Erblande

Erblande

Erblande oder Erbstaaten waren die Gebiete eines Staates, in denen ein Fürst durch Erbrecht regierte, im Gegensatz z. B. zu den hinzueroberten oder durch völkerrechtliche Verträge erworbenen Ländern.

Im früheren Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren Erblande die Länder des deutschen Kaisers, die dieser als Reichsfürst erblich besaß, im Gegensatz zu dem übrigen Deutschland, dessen Oberhaupt er als gewählter Kaiser war, das jedoch nicht zu seinem unmittelbaren Machtbereich zählte. Durch die Erblichkeit der Lehen und den Reichstag ergaben sich dort Beschränkungen, denen der Monarch in seinen selbst ererbten Besitzungen nicht unterlag.

Habsburg

In diesem Sinne bezeichnete man etwa die alpenländischen Kerngebiete Österreichs sowie Böhmen, aber auch manche außerhalb des Reichs gelegenen Länder wie Ungarn – im Gegensatz zu verselbständigten Reichsfürstentümern und politisch erworbenen Territorien (Woiwodina oder Kleinpolen) – als Erblande des Hauses Habsburg.

Sachsen

In Bezug auf das Königreich Sachsen grenzt der Begriff das meißnische Stammland mit dem Zentrum Dresden von den durch Vertrag einverleibten Lausitzen ab.

Schlesien

In Schlesien wurden solche Fürstentümer als Erblande bezeichnet, die durch testamentarische Verfügung der jeweiligen letzten regierenden Fürsten oder durch Einziehung des Lehens an die Böhmische Krone kamen: als erstes Herzogtum Breslau (1335), dann das Herzogtum Schweidnitz-Jauer (1392) und als letztes im Jahre 1675 das Herzogtum Liegnitz-Brieg-Wohlau.


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  • Erblande — (Erbstaaten), diejenigen Länder, über die ein Fürst kraft Erbrechts regiert, im Gegensatz zu den hinzueroberten oder auf sonstige Weise hinzugekommenen Ländern. Im frühern Deutschen Reich waren E. diejenigen Länder des Kaisers, die dieser als… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erblande — Erblande, die einer Dynastie als Erbe angehörigen Länder; früher hießen E. die dem Haus Oesterreich anheimgefallenen Länder, im Gegensatze zu dem Reiche, als dessen Kaiser die Habsburger gewählt wurden …   Herders Conversations-Lexikon

  • Erblande — Ẹrb|lan|de <Pl.> (Geschichte): Stammlande einer Dynastie: die Habsburger E. * * * Erblande,   Erbstaaten, im Heiligen Römischen Reich bis 1806 die Länder, die sich als Grundstock im altererbten Besitz einer Dynastie befanden im Unterschied …   Universal-Lexikon

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  • Habsburgermonarchie — Wappen von Österreich, 1512[1] Habsburgermonarchie (auch Habsburgische Monarchie, Habsburgisches Reich oder Habsburgerreich) ist und war die inoffizielle Bezeichnung für die europäischen Herrschaftsgebiete der Dynastie Habsburg in der Neuzeit …   Deutsch Wikipedia

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