Einheitsstaat

Einheitsstaat
Karte der Einheitsstaaten

Als Einheitsstaat wird ein Staat bezeichnet, in dem die Staatsgewalt über das gesamte Staatsgebiet meist von der Hauptstadt aus zentralistisch ausgeübt wird. Unterschieden wird hiervon der dezentrale Einheitsstaat, der über dezentrale Organe der Selbstverwaltung wie etwa Bezirke oder Departments verfügt, die jedoch zentral beaufsichtigt werden. Der Staat ist durch Einteilung in Verwaltungsbezirke, gegebenenfalls auch in eigenständige Selbstverwaltungskörperschaften gegliedert, nicht aber in eigenstaatlichen Gliedstaaten wie im Bundesstaat (Föderalismus).[1] Gebräuchlich ist heute zunehmend auch der Ausdruck Zentralstaat.[2]

Beispiele

Als Beispiele demokratischer Staaten nannte der Politikwissenschaftler Martin Sebaldt etwa Costa Rica, Finnland, Island oder Israel für dekonzentrierte Einheitsstaaten. Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Japan oder Luxemburg sowie Neuseeland, Niederlande, Norwegen und Schweden sind dagegen dezentrale Einheitsstaaten.

Eine „ausgesprochene Regionalisierung“ fänden sich bei Italien und Indien, die er als regionale Einheitstaaten bezeichnet. So habe sich Italien schrittweise durch Staatsreformen zu einem regionalisierten Einheitsstaat entwickelt, in dem zunächst fünf Regionen mit Sonderstatus über Selbstverwaltung verfügen, die auf übrige Regionen modifiziert ausgeweitet und verfassungsrechtlich verankert wurden. Indien sei lediglich eine „formale Union“, da deren Bundesstaaten aufgrund fehlender Verfassungen keine Staatsqualität besitzen. Zudem könne die Zentralregierung aufgrund der Artikel 3 und 358 der Bundesverfassung diese neu strukturieren, auflösen und deren Regierungsgewalt übernehmen. Außerdem werden ihre Gouverneure durch den Staatspräsidenten ernannt und dessen Aufgabenbereiche durch die Staatsverfassung geregelt. Als einen Sonderfall betrachtet Sebaldt Belgien, welches sich zwar nicht „formaljuristisch“, aber de facto von einem dezentralen Einheitsstaat durch mehrere Staatsreformen zu einem konföderalen Bundesstaat wandelte.[3]

Einzelnachweise

  1. Einheitsstaat auf wissen.de, abgerufen am 16. September 2011
  2. Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006, online im Politiklexikon der Bundeszentrale für politische Bildung
  3. Martin Sebaldt: Die Macht der Parlamente: Funktionen und Leistungsprofile nationaler Volksvertretungen in den alten Demokratien der Welt, Vs Verlag 2009, S. 184ff., online auf Google Bücher

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