Episkopalsystem

Episkopalsystem

Episkopalismus (abgeleitet von griech. episkopos „Vorsteher, Bischof“) bezeichnet eine Grundsatzposition im Streit um die Verfassung der christlichen Kirche.

Katholischer Bereich

Der Episkopalismus sieht die höchste kirchliche Autorität in den Bischöfen und erkennt keine Instanz über ihnen an. Da die Konzile in der Regel Bischofsversammlungen sind, besteht große Nähe zum Konziliarismus.

Geschichtlich stand der Episkopalismus im Dauerkonflikt mit den Rechten der Patriarchen, im Westen insbesondere mit dem lateinischen Patriarchen, dem Papst. Römische und deutsche Kaiser sowie totalitäre Machthaber des 20. Jahrhunderts förderten ihn, weil er staats- und nationalkirchliche Tendenzen begünstigt. Mit der Dogmatisierung des päpstlichen Lehr- und Jurisdiktionsprimats auf dem Ersten Vatikanischen Konzil (1870) verlor der Episkopalismus innerhalb der römisch-katholischen Kirche an Bedeutung.

Evangelischer Bereich

Im evangelischen Bereich bezeichnet Episkopalismus eine Rechtstheorie, nach der dem jeweiligen Landesherren die bischöfliche Kirchenhoheit übertragen worden sei. Der ursprünglich nur als Übergangslösung gedachte Ansatz, dass die Landesherren in Ermangelung evangelischer Bischöfe deren Befugnisse wahrnehmen sollten, wurde in dieser Theorie, besonders verbreitet von Joachim und Matthias Stephani, eingehend begründet, die Landesherren somit zu Rechtsnachfolgern der Bischöfe.

Siehe auch


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  • Episkopalsystem — Episkopālsystem, im röm. kath. Kirchenrechte die Ansicht, wonach die oberste Kirchenmacht in der Gesamtheit der Bischöfe und ihrem allgemeinen Konzil beruht, im Gegensatz zu dem jetzt herrschenden Papalsystem, das sich als die unumschränkte… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Episkopalsystem — ◆ Epi|sko|pal|sys|tem 〈n. 11〉 1. kirchenrechtl. Ordnung, nach der die Gesamtheit der Bischöfe (das Konzil) die höchste Kirchengewalt besitzt, also bei Streitfragen über dem Papst steht; Sy Episkopalismus; Ggs Papalsystem 2. 〈ev. Kirche〉… …   Universal-Lexikon

  • Kirchengewalt — (Potestas ecclesiastica Kirchenregiment), der Inbegriff der Rechte u. Befugnisse, welche dem Oberhaupte der kirchlichen Genossenschaft zur Beförderung der kirchlichen Zwecke, der gemeinschaftlichen, dem wahren Glauben entsprechenden… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Papalismus — Mit Papalsystem bezeichnet man das System der christlichen Kirchenhoheit in der katholischen Kirche, wie es sich seit den Anfängen der Bischöfe von Rom entwickelt hat. Bereits im 2. Jahrhundert herrschte in der christlichen Kirche die Auffassung …   Deutsch Wikipedia

  • Kirchenverfassung — Kirchenverfassung, die rechtliche Organisation der Kirchengemeinschaft. Die frühesten Christengemeinden wurden untereinander nur durch ihre Glaubensgemeinschaft, durch das natürliche Übergewicht der Mutterkirchen und durch das Apostolat… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Papālsystem — (Kurialsystem), im kath. Kirchenwesen die Theorie von der absolut monarchischen Machtvollkommenheit des Papstes, also der vollen, ungeteilten und uneingeschränkten souveränen Regierungsgewalt (plenitudo pontificalis potestatis), gemäß der es… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Episkopalismus — (abgeleitet von griech. episkopos „Vorsteher, Bischof“) bezeichnet eine Grundsatzposition im Streit um die Verfassung der christlichen Kirche. Katholischer Bereich Der Episkopalismus sieht die höchste kirchliche Autorität in den Bischöfen und… …   Deutsch Wikipedia

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