Einwanderungsland

Einwanderungsland
Die Staaten der Welt nach dem Anteil der eingewanderten Bevölkerung

Der Begriff Einwanderungsland beschreibt einen Staat, dessen Bevölkerung durch Einwanderung von Personen aus anderen Ländern stark anwächst oder in dem Einwanderer einen wesentlichen Teil der Bevölkerung stellen. Der Begriff wird zum Teil als politisches Schlagwort gebraucht.

Inhaltsverzeichnis

Einwanderungsländer im Vergleich

Als klassische Einwanderungsländer gelten vor allem die USA, Brasilien, Kanada, Argentinien, Australien, aber auch Südafrika, Neuseeland und weitere Staaten vor allem in Südamerika. Hierbei handelt es sich um Länder, bei denen ein Großteil der Bevölkerung von Einwanderern abstammt. In vielen Fällen wurde gezielt eine Einwanderung gefördert, oft ausgehend von einer niedrigen Bevölkerungsdichte verbunden mit Arbeitskräftemangel, in anderen Fällen aus militärisch-strategischen Überlegungen, um etwa durch eine Bevölkerungspräsenz einen Grund für die Besetzung eines beanspruchten Gebiets vorweisen zu können. Zu großen Migrationsbewegungen in diese Staaten kam es besonders im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert.

Im Zuge der Globalisierung kam es etwa ab der Weltwirtschaftskrise und dem Zweiten Weltkrieg zu einem Wandel. Während die klassischen Einwanderungsländer immer mehr Restriktionen für die Einwanderung setzten, wurden zahlreiche ehemalige Auswanderungsländer Ziele von Einwanderung, darunter fallen insbesondere die Staaten der Europäischen Union. Besonders seit etwa 1990 wurden die Bedingungen für Einwanderung in diesen Ländern schrittweise gelockert, darunter nahmen die südeuropäischen Länder, insbesondere Spanien, eine Vorreiterrolle ein. In der Regel werden diese Länder in neuerer Zeit ebenfalls als Einwanderungsländer bezeichnet, auch wenn die konkrete Verwendung dieses Begriffs in der Öffentlichkeit oft umstritten ist.[1]

Anwendung des Begriffs auf einzelne Staaten

Bundesrepublik Deutschland

Der Begriff Einwanderungsland wurde für die Bundesrepublik seit Beginn der Zuwanderung von sogenannten „Gastarbeitern“ in Anerkennung der De-facto-Zuwanderung verwendet, ist aber nach wie vor in der Öffentlichkeit umstritten. 1982 forderten CDU/CSU und FDP in ihrer Koalitionsvereinbarung: „Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Einwanderungsland. Es sind daher alle humanitär vertretbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Zuzug von Ausländern zu unterbinden.“

Die linken Parteien, vor allem SPD und Grüne, forderten dagegen die Anerkennung Deutschlands als Einwanderungsland und fordern auch weitere Zuwanderung.

Das Bewusstsein dafür, dass auch Deutschland mindestens im Bezug auf den Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ein Einwanderungsland ist, wuchs erst allmählich, zumal Deutschland über viele Jahrzehnte eher als ein Auswanderungsland galt. Ob weitere Zuwanderung in Zukunft gefördert werden soll ist dennoch weiter ein politisches Streitthema. Im historischen Kontext ist allerdings festzustellen, dass Deutschland auch schon früher für bestimmte Zeitabschnitte immer wieder ein Einwanderungsland war. So wanderten in der Zeit des 16. und 17. Jahrhunderts konfessionell verfolgte Hugenotten aus Frankreich nach Deutschland ein, zur Zeit der Industrialisierung polnische Arbeitskräfte in großer Zahl. Neben den Gastarbeitern gab es seit den 1980er Jahren eine große Zahl von Zuzügen aus den ehemaligen Sowjetrepubliken sowie in der Zeit der Balkankriege aus dem früheren Jugoslawien.

Schweiz

Die Schweiz hat den höchsten Ausländeranteil aller europäischen Staaten mit mehr als 1 Mio. Einwohnern (siehe Einwandereranteile nach Ländern). Sie gilt seit den 1960er Jahren als Einwanderungsland. Grund war u.a. der hohe Bedarf an Arbeitskräften einer stark wachsenden Wirtschaft; vorab wenig qualifizierte Tätigkeiten wurden zusehends nur noch durch Zuwanderung abgedeckt. Allerdings wusste man anfänglich den Arbeitskräfte-Bedarf der Wirtschaft und den von den Kritikern „Überfremdung“ genannten Sachverhalt eines anwachsenden ausländischen Bevölkerungs-Anteils durch das Saisonnierstatut auszutarieren: Ausländische (überwiegend südeuropäische) Arbeitskräfte erhielten saisonale Arbeitsbewilligungen, mussten jedoch anschliessend wieder ausreisen. Auch für neu Niedergelassene war der Familien-Nachzug in einer ersten Aufenthalts-Phase fast unmöglich. Im Jahr 2000 ergab eine Volksabstimmung eine zustimmende Mehrheit zum Abschluss eines bilateralen Abkommens über die Personenfreizügigkeit mit der EU; v.a. wieder die Wirtschaft mit ihrem Bedarf an nunmehr vorwiegend gut qualifizierten Arbeitskräften hatte darauf gedrängt. In mehreren Schritten wurde die volle Freizügigkeit eingeführt. Seit der vollständigen Öffnung der Grenzen gegenüber der EU hat sich die bereits vorher hohe Zuwanderung noch deutlich beschleunigt. Selbst mit dem Ansteigen der Arbeitslosigkeit seit 2009 im Zuge der Wirtschaftskrise ist der Zuwanderungs-Überschuss fast unverändert hoch geblieben. Das hat nun rechtsbürgerliche politische Kreise (v.a. auch die SVP) auf den Plan gerufen, die eine Anwendung der in den bilateralen Verträgen festgesetzten Ventilklausel fordern, womit wieder gewisse Zuwanderungs-Kontingentierungen eingeführt werden könnten. Einzelne Exponenten fordern gar eine Aufkündigung der Personenfreizügigkeit.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Ursula Birsl:Externe Öffnung – interne Schließung: Zur widerstreitenden Logik der Migrationspolitik europäischer Einwanderungsländer

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Einwanderungsland – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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