Enklave

Enklave

Eine Enklave (von französisch enclaver ‚umschließen‘) ist ein Staatsgebiet, das vollständig vom Gebiet eines anderen Staates umschlossen ist, also keine Grenze zu einem zweiten Staat und keinen eigenen Zugang zur hohen See hat.

Beispiele sind Büsingen am Hochrhein, Lesotho, San Marino und Vatikanstadt.

In übertragener Bedeutung spricht man auch von Enklaven, wenn sich in einem sonstigen geografischen Gebiet ein Einsprengsel eines anderen Gebietes befindet, etwa bei Verbreitungsgebieten von Tier- oder Pflanzenarten (zum Beispiel eine Nadelwaldenklave in einem großen Laubwald), Siedlungs- oder Sprachinseln, verschiedenen Konfessionsgebieten usw.

C ist eine Enklave in A. C ist eine Exklave von B.

Inhaltsverzeichnis

Grenzfälle

Gebiete am Wasser

Bei Gebieten, die am Meer oder an Binnenseen liegen, sprechen die meisten dann nicht von einer Enklave, wenn die Gebiete eine durchgehende Verbindung ihrer Hoheitsgewässer zur staatsfreien hohen See oder einem anderen Teil des gleichen Staates haben.

Eine echte Enklave am Wasser stellt dagegen Campione d’Italia dar, weil der Luganersee zwischen Campione und dem anderen italienischen Teil des Sees Schweizer Hoheitsgebiet ist.

Inseln

Inseln werden grundsätzlich nicht als Enklaven angesehen. Ausnahmen sind seltene Fälle, in denen Inseln vollständig von Hoheitsgewässern eines anderen Staates umschlossen sind, wie zum Beispiel die argentinische Insel Martin Garcia im uruguayischen Teil des Río de la Plata oder die zu Malawi gehörigen Inseln Likoma und Chizumulu im mosambikanischen Teil des Malawisees. Die vor Kanada liegenden französischen Inseln Saint-Pierre und Miquelon liegen zwar innerhalb der 12-Meilen-Zone, haben aber einen vertraglich zugestandenen Zugang zur offenen See und gelten daher (politisch) nicht als Enklaven.

Funktionale Enklaven

Manche Gebiete haben zwar eine Landverbindung zum Rest des eigenen Staatsgebiets, können aber über das Gebiet eines anderen Staates besser erreicht werden. Das österreichische Kleinwalsertal, dessen einzige Straßenverbindung ins deutsche Oberstdorf führt, ist ebenso wie Samnaun in der Schweiz solch ein Beispiel. Solche Gebiete sind zwar keine Enklaven, weisen aber viele ihrer Merkmale auf. Sie werden gelegentlich Pene-Enklaven genannt (in Anlehnung an englisch Peninsula für „Halbinsel“). Eine faktisch funktionale Enklave kann auch bestehen, wenn es zwar eine Straßenverbindung gibt, aufgrund geografischer Gegebenheiten dennoch die Ortschaft ganz auf ein anderes Gebiet ausgerichtet ist. Ein Beispiel hierfür ist das niedersächsische Büscherheide im Eggetal, das postalisch, kirchlich, kulturell usw. faktisch in vielen Bereichen des täglichen Lebens ein Teil Nordrhein-Westfalens ist.

Exterritoriale Gebiete

Exterritoriale Gebiete sind Gebiete, in denen die Gesetze des umliegenden Staates nicht gelten, die ansonsten aber als zu dessen Staatsgebiet gehörig angesehen werden. Solche exterritorialen Gebiete werden nicht als Enklaven angesehen. Dies gilt zum Beispiel auch für die exterritorialen Besitzungen des Heiligen Stuhls oder des Malteserordens in Rom.

Enklaven in anderen Gebietskörperschaften

Der Begriff der Enklave kann auch auf andere Gebiete als auf Staaten angewandt werden. So kann man die Schweiz – zusammen mit Liechtenstein – als Enklave in der Europäischen Union ansehen oder Bremen als Enklave in Niedersachsen. Gleiches gilt aber nicht für das Bundesland Freie Hansestadt Bremen als solches.

D: Exklave, die keine Enklave ist

Enklaven und Exklaven

Mit Ausnahme selbstständiger Staaten sind alle Enklaven auch Exklaven. Wenn man andere Verwaltungsebenen betrachtet, gilt entsprechendes: Jede Enklave ist eine Exklave, es sei denn, sie stellt auf der betrachteten Ebene eine abgeschlossene Einheit dar. So ist Bremerhaven eine Exklave des Landes Bremen; das Land Berlin ist dagegen zwar eine Enklave in Brandenburg, aber keine Exklave. Selbiges gilt auch in Österreich für das Land Wien[1], welches vollständig von Niederösterreich umgeben wird.

Beispiele

Eine Übersicht von Exklaven und Enklaven gibt es auf der Liste der Exklaven und Enklaven.

Siehe auch

Literatur

  • Manfred Schmidt: Exklaven und Enklaven. Und andere territoriale Anomalien. Grin Verlag, München 2008, ISBN 978-3-640-17973-2.

Einzelnachweise

  1. Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung – WStV)

Weblinks

 Commons: Exclaves and Enclaves – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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  • Enklave — Sf (kleines) eingeschlossenes Teilgebiet per. Wortschatz fach. (19. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus frz. enclave, einer Ableitung von frz. enclaver einschließen , zu l. clāvis Schlüssel und l. en ; Exklave, Konklave; zur Sippe des damit… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Enklave — Enklave: Das politische Fachwort bezeichnet eine fremdstaatliche »Insel« auf eigenem Staatsgebiet. »Enklave« wurde im 19. Jh. entlehnt aus frz. enclave (zu enclaver »‹mit einem Schlüssel› einschließen« < vlat. *in clavare, weiter zu 1↑ in...,… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Enklave — (franz.) heißt ein kleinerer, von einem fremden Staat eingeschlossener Landesteil. Im Verhältnis zum eignen Staat, von dem er ausgeschlossen ist, nennt man denselben Exklave. Enklavieren, als E. ein oder umschließen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Enklave — En|kla|ve 〈[ və] f. 19〉 fremdes Staatsgebiet, das vom eigenen eingeschlossen ist; Ggs Exklave [<frz. enclave „rings umschlossenes Grundstück“; zu lat. clavis „Schlüssel“] * * * En|kla|ve, die; , n [frz. enclave, zu: enclaver = einschließen,… …   Universal-Lexikon

  • Enklave — die Enklave, n (Aufbaustufe) vom eigenen Staatsgebiet eingeschlossener Teil eines fremden Staatsgebietes Beispiel: San Marino ist eine Enklave in Italien …   Extremes Deutsch

  • Enklave — En·kla̲·ve [ v ] die; , n; 1 ein (meist kleines) Gebiet eines Staates, das vollständig von Gebieten eines anderen Staates umgeben ist ↔ Exklave 2 ein Gebiet, das ganz anders ist als die Umgebung …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Enklave — En|kla|ve 〈f.; Gen.: , Pl.: n〉 fremdes Staatsgebiet, das vom eigenen eingeschlossen ist; Ggs.: Exklave [Etym.: <frz. enclave »rings umschlossenes Grundstück« <lat. clavis »Schlüssel«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Enklave — En|kla|ve* [...və] die; , n <aus gleichbed. fr. enclave zu enclaver, dies zu 2↑en... u. lat. clavis »Schlüssel«> vom eigenen Staatsgebiet eingeschlossener Teil eines fremden Staatsgebietes; Ggs. ↑Exklave …   Das große Fremdwörterbuch

  • enklave — en|kla|ve sb., n, r, rne (omsluttet område) …   Dansk ordbog

  • Enklave — En|kla|ve, die; , n <französisch> (ein fremdstaatliches Gebiet im eigenen Staatsgebiet); vgl. Exklave …   Die deutsche Rechtschreibung

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