Elisabeth Kopp

Elisabeth Kopp
Elisabeth Kopp, 2009
Mit Eltern und Rose Nobs, 1986
FDP-Nationalrätin, ca. 1980
Vereidigung als Bundesrätin, 1984

Elisabeth Kopp (* 16. Dezember 1936 in Zürich) ist eine Schweizer Politikerin (FDP bzw. FDP.Die Liberalen).

Als erste Bundesrätin der Schweiz war sie von 1984 bis 1989 Mitglied der Landesregierung (Bundesrat). Ein politischer Skandal im Herbst 1988 beendete Kopps Amtszeit vorzeitig.

Inhaltsverzeichnis

Herkunft und politischer Werdegang

Anna Elisabeth Kopp-Iklé ist Bürgerin von Niederönz, Luzern und Zumikon[1] sowie Ehrenbürgerin von Unterbäch.

Ihr Vater Max Iklé (1903–1999) war Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung und Vizepräsident der Schweizerischen Nationalbank, er und seine Frau Beatrix Heberlein (1906–1988) stammten aus Textilindustriellen-Familien.[2] Bruder des Urgrossvaters von Max Iklé war Wilhelm Matthias Naeff, Mitglied des ersten Bundesrates der Schweiz.[3] Ihr Cousin Fred Iklé wurde Staatssekretär im US-amerikanischen Verteidigungsministerium.

Elisabeth wuchs mit ihren Schwestern Marianne (* 1935) und Beatrix (* 1944) in Bern auf und besuchte die Schulen in Muri und Bern. Sie nahm als Eiskunstläuferin an den Schweizer Juniorenmeisterschaften 1950–1952 teil. Der Ost-Berliner Volksaufstand vom 1953 motivierte sie erstmals zum Engagement für Demokratie und Menschenrechte. Kopp studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich, sie wollte Jugendanwältin werden. Als in Ungarn die 1956-er Revolution und der antisowjetische Freiheitskampf niedergeschlagen wurde, unterbrach sie ihr Studium für zwei Jahre (1956–1958), um als Aktivistin der spontan gegründeten Studentischen Ungarnhilfe – mit Walter Renschler, Peter Arbenz u. a. – Flüchtlingsstudenten in der Schweiz zu betreuen und humanitäre Lieferungen nach Ungarn zu organisieren. Dafür erhielt sie 2006 das Offizierskreuz des Verdienstordens der Republik Ungarn.[4] Kopp trat 1957 in die Schweizerische Vereinigung der Freisinnig-Demokratischen Frauen sowie dem militärischen Frauenhilfsdienst bei, wo sie als Sanitätsfahrerin und Gruppenführerin diente. Am Schweizer Nationalfeiertag vom 1957 hielt sie ihre erste politische Rede.

Auf der Reise zu einem antikommunistischen Treffen in West-Berlin lernte sie 1959, am Valentinstag, den Wirtschaftsanwalt Hans W. Kopp (1931–2009) kennen. Sie verlobten sich am selben Tag und heirateten 1960, nachdem Elisabeth ihr Juraexamen summa cum laude absolvierte, als erste Frau an der Fakultät. Sie zogen sich nach Zumikon um. Kopp half beim Aufbau der Anwaltspraxis ihres Mannes, in der sie als Juristin arbeitete. Nach der Geburt ihrer Tochter Brigitte (1963) blieb sie bis zu deren Einschulung zu Hause. Ihr Wunsch, mehr Kinder zu haben, wurde nicht erfüllt.

Kopp engagierte sich seit 1957 für die gesellschaftliche Gleichstellung der Frauen, insbesondere für das Frauenstimmrecht. In den 1960er/1970er Jahren war sie Präsidentin des Zumiker Frauenvereins und Vorstandsmitglied der Zürcher Frauenzentrale.

Gemeindepräsidentin

1970, unmittelbar nach der Einführung des Frauenstimmrechts im Kanton Zürich, wurde Kopp als Kandidatin des überparteilichen Gemeindevereins in den Gemeinderat (Exekutive) von Zumikon gewählt. Bei der nationalen Abstimmungskampagne für das Frauenstimmrecht 1971 trat sie an der Seite des späteren Bundesrats Hans Hürlimann in der SRG-Fernsehdebatte auf. Sie war erstes weibliches Mitglied des Erziehungsrates des Kantons Zürich (1972–1979). 1974 wurde Kopp in Zumikon mit 80% der Stimmen zur ersten Gemeindepräsidentin der Deutschschweiz gewählt. Sie übte dieses Amt bis 1984 aus. Die Lösung der Verkehrsprobleme, Erhöhung der Wohnqualität oder der Einsatz von Alternativenergien unter ihrer Amtszeit in Zumikon wurden als vorbildlich gewürdigt.

Kopp trat weiterhin für die Menschenrechte in Osteuropa ein, sie gehörte zum Beratenden Ausschuss des Schweizerischen Ostinstituts (1970–1981) an und war geschäftsführende Präsidentin des Internationalen Helsinki-Vereins (1983–1984). Nach der Niederschlagung des Prager Frühlings im August 1968 nahm ihre Familie eine tschechische Flüchtlingsstudentin bei sich auf.

Nationalrätin

Kopps nationale Karriere startete 1979, als sie auf der Liste der Zürcher FDP in den Nationalrat gewählt wurde (mit 52‘113 Stimmen). Sie galt als überzeugte Freisinnige, beharrte sich jedoch stets auf ihre eigene Meinung. Sie betrachtete die Politik nicht als Machtmittel, sondern Möglichkeit, etwas zu bewegen. Sie unterstützte die Aufnahme des Gleichberechtigungsartikels in die Bundesverfassung (1981) und war Vorkämpferin für technisch-ökonomische Lösungen im Umweltschutz. Kopp gehörte der nationalrätlichen Wissenschafts- und Forschungskommission sowie der Petitionskommission an. Während den Zürcher Jugendunruhen befürwortete sie eine weitgehende Amnestie für nicht-gewalttätige Beteiligten. Mit der höchsten Stimmenzahl (92‘960) an ihrer Parteiliste schaffte Kopp 1983 die Wiederwahl ins Parlament, im April 1984 wurde sie Vizepräsidentin der FDP Schweiz.

Zitat

„Wenn die Frau in der Politik zahlenmässig schwach vertreten ist, so steht das diametral im Gegensatz zu ihren objektiven Möglichkeiten.“

Elisabeth Kopp, 1979[5]

Bundesrätin

Wahl

Hauptartikel: Bundesratswahl 1984

1984, als Bundesrat Rudolf Friedrich gesundheitsbedingt zurücktrat, nominierte die FDP-Bundeshausfraktion Kopp sowie den Parteipräsidenten Bruno Hunziker als Nachfolger. Nach der Nomination startete eine Medienkampagne gegen Kopp, die vor allem ihren Ehemann kritisierte. Kurz vor dem Wahltermin drehte der Wind aber, da man sie nicht für die Fehler ihres Mannes verantwortlich machen wollte.

Am 2. Oktober 1984 wählte die Vereinigte Bundesversammlung Kopp im ersten Wahlgang mit 124 von 244 Stimmen als erste Frau in den Bundesrat. Die Kleider, die sie am Wahltag trug, werden in der historischen Sammlung des Schweizerischen Landesmuseums aufbewahrt.

Migrationspolitik

Während ihrer Amtszeit als Bundesrätin 1984–1989 stand Kopp dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vor und war damit auch für die Flüchtlings- und Ausländerpolitik zuständig. 1985 schuf sie das Amt des Delegierten für das Flüchtlingswesen, das vom Amtsdirektor Peter Arbenz geleitet wurde. 1985–1987 wurde das Asylgesetz revidiert. Die „Attraktivität“ der Schweiz als Asylland sollte angesichts des Anstiegs von Asylanträgen reduziert werden, der Schutz von politisch verfolgten Asylsuchenden blieb dabei unantastbar. Durch Verkürzung des Verfahrens wurde die Zahl der pendenten Asylanträge gesenkt, durch Grenztore (exklusive Empfangsstellen) bei Basel, Chiasso, Genf und Kreuzlingen sollten Schlepper bekämpft werden. Neben rascherer Wegweisung der 80 Prozent nicht anerkannten Flüchtlingen wurde auch ein humanitäres Bleiberecht für lange wartende Antragsteller angestrebt. Für die längerfristige Bundesrats-Planung rief Kopp auch die interdepartementale Strategiegruppe „Asyl- und Flüchtlingspolitik“ zum Leben.

Weitere Schwerpunkte

Elisabeth Kopp-Eiche in Bern[6]

Kopp setzte sich für die Besserstellung der Frauen in der Gesellschaft ein, unter anderem durch Einführung des neuen partnerschaftlichen Eherechts und das Rechtsetzungsprogramm „Gleiche Rechte für Mann und Frau“. Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit waren die strafrechtliche Erfassung der Geldwäscherei, Bekämpfung des Drogenhandels, Einführung des internationalen Privatrechts in der Schweiz, die Insiderstrafnorm im Börsenhandel, der Kündigungsschutz im Miet- und Arbeitsvertragsrecht, die Revision des Aktienrechts und des Urheberrechts, Verstärkung des bäuerlichen Bodenrechts in der Raumplanung (Projekt „Boden und Raum“), sowie der Umweltschutz. Sie befürwortete schon damals den UNO-Beitritt der Schweiz sowie die Totalrevision der Bundesverfassung. Sie erreichte eine Entspannung in Rechtshilfefragen zwischen der Schweiz und den USA, vor allem im Bereich Geldwäscherei. Das Treffen mit Ronald Reagan anlässlich dieser Mission gehört zu ihren denkwürdigsten Begegnungen.[7] Unter ihrer Amtszeit wurde ein in der Schweiz operierendes DDR-Agentenpaar enttarnt und verurteilt.

Kopp wurde 1984 Ehrenbürgerin von Unterbäch, wo 1957 die erste Schweizer Frauenabstimmung stattfand. Das dort 1985 erstellte Frauendenkmal wurde auch ihr gewidmet (siehe Rütli der Schweizer Frau). In Bern pflanzten Frauen 1984 als Wahlerinnerung die „Elisabeth Kopp-Eiche“. Kopp galt als beliebte, charismatische Politikerin,[8] der Abstimmungskampf über die Asylgesetzrevision (1987) brachte ihr aber auch politische Gegnerschaft („Stop-Kopp“-Aktion).

Elisabeth Kopp wurde am 7. Dezember 1988 mit einem sehr guten Resultat von 165 Stimmen zur Vizepräsidentin des Bundesrates für das Jahr 1989 gewählt, als erste Frau. Die Wahl wurde jedoch durch wachsende Verdächtigungen von Medien gegen ihren Mann begleitet, die 2 Tage später eine neue Dimension erreichten.

Zitat

„Mit Hass, Intoleranz und Fanatismus wurden auf dieser Welt noch nie Probleme gelöst, nur unzählige neue geschaffen. Erforderlich sind Besonnenheit, Festigkeit, gepaart mit Menschlichkeit, sowie Mut und Phantasie für neue Lösungen.“

Bundesrätin Kopps Parlamentsrede zur Asylgesetzrevision an der Herbstsession 1985.

Der „Kopp-Skandal“

Vorgeschichte

Kopp stand seit Ende August 1988 öffentlich unter Druck einer Kampagne, als die Zeitschrift Beobachter ihren Ehemann, den Juristen Hans W. Kopp, beschuldigte, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben, wobei das Zürcher Steueramt fünf Jahre lang untätig geblieben sei. Obwohl entlastendes Material vorhanden war und die zürcherische Steuerverwaltung Hans W. Kopp Anfang Dezember 1988 vom Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung entlastete, galt Hans W. Kopp in der Öffentlichkeit als Steuerbetrüger.

Am 1. September erschien in 24 heures ein Bericht, in dem – auf Grund einer türkischen TV-Sendung – Mohamed Shakarchi als einer der ganz grossen Fische im internationalen Geldwäschereigeschäft dargestellt wurde. In dessen Devisenhandelsfirma Shakarchi Trading AG war Hans W. Kopp Vizepräsident des Verwaltungsrates. Anfang Oktober zirkulierten Geldwäschegerüchte auch über diese Firma. Bereits an ihrer Generalversammlung vom 21. Oktober stellte Hans W. Kopp seinen Rücktritt in Aussicht, falls sich die Gerüchte nicht beruhigten. Die Anschuldigungen konnten nicht bewiesen werden, die Untersuchungen wurden 1991 eingestellt.

Der Telefonanruf

Am 27. Oktober 1988 – ein Tag, nachdem die Steuer-Vorwürfe des Beobachters falsifiziert wurden[9] – erfuhr Elisabeth Kopp von ihrer persönlichen Mitarbeiterin von den Geldwäscherei-Anschuldigungen gegenüber der Shakarchi Trading AG. Noch am selben Tag rief sie ihren Mann an, um ihn zum Rücktritt aus dem Shakarchi-Verwaltungsrat zu bewegen, wozu sich dieser sofort bereit erklärte. Am 7. November erfuhr Elisabeth Kopp, dass die Information ihrer Mitarbeiterin, die teilweise falsch, teilweise bekannt war, auch eine departementsinterne Quelle hatte.

Am 4. November meldete der Tages-Anzeiger, dass die Tessiner Untersuchungsbehörden einem grossen Fall von Geldwäscherei der bereits im Juli inhaftierten Gebrüder Magharian auf die Spur gekommen seien. „Mitbeteiligt ist offenbar auch die Shakarchi Trading AG in Zürich, jedenfalls ist dieser Name aktenkundig“, schrieb die Zeitung – in Wirklichkeit warnte gerade diese Firma vor einigen Jahren die Grossbanken vor Drogengeldern der Magharians. Der Artikel erwähnte auch den kürzlichen Rücktritt des Verwaltungsratsvizepräsidenten. Am 8. und 9. November fragten die Weltwoche und Radio DRS beim EJPD nach, ob es nicht einen Tipp aus dem Departement an Hans W. Kopp gegeben habe. Am 12. November fragte ein Journalist der Schweizer Illustrierten Hans W. Kopp fast direkt nach einer Beteiligung der EJPD-Vorsteherin am „Tipp“. Inzwischen, am 10. November, wurde eine Abklärung der Bundesanwaltschaft (BA) gestartet, um Quelle und Weg von Informationen über die Firma Shakarchi aus der BA an Herrn Kopp herauszufinden. Das ominöse Telefongespräch war intern bereits bekannt. Ausser dem EJPD informierte Kopp darüber vorerst niemand, dies wurde ihr später zum Vorwurf gemacht.

Rücktritt

Die Zeitung Le Matin schrieb am 9. Dezember 1988 aufgrund einer weiteren Indiskretion über diese Abklärung und erweckte den Eindruck, dass die Bundesanwaltschaft vor allem nach dem unmittelbaren Informationsleck an Hans W. Kopp suchte. Frau Kopp informierte daraufhin den Gesamtbundesrat über ihr Telefongespräch mit ihrem Mann. Der Bundesrat konnte sich um eine Solidaritätserklärung zugunsten ihrer Kollegin nicht einigen – Bundespräsident Otto Stich und Bundesrat René Felber waren dagegen –, stattdessen gab er in ihrem Namen eine erklärende Mitteilung aus: Frau Kopp bat ihren Ehemann in Anbetracht erfahrener Geldwäscherei-Gerüchte, aus dem Shakarchi-Verwaltungsrat zurückzutreten, für die Informierung nahm die Bundesrätin die Verantwortung auf sich. Dies veranlasste die Boulevardmedien, in kurzer Zeit eine Affäre heraufzubeschwören und ihren Rücktritt zu fordern.[10] Unter dieser Wirkung schlossen sich andere Medien dann in unterschiedlicher Tonart mehr oder weniger an und gingen auf Distanz zur Bundesrätin. Besonders die Tatsache, dass Kopp den Anruf lange verschwiegen hatte, lastete man ihr an.

Die Rolle von Radio DRS und Schweizer Fernsehen wurde kritisch beurteilt, alt Bundesrat Rudolf Friedrich warf den SRG-Monopolmedien vor, dass sie durch ihre Kampagne in den Tagen vor Kopps Rücktritt die politischen Führungsinstanzen gelähmt hatten, welche „in jener aufgepeitschten Hektik … unter dem pausenlosen Trommelfeuer der Monopolmedien nur noch reagieren, aber nicht mehr frei entscheiden konnten“.[11] Unter enormem Verdächtigungsdruck der Medien wurde Kopp in der Folge auch von ihrer Partei fallengelassen – die FDP-Spitze fürchtete einen schweren Imageverlust für die Partei, meinte der Medienwissenschaftler Roger Blum.[12] Es zeigte sich, dass Kopp kein tragfähiges Beziehungsnetz hinter sich hatte, das sie in einer aussergewöhnlichen Krise unterstützt hätte.

Am 12. Dezember gab sie ihren Rücktritt auf Ende Februar 1989 bekannt und betonte, sie treffe „weder rechtlich noch moralisch irgendeine Schuld“. Die Verdächtigungen und Unterstellungen hätten aber zunehmend einen Grad erreicht, die untragbar seien.[13] Bundesrat Flavio Cotti stellte auch fest, dass „der Rücktritt nicht wegen der Sache, sondern wegen des Klimas erfolgt ist“. Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz beklagte sich über „die vielen übertriebenen Reaktionen und die Vorverurteilung“ von Medien, und darüber, dass „Frau Kopp letztlich destruktiven Kräften ausgeliefert worden“ war. Friedrich zeigte sich überzeugt, dass Kopps vorgeworfene Handlungen keineswegs die wirklichen Beweggründe für diesen „entscheidenden Schlag“ (9.–11. Dezember 1988) der Kampagne waren, den die Boulevardpresse „durch allerlei Verdächtigungen systematisch vorbereitet hatte“. Dazu gehörte gemäss Friedrich auch eine Blick-Umfrage vom 11. Dezember 1988 über Rücktrittsforderungen. Die meisten Medien wollten dagegen von einer Kampagne nichts wissen, eine Untersuchung des damaligen Presseverbandes (SZV) fand auch keine Schuld der Medien am Rücktritt der Bundesrätin.[14] Die deutsche Zeitung Die Welt schrieb jedoch über die Affäre „eines hysterischen Kesseltreibens“, auch einige Schweizer Zeitungen, wie die Neue Zürcher Zeitung (NZZ), kritisierten anfallende gröbere Worte anderer Medien.

Nach Bekanntgabe des Rücktritts würdigten die meisten Medien – trotz ihrer Vorwürfe – die historischen Leistungen der ersten Bundesrätin, ihre fachlichen und menschlichen Qualitäten wurden dabei oft hervorgehoben. Die Kampagne hörte dennoch nicht auf: „Wurden im Departement Kopp Drogengeld-Geschäfte gedeckt?“, titelte zum Beispiel der Blick. Le Matin beschuldigte Bundesanwalt Rudolf Gerber, interne Berichte „zugunsten der Herren Shakarchi und Hans W. Kopp verschönert“ und sie von Ermittlungen verschont zu haben (für die Unbill zahlte das Blatt im Juli 1989 hohe Genugtuung). Nachdem sie vom besonderen Vertreter des Bundesanwaltes der Verletzung des Amtsgeheimnisses verdächtigt wurde und noch mehr politischer Druck entstand, demissionierte Kopp am 12. Januar 1989 mit sofortiger Wirkung.

„Ihrem Rücktritt war eine beispiellose Medienkampagne vorangegangen“, schrieb Bundesrätin Micheline Calmy-Rey später, „während des sechsmonatigen Kesseltreibens“ hätte sich kaum jemand nach Kopps Wohlbefinden interessiert.[15] Bundesrat Pascal Couchepin, damals (1988/89) Nationalrat und GPK-Mitglied sagte später: der Rücktritt hätte Gründe, „die man damals zum grossen Skandal aufbauschte und die heute [2009] als belanglos eingestuft werden“. Roger Köppel, Herausgeber der Weltwoche behauptete, dass der „sogenannte Fall Kopp … eine von den ungeheuerlichsten Medienkampagnen“ gewesen sei, und was im Fall Shakarchi als Anschuldigung publiziert wurde, „alles erfunden worden ist“. (Politik: doch Männersache?). Viele waren der Meinung, dass ein Mann nicht in eine derartige Kampagne geraten wäre, auch die erste Bundesratskandidatin Lilian Uchtenhagen, die die Reaktion auf die „Affäre“ absurd gefunden hat: „man hat nur noch über sie hergefallen“. Staatssekretär Franz Blankart meinte, dass Elisabeth Kopp „ihr Amt zu Ende geführt hätte, wenn sie ein Mann gewesen wäre“.

Sie zog sich nach ihrem Rücktritt für lange Zeit vollständig aus der Politik und Öffentlichkeit zurück.

Untersuchung

Nach weiteren Anschuldigungen in der Öffentlichkeit (z. B. „Schmutzige Geschäfte unter dem Schutz unseres Geheimdienstes“ oder angebliche Unterwanderung der Behörden durch die Drogenmaffia[16]) fand die Forderung nach einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) keine Gegenwehr mehr im Parlament, welches am 31. Januar 1989 die PUK konstituierte. Die PUK sollte angesichts der sich mehrenden Vorwürfe die Amtsführung des EJPD und insbesondere diejenige der Bundesanwaltschaft abklären: „Das Klima des Misstrauens, ob geschürt oder tatsächlich begründet, muss rasch geklärt werden“, schrieb die NZZ damals. Einstimmig setzte das Parlament einen ausserordentlichen Bundesanwalt ein, der die angebliche Amtsgeheimnisverletzung der Vorsteherin und zwei Mitarbeiterinnen des EJPD strafrechtlich untersuchen sollte, und hob Kopps Immunität auf ihren eigenen Antrag hin auf.

Im November 1989 veröffentlichte die PUK, präsidiert vom damaligen Nationalrat und GPK-Subkommissionspräsident Moritz Leuenberger ihren Bericht,[17] in dem sie den Rücktritt als einen „unvermeidbaren Schritt“ bezeichnete[18] und begründete diesen hauptsächlich mit Kopps Informationsverhalten nach dem Telefongespräch. PUK-Mitglied Ständerat Ulrich Zimmerli betonte die erzielte Einigkeit darüber, dass „das verhängnisvolle Telefon von Frau Kopp an Ihrem Ehemann, als solches durchaus verständlich“ war.

Elisabeth Kopp beanstandete, dass die PUK ihr erst Ende Oktober Gelegenheit für eine Darstellung der ganzen Geschehnisse gab, als der PUK-Bericht kurz vor Fertigstellung stand. Bei einer kurzen Befragung im Mai konnte sie nur auf gezielte Fragen hin zu einigen Einzelheiten Stellung nehmen, die weder ihre Motive noch die damalige Umstände berührten. Der Bericht enthalte auch ihre Glaubwürdigkeit erschütternde Aussagen, zu denen ihr kein rechtliches Gehör gewährt worden sei. Die Finanzdirektorenkonferenz warf der PUK vor, in betreffenden Steuerangelegenheiten „den zuständigen kantonalen Behörden … das rechtliche Verhör verweigert“ zu haben.[19]

Ausserdem liess der PUK-Präsident kurz vor der Publikation des Berichtes, aufgrund einer anonymen Anzeige über angebliche Behördenprotektion zugunsten Kriminellen, der sich später als unbegründet herausstellte, sämtliche Telefonlinien der Familie Kopp abhören, obwohl die Aktenlage für eine Klärung ausreichte.[20] In seinem Bericht entkräftete der PUK dann auch solche Anschuldigungen, welche Auslöser seiner Untersuchungen waren: „Der Verdacht, Bundesbehörden seien durch das organisierte Verbrechen unterwandert, ist unbegründet.“

In seiner Gesamtwürdigung anerkannte der PUK-Bericht, dass Frau Kopp „unserem Lande nach bestem Wissen gedient und ihr Amt kompetent, umsichtig und mit Engagement geführt“ hatte und riet dazu, die vorgeworfenen Fehler „in ein Verhältnis zum geleisteten Einsatz zum Wohle unseres Landes zu setzen“.

Im Februar 1990 wurde Elisabeth Kopp vom Bundesgericht vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen.

Aufarbeitung

Rede am Frauenjubiläum in Unterbäch, 2007

Trotz Freispruch wurde Kopp von der Partei und den Medien noch lange nicht rehabilitiert: „Nach der frühen rechtlichen Rehabilitierung erfolgte die politische erst in den letzten Jahren“, schrieb die NZZ anfangs 2008. Sie und ihr Ehemann blieben über Jahre hinweg öffentlich geächtete Personen, sie fand nicht ihren Rücktritt, sondern die „Vernichtung“ ihrer Person als schlimmste. Dennoch erhielt sie damals Solidarität aus der Bevölkerung, von FDP-Frauenvereinen und anderen Organisationen, die sie als Referentin einluden.[21]

1992 absolvierte Elisabeth Kopp ein juristisches Nachdiplomstudium an der Universität Florenz, danach übernahm sie eine Ressortleitung im Anwaltsbüro Kopp & Partner ihres Mannes als Spezialistin für Europarecht, Menschenrecht und Verfassungsrecht. Sie leitete auch eine Expertengruppe, die einen demokratischen, europakonformen Verfassungsentwurf für das damalige Jugoslawien entwickelte, der unter anderem Alois Riklin angehörte. Während des Balkan-Krieges beherbergte die Familie Kopp in ihrer Wohnung junge Studenten aus Kriegsgebieten.

1992 musste das Medienunternehmen Ringier wegen falscher Anschuldigungen eine Entschädigung an Hans W. Kopp zahlen. 1998 wurde die Telefon-Abhöraktion durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, auch vom Schweizer Richter Luzius Wildhaber einstimmig als konventionswidrig verurteilt. Anfang Oktober 1998 entschuldigte sich der Tages-Anzeiger nach gerichtlicher Verpflichtung in einer Kurzmeldung: „Der TA wollte weder der Shakarchi Trading AG noch Mohammed Shakarchi persönlich und seiner Familie wissentliche Kontakte zur türkischen und italienischen Waffen- und Drogenmafia unterstellen.“

Zehn Jahre nach dem Rücktritt der Magistratin mehrten sich die Stimmen für eine gesellschaftliche Rehabilitierung auch seitens ihrer Kritiker.

Rückkehr, Rückblick

Lange Zeit zurückgezogen, begann Elisabeth Kopp wieder öffentlich aufzutreten und sich zu engagieren.[22] 2001 war sie GV-Referentin bei den Frauen der Zürcher FDP und der FDP Basel-Stadt. 2001–2002 hielt sie am Archiv für Zeitgeschichte der ETH Zürich ein Kolloquium über ihre Exekutiverfahrungen. Sie referierte an der Expo.02 über Auswirkungen der Globalisierung auf die Bauernschaft und engagierte sich bei Abstimmungen für den UNO-Beitritt der Schweiz (2002) und die Mutterschaftsversicherung (2004). 2003–2005 wirkte sie als Mentorin an der Juristischen Fakultät der Universität St. Gallen.

2003 versöhnte sich Kopp mit ihrer Partei nach einer Geste der Zürcher FDP, die Freisinnigen applaudierten ihre Rückkehr in die Partei.[23] Die Einladung Kopps 2006 zur Gala der Alt-Bundesräte am Lucerne Festival wurde in der NZZ „als einen Schritt hin zur vollständigen gesellschaftlichen Rehabilitierung“ bewertet. Rückblickend sagte Kopp, dass ihr Rücktritt ein Fehler gewesen sei. Sie würde heute nicht mehr aus dem Bundesrat zurücktreten. Es sei ein Fehler gewesen, auf den öffentlichen Druck hin ihr Amt aufzugeben.[24] Es seien in der Kommunikation auch von ihr Fehler begangen worden. Der Anruf hingegen sei das Einzige gewesen, was sie in jener Situation habe tun können. Sie würde heute in der gleichen Situation durchhalten. Sie nannte die gegen sie gerichtete Kampagne eine „Hexenjagd“, als Konsequenz möchte sie sich für Opfer von Willkür in der von ihr 2007 mitbegründeten Anna-Göldi-Stiftung einsetzen. Kopps Befürworter sehen sie als Opfer einer Skandalisierung durch politische Gegner.[25] Ihre Kritiker meinen dagegen, dass Elisabeth Kopp ihre eigenen Fehler nicht einsehe und sich bewusst in eine Märtyrerrolle begebe.[26]

Anfang 2007 präsentierte der Filmregisseur Andres Brütsch mit dem Titel Elisabeth Kopp – Eine Winterreise ein dokumentarisches Portrait über Elisabeth Kopp. Der Dokumentarfilm, der ein Publikumsliebling der 42. Solothurner Filmtage war, ruft mit zahlreichen originalen Film- und Fotodokumenten Kopps Geschichte in Erinnerung. Die Mehrheit der Kritik wertete den Film als späte Rehabilitierung der Magistratin.[27]

Kopp ist heute noch als Juristin tätig. Sie wohnt in Zumikon. Ihr Mann Hans W. Kopp ist am 25. Januar 2009 im Alter von 77 Jahren verstorben.[28] Sie haben eine Tochter und drei erwachsene Enkeltöchter. Die alt-Bundesrätin publiziert und referiert regelmässig zu gesellschaftspolitischen Fragen und aktuellen politischen Geschehnissen.

Als der Bundesrat im Frühling 2010 den Dalai Lama nicht empfangen konnte, traf sich Kopp mit dem geistlichen Oberhaupt anlässlich einer Zürcher Solidaritätskundgebung für Tibet zusammen. Auch jüngst hat sie sich wieder zu Wort gemeldet, u.a. mit einem radikalen Plädoyer für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit.[29]

Zitate

„Frauen in Spitzenpositionen müssen so selbstverständlich werden, wie Männer als Kindergärtner.“

Elisabeth Kopp in Zwei Schritte vor, einen zurück – Für die Schweizer Frauenbewegung ist das Jahr 2006 gleich ein vierfaches Jubiläumsjahr, Buchrezension, NZZ am Sonntag, 30. Juli 2006.

„Eine erfolgreiche Integration erfordert die Bereitschaft von beiden Seiten.“

Elisabeth Kopp in „Wer bringt wem Punkte?“, Eröffnungsrede zum nationalen Tag des Flüchtlings der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und des Bundesamtes für Migration, Basel, 20. Juni 2008.

PUK und Fichenskandal

Mit Einsetzung der Parlamentarischen Untersuchungskommission für das EJPD konnten auch die Staatsschutz-Registrierkarteien (Fichen) der Bundesanwaltschaft detailliert untersucht werden. Dazu hatte die Geschäftsprüfungskommission (GPK), welche über Existenz und Anzahl der Fichen seit Mai 1988 wusste, wenig Befugnisse. Die intensive Medienkampagne gegen die Kopps verunsicherte das politische Klima und machte damit die Einsetzung der PUK möglich. Der PUK-Bericht beschrieb Mängel und Fehler im Registrierungsvorgehen und löste so den „Fichenskandal“ aus.

Dokumentarfilme

Werke von Elisabeth Kopp

Memoiren

Werkauswahl

  • Elisabeth Kopp, Walter Renschler, Max Frenkel: La suisse = Switzerland. Schweizerische Aktionskomitee „Wahret die Freiheit“, Zürich 1962
  • Die Frau in der Politik (Referat). August E. Hohler (Hrsg.): 1. Zürich-Symposium „Die Frau bestimmt mit“, Zürich 1972
  • Frau und Politik, Reformatio, Nr.10/1975.[30]
  • Die Jugend will nicht verwöhnt, sondern überzeugt werden. In: Arnold Fisch (Hrsg.): Auf den Spuren des Zeitgeschehens. Zürich, 1982, Seite 41–44
  • Projektmanagement für kommunale Bauten. (PDF) In: Schweizer Ingenieur und Architekt, 102 (1984) 1037–1039.
  • „Erforderlich sind Festigkeit und Menschlichkeit“. In:Politische Rundschau, 1986 / Heft Nr.1 „Für eine humanitäre, liberale Asylpolitik mit Festigkeit“, S. 42–43
  • Flüchtlingshilfe als Verpflichtung der Schweiz. In: Schweizerische Zentralstelle für Flüchtlingshilfe (Hrsg.): 50 Jahre Helfen. Zürich, 1986
  • Die Schweiz im weltweiten Flüchtlingsproblem. In: Urs Gfeller (Hrsg.): Zeit der Flüchtlinge, Edition M, 1987
  • Medien zwischen Macht und Markt. Orell Füssli Verlag, Zürich 1988
  • Das neue Bundesgesetz über das internationale Privatrecht. In: Schweizerisches Jahrbuch für internationales Recht, 44 (1988) 105-131
  • Boris Vukobrat (Hrsg.), Elisabeth Kopp et al.: Proposals for a new commonwealth of the Republics of ex-Yugoslavia. CopArt Editions, Zug 1993, ISBN 2-940051-40-2
  • Die Schweiz – ein Modell für andere Staaten?. Verlag SANU, Beograd 1996, ISBN 86-7025-242-2
  • Goodwill und Respekt für die Schweiz. Referat an der Generalversammlung der Freisinnigen Frauen des Kantons Zürich über Schweizer Neutralität und UNO-Beitritt, FDP-Pressedienst, 28. Juni 2001
  • http://www.fdp-frauen.ch/platform/content/element/54435/NZZamSonntag_Zwei_Schritte30.07.06.pdf Zwei Schritte vor, einen zurück – Für die Schweizer Frauenbewegung ist das Jahr 2006 gleich ein vierfaches Jubiläumsjahr.] (PDF) In: NZZ am Sonntag, 30. Juli 2006. (Buchrezension)
  • Wer bringt wem Punkte? Eröffnungsrede zum nationalen Tag des Flüchtlings der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und des Bundesamtes für Migration, Basel, 2008[31]
  • Dossierkenntnis macht auf Dauer keine Bundesrätin. In: NZZ am Sonntag, 6. April 2008, Essay
  • Frauenmehrheit, ja und? In: NZZ am Sonntag, 18. Juli 2010.

Literatur über Elisabeth Kopp

  • Marcel Meier, Gregor van Uden (Hrsg.): Persönlichkeiten Europas, Band Schweiz. Iatas Verlag, Luzern 1974.
  • Res Strehle, Jürg Wehren: Damengambit – Die Frau im Bundesrat. Limmat-Verlag, Zürich 1985, ISBN 3-85791-090-9.
  • Lys Wiedmer-Zingg: Die Schweiz-Macherinnen – Zehn Spitzenpolitikerinnen im Glashaus. Friedrich Reinhardt, Basel 1987, ISBN 3-7245-0606-6.
  • Mich trifft keine Schuld. Elisabeth Kopp, erste Bundesrätin. Eine Dokumentation. Ringier Verlag, Zürich 1989, ISBN 3-85859-248-X.
  • Catherine Duttweiler: Kopp & Kopp – Aufstieg und Fall der ersten Bundesrätin. Weltwoche-ABC-Verlag, Zürich 1989, ISBN 3-85504-121-0.
  • Jeanne Hersch (Hrsg.): Rechtsstaat im Zwielicht – Elisabeth Kopps Rücktritt. Verlag Peter Meili, Schaffhausen 1991, ISBN 3-85805-153-5.
  • Werner Furrer: Die Affäre Schweizer Presse, Info-Public Verlag, Basel 1991, ISBN 3-906459-01-2.
  • Urs Altermatt (Hrsg.): Die Schweizer Bundesräte – Ein biographisches Lexikon. Artemis & Winkler Verlag, Zürich/München 1991, ISBN 3-7608-0702-X.
  • Esther Girsberger: Abgewählt: Frauen an der Macht leben gefährlich. Xanthippe, Zürich 1994, ISBN 3-9522868-2-6.
  • Patrick Kupper, Thomas Dejung, Thomas Gull, Pascal Unternährer: Jahrhundert-Schweizer. 50 bedeutende Schweizerinnen und Schweizer des 20. Jahrhunderts. bmg Buchverlag (Opinio Verlag), Basel 2000, ISBN 3-905352-00-1.
  • Neelam Satiya: Encyclopaedia of World Great Women Leaders, Omega Publications, Neu-Delhi 2008, ISBN 978-81-8455-018-4.

Archivbestände

Weblinks

 Commons: Elisabeth Kopp – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

Videodokumente

Audiodokumente

Einzelnachweise

  1. Zumikon hielt ihr die Treue In: Zürichsee-Zeitung, 7. November 2009
  2. Iklé im Historischen Lexikon der Schweiz
    Heberlein, Georges im Historischen Lexikon der Schweiz (Vater von Beatrix Heberlein)
  3. Bilder von Maria und Johann Matthias Naeff und ihren 10 Kindern mit Ehegatten, unter ihnen Bundesrat Wilhelm Matthias Naeff sowie Elisabeth Kopps Ururgrosseltern Augusta Maria und Ferdinand Adolf Naeff. Augusta Maria Neff stammte nachweislich vom Karl den Grossen, siehe Uli W. Steinlin: Die Vorfahren der Familie Steinlin von St. Gallen. Eigenverlag/ Druckerei Krebs, Basel/Biel-Benken 2008, ISBN 978-3-85775-001-4.
  4. Ehre und Orden für Elisabeth Kopp. (PDF) In: Zürichsee-Zeitung rechtes Ufer, 21. November 2006
  5. Verantwortung in der Exekutive. In: Politische Rundschau, 1979 / Heft Nr.2 „Frauen und Freisinn“, S. 80–82.
  6. Elisabeth Kopp-Eiche – mehr Fotos auf Commons
  7. Foto über das das Treffen mit Ronald Reagan im Weissen Haus, 1987.
  8. Viktor Parma: Frau des Jahres – Unerschütterliche Wille. In: Bilanz, 12/1984;    Elisabeth Kopp – die neue Nummer eins. In: Schweizer Illustrierte, 15. Dezember 1986.
  9. Korrekt und gesetzmässig. In: NZZ, 27. Oktober 1988
  10. Werner Furrer: Die Affäre Schweizer Presse, siehe Literatur
  11. Rudolf Friedrich: Die Monopolmedien – Ein Problem für die Demokratie. In Jeanne Hersch (Hrsg.): Rechtsstaat im Zwielicht – Elisabeth Kopps Rücktritt.
  12. Roger Blum:Kampagnen durch Medien – Formen, Fronten, Folgen. Referat, Universität Bern, 2005
  13. Yvonne-Denise Köchli: Grosse Empörung – Vom ominösen Telefonanruf bis zum Rücktritt. In: Die Weltwoche, 4/2007 (Chronologie 27. Oktober 1988 – 12. Januar 1989)
  14. Heinz Gantenbein: Die Medienschelte im Fall Kopp. Eine Untersuchung des Schweizerischen Verbandes der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger. Zürich, 1989.
  15. Yvonne-Denise Köchli (Hrsg.): Frauen, wollt ihr noch 962 Jahre warten? – Micheline Calmy-Rey über echte Chancengleichheit. Xanthippe Verlag, Zürich 2006, ISBN 3-9522868-9-3.
  16. Pascal Auchlin, Frank Garbely: Das Umfeld eines Skandals. Ein Report über das organisierte Verbrechen und die Rolle der Schweizer Behörden. Werd Verlag, Zürich 1990, ISBN 3-85932-031-9
  17. Vorkommnisse im EJPD – Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PDF) 22. November 1989
  18. Kopp, Elisabeth im Historischen Lexikon der Schweiz
  19. Georg Stucky: Zweifel an PUK-Abklärungen. In: NZZ, 13. Juli 1991.
  20. Alex Baur: Wenn der Wind dreht, Die Kopp-Affäre – Die politische Zeitenwende vor 18 Jahren: Eine Rückschau. In: Die Weltwoche, Nr.4/2007
  21. Urs Mathys: Alt Bundesrätin Kopp fand in Schönenwerd Solidarität. In: Aargauer Tagblatt, 28. Oktober 1989
  22. Eröffnung des Frauen-Zitatenweges am 18. Juni 2000 in Unterbäch
  23. Rosen für Elisabeth Kopp. In: NZZ, 30. Juni 2003.
  24. Ich möchte leben. (PDF) In: Schweizer Familie, Nr.49/2006, Interview.   /   Kopp: Rücktritt war ein Fehler. In: Tages-Anzeiger, 7. Dezember 2006
  25. Viktor Parma: Machtgier – Wer die Schweiz wirklich regiert. Nagel & Kimche Verlag, München 2007, ISBN 978-3-312-00399-0.
  26. Helmut Hubacher: Schaubühne Bern – Bundesräte und andere Solisten. Zytglogge Verlag, Oberhofen am Thunersee 2007, ISBN 3-7296-0732-4.
  27. Einführung zum Film, Rede von Christine Egerszegi-Obrist, Nationalratspräsidentin, Premierfeier in Solothurn, 4. Februar 2007
  28. Hans W. Kopp – ein Mann mit vielen Facetten. In: NZZ, 29. Januar 2009
  29. http://www.schweizermonat.ch/artikel/wider-die-gleichgueltigkeit
  30. Inhaltsverzeichnis der Monatszeitschrift Reformatio, Nr.10, 1975
  31. Redetext auf der Webseite der Schweizerischen Flüchtlingshilfe


Vorgänger Amt Nachfolger
Rudolf Friedrich Mitglied im Schweizer Bundesrat
1984–1989
Kaspar Villiger

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