Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes

Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes
Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes (Silberstufe). Verleihungsetui mit Orden, Bandschnalle, Rosette (Ordensminiatur)

Das Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes ist ein staatlich anerkannter Orden und eine von mehreren durch das Deutsche Rote Kreuz und seine Mitgliedsverbände verliehene Auszeichnung.

Inhaltsverzeichnis

Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes

Das Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes von 1922 bis 1937
Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes (1922-1934).jpg
Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes (1934-1937).jpg
Die einzelnen Klassen des Ehrenzeichens des Deutschen Roten Kreuzes (1922-1934) Die einzelnen Klassen des Ehrenzeichens des Deutschen Roten Kreuzes (1934-1937)
Das Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes von 1937 bis heute
Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes (1937-1939).jpg
Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes (ab 1953).jpg
Die einzelnen Klassen des Ehrenzeichens des Deutschen Roten Kreuzes (ab 1937-1939) Die einzelnen Klassen des Ehrenzeichens des Deutschen Roten Kreuzes (ab 1953)

Vorläufer

Das Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes wurde erstmals 1922 gestiftet und bis 1934 in zwei Klassen verliehen:

  1. Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes I. Klasse
  2. Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes II. Klasse

Eine Sonderform nimmt das Ehrenzeichen des Roten Kreuzes der Freien Stadt Danzig ein, welche bis 1934 ein eigenes Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes geschafften hatte. Von 1934 bis 1939 wurde dieses Ehrenzeichen leicht modifiziert und erhielt an seinem oberen Ende ein kleines schwarz emailliertes Hakenkreuz. Äußerlich unterschied es sich nur geringfügig von den bisherigen deutschen Ehrenzeichen des Roten Kreuzes. An seinem oberen Ende jedoch war die Krone aus dem Stadtwappen von Danzig angebracht gewesen. Seine Klasseneinteilung war:

  1. Verdienstkreuz des Roten Kreuzes 1. Klasse
  2. Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes II. Klasse

1934 wurden die Klassen reorganisiert:

  1. Stern des Ehrenzeichens des Deutschen Roten Kreuzes
  2. Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes I. Klasse
  3. Verdienstkreuz des Ehrenzeichens des Deutschen Roten Kreuzes
  4. Ehrenzeichen des Roten Kreuzes
  5. Damenkreuz des Ehrenzeichens des Deutschen Roten Kreuzes

1937 wurde die Gestaltung geändert und u.a. ein Hakenkreuz eingefügt sowie die Klassen wiederum reorganisiert:

  1. Grosskreuz des Ehrenzeichens des Deutschen Roten Kreuzes
  2. Stern des Ehrenzeichens des Deutschen Roten Kreuzes
  3. I. Klasse des Ehrenzeichens des Deutschen Roten Kreuzes (ggfs. mit Diamanten)
  4. Verdienstkreuz des Ehrenzeichens des Deutschen Roten Kreuzes
  5. II. Klasse des Ehrenzeichens des Deutschen Roten Kreuzes
  6. Medaille des Ehrenzeichens des Deutschen Roten Kreuzes

Ab 1939 wurden die Ehrenzeichen des Roten Kreuzes nicht mehr verliehen und durch das Ehrenzeichen für deutsche Volkspflege ersetzt.

Ein weiterer Sonderfall des Ehrenzeichens des Deutschen Roten Kreuzes war das Ehrenzeichen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Als runder Anstecker gehalten, wurde das DRK Ehrenzeichen der DDR in Bronze, Silber und Gold verliehen. Der Durchmesser betrug ca. 25mm und bestand aus drei Ringen. Sein Aufbau ähnelte einer Kokarde. Auf dem äußeren Ring war oben zu lesen: DEUTSCHES ROTES KREUZ sowie auf der unteren Hälfte DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK. Der zweiten Ring bestand aus Eichenlaubblättern die unten Mittig das Wort: FÜR VERDIENSTE einrahmten. Der Innere und letzten Ring war weiß emailliert. Zentrisch war das Rote Kreuz, ebenfalls emailliert aufgesetzt.

Heutige Form

Das Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in seiner heutigen Form wurde am 8. Mai 1953 durch das Deutsche Rote Kreuz gestiftet und wird vom Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes verliehen. Es handelt sich um einen durch den Bundespräsidenten genehmigten Orden[1], der auch von Soldaten getragen werden darf. [2] Die Verleihung erfolgt in zwei Klassen, die der I. Klasse in Gold und II. Klasse in Silber. Beide bestehen aus einem weißen Email-Kreuz mit angelegtem Roten Kreuz, welches in der jeweiligen Farbe eingefasst ist. Zur Auszeichnung gehört eine Bandschnalle. Das Ordensband ist rot-weiß. Das Ehrenzeichen wird normalerweise nur an der Bandschnalle getragen, Ausnahme am Tag der Verleihung oder wenn bei einem Anlass das Tragen des Ordens in Originalgröße üblich ist (z. B. Staatsempfang). Das Ehrenzeichen wird nur an solche Personen verliehen, die sich durch besonders erfolgreiche Tätigkeit oder durch hervorragende Einzelhandlungen um die Sache und die Ziele des Roten Kreuzes verdient gemacht haben.

Andere Auszeichnungen des DRK-Bundesverbandes

Leistungsspange des DRK

Die DRK-Leistungsspange wird vom Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes verliehen. Die Verleihung erfolgt in zwei Klassen: Silber und Gold. Sie besteht aus einem roten Kreuz auf weißem Grund, an das sich jeweils Verzierungen in der jeweiligen Verleihungsfarbe anschließen. Die Leistungsspange wird an der rechten Brusttasche auf der Naht getragen. Sofern der Inhaber der Leistungsspange gleichzeitig ein Leistungsabzeichen trägt, wird die Leistungsspange unterhalb der Bandschnalle oberhalb der Brusttasche getragen. Die Leistungsspange wird an solche Personen verliehen, welche sich durch außergewöhnliche Leistungen bei Einsätzen im Rotkreuzdienst auszeichnen und für die keine andere Auszeichnung vorgesehen oder möglich ist.

Jahresspange

Bandschnallen DRK.jpg

Die Jahresspange wird vom jeweiligen Kreisvorsitzenden jeweils für fünf Dienstjahre verliehen. Erste Reihe der Grafik 5, 10, 15, 20 und 25jährige Tätigkeit. Zweite Reihe 30, 35, 40, 45, 50, 55 und 60jährige Tätigkeit beim Deutschen Roten Kreuz. Die Auszeichnung selber besteht nur aus einer Bandschnalle (die ersten 25 Jahre in Silber, danach in Gold). Die Jahresanzahl wird mit senkrechten roten Streifen angegeben. Sie wird für aktive Mitgliedschaft im DRK (inklusive Jugendrotkreuz) verliehen. Die Jahresanzahl wird ab dem Beginn der aktiven Mitgliedschaft gerechnet, die Probezeit zählt mit.

Abzeichen der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes

Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Gold und in Silber ist ein vom Bundespräsidenten anerkanntes Ehrenzeichen. Bis 1977 lautete deren Bezeichnung noch Lehr- bzw. Leistungsabzeichen der Wasserwacht des DRK. Das Abzeichen wird auf Antrag bei Erfüllung entsprechender Prüfungsbedingungen verliehen. Die Verleihung erfolgt in drei Stufen: Bronze, Silber und Gold, wobei die Bronzestufe kein Ehrenzeichen im Sinne des Ordensgesetzes ist. Das Rettungsschwimmabzeichen kann von jeder Person erlangt werden, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und die notwendigen Prüfungen besteht. Das Abzeichen zeigt eine geneigte Boje mit DRK-Wimpel im Wasser, welche durch einen Kranz umschlossen sind, in dem der Schriftzug Wasserwacht Deutsches Rotes Kreuz aufgebracht ist. Bei jeder fünften Wiederholung der Prüfung des jeweiligen Abzeichens wird es mit der entsprechenden Zahl (5, 10, 15 ...) verliehen. Das Rettungsschwimmabzeichen wird einzeln als Miniatur-Anstecknadel, Textil- oder Metallgroßabzeichen, Bandschnalle oder Ordensminiaturschnalle getragen. Die letzten zwei Varianten jedoch nur in Silber bzw. Gold. Es wird jeweils nur die höchste erreichte Stufe angelegt. Das Ordensband von Bandschnalle und Ordensminiatur ist in den Olympischen Farben blau, gelb, schwarz, grün und rot gegliedert (1:1:4:1:1).

Blutspenderabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes

Blutspende-Ehrennadel in Gold für 25-maliges Blutspenden

Die Blutspendeehrennadel wird vom Blutspendedienst in verschiedenen Stufen, abhängig von der Anzahl der Blutspenden verliehen. Es ist nicht an eine Mitgliedschaft im DRK gebunden.

Weitere Auszeichnungen

Die DRK-Landesverbände sowie viele Kreisverbände führen darüber hinaus viele eigene Abzeichen wie Ehren-, Leistungs- und Helferabzeichen in unterschiedlicher Form. Die Vergabe dieser Ehrenzeichen ist durch die Satzungen der einzelnen Organisationen geregelt.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ordeng/gesamt.pdf
  2. Bundeswehr Dienstvorschrift ZDv 37/10

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