Emission (Umwelt)

Emission (Umwelt)

Emission (lat. emittere „herausschicken, -senden“), deutsch Austrag oder Ausstoß, bedeutet allgemein Aussendung von Störfaktoren in die Umwelt. Die Quelle wird Emittent genannt. Jede Emission hat eine Immission (lat. immittere, „hineinschicken, -senden“), deutsch Eintrag, in ein Umweltmedium zur Folge.

Inhaltsverzeichnis

Anthropogene und natürliche Emissionen

Emissionen sind zum einen anthropogenen Ursprungs, also vom Menschen verursacht. Daneben gibt es auch natürliche Emittenten. Zum Beispiel emittieren Rinder und Sümpfe Methan (Sumpfgas, CH4), Pflanzen emittieren Pollen und flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compound, VOC), Vulkane emittieren Schwefeldioxid (SO2), Gesteine sondern Radioaktivität und Schwermetalle in unterschiedlichem Ausmaß ab (typischerweise Radon oder der natürliche Arsen-Hintergrund des Trinkwassers).

Ob eine Quelle als „Emittent“ und ein Stoff- oder Energiefluss als „Emission“ oder „Immission“ bezeichnet wird, hängt primär davon ab, ob der Vorgang umweltrechtlich relevant ist, und nicht davon, ob der Vorgang „unnatürlich“ ist. Damit bezieht sich der Begriff Emissionsquelle also nicht auf den natürlichen Emittenten. Der Gesetzgeber kann einer Gesteinszone nicht verbieten, dass sich Arsen im Grundwasser ansammelt,[1] wohl aber eine allfällige Quellfassung fordern. So darf natürliches Wasser, das gewisse Grenzwerte überschreitet, nicht für die Trinkwasserversorgung genutzt werden[2] – der Eintrag im Sinne des Umweltrechts entsteht hier erst durch die Wassernutzung.

Begriffe im umweltrechtlichen Sinne

Der Begriff Emission ist in der Physik allgemein üblich, Immission hauptsächlich nur in der Umwelttechnik und im Umweltrecht.

Emission als Austrag besteht aus giftigen, gesundheitsschädlichen oder umweltgefährdenden chemischen Stoffen, etwa aus Schadstoffen aller Art, Reizstoffen, Allergenen, aber auch als Schallemission (Lärm), Licht, ionisierender Strahlung oder Erschütterungen. Typische Beispiele sind gasförmige Schadstoffemissionen aus Autos oder Schornsteinen, flüssige Emissionen aus Altlasten, staubförmige Emissionen von Halden, Straßenlärm, Lichtverschmutzung.

In der Umweltgesetzgebung versteht man unter Emittent nur eine Anlage im Sinne des Gesetzes, von der Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen ausgehen. Beispiele sind Schadstoffeinträge in die Luft (Emittenten sind Autos, Fabriken oder Heizungen), in das Grundwasser (Emittenten können Altlasten oder die Landwirtschaft sein) oder in Gewässer (mögliche Emittenten sind hier Kläranlagen).

Rolle von Emission und Immission für den Umweltschutz

Ein wesentliches Ziel des Umweltschutzes ist es, schädliche Emissionen möglichst abzustellen oder so weit wie möglich zu reduzieren, um so zum einen Umweltverschmutzung wie Luftverschmutzung, Bodenverschmutzung oder Gewässerverschmutzung zu vermeiden und zum anderen Menschen vor Belastungen in Wohnräumen und Arbeitsräumen zu schützen.

Immissionskonzentration

Das Ausmaß einer stofflichen Immission wird durch die Immissionskonzentration angegeben. Um schädliche Wirkungen durch Immissionen auf Mensch und Umwelt zu verhindern, gibt es für bestimmte Stoffe und Umweltmedien Immissionsgrenzwerte. Besonders weit entwickelt ist die Gesetzgebung beim Umweltmedium Luft

Beispiele für Emissionen, die durch Produktion und Konsum entstehen

Die Abgabe von Schadstoffen (wie Müll, Abgase, Abfall, Staub, Lärm oder Abwasser) schädigen die Umwelt, da sie diese verändern. Schwefeldioxid, das durch Abgase in die Luft gelangt, ist eine Emission. In Verbindung mit Regen entsteht saurer Regen, der als Immission wiederum zur Schädigung des Waldes beitragen kann. Zu starke Belastung der Umwelt durch Schadstoffe kann nachteilige Folgen für die Ressourcen und für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen haben.

Eine besondere Rolle spielt auch die zusätzliche Emission durch den Konsumdruck der Verbraucher. Der Wunsch der Konsumenten nach einem Tomatenangebot zu jeder Zeit und überall wirkt sich auf die Umweltbelastung aus. In der folgenden Tabelle ist eine Ökobilanz aufgestellt, die für den mitteleuropäischen Verbraucher Angaben liefert. Die tatsächlichen Verbrauchsmengen für eine Gesamtbilanz „Tomatenverzehr“ gehen dabei nicht ein.

Allein die 3000 bedeutendsten Unternehmen der Welt verursachen einer UN-Studie zufolge jährliche Umweltschäden von 1,7 Billionen Euro.[3]

Freigesetzte Treibhausgase beim Anbau von Tomaten[4]
in Gramm Treibhausgas je Kilogramm Tomate
Anbauart Transportweg Erzeugung
Konventioneller Anbau außerhalb der Saison
beheiztes Gewächshaus
in der Region 9300
Ökologischer Anbau außerhalb der Saison
beheiztes Gewächshaus
in der Region 9200
Flugware von den Kanaren 7200
Konventioneller Anbau
unbeheiztes Gewächshaus
außerhalb 2300
Freilandtomaten ohne Flug
Transporte aus Spanien 600
Konventioneller Anbau in der Saison in der heimischen Region 85
Ökologischer Anbau in der Saison in der heimischen Region 35

Siehe auch

Literatur

  • J. Siebert: Grundzüge der Immissionsprognose – Regelfall und Sonderfall im Rahmen der TA Luft. in: Umweltverträglichkeit in der Abfallwirtschaft (Hrsg.: Heuel-Fabianek, B., Schwefer, H.-J., Schwab, J.), S. 111–128 (1998), Springer-Verlag, ISBN 3-540-63732-X

Weblinks

Einzelnachweise

  1. siehe etwa: G. Hobigeret al.: Arsen: Hydrochemische geogene Hintergrundwerte in oberflächennahen Grundwasserkörpern. In: BMLUFUW (Hrsg.): Hydrologischer Atlas Österreichs. 3. Lfrg. 3 Tafel 8.5.1
  2. Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Webdokument, pdf, eur-lex.europa.eu)
  3. Abgewandelt zitiert nach Süddeutsche Zeitung: UN fordern grüne Revolution in Chefetagen. 13. Juli 2010, S. 15
  4. Frankfurter Rundschau, 4. Dezember 2009, Nr.282 aus Jahrgang 65, Seite 26f.

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