Einrichtung zur Netzüberwachung mit zugeordneten Schaltorganen

Einrichtung zur Netzüberwachung mit zugeordneten Schaltorganen

Eine Einrichtung zur Netzüberwachung mit zugeordneten Schaltorganen (ENS) ist eine automatische Freischaltstelle für kleine Stromerzeugungsanlagen (bis 30 kW Spitzenleistung). Sie garantiert, dass sich der Wechselrichter bei Stromausfall oder Netzabschaltung auf jeden Fall selbständig vom Stromnetz trennt, um eine Inselbildung und dadurch erfolgende Rückspeisungen in das Stromnetz, die möglicherweise zu gefährlichen Auswirkungen führen könnten, zu verhindern.

Nach der Vornorm DIN V VDE V 0126-1-1 (Februar 2006) kann bei kleinen Stromerzeugungsanlagen, die in das öffentliche Niederspannungsnetz einspeisen, auf die bisher vorgeschriebene, jederzeit dem Verteilungsnetzbetreiber zugängliche Freischalteinrichtung verzichtet werden, wenn diese über eine ENS verfügen.

Bei der ENS handelt es sich um eine Sicherheitseinrichtung. Entsteht bei der Abtrennung eines Teilnetzes ein ungewolltes Inselnetz, wird dies erkannt und der Erzeuger wird vom Netz getrennt.

Es werden die elektrische Spannung, Netzfrequenz und die Impedanz des Netzes überwacht. Die Inselbildung wird entweder an einem Sprung der Netzimpedanz oder durch das Überschreiten von Frequenz- oder Spannungsgrenzwerten erkannt. Bei einphasigen Wechselrichtern kann die Spannungsüberwachung auch dreiphasig ausgeführt werden. Dann entfällt die Impedanzüberwachung. Bei trafolosen Wechselrichtern ist zusätzlich noch eine Isolationsüberwachung und ein allstromsensitiver Fehlerstromschutzschalter (Typ B) vorgeschrieben.

Das eigentliche Besondere an der ENS ist, dass sie redundant ausgeführt ist. Das bedeutet, dass die Überwachungseinrichtungen zweifach aufgebaut sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass beide (unabhängigen) Überwachungssysteme ausfallen, ist sehr gering. Deshalb kann bei Anlagen mit ENS auf eine dem Verteilungsnetzbetreiber zugängliche Freischalteinrichtung, und die jährliche Überprüfung der Freischalteinrichtung verzichtet werden.

Erarbeitet wurden die Anforderungen an eine ENS von der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik, zusammen mit der VDEW-Projektgruppe „TAB für Kleinkraftwerke“.

Seit der 2005er Fassung dieser Norm heißt die Freischaltstelle nicht mehr „Einrichtung zur Netzüberwachung mit zugeordneten Schaltorganen“ sondern jetzt: „Selbsttätige Schaltstelle zwischen einer netzparallelen Eigenerzeugungsanlage und dem öffentlichen Niederspannungsnetz“.

In der am 1. Februar 2006 gültig gewordenen Vornorm DIN V VDE V 0126-1-1 wird der Begriff ENS ausdrücklich nicht mehr verwendet.

Die Verteilungsnetzbetreiber setzen diese Norm durch die Ergänzenden Hinweise zur VDEW Richtlinie, Sept. 2005 "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz 4. Ausgabe 2001" um und führen dazu aus, dass der Begriff "ENS" künftig als Synonym für die Freischaltstelle vermieden werden soll, da bisher nach dem Normentwurf E DIN VDE 0126 automatisch die Impedanzmessung als Kriterium zur Erkennung des Inselbetriebs gemeint war.

Eine Übernahme in das europäische Normenwerk ist aber derzeit unwahrscheinlich.

Weblinks

  • Ergänzende Hinweise des VDN zur VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (vierte Ausgabe 2001) vom September 2005 (pdf-Datei, ca. 500 kB)

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