EU-Warnhinweis

EU-Warnhinweis
Zigarettenschachtel

Eine Zigarettenpackung ist ein oft quaderförmiger Behälter, meist aus Pappe, in dem mehrere Zigaretten enthalten sind. In der Schweiz wird statt Zigarettenpackung öfter der Ausdruck Zigarettenpäckchen oder Zigarettenpäckli verwendet.

Für Zigarettenautomaten haben die Packungen meist eine einheitliche Größe.

Inhaltsverzeichnis

Packungsgröße

Erhöhungen der Verkaufspreise oder Tabaksteuer können in manchen Ländern dazu führen, dass sich die Zahl der enthaltenen Zigaretten verändert, um einen glatten und damit automatentauglichen Endverkaufspreis zu erhalten.

In der Schweiz ist die Packungsgröße auf 20 Stück festgelegt. Automatenzigaretten können preislich vom normalen Verkaufspreis abweichen, da normalerweise auf die nächste 50-Rappen-Grenze aufgerundet wird.

In Deutschland ist vom Gesetzgeber eine Mindestgröße von 17 Stück festgeschrieben, die meist auch nicht überschritten wird. Einige Marken bieten aber auch sogenannte Big Packs an, die bis zu 25, in manchen Fällen auch 30 Zigaretten enthalten können.

In Österreich sind 20er Packungen üblich. Nur bei einzelnen Marken jedoch auch größere oder kleinere. Auch in Automaten sind ebenfalls nur 20er-Packungen enthalten. Zur Zeit vor Einführung des Euro waren Zigarettenpreise in ganzen Schilling zu bezahlen, seit der Umstellung geben die meisten Automaten Rückgeld.

In Deutschland waren früher Packungen mit 10 oder 12 Stück Inhalt üblich. Auch in Österreich gab es bis in die 1970er Jahre 10er Schachteln. Es durften Zigaretten auch einzeln verkauft werden. Dies war in Gasthäusern durchaus üblich. In Großbritannien und anderen Ländern sind sowohl Zehnerpackungen als auch Einzelverkauf noch heute üblich. Auch in Deutschland etablierten sich ab 2003 Zehnerpackungen, die schließlich aber Mitte 2004 verboten wurden, mit der Begründung, das diese kleineren und dadurch günstigeren Schachteln Jugendliche mehr zum Rauchen animieren würden als die normalen Schachteln.

Typische Abmessungen einer Standardschachtel betragen ca. 86 x 22 x 55 mm (= 104 ml).

Steuerbanderole

Zwei verschiedene Packungen einer Marke

Die Zigarettenschachtel enthält in vielen Ländern an der Oberseite eine aufgeklebte Steuerbanderole, die die ordnungsgemäße Versteuerung der enthaltenen Zigaretten und damit auch die Herkunft dokumentiert.

Packungsarten

Hardpack

Als Hardpack (engl.: Pappverpackung) bezeichnet man in der Zigarettenindustrie die gängige Schachtel-Verpackung, die aus relativ stabilem Karton besteht. Die Schachtel ist mit einem Aromaschutzpapier oder einer Aromaschutzfolie ausgelegt und durch eine Klarsichtfolie luftdicht verschlossen. Durch Ziehen des sogenannten „Pull-Tabs“ wird die Schachtel geöffnet. Im Gegensatz zum Softpack, dem Pendant zum Hardpack, ist das Hardpack wieder verschließbar.

Interessanterweise folgen die Hersteller nicht immer der geometrisch optimalen Anordnung der Zigaretten. Beispielsweise platzieren manche Marken zwanzig Zigaretten in der Reihenfolge 7-7-6 an, wohingegen Reihen zu 7, 6 und 7 Zigaretten ideal wären. Materialeinsparungen durch eine andere Anordnung sind hier jedoch nicht zu erwarten, da die Packungsgröße ohnehin normiert ist.

Softpack

Als Softpack (engl.: Papierverpackung) bezeichnet man in der Zigarettenindustrie eine Verpackung aus relativ dünnem Papier anstelle des beim Hardpack üblichen Kartons. Anders als dieser ist der Softpack nicht wieder verschließbar.

Zigarettenetui

Ein Zigarettenetui ist ein Behältnis zur Aufbewahrung von Zigaretten oder auch Zigarillos. Bereits im Wilden Westen gab es Zigarettenetuis, die aus Holz gefertigt waren, um die von Hand gefertigten Zigaretten aufzubewahren. Später wurde das Holz durch Metall ersetzt und die Etuis verbreiteten sich immer weiter. Mit Erfindung der Zigarettenschachteln ging der Verkauf von Zigarettenetuis rapide zurück. Nach Ende des 2. Weltkriegs kam speziell in Deutschland wieder, aus Kostengründen, der Trend zu Zigarettenetuis auf. Heute werden Zigarettenetuis oft mit den 1950er Jahren verbunden und sind überwiegend bei älteren Rauchern zu sehen. Es gibt im Handel jedoch auch speziell für jüngere Kunden entworfene Zigarettenetuis mit sarkastischen Reliefs wie Totenschädeln, Skeletthänden oder ganz in Sargform.

EU-Warnhinweise

Seit dem 1. Oktober 2003 sind in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in der Schweiz deutlich sichtbare Warnhinweise auf beiden Breitseiten jeder Zigarettenpackung vorgeschrieben. In Deutschland wird die Hinweispflicht durch die Tabakprodukt-Verordnung vom 20. November 2002 normiert; diese dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen (2001/37/EG). Im Gesetzestext werden Größe und Gestaltung der Warnhinweise detailliert geregelt. Außerdem wird der Wortlaut der Warnhinweise festgelegt: Neben den allgemeinen Warnhinweisen
  „Rauchen tötet“ oder
  „Rauchen kann tödlich sein“ oder
  „Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu“
muss jeweils ein ergänzender Warnhinweis aus der folgenden Liste angebracht werden:

  1. Raucher sterben früher.
  2. Rauchen kann tödlich sein.
  3. Rauchen führt zur Verstopfung der Arterien und verursacht Herzinfarkte und Schlaganfälle.
  4. Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs.
  5. Rauchen in der Schwangerschaft schadet Ihrem Kind.
  6. Schützen Sie Kinder - lassen Sie sie nicht Ihren Tabakrauch einatmen!
  7. Ihr Arzt oder Apotheker kann Ihnen dabei helfen, das Rauchen aufzugeben.
  8. Rauchen macht sehr schnell abhängig: Fangen Sie gar nicht erst an!
  9. Wer das Rauchen aufgibt, verringert das Risiko tödlicher Herz- und Lungenerkrankungen.
  10. Rauchen kann zu einem langsamen und schmerzhaften Tod führen.
  11. Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie das Rauchen aufgeben möchten: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Tel.: 01805-313131, www.rauchfrei-info.de.
  12. Rauchen kann zu Durchblutungsstörungen führen und verursacht Impotenz.
  13. Rauchen lässt Ihre Haut altern.
  14. Rauchen kann die Spermatozoen schädigen und schränkt die Fruchtbarkeit ein.
  15. Rauch enthält Benzol, Nitrosamine, Formaldehyd und Blausäure.

Die Warnhinweise sind abwechselnd so zu verwenden, dass sie regelmäßig auf den Packungen erscheinen. Weiterhin ist die Angabe des Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalts vorgeschrieben.

Allerdings hat sich ein neuer Markt aufgetan. Es werden mittlerweile aus Papier hergestellte Überzieher angeboten, die, über die Schachtel geschoben, genau diese Warntexte abdecken. Populär sind auch zahllose parodistische Überdeckungskärtchen, die aus dem Internet heruntergeladen werden können. Außerdem ist der Absatz der früher vielfach verwendeten Zigarettendosen aus Metall, in die Zigaretten aus der Schachtel umgeschichtet werden, wieder sprunghaft gestiegen. Auch T-Shirts und Accessoires mit Warnhinweisen und Parodien solcher sind erhältlich.

In der Schweiz sind die Warnhinweise in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch abgedruckt, in Belgien auf Niederländisch, Französisch und Deutsch - folglich ist die Fläche auf der Schachtel für die Hinweise insgesamt größer als in den anderen EU-Staaten.

Eine Verschärfung der Warnhinweise durch schonungslose, realistische Bilder, wie in den USA, Kanada, Australien, Thailand und Brasilien bereits üblich, ist EU-weit geplant.

Besonderheiten

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Cannabis-Konsumenten reißen die in Zigarettenschachteln enthaltenen Papp-Streifen im Deckel oft heraus, um daraus einen Filter (Tip) für einen Joint zu rollen. Der umgangssprachliche Begriff für diesen speziellen Filter ist „Spacer“ (space = Raum, Abstand) oder eben Tip, da er dazu dient, im Joint einen Platz zu schaffen, in welchem der Rauch gekühlt wird und man den Tabak bzw. das Cannabis nicht in den Mund bekommt. Dadurch ist es dann auch möglich, länger an dem Joint zu ziehen, wodurch mehr THC auf einmal in die Lunge und so ins Gehirn gelangt.

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