Elisabeth Trube-Becker

Elisabeth Trube-Becker

Elisabeth Trube-Becker (* 4. Januar 1919 in Düsseldorf) ist die erste weibliche Inhaberin einer Professur für Rechtsmedizin in Deutschland und zeitlebens eine engagierte Vorkämpferin für die Menschenrechte der Kinder und gegen das Dunkelfeld der Kindesmisshandlung.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Geboren wurde sie in den wirtschaftlichen Notzeiten im Winter nach Ende des Ersten Weltkriegs. Sie kam aus bürgerlichen Verhältnissen, studierte Medizin und wurde im Kriegsjahr 1942 promoviert. Seit 1948 war sie am Institut für Rechtsmedizin an der Universität Düsseldorf berufstätig. Dort erlangte sie 1951 ihre Habilitation und wenig später den Ruf auf eine Professur in diesem Fachgebiet, bis dato die erste Frau auf einem solchen Lehrstuhl in Deutschland.[1] Sie blieb dort ihr ganzes Berufsleben über und entfaltete dort über das fachlich Vorgegebene hinaus eine rege Forschungs- und Aufklärungstätigkeit auf dem Gebiet der Kindstötungen und -misshandlungen.

Gleich zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit, Ende der 1940er erreichte sie, dass augenscheinlich misshandelte tote Kinder nicht länger in Friedhofs-Gebäuden oder Kliniksräumen obduziert wurden, sondern einheitlich im Rechtsmedizinischen Institut, wo die Fälle eingehend dokumentiert werden konnten. Zu Beginn der 1950er-Jahre schaffte sie es in ihrem rheinischen Einflussbereich durchzusetzen, dass erstmals ausnahmslos alle Kinder mit ungeklärter Todesursache der Rechtsmedizin übergeben wurden. Da sie ihre Aufmerksamkeit einem bis dato zumeist totgeschwiegenen Tabuthema, den von den eigenen Eltern misshandelten Kindern widmete, hatte sie mit viel öffentlichem Kritik-Gegenwind zu kämpfen. Sie erreichte gegen Widerstände Sensibilisierung bei Kinderärzten, in Kliniken und Medien. Um die Täter, denen sie häufig als Gutachterin vor Gericht begegnete, angemessener zu verstehen, absolvierte sie Fortbildungen zur Psychotherapeutin sowie den Amtsarzt-Kurs in Psychiatrie.[1]

Überforderte Eltern, die mit schwierigen eigenen Kindern (zum Beispiel sogenannten Schreibabys) nicht klarkommen, fand sie heraus, gibt es viel häufiger als gemeinhin öffentlich wahrgenommen wird, und zwar in allen sozialen Schichten. Viele Fälle von Misshandlung ließen sich mit herkömmlicher Diagnostik aber nicht leicht belegen. Zwei Beispiele:

  • Subkutane Verletzungen durch Stromstoss-Bestrafungsaktionen lassen sich häufig nicht durch Draufschauen feststellen.
  • Das Schütteltrauma bei Kleinstkindern wurde erst 1974 von der Rechtsmedizin wissenschaftlich beschrieben. Blutungen im Schädelinneren, die durch Schütteln oder Schlagen entstehen, waren bis dahin unentdeckt geblieben. Die betroffenen Opfer wurden als plötzlicher Kindstod ausgewiesen, da es keine äußerlich erkennbaren Kennzeichen gibt.

Nach ihrer Emeritierung verfasste sie neben kleineren Fachbeiträgen eine Autobiografie sowie im Laufe der Jahre drei literarische Veröffentlichungen mit Gedichten und Prosa.

Die Grande Dame der deutschen Rechtsmedizin lebt in der niederrheinischen, katholisch geprägten Kreisstadt Neuss. Sie hat neben dem eigenen Berufsleben sieben Kinder großgezogen, zwei eigene und fünf Stiefkinder. Im Januar 2007 feierte sie ihren 88. Geburtstag bei altersgemäß guter Gesundheit.[1]

Zitate zum Thema Kindesmisshandlung

„„Es ist ein großer Blödsinn, zu glauben, Misshandlungen gebe es nur in der Unterschicht.“
„Diese Eltern aus den Villenvierteln treten weniger in Erscheinung, weil sie nicht so stark im Fokus der Jugendämter stehen und sich besser zu wehren wissen.“
„Heute gibt es vermeintlich mehr Fälle – weil glücklicherweise mehr erkannt wird.“
„Die wenigsten handeln in bewusster Tötungsabsicht, auch die sadistische Komponente spielt eine geringe Rolle.“
„Vielleicht ist es nicht so sehr eine Frage der Überforderung, sondern eine der Mentalität, ob man sich hinreißen lässt, ein Kind so zu verdreschen, dass es stirbt.““

Elisabeth Trube-Becker[1]

Werke (Auswahl)

  • Historische Perspektive sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern /Jugendlichen und die soziale Akzeptanz dieses Phänomens von der Zeit der Römer und Griechen bis heute. In: Sexueller Missbrauch. 3., überarb. u. erw. Aufl.. 2005
  • Gelebtes leben. Lebenserinnerungen einer Ärztin für Rechtsmedizin Kovac, Hamburg 2000. 172 S, ISBN 3-8300-0083-9.
  • Linien des Lebens: Gedichte. Haag und Herchen, Frankfurt am Main 1995
  • Mißbrauchte Kinder – sexuelle Gewalt und wirtschaftliche Ausbeutung. Kriminalistik-Verlag, Heidelberg 1992. 114 S, ISBN 3-7832-0492-5.
  • Zum sexuellen Missbrauch von Säuglingen und Kleinkindern. In: Medizinrecht, Psychopathologie, Rechtsmedizin: diesseits und jenseits der Grenzen von Recht und Medizin, Festschrift für Günter Schewe. Springer-Verlag, Berlin etc. 1991. – S. 602–610
  • Gewalt gegen das Kind: Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller Missbrauch u. Tötung von Kindern. Kriminalistik-Verlag, Heidelberg 1982. 225 S. 20 Abb. 11 Tab, ISBN 3783216818.
  • Frauen als Mörder: mit 86 Falldarstellungen u. 34 Tab. Goldmann, München 1974. 279 S, ISBN 3-442-70019-1.
  • Die Papillarmuster des Menschen und ihre Bedeutung für die Vaterschaft. Düsseldorfer Habilitation vom 26. Februar 1951

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d http://www.taz.de/pt/2007/02/22/a0240.1/text taz vom 22. Februar 2007, S. 5, 355 Z. (TAZ-Bericht), HEIKE HAARHOFF

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