und Kurzschließeinrichtung

Erdungs- und Kurzschließeinrichtung

Eine Erdungs- und Kurzschließeinrichtung (EuK) ist ein elektrotechnisches Anlagenteil, das nach Feststellen der Spannungsfreiheit dazu dient, ein aktives Anlagenteil allpolig zu erden und kurzzuschließen (Regel 4 der Fünf Sicherheitsregeln). Im Fehlerfall (fälschlicherweises Unterspannungsetzen des freigeschalteten Anlagenteils) wird die Einspeisespannung kurzgeschlossen, es kann keine unzulässig hohe Berührungsspannung entstehen und die vorgeordneten Schutzorgane (Sicherungen, Schutzrelais etc.) trennen das Anlagenteil von der Einspeisequelle.

Im Bereich der neuen Bundesländer wird zwischen einer freimelde- und freigabebereiten Arbeitsstelle unterschieden: Wird nur an den Schaltstellen geerdet und kurzgeschlossen, so ist das freigeschaltete Anlagenteil freimeldebereit. Wird zusätzlich an der Arbeitsstelle geerdet und kurzgeschlossen, so ist dieses Anlagenteil freigabebereit.

Ausführungen

  • festeingebaute EuKs werden mittels Motor oder Handkurbel geschlossen und geöffnet (z.B. der Erdtrenner eines Hochspannungsschaltanlagenabganges oder einer Freileitung)
  • Einschub-EuKs werden als Erdungs- und Kurzschließeinschübe in Niederspannungsschaltanlagen an Stelle der Einspeiseleistungsschalter eingesetzt (eingefahren)
  • seilförmige EuKs (Arbeitserden) werden manuell zuerst mit dem Erdpotential verbunden und danach an aktive elektrotechnische Anlagenteile angeschlossen
    • 2-polige stellen eine leitfähige Verbindung zwischen dem Erdpotential und dem aktiven Anlagenteil dar (z.B. Bahnerder, Erdungsseile für Elektrofilteranlagen). Indirekt, über das Erdpotential, können auch Mehrphasensysteme kurzgeschlossen werden
    • 4-polige werden zum Freischalten in einem Drehstromsystem benutzt (z.B. Mittelspannungstransformator)

Sicherheitshinweise

EuKs müssen den örtlichen elektrischen Auslegungsdaten entsprechend dimensioniert sein, da sie den größtmöglichen auftretenden Erd- und Kurzschlussstrom sicher halten sollen. Um Beschädigungen zu erkennen, sind seilförmige EuKs mit einer transparenten Isolierung ausgestattet.

Bei seilförmigen EuKs besteht im Kurzschlussfall die Gefahr, dass die Seile ausschlagen und Umstehende gefährden können. Deshalb dürfen seilförmige EuKs nicht unnötig lang gewählt und nur mit der zum Leiter (flach, rund, Schiene, Leiterseil etc.) passenden Vorrichtung hinreichend befestigt werden.

Sonderfall Fünf Sicherheitsregeln, Punkt 3: Spannungsfreiheit feststellen

Werden einschaltkurzschlussfeste Schnellerder eingesetzt (federgesteuerte Erdungstrenner in Schaltanlagen), so gilt die Betätigung des Erders als „Feststellen der Spannungsfreiheit“, jedoch sollte dies normalerweise nicht bzw. nur im Ausnahmefall geschehen.


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