Elterliche Sorge

Elterliche Sorge

Elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff im deutschen und schweizerischen Familienrecht.

Zur Rechtslage in einzelnen Ländern:

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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  • elterliche Sorge — elterliche Sorge,   das Recht und die Pflicht der Eltern, für das minderjährige Kind zu sorgen (§§ 1626 ff. BGB). Die elterliche Sorge umfasst die Personen und die Vermögenssorge. Bis zur Neuregelung des elterlichen Sorgerechts durch Gesetz vom… …   Universal-Lexikon

  • elterliche Sorge. — elterliche Sorge.   Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern das Recht und die Pflicht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Diese elterliche Sorge umfasst einerseits die Person des Kindes (Personensorge), das heißt die Sorge um… …   Universal-Lexikon

  • Elterliche Sorge (Deutschland) — Elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht. Er wurde in Deutschland 1980 mit der Reform der elterlichen Sorge eingeführt. Vorher benutzte das Gesetz den Begriff „elterliche Gewalt“. Umgangssprachlich wird kurz vom… …   Deutsch Wikipedia

  • elterliche Sorge — Recht und Pflicht, für die Person (⇡ Personensorge) und das Vermögen (⇡ Vermögensverwaltung) eines Kindes zu sorgen; die Vertretung des Kindes in diesen Angelegenheiten. Nach §§ 1626 ff. BGB steht e.S. einschließlich der gesetzlichen Vertretung… …   Lexikon der Economics

  • Sorge (Begriffsklärung) — Sorge bezeichnet: eine Befürchtung bzw. das auf die Stillung eigener oder fremder Bedürfnisse gerichtete Handeln, siehe Sorge die rechtliche Verantwortungsbeziehung im Eltern Kind Verhältnis, siehe Elterliche Sorge Sorge ist der Ortsname für:… …   Deutsch Wikipedia

  • Elterliche Gewalt — Der Begriff elterliche Gewalt ist eine vormals im Familienrecht im deutschsprachigen Raum verbreitete und heute noch in Luxemburg[1] und in Südtirol[2] übliche Bezeichnung für die elterliche Sorge, die Zusammenfassung der elterlichen Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Sorge — Sọr·ge die; , n; 1 meist Pl; die unangenehmen Gedanken und Gefühle, die man hat, wenn man Probleme mit jemandem / etwas oder vor etwas Angst hat <große, berufliche, finanzielle Sorgen; (mit jemandem / etwas) Sorgen haben; voller / ohne Sorgen …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Elterliche Gewalt — Elterliche Gewalt. Die durch die Natur für die Eltern begründeten Machtbefugnisse über ihre Kinder werden vom Bürgerlichen Gesetzbuch § 1626–1698 unter dem Namen der elterlichen Gewalt im wesentlichen dahin geordnet: Die e. G. wird während der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Personensorge — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Elterliche Sorge (bis 1980: Elterliche Gewalt) ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht; umgangssprachlich wird… …   Deutsch Wikipedia

  • Personensorgerecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Elterliche Sorge (bis 1980: Elterliche Gewalt) ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht; umgangssprachlich wird… …   Deutsch Wikipedia

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