Ebay

Ebay
eBay Inc.
EBay Logo.svg
Rechtsform Corporation
ISIN US2786421030
Gründung 3. September 1995
Sitz San José / USA
Leitung Meg Whitman (CEO und Präsidentin, bis 31. März 2008)
John Donahoe (seit 1. April 2008) [1]
Pierre Omidyar (Gründer)
Mitarbeiter 16.000 (Stand: 2008)
Umsatz 9,156 Mrd. USD (2010)
Branche Internetauktionshaus
Produkte Internet-Auktionen
Micropayment
Finanzdienstleistungen
Website lokale Portale, D-A-CH: [http://www.ebay.de/ www.ebay.de, www.ebay.at, www.ebay.ch verschiedene lokale Portale, D-A-CH: www.ebay.de, www.ebay.at, www.ebay.ch]

Das US-amerikanische Unternehmen eBay Inc. betreibt das weltweit größte Internetauktionshaus. Das Unternehmen wurde am 3. September 1995 von Pierre Omidyar in San José (Kalifornien) unter dem Namen AuctionWeb gegründet. Auch in Europa, etwa in Deutschland, der Schweiz und Österreich, bietet das Unternehmen seine Dienstleistungen an.

Im Laufe der Jahre erweiterte sich das Angebot von einem Consumer-to-Consumer-Marktplatz mit flohmarktähnlichem Charakter zu einer Business-to-Consumer-Plattform, d. h. es wird zunehmend Neuware von kommerziellen Händlern angeboten, im Unterschied zu den Gebrauchtwaren privater Anbieter.

Inhaltsverzeichnis

Unternehmen

Geschichte

eBay-Hauptgeschäftssitz in San José

Nach der Gründung im Jahr 1995 in den USA expandierte eBay stark. Im Sommer 1999 kaufte eBay das deutsche Auktionshaus Alando für 43 Millionen US-Dollar von Marc, Oliver und Alexander Samwer. Im Jahr 2001 kaufte das Unternehmen das südkoreanische Auktionshaus Auction[2], 2002 den Internet-Zahlungsdienstleister PayPal und 2003 die Auktions-Seite Eachnet für 180 Millionen Dollar. Im Januar 2004 übernahm eBay mobile.de (Anzeigenmarkt für Fahrzeuge in Deutschland) für 121 Millionen Euro. Im selben Jahr kamen die indische Plattform Baazee.com (Juni, 50 Millionen US-Dollar), der niederländische Online-Marktplatz-Betreiber Marktplaats.nl (November, 225 Millionen Euro) und das Immobilienportal Rent.com (Dezember, 415 Millionen US-Dollar) dazu. Im März 2005 gründete eBay die auf regionale Kleinanzeigen spezialisierte Handelsplattform Kijiji. Im Juni erwarb das Unternehmen die Angebotssuchmaschine Shopping.com für 620 Millionen US-Dollar und im September 2005 Skype für 3 Milliarden US-Dollar.[3] Im April 2006 übernahm eBay das schwedische Internetauktions-Portal Tradera.com. Der Kaufpreis wurde auf umgerechnet 48 Mio. Dollar beziffert.[4]

Am 22. August 2006 startete eBay den deutschen Online-Marktplatz eBay Express mit neuen Diensten für gewerbliche eBay-Verkäufer, das am 23. April 2008 wieder abgeschaltet wurde.[5]

Im Jahr 2007 wurde eBay von der International Academy of Digital Arts and Sciences bei der 11. Verleihung des Webby Awards mit einem Preis für das „Lebenswerk“ ausgezeichnet.[6] Am 4. Oktober übernahm das Unternehmen das Auktionsabwicklungstool Afterbuy[7] und akquirierte 2009 das südkoreanische Händlerportal Gmarket.[8]

Am 1. September 2009 gab eBay bekannt, dass es 65 % der Anteile seiner Internet-Telefontochter Skype für 1,9 Milliarden US-Dollar an eine Investorengruppe verkaufen werde.[9] Kurz darauf drohten die beiden Skype-Gründer mit juristischen Schritten gegen eBay, Skype und die Investoren.[10]. Im November 2009 einigten sich die Beteiligten. Die Skype-Gründer erhielten 14 Prozent an Skype (das Paket war seinerzeit 385 Millionen Dollar wert).[11]

Im Dezember 2010 kaufte eBay die lokale Einkaufssuchmaschine Milo für 75 Mio. US-Dollar. Milo.com macht den Warenbestand von Ladengeschäften in US-Städten durchsuchbar, so dass seine Nutzer im Web in Echtzeit sehen, ob von ihnen gewünschten Produkte in einem Laden in ihrer unmittelbaren Umgebung erhältlich sind.[12] Im selben Monat übernahm eBay das Berliner Shopping-Portal brands4friends für rund 150 Millionen Euro.[13]

Am 10. Mai 2011 übergab eBay Skype für rund 8,5 Milliarden Euro an Microsoft.

Zahlen und Fakten

Geschäftszahlen eBay weltweit
Jahr Umsatz
in Mio. USD
Gewinn
in Mio. USD
2010 9156,00 1801,00
2009 8727,36 2389,10
2008 8541,26 1779,47
2007 7672,30 348,30
2006 5970,00 1120,00
2005 4552,00 1082,15
2004 3271,30 778,23
2003 2165,10 441,62
2002 1213,70 249,90
2001 748,40 116,00

Der nach Firmenangaben umsatzstärkste Anbieter von Internetauktionen soll (Stand xxxx) über ungefähr 276 Millionen angemeldete Mitglieder weltweit verfügen, die online Waren kaufen oder verkaufen. Laut eBay betrug das Handelsvolumen im vierten Quartal 2008 weltweit 13,646 Milliarden US-Dollar. Das Handelsvolumen im ganzen Jahr 2008 betrug 59,649 Milliarden US-Dollar.

2008 gab es laut eBay weltweit rund 516.000 eBay-Shops (rund 294.000 eBay-Shops in den USA und 222.000 eBay-Shops auf den internationalen eBay-Seiten).

Das Unternehmen sei in 38 Nationen mit einem länderspezifischen Auftritt präsent. Dort sollen über 83 Millionen aktive Nutzer in mehr als 50.000 Kategorien miteinander Handel treiben.

Der teuerste Artikel, der weltweit bei eBay verkauft wurde, war ein Firmenjet für 4,9 Millionen US-Dollar.

Insgesamt gibt es ca. 1,394 Milliarden Aktien. Der Börsenwert von eBay betrug am 17. März 2010 rund 35,05 Milliarden US-Dollar (= 25,51 Milliarden Euro basierend auf dem Wechselkurs vom selben Tag).

eBay Deutschland

Der deutsche Vorläufer von eBay wurde 1999 in Berlin unter dem Namen Alando von sechs Unternehmern, darunter drei Brüdern, gegründet. Schon sechs Monate später kaufte die amerikanische eBay-Gesellschaft das Unternehmen für 43 Millionen US-Dollar. Mitte 2000 wurde der Geschäftssitz in den Europarc Dreilinden in Kleinmachnow verlegt. Vertragspartner der eBay-Mitglieder mit Wohnsitz oder Sitz in der EU ist nach eBays allgemeinen Geschäftsbedingungen die luxemburgische eBay Europe S.à r.l., außerhalb der EU und der USA die schweizerische eBay International AG mit Sitz in Bern. Geschäftsführer bei eBay Deutschland war vom 1. März 2008 bis etwa Juli 2009 Frerk-Malte Feller; dann wechselte Feller zu ebay Australien. Sein Nachfolger wurde Stephan Zoll, bislang Geschäftsführer der eBay Advertising GmbH.[14]

Deutschlandzentrale in Kleinmachnow

In Deutschland finanziert sich eBay

  • über eine sogenannte Angebotsgebühr, die seit September 2008 zwischen 0,01 Euro und 4,80 Euro je Artikel liegt (abhängig vom gewählten Auktionsformat und Startpreis – teilweise entfällt seit Februar 2008 die Angebotsgebühr)
  • sowie über eine Provision in Höhe von zwei bis zu zwölf Prozent, die dem Verkäufer bei einem erfolgreichen Verkauf in Rechnung gestellt wird.

Ein erheblicher Anteil des Konzernumsatzes wird von den sogenannten eBay-Partnern (auch Affiliates genannt) generiert. Diese vermitteln potenzielle Kaufinteressenten an eBay und erhalten im Gegenzug Provisionen (siehe Weblinks). Um interessierte Verkäufer an eBay heranzuführen, wurden Verkaufsagenten (Händler auf Kommissionsbasis) etabliert. Die meisten dieser Händler sind Einzelkämpfer, jedoch gibt bzw. gab es auch einige größere Unternehmen, die bundesweit (Dropshop.de, Clevereasy.de, beide heute eingestellt) oder gar europaweit (auktionsbote.de, laut Homepage ebenfalls eingestellt) arbeiten. Vorbild für dieses Unternehmenskonzept ist Auctionsdrop aus den USA. 2005/2006 verschwanden viele dieser Verkaufsagenten wieder. Besonders aktive Händler (Mindestumsatz 3.000,00 Euro/Monat bzw. 300 verkaufte Artikel/Monat) erhalten den Status PowerSeller.

eBay Deutschland verzeichnete im 1. Quartal 2006 etwa 20 Millionen Mitglieder und war somit Marktführer[15] im elektronischen Handel. Mehr als die Hälfte der Mitglieder gilt als Karteileichen, die seit über 12 Monaten keine Verkäufe bzw. Käufe mehr getätigt haben. Im Mai 2009 vermeldete eBay in Deutschland über 14,5 Millionen aktive Mitglieder. Durchschnittlich sollen ständig mehr als 30 Millionen Artikel im Angebot sein. Zwei Drittel davon können laut eBay mit PayPal bezahlt werden. Der Anteil verkaufter Artikel von gewerblichen und privaten Verkäufern soll jeweils ca. 50 Prozent betragen.

Die gewerblichen Händler bei eBay Deutschland (ca. 159.000) erzielten von April 2008 bis März 2009 ein Handelsvolumen von 3,1 Milliarden Euro, 435 Millionen Euro davon waren Exporte.

Mehr als 64.000 Menschen in Deutschland verdienten 2005 einen maßgeblichen Teil ihres Lebensunterhalts mittels eBay.[16]

Nach geltender Rechtsprechung werden auf eBay in Deutschland keine Auktionen durchgeführt, sondern es kommen (unter Umständen nach einem auktionsartigen Bietverfahren) Kaufverträge zustande. Dies hat zur Folge, dass viele Gesetze zum Schutz der Verbraucher (z. B. bzgl. Widerrufsfristen und Haftung bei Verlust der Ware) gelten. Insofern ist eBay kein Auktionshaus, sondern Vermittler von Verkäufen.

Von Mai 2007 bis Ende 2009 wurde vom Verlag Gruner + Jahr in Deutschland das eBay-Magazin herausgebracht. [17]

Konkurrenten

In den meisten Regionen ist eBay de facto konkurrenzlos. Als Auktionshäuser gibt es diverse durchweg wesentlich kleinere Anbieter, die sich jeweils auf ein Land und oft auch spezielle Fachgebiete spezialisiert haben. Teilweise versuchen diese, durch niedrigere Gebühren oder andere Auktionskonzepte (etwa eine von der Zahl der Gebote abhängigen Restdauer) Kunden zu gewinnen.[18]

Derartige Anbieter in Deutschland sind beispielsweise hood.de, AuVito, AuXion.de, booklooker, delcampe.de oder tamundo.de.[19]

In der Schweiz ist Ricardo der größte Internet-Auktionsmarktplatz, welches auch den früheren Marktführer in Österreich OneTwoSold übernommen hat (jetzt ricardo.at).

In Polen ist Allegro Marktführer, in China wurde eBay durch Taobao verdrängt.

Als Handelsplattform ist vor allem amazon.com als Konkurrent zu nennen. Dort werden die Preise klassisch vom Verkäufer festgelegt.

Mit dem lateinamerikanischen Konkurrenten MercadoLibre aus Argentinien kooperiert eBay seit 2001. So ist eBay in den Ländern, in denen MercadoLibre aktiv ist, nicht präsent und umgekehrt. Zudem ist eBay seit dem Jahr 2001 an MercadoLibre beteiligt.[20]

Geschäftsprozesse

Die Geschäftsidee von eBay besteht darin, eine Internet-Plattform für den Verkauf von beliebigen Waren zur Verfügung zu stellen. Die Firma eBay selbst tritt dabei nur als Vermittler eines Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Kunde auf. Entsprechend erfolgt die Abwicklung einschließlich Bezahlung und Versand ohne die Beteiligung von eBay. Die Nutzung der Plattform kostet den Verkäufer eine Gebühr, für den Käufer ist sie dagegen kostenlos. Für den Verkauf werden drei Konzepte angeboten:

Verkauf gegen Höchstgebot
Dies ist das Verkaufsverfahren, das den Erfolg von eBay begründete. Der Anbieter einer Ware gibt einen Startpreis und einen Endtermin für die „Versteigerung“ vor. Die Interessenten haben dann die Möglichkeit, einen Betrag auf den jeweiligen Artikel zu bieten. Sie können jederzeit von konkurrierenden Interessenten überboten werden. Der aktuelle Stand der Gebote ist jederzeit für alle Beteiligten einsehbar. Derjenige Bieter, der zum Endzeitpunkt der Auktion den höchsten Betrag geboten hat, nimmt das vom Verkäufer bereits verbindlich abgegebene Angebot an. Es existiert ein „automatisches Bietsystem“ mit Erhöhungsschritten, um die die früheren Gebote angehoben werden. Diese Schritte hängen vom aktuellen Preis ab und betragen auf der deutschen eBay-Seite z. B. 0,50 EUR bei einem Wert unter 50 EUR. Ein Zuschlag wird gerade nicht erteilt. Denn bei einem Zuschlag handelt es sich um eine Willenserklärung des Auktionators, mit dem dieser das Gebot eines Bieters annimmt,[21] und nicht um einen bloßen Zeitablauf. Auch ist der Begriff „Versteigerung“ nicht technisch zu verstehen i. S. d. § 156 BGB. Vielmehr handelt es sich um einen Kaufvertrag mit der Besonderheit, dass die Annahme von demjenigen Bieter abgegeben wird, der zu dem vom Verkäufer festgelegten Zeitpunkt das höchste Gebot abgegeben hat. Der Preis ist dabei nicht identisch mit dem maximalen Gebot, sondern ist eine Währungseinheit (zum Beispiel Euro) höher als das zweithöchste Gebot. Es handelt sich um eine sogenannte Englische Zweitpreis- oder Vickreyauktion. Ein Interessent muss erst dann den von ihm gebotenen Maximalpreis bezahlen, wenn es einen zweiten Interessenten gibt, der ein ähnlich hohes Gebot abgibt.
Verkauf zum Festpreis
Der Verkäufer bietet eine Ware für eine von ihm festgelegte Frist zu einem festen Preis an. Den Zuschlag erhält der erste Interessent, der bereit ist, diesen Preis zu zahlen. Die Angebote zum Festpreis werden auf den eBay-Seiten parallel zu den Versteigerungen aufgeführt. Diese Variante wird von eBay „Sofort Kaufen“ genannt.
Die Ware kann gleichzeitig gegen Höchstgebot versteigert und zum Festpreis angeboten werden. Wenn ein Kaufinteressent dann vor Auktionsende den Festpreis bezahlt, wird die laufende Auktion beendet.
Permanentes Angebot
Ein Verkäufer kann seine Waren permanent auf einer Webseite von eBay anbieten, die ausschließlich seine Angebote enthält. Auf diesen „eBay Shop“ genannten Seiten können Waren permanent und ohne Verfallstermin angeboten werden. Zusätzlich werden dort Waren aufgelistet, die der Verkäufer nach den Regeln der Versteigerung oder zum Festpreis verkauft.

Mitgliedschaft

Um über eBay eine Ware zu kaufen oder verkaufen, muss man formal Mitglied werden. Mit dieser durch ein Passwort abgesicherten Mitgliedschaft wird in der Datenbank von eBay ein Profil angelegt, das neben den für den Versand nötigen Daten Zugriff auf weitere Funktionen bereitstellt. So kann der jeweilige Eigentümer dort den Stand seiner Auktionen einsehen oder einem anderen Mitglied eine Nachricht zukommen lassen. Dieser „Mein eBay“ genannte Bereich dient damit eBay als Kundenbindung.

Rechtliches

eBay-Auktionen sind in Deutschland laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs keine Auktionen im juristischen Sinne, sondern Kaufverträge, die bei Angebotsende rechtswirksam werden.[22] Dies hat zur Folge, dass der Ausschlussgrund des § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB nicht greift und damit ein gegebenes Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen ist.[23]

Unter den Verkäufern ist es wichtig zu unterscheiden, ob diese gewerblich oder privat Waren anbieten. Gewerbliche Verkäufer müssen anders als Privatleute den Käufern ein Widerrufs- und Rückgaberecht einräumen. Bei gebrauchten Waren mindestens 12 Monate Gewährleistung und bei Neuware 24 Monate. Eine genaue Grenze zu gewerblichen Anbietern ist derzeit noch schwierig, und in Streitfällen entscheiden die Gerichte unterschiedlich. Allerdings weisen Merkmale wie mehr als 40 Verkäufe in wenigen Monaten oder der Status PowerSeller auf gewerbliche Aktivitäten hin, ebenso intensive Werbeaussagen.

Beispielfälle, in denen die Gerichte auf gewerbliches Handeln entschieden:

  • Verkauf von 39 Artikeln in 5 Monaten, LG Berlin, Az. 103 U 149/01
  • Über 250 Verkäufe in 31 Monaten, LG Mainz, Az. 3 O 184/04
  • Verkauf von über 40 Büchern in 6 Wochen, OLG Frankfurt am Main, Az. U (Kart) 18/04
  • Verkauf von Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen, LG Hannover, Az. 18 O 115/05
  • Verkauf von 42 neuwertigen oder gleichartigen Artikel in 4 Wochen, OLG Zweibrücken, Az. 4 U 210/06[24]
  • Verkauf von 10 neuen Markenartikeln, LG Frankfurt am Main, Az. 2/03 O 192/07
  • 154 Bewertungen von Käufern und Werbung „Verkaufe alles, was im Haushalt nicht mehr nötig ist“, AG Bad Kissingen, Az. 21 C 185/04
  • 242 Bewertungen von Käufern in 2 Jahren und Werbung („tonnenweise Hardware“), OLG Hamburg, Az. 5 W 7/07[25]

Bewertungssystem

Eine Auktionsplattform im Internet hat grundsätzlich das Problem, dass Käufer und Verkäufer keinen persönlichen Kontakt haben und beide Gruppen unüberschaubar groß sind. Ein Verkäufer, der defekte Ware liefert, hätte ohne Bewertungssystem Chancen, wiederholt gutgläubige Käufer zu finden; das Gleiche gilt für einen Kunden, der die gekaufte Ware nicht abnimmt oder bezahlt.

Um dieses Problem zu reduzieren, haben Online-Auktionshäuser wie eBay ein Bewertungssystem eingeführt, das es beiden Seiten nach jedem Kauf ermöglicht, den Vorgang zu beurteilen. Bei eBay kann dazu ein Kommentar und eine Kennzeichnung „positiv“, „neutral“ oder „negativ“ abgegeben werden. Verkäufer können seit dem 22. Mai 2008 nur noch „positiv“ bewerten.[26] Die Gesamtpunktzahl (erhaltene positive Bewertungen minus erhaltene negative Bewertungen während der gesamten Dauer der Mitgliedschaft) wird zusammen mit einem Prozentsatz (errechnet aus der Anzahl aller positiven Bewertungen geteilt durch die Summe der erhaltenen positiven und negativen Bewertungen; nur innerhalb der letzten zwölf Monate) hinter dem Benutzernamen ausgewiesen.

Seit Mai 2007 ist zusätzlich eine differenziertere Verkäuferbewertung der Kriterien Artikel wie beschrieben, Kommunikation, Versandzeit und Versand- und Verpackungsgebühren möglich: Für jedes dieser Kriterien sind maximal fünf Sterne zu vergeben. Die durchschnittlichen Werte werden im Mitgliedsprofil detailliert angezeigt und lassen sich — anders als die klassische Bewertung — auch vom bewerteten Mitglied nicht dem Bewerter zuordnen.

Die Bewertungen, Kommentare und innerhalb eines bestimmten Zeitraums auch die zugrunde liegenden Angebote sind für jedermann einsehbar. eBay-Mitglieder können die über sie abgegebenen Kommentare und die Auktionen, an denen sie beteiligt waren, allerdings auch verbergen.

Die durchschnittliche Bewertung eines Verkäufers hat verschiedene Auswirkungen auf dessen Angebote. eBay behält sich vor, Verkäufer mit vielen negativen Bewertungen zur Verwendung des hauseigenen Bezahldienstes PayPal zu verpflichten. Außerdem sollen künftig in der Darstellung von Suchergebnissen Angebote von besser bewerteten Anbietern vor denen schlechter bewerteter Anbieter angezeigt werden.[27]

Bei Streitigkeiten, oder wenn etwa Beleidigungen erfolgten, kann die Streichung der gegenseitigen Bewertungskommentare bei eBay beantragt werden. Weiterhin ist es möglich, den von der anderen Seite abgegebenen Kommentar noch einmal zu kommentieren. Bewertungen auf eBay waren mit dem Argument der Rufschädigung Auslöser von gerichtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland.[28]

Weitere Dienste

Zusätzlich zur eigentlichen Auktion bietet eBay Serviceleistungen rund um die Abwicklung des Kaufes an. Die Zahlung kann über das Online-Bezahlsystem PayPal abgewickelt werden, das eine Tochter von eBay gegen Gebühr betreibt und vom Verkäufer explizit in der Auktion als Option abgewählt werden muss. Für den Versand der Waren werden auf den Auktionsseiten Links zu verschiedenen Versandunternehmen vorgehalten. Alternative Angebote von möglichen Wettbewerbern, wie z.B. Google Wallet oder Bitcoin, sind nicht zugelassen.

eBay Express war ein von eBay gegründeter Onlineshop. Anders als bei eBay selbst gab es keine Auktionen, sondern es wurde nur Neuware von geprüften gewerblichen Anbietern verkauft. Alle Waren wurden per „SofortKaufen“ verkauft, so dass das Bieten auf einen Artikel entfällt. Als Kunde hatte man, wie in anderen Onlineshops auch, einen virtuellen Warenkorb. Diesen konnte man mit verschiedenen Artikeln unterschiedlicher Anbieter füllen und alles auf einmal bezahlen. Weiterhin waren alle Angebote unbegrenzt durch einen von der eBay-Tochter PayPal angebotenen Käuferschutz gesichert.

Im März 2008 wurde bekannt, dass der „Express“-Dienst am 23. April 2008 eingestellt wird, begründet seitens eBay mit „Reaktionen unserer Käufer und Verkäufer“.

Mit der eBay-Kreditkarte (MasterCard) werden bei jedem Einsatz der Kreditkarte eBay-Bonuspunkte gesammelt (für einen Euro vier Punkte, ein Punkt hat einen Wert von 0,5 Cent). Sobald 2000 eBay-Bonuspunkte gesammelt sind, erhält der Kreditkarten-Inhaber automatisch per E-Mail einen 10-Euro-PayPal-Gutschein. Ein PayPal-Konto vorausgesetzt, kann dieser Gutschein beim nächsten Einkauf auf eBay eingelöst werden.

Die Commerzbank AG ist Herausgeber der eBay-Kreditkarte und Vertragspartner für die Kreditkartenleistungen. eBay ist Vertragspartner für das Bonuspunkte-Programm.[29]

Kritik

Bewertungssystem

Das Bewertungssystem soll dazu dienen, die Vertrauenswürdigkeit eines eBay-Nutzers abzuschätzen.[30] Anwender weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung der Bewertung erst nach Abschluss der Gegenbewertung mehr Transparenz schaffen könnte.[31] Seit Mai 2007 ist eine differenziertere Verkäuferbewertung möglich, die diese Forderung teilweise erfüllt (s. Hauptabs. „Bewertungssystem“).

Im Juni 2007 wurden Fälle bekannt, in denen eBay die Negativbeurteilungen von Verkäufern löschte, nachdem die Verkäufer behauptet hatten, ihr eBay-Zugang sei ausgespäht worden. Tatsächlich aber waren die Verkäufer Betrüger, die damit gutgläubige Kunden weiter schädigen konnten, so dass am Ende ein Schaden von 130.000 € entstanden war.[32] In anderen Fällen berichteten Benutzer, dass die Konten betrügerischer Anbieter erst mit deutlicher Verzögerung durch eBay gesperrt worden seien.

Grundsätze

Immer wieder in der Kritik sind auch die vielen Grundsätze zum Verkaufen und Einstellen von Artikeln, die von eBay für den Kunden intransparent ausgelegt werden. So ist es aktuell beispielsweise nur dann erlaubt, das iPhone von Apple einzustellen, wenn der eBay-eigene Zahlungsdienst PayPal als Zahlungsmethode angeboten wird.[33] Dieselbe Beschränkung betrifft auch Angebote spezieller Militaria-Rubriken und generell alle Angebote von Verkäufern, die die von eBay festgelegten Qualitätskriterien nicht erfüllen.[34] eBay verweist in diesem Zusammenhang auf die Sicherheit für den Käufer.

Des Weiteren merkt die Zeitschrift Stern an, dass eBay nicht oder nur träge auf Betrugsmeldungen bei Verkäufern reagiere, wie etwa bei Plagiaten von Tonträgern und Ähnlichem. [35]

Sicherheitslücken und Qualitätsmanagement

Immer wieder kommen auch Sicherheitsmängel der eBay-Software zutage, die teilweise nur zögerlich behoben werden.[36][37][38]

Ein Qualitätsmanagement, das es ermöglichen würde, Fehler oder Unzulänglichkeiten in der Funktion der Software oder in den Abläufen zu melden, fehlt bei eBay. Entsprechende Hinweise per E-Mail werden meist nur mit Standardbriefen beantwortet. Seit dem 16. Oktober 2011 verlangt ebay von seinen Kunden über eine von Visa Secure eingestellte Sicherheitsabfrage folgende Daten: Name des Kontoinhabers, Kartennummer, Gültigkeitsdatum und Kontonummer.[39]

Handelsbeschränkungen nach US-Recht

Beim Handel mit Waren aus Kuba gilt, dass eBay Deutschland – ebenso wie eBay Österreich und eBay Schweiz – als Tochterunternehmen eines US-amerikanischen Konzerns „denselben Handelsbeschränkungen unterliegt wie die Muttergesellschaft“. Folgerung:

„Daher dürfen grundsätzlich nur solche kubanischen Artikel bei eBay angeboten werden, die ‚informativ‘ oder ‚lizenziert‘ sind oder die vor dem Inkrafttreten des US-Handelsembargos gegen Kuba am 8. Juli 1963 auf den Markt gekommen sind.“

So ist es zum Beispiel nicht möglich, kubanische Zigarren auf eBay anzubieten[40].

Einschränkungen für Verkäufer

Seit Oktober 2009 durften Verkäufer für ihre Artikel in den besonders beliebten Produktkategorien keine Versandkosten mehr verlangen. Sie waren somit dazu verpflichtet, kostenlosen Versand anzubieten und die Versandkosten selbst zu tragen. eBay begründete diese Vorgabe damit, dass Versandkosten viele Kunden vom Onlinekauf abhielten. Außerdem wären Versandkosten in der Vergangenheit häufig Grund zum Ärger bei Kunden, wenn Händler versuchten, durch hohe Versandkosten zusätzlich Geld einzunehmen. Die neue Regelung sollte für mehr „Transparenz und Fairness“ sorgen.[41] Dies stieß von Seiten der Verkäufer auf Kritik, denn vor allem für private Händler sind eBay-Auktionen für Waren der betroffenen Kategorien weniger lukrativ, wenn nicht sogar – bei geringwertigen Waren – ein Verlustgeschäft. Aber auch viele Käufer befürchteten höhere Kosten, da nun die bisher gängige Praxis, beim Kauf mehrerer Artikel von einem Verkäufer die Versandkosten zu reduzieren, nicht mehr möglich war.[42] Der Verkäufer hatte also die Wahl, den Artikel einstellgebührenfrei mit einem Euro Startpreis anzubieten, mit der Gefahr auf einem Teil der Versandkosten sitzen zu bleiben, oder einen höheren Startpreis zu wählen, um zumindest die Versandkosten vorab abzusichern, was jedoch mit höheren Einstellgebühren verbunden ist.

Die Pflicht, in bestimmten Kategorien kostenlosen Versand anzubieten, wurde am 8. Februar 2010 durch festgelegte Versandobergrenzen in diesen Kategorien ersetzt.[43]

Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungen sind seit Anfang 2010 verpflichtet, PayPal als Zahlungsmöglichkeit anzubieten.[44]

Trivia

Immer wieder kommt es bei eBay zu kuriosen Auktionsangeboten. Das Unternehmen selbst nimmt eine distanzierte Position zu derartigen Versteigerungen ein und unzulässige Auktionen werden meist vor Ablauf der Einstelldauer von eBay gelöscht. Großes Medieninteresse finden solche Auktionen, wenn sie ein aktuelles Zeitgeschehen aufgreifen oder besonders hohe Gebote erhalten.[45]

Bekannt wurde u. a. im Frühjahr 2005 ein VW Golf IV, der früher dem späteren Papst Benedikt XVI. gehört hatte und für fast 190.000 Euro versteigert wurde.

Der erste Artikel, der je bei eBay verkauft wurde, war ein kaputter Laser-Pointer für 14,83 $. Erstaunt kontaktierte der Gründer Omidyar den Höchstbietenden, um ihn zu fragen, ob er verstanden habe, dass der Laser-Pointer kaputt sei. Auf seine E-Mail erklärte der Käufer, er sei ein Sammler von defekten Laserpointern.[46]

Die oft wiederholte Geschichte, dass Omidyar eBay gegründet habe, um seiner Verlobten den Handel mit Pez-Spendern zu erleichtern, wurde im Jahr 1997 von einem Public-Relations-Manager erfunden.

In den Medien

Features und Dokumentarfilme

  • Kriegen und Haben. eBay – oder: Wie wild wird der Warenaustausch? Radio-Feature von Walter Filz, Produktion: WDR/ NDR/ SWR 2004.
  • Traders’ Dreams – Eine Reise in die eBay-Welt. Dokumentarfilm. D 2007. Buch und Regie: Stefan Tolz, Marcus Vetter.

Literatur

  • Richard Backhaus: Widerruf, Irrtum und Leistungsstörungen bei Internet-Auktionen, JurPC Web-Dok. 88/2006
  • Uwe Schlömer und Jörg Dittrich: eBay & Recht. Springer-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-540-20974-3
  • Philip Kiefer, Markus Wilde und Sabine Wais: „Das große eBay Handbuch“, DATA BECKER, Düsseldorf 2004, ISBN 3-8158-2397-8 [1]
  • Philip Kiefer, Markus Wilde und Sabine Wais: „Das eBay Handbuch“, DATA BECKER, Düsseldorf 2004, ISBN 3-8158-2720-5
  • Diekmann, Andreas/David Wyder (2002): Vertrauen und Reputationseffekte bei Internetauktionen. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 54 (4): 674–693.
  • Brinkmann, Ulrich/Matthias Seifert (2001): 'Face to Interface': Zum Problem der Vertrauenskonstitution im Internet am Beispiel von elektronischen Auktionen. In: Zeitschrift für Soziologie 30 (1): 22–46.

Weblinks

 Commons: eBay – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikinews Wikinews: Kategorie:eBay – in den Nachrichten

Einzelnachweise

  1. „EBay-Chefin Whitman zurückgetreten“ ORF, 24. Januar 2008 Seite nicht mehr abrufbar. (26. Januar 2011)
  2. Cho Ji-hyun: Showdown between Naver, eBay begins. In: The Korea Herald. 4. Januar 2011, abgerufen am 31. Januar 2011 (englisch).
  3. http://www.heise.de/newsticker/eBay-stellt-Skype-auf-den-Pruefstand--/meldung/106692/from/atom10
  4. „eBay übernimmt schwedisches Internetauktions-Portal“ finanzen.net, 24. April 2006
  5. „eBay Express in Deutschland abgeschaltet“
  6. „David Bowie bekommt "Internet-Oscar"“ Heise.de, 1. Mai 2007
  7. „eBay schluckt Afterbuy“ Heise.de, 4. Oktober 2007
  8. Milliardenkauf: Ebay übernimmt Gmarket. In: Spiegel Online. 16. April 2009, abgerufen am 31. Januar 2011 (deutsch).
  9. eBay verkauft Skype
  10. Skype-Gründer weiten Klagen aus
  11. manager-magazin.de 6. November 2009: Wie die Skype-Gründer zweimal kassieren
  12. Achim Sawall: eBay kauft Suchmaschinenbetreiber. 3. Dezember 2010, abgerufen am 31. Dezember 2010.
  13. Reidel, Michael: Ebay schluckt Brands4friends. 20. Dezember 2010, abgerufen am 20. Dezember 2010.
  14. 9. Juli 2009
  15. Bradford Francis, Irina Saal, Mathias Koeckeritz: Germany: eBay – a sales channel for U.S. companies (PDF, 5 S.), U.S. Commercial Service, Department of Commerce, September 2007
  16. Quelle: ACNielsen International Research, Februar 2006)
  17. http://www.dwdl.de/nachrichten/23102/ebaymagazin_wird_ende_des_jahres_eingestellt/
  18. Auktionshilfe.de: „eBays Konkurrenz“
  19. focus.de 19. Juli 2009: Es muss nicht immer eBay sein
  20. Pressemitteilung von eBay zur Zusammenarbeit mit MercadoLibre
  21. BGH, NJW 2005, 53 (54).
  22. BGH-Urteil vom 3. November 2004, Az. VIII ZR 375/03.
  23. Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen, Sören Siebert in Bezug auf das Urteil des BGHs VIII ZR 375/03
  24. http://medien-internet-und-recht.de/rss_druckversion_mir.php?mir_dok_id=1300
  25. http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/788.html
  26. „eBay räumt auf“ Heise.de, 11. Februar 2008
  27. http://community.ebay.de/communitynews/item/show/1123
  28. „Nicht zutreffende eBay-Bewertungen müssen gelöscht werden“ Heise.de, 9. Oktober 2006
  29. http://pages.ebay.de/kreditkarte/bonus.html?ebay048
  30. eBay.de: „Was ist eine Bewertung und wie bildet sich daraus mein Ruf?“
  31. „Urteil gegen unwahre Bewertung bei eBay“ Heise.de, 10. Mai 2006
  32. „eBay löschte Negativ-Bewertungen bei Betrügern“ Heise.de, 14. Juni 2007
  33. Regeln für den Handel mit Apple iPhones in Deutschland
  34. http://community.ebay.de/communitynews/item/show/1123
  35. http://www.stern.de/wirtschaft/news/unternehmen/ebay-die-plagiate-drehscheibe-562301.html
  36. Heise.de: „eBay-Passwortklau“, 15. Dezember 2004
  37. Heise.de: „Erneute Datenpanne bei eBay“, 29. Oktober 2007
  38. Heise.de: „eBay: Flash-Applets in Auktionen können Nutzerdaten stehlen“, 12. März 2008
  39. Heise-Forum: „Reaktionen auf freiwillige Qualitätskontrolle“
  40. http://pages.ebay.de/help/policies/embargo.html
  41. http://pages.ebay.de/help/pay/maximum_shippingcosts.html
  42. http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/18/0,3672,7619890,00.html
  43. http://pages.ebay.de/help/pay/maximum_shippingcosts.html
  44. eBay: Grundsatz zu akzeptierten Zahlungsmethoden
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