EU-Osterweiterung

EU-Osterweiterung
Die zehn neuen EU-Staaten 2004

Die EU-Erweiterung 2004 war die fünfte und bisher größte Erweiterung der Europäischen Union. Sie wurde am 16. April 2003 in Athen im Beitrittsvertrag 2003 fixiert, der am 1. Mai 2004 in Kraft trat.

Da die Volksabstimmungen in allen unterzeichnenden Ländern positiv ausfielen, traten am 1. Mai 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern der EU bei. Die EU bestand damit bis zur neuerlichen Erweiterung um Bulgarien und Rumänien (am 1. Januar 2007) aus 25 Mitgliedstaaten.

Die Europäische Kommission hatte am 9. Oktober 2002 empfohlen, diese zehn Staaten aufzunehmen. Die Entscheidung zur Aufnahme fiel am 13. Dezember 2002 (Abschluss der Beitrittsverhandlungen) in Kopenhagen; das Europäische Parlament stimmte am 9. April 2003 zu. Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages fand am 16. April 2003 in Athen statt.

Inhaltsverzeichnis

Beitrittsgründe der Beitrittsstaaten

Gründe für die neuen Mitglieder, vor allem für die Staaten Ostmitteleuropas, waren neben wirtschaftlichen Vorteilen auch ihre historischen und kulturellen Verbindungen zu den anderen Mitgliedern der Europäischen Union. Die Gebiete der Staaten des östlichen Mitteleuropas gehörten zu einem Teil früher zum Deutschen Reich oder zur Donaumonarchie und haben eine größtenteils evangelisch oder katholische, keine orthodoxe, Bevölkerung. Die Angst vor dem großen Nachbarn Russland war ebenfalls Triebfeder für diese Beitritte.

Geschichte

Kopenhagener Kriterien

Der Europäische Rat in Kopenhagen hat im Juni 1993 die „Kopenhagener Kriterien“ aufgestellt. Sie verlangen von den Beitrittsländern:

  • stabile Institutionen als Garantie für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten
  • eine funktionierende Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten
  • die Fähigkeit, alle Pflichten der Mitgliedschaft – das heißt das gesamte Recht der EU (den sogenannten „Acquis communautaire“) – zu übernehmen, und das Einverständnis mit den Zielen der Politischen Union sowie mit denen der Wirtschafts- und Währungsunion als das „Acquis-Kriterium“.

Europa- und Assoziierungsabkommen

Anfang der 1990er Jahre schloss die EU Europaabkommen mit den mittel- und osteuropäischen Staaten mit dem Ziel der Liberalisierung des Handels, Richtlinien für den politischen Dialog, sowie Kooperationen zum Beispiel im Bereich der Industrie, des Umweltschutzes und des Verkehrs ab. Diese Abkommen umfassen auch Bestimmungen und Erleichterungen über die Angleichung von Rechtsvorschriften an das EU-Recht

Unterstützung der Beitrittsbemühungen

  • Im Rahmen eines Finanzierungsprogramms hat die EU in den Jahren 1990 bis 2000 insgesamt 10,6 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.
  • Insgesamt standen im Zeitraum 2000 bis 2003 als Heranführungshilfen für die zehn mittel- und osteuropäischen Länder Mittel in Höhe von jährlich 3,12 Mrd. Euro bereit. Die Mittel für Bulgarien und Rumänien werden ab 2004 schrittweise erhöht, so dass die EU in den Jahren 2004 etwa 1,2 Mrd. Euro, 2005 etwa 1,3 Mrd. Euro und 2006 etwa 1,4 Mrd. Euro jährlich als Heranführungsbeihilfen für beide Beitrittsländern zusammen gewähren wird. Die Türkei erhielt von 2001 bis 2003 etwa 177 Mio. Euro jährlich. Nach dem Beschluss des Europäischen Rates von Kopenhagen im Dezember 2002, die Mittel ab 2004 deutlich aufzustocken, soll die Türkei 2004 250 Mio. Euro, 2005 300 Mio. Euro und 2006 500 Mio. Euro erhalten.

Beitrittsverhandlungen

Am Europäischen Rat in Luxemburg 1997 wurde die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen beschlossen, weshalb man diese 10 Staaten gelegentlich auch als Luxemburg-Gruppe bezeichnet, und am 12./13. Dezember 2002 abgeschlossen.

Ratifikation der Verträge

Der letzte verbleibende Schritt war die Ratifikation des Vertrages durch die bisherigen Mitglieder und durch jeden einzelnen der Beitrittsstaaten. Die meisten der bisherigen Mitgliedstaaten führten keine Referenden durch, sondern überließen diese Entscheidung den Parlamenten, wohingegen in den meisten Beitrittsstaaten Volksabstimmungen stattfanden. Mit ‚ja‘ wurde im Jahr 2003 wie folgt gestimmt:

Sonderfall Zypern

Für Zypern ist nach dem Scheitern des Referendums vom 24. April 2004 faktisch nur der südliche, griechische Teil beigetreten, auch wenn formal ganz Zypern beigetreten ist. In der Abstimmung sprachen sich 65 Prozent der türkischen Zyprioten für eine Wiedervereinigungung aus, 75,8 Prozent der griechischen Zyprioten jedoch stimmten gegen ein unter dem von ihnen als unzureichend empfundenen Annan-Plan wiedervereintes Zypern. Für einen Beitritt der ganzen Insel hätten beide Volksgruppen mehrheitlich für die Wiedervereinigung stimmen müssen.

Feste und Veranstaltungen zur Erweiterung 2004

Am 30. April 2004, 23:00 Uhr MESZ, wurden auf Grund der Zeitverschiebung die ersten vier Staaten, Estland, Lettland, Litauen und Zypern, in die Europäische Union aufgenommen, eine Stunde später, am 1. Mai 2004, um 0:00 Uhr, folgten die übrig gebliebenen sechs Staaten Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Europaweit fanden am Vorabend der Erweiterung Festakte, Fernsehgalas, Partys, vor allem in den Hauptstädten der Beitrittsländer und an wichtigen Grenzübergängen statt.

Der damalige deutsche Bundespräsident Johannes Rau hielt eine Rede vor den beiden Häusern des polnischen Parlaments, dem Sejm und dem Senat. Diese Ehre, als ausländischer Gast vor dem Parlament eine Rede abzuhalten, erhielten bislang nur der frühere US-Präsident Bill Clinton, die britische Königin Elisabeth II. und Papst Johannes Paul II. Zu Beginn der Rede kam es zu einem Eklat: Die nationalistische Liga Polnischer Familien (LPR) boykottierte den Auftritt von Rau. Bei der Begrüßung verließen deren Abgeordnete demonstrativ den Saal. Die LPR gehört zu den schärfsten Gegnern des polnischen EU-Beitritts. Sie begründete ihren Boykott Raus mit ihrem Protest gegen den EU-Beitritt Polens. „Was wir feiern sollen, ist ein Grund zur Trauer, nicht zur Freude, denn die Bedingungen wurden uns diktiert, vor allem von Deutschland“, sagte der Partei- und stellvertretende Fraktionschef Roman Giertych im Anschluss. Aleksander Kwaśniewski, der Staatspräsident Polens, lobte Rau. Rau sei ein „hervorragender Deutscher und ein wunderbarer Europäer“ und habe eine „sehr gute, sehr wichtige, sehr kluge“ Rede gehalten. Mit Blick auf die wenig optimistische Stimmung in beiden Ländern sagte Rau: „Wirtschaftliche Sorgen bedrängen die Bürger. Alte und neue Ängste steigen auf.“ Man müsse dies ernst nehmen. Aber dahinter „dürfe die epochale Bedeutung des Beitritts nicht verschwinden.“

Feuerwerk auf der Stadtbrücke zwischen Frankfurt (Oder) und Słubice

An der deutsch-polnischen Grenze Frankfurt (Oder)/Słubice öffneten Außenminister Joschka Fischer und sein polnischer Amtskollege Włodzimierz Cimoszewicz symbolisch die Grenze an der Oder-Brücke, die die beiden Städte verbindet. Der am meisten genutzte Übergang zwischen den Ländern war für die Abendstunden vorerst gesperrt. Ein Feuerwerk entlang der Brücke tauchte die Oder in ein Lichtermeer. In Zittau, am deutsch-tschechisch-polnischen Dreiländereck, fand am Abend des 30. April 2004 ein Festakt der Sächsischen Staatsregierung statt, wo Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl eine Rede hielt. Im Laufe des 1. Mai wurde die Festveranstaltung fortgeführt. Am Vormittag war der deutsch-polnisch-tschechischen Delegation das Projekt der Verlängerung der B 178 über die Neiße nach Polen und nach Tschechien vorgestellt worden. Diese tat auch den Spatenstich. Nach den Einträgen der Delegierten in die Goldenen Bücher der Grenzgemeinden Zittau, Bogatynia und Hrádek nad Nisou begann der eigentliche Festakt. Dabei zogen die drei Regierungschefs der drei Länder Deutschland, Polen und Tschechien „an einem Strang“ die gemeinsame EU-Flagge hoch. Bei der Veranstaltung sprachen sich die Vertreter ihrer Länder, Gerhard Schröder, Leszek Miller und Vladimír Špidla nach der Begrüßung durch den sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt in allen drei Sprachen für das vereinigte Europa aus. Die Schlussworte waren dem EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen überlassen. Die Gäste aus den Regierungen der drei Länder mussten schon gegen 14 Uhr abreisen, da sie auch bei dem offiziellen Empfang der neuen Mitgliedsländer in Dublin eingeladen waren. Irland hatte zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 2004 die Ratspräsidentschaft inne.

In der seit dem 3. September 1947 geteilten Stadt Görz an der italienisch-slowenischen Grenze, welche auf italienischer Seite Gorizia und auf slowenischer Seite Nova Gorica genannt wird, werden die Grenzzäune am 1. Mai durch Rosenbüsche ersetzt. Bei der Feier zur EU-Erweiterung zählten EU-Kommissionspräsident Romano Prodi, der slowenische Regierungschef Anton Rop den Countdown. Die 15.000 Menschen aus dem slowenischen Nova Gorica und ihre 37.000 Nachbarn aus Gorizia sind damit wieder unter dem Dach der EU vereint.

Am Nachmittag des 1. Mai fand in der Residenz der irischen Präsidentin Mary McAleese vor den Toren Dublins die offizielle Erweiterungszeremonie statt. „An diesem geschichtsträchtigen Tag für die Völker Europas entbieten wir den zehn Mitgliedstaaten, die dem Familienkreis der Europäischen Union beitreten, ein warmes Willkommen“, begrüßte die Gastgeberin. Danach wurden unter den Klängen der EU-Hymne „Ode an die Freude“ feierlich die Fahnen aller nun 25 EU-Staaten gehisst. Der Philharmonische Chor des irischen Rundfunks RTE intonierte die Hymne auf Deutsch. Der Regierungschef Irlands, Bertie Ahern, unterstrich die historische Bedeutung der Erweiterung. „Unsere Europäische Union ist wahrhaft einzigartig“, und begründete: „Die heutige Erweiterung ist das beste Zeugnis für den Erfolg der Europäischen Union.“ Die irische Ratspräsidentschaft tat ihr Bestes, um die tiefe Bedeutung des Tages zu untermalen. Der Fall des Eisernen Vorhangs war nun endgültig vollzogen und die Teilung des Kontinents überwunden. Erneuerung und Zukunft waren die Hauptbegriffe, die während der Feierlichkeiten dominierten. Als Symbol für die Zukunft überreichten 25 Kinder aus den EU-Staaten den Staats- und Regierungschefs ihre Flaggen. Bundeskanzler Gerhard Schröder wurde die deutsche Fahne von dem zwölfjährigen Laszlo Sztana überreicht, dessen Vater Ungar und dessen Mutter Deutsche ist. Laszlo ist ein Beispiel für die grenzüberschreitenden Biografien auf dem alten Kontinent. Er lebte zuvor in Deutschland und Belgien und nun in Irland, wo er ein französisches Lyzeum besucht. Er spricht Deutsch, Ungarisch, Englisch und Französisch. Unter ähnlich multikulturellen Bedingungen waren fast alle Kinder aufgewachsen, die die Flaggen überreichten.

Die Erweiterung wurde von Fernsehsendern in 34 Staaten im Rahmen einer Eurovisionssendung begleitet, in Deutschland übertrug das ZDF. Im Konzerthaus Berlin am Gendarmenmarkt waren Gäste aus Politik, Wirtschaft und Kultur dazu eingeladen. Es wurden die 10 neuen EU-Staaten durch prominente Gäste und kleine Einspielfilme vorgestellt und Live-Schaltungen nach Warschau, der Hauptstadt Polens gemacht, in der hauptsächlich die musikalischen Beiträge stattfanden.

Das Europäische Parlament feierte am 3. Mai 2004 in Straßburg gemeinsam mit den 162 neuen Abgeordneten aus den 10 neuen Staaten die EU-Osterweiterung. Vor der Eröffnung der ersten Sitzung mit den Abgeordneten aus den alten und neuen EU-Ländern wurden in einer offiziellen Feierstunde allen Parlamentspräsidenten der zehn neuen Mitgliedstaaten die Flagge ihres Landes durch Kinder überreicht. Diese Flaggen wurden dann dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Pat Cox, übergeben. Später wurden die 10 neuen Flaggen vor dem Parlament gehisst. Nach einer kurzen Ansprache erteilte der Parlamentspräsident Cox dem Ehrengast Lech Wałęsa das Wort. Die neuen Abgeordneten hatten rund ein Jahr Vorbereitungszeit im Parlament, denn sie waren nach Unterzeichnung des Beitrittsvertrags am 16. April 2003 in Athen auf Einladung von Cox als Beobachter bereits voll in den Parlamentsalltag und die parlamentarische Beratungsarbeit eingebunden. Die Zahl der von den einzelnen Parlamenten zu ernennenden Abgeordneten entspricht der Zahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments, auf die das betreffende Land nach dem Beitrittsvertrag Anspruch hat, wobei die Ernennung der Abgeordneten unter angemessener Berücksichtigung der politischen Zusammensetzung des jeweiligen Parlaments zu erfolgen hatte. Bereits die Beobachter durften an den Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments teilnehmen, dennoch durften sie dort nicht das Wort ergreifen, mit abstimmen oder für Ämter kandidieren. In den Ausschüssen und Delegationen konnte den Beobachtern vom Vorsitzenden das Wort erteilt werden, doch durften sie auch hier weder mit abstimmen noch für Ämter kandidieren. Das Mandat aller Abgeordneten endete mit Ablauf der Wahlperiode im Juni 2004. Das Europäische Parlament wuchs damit zunächst nur für eine Sitzungswoche auf 788 Abgeordnete. Das neue Europäische Parlament, das am 13. Juni 2004 in allen 25 Mitgliedstaaten gewählt wurde, hat nur noch insgesamt 732 Abgeordnete, denn die 15 alten EU-Staaten haben ihre Mandatszahl reduziert.

Übergangsregelungen zum EU-Beitritt

Die Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten sind Unionsbürger im Sinne des Art. 18 EGV. Einige die Arbeitnehmerfreizügigkeit betreffende Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts sind für die Staatsangehörigen der Beitrittsländer allerdings aufgrund des Beitrittsvertrags und der Beitrittsakte vorübergehend suspendiert.

Die Staatsangehörigen Zyperns und der Republik Malta können von Beginn des Beitritts an volle Freizügigkeit beanspruchen; Übergangsregelungen mit Einschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit sehen nur die Beitrittsakte der mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten vor.

Die Übergangsregelungen sehen ein „2+3+2-Modell“ vor. Die 15 „alten“ Mitgliedstaaten (alle bis einschließlich EFTA-Erweiterung 1995) können während einer Übergangszeit von zunächst zwei Jahren ihre bisherigen nationalen Regelungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Staatsangehörige der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer beibehalten und dürfen somit von Art. 1 bis 6 der VO (EWG) Nr. 1612/68 (Freizügigkeit von Arbeitnehmern innerhalb der Gemeinschaft – Zugang zur Beschäftigung) abweichen. Diese Regelung können die Mitgliedstaaten – nach einer Überprüfung auf Basis eines Berichts der EU-Kommission – um weitere drei Jahre, sowie danach im Falle schwerer Störungen des Arbeitsmarktes oder der Gefahr einer solchen Störung noch einmal um zwei Jahre verlängern.

Vergrößerung der Kommission

Durch die Erweiterung der EU vergrößerte sich auch die Europäische Kommission. Jedem Land wurde die Möglichkeit gegeben, einen Kommissar zu ernennen. In der bis November 2004 amtierenden Kommission Prodi bekamen diese allerdings kein eigenes Ressort. Die Besetzungen im Einzelnen:

Für die ab November 2004 amtierende Kommission von José Barroso nominierten die Regierungen von Lettland (Andris Piebalgs), Tschechien (Vladimír Špidla) und Ungarn (László Kovács) jedoch neue Mitglieder.

Ökonomische Betrachtung

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Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung

Im Europa der 15 herrschte vor dem Beitritt der vergleichsweise armen neuen Länder eine große Verunsicherung, wie sich die Wirtschaft durch die Erweiterung entwickeln werde. Einige Jahre nach der Erweiterung hatte sich herausgestellt, dass manche Angst unbegründet war. Von 2004 bis 2008 ist die Wirtschaft in den 10 neuen EU-Ländern um fast 23% gewachsen, in den 15 alten EU-Mitgliedern legte sie im gleichen Zeitraum um rund 8% zu. [1] Damit verringerte sich das Wohlstandsgefälle. Auch konnte die westeuropäische Wirtschaft von der Nachfrage des boomenden Ostens profitieren. Dennoch bleiben Sorgen in den alten EU-Staaten bestehen.

Dominiert wird dies meist von der Angst vor Billigkonkurrenz, welche die eigenen Märkte überfluten und Arbeitsplätze kosten könnte. Der Wettbewerbsdruck, vor allem in den Grenzgebieten zu den neuen Ländern, wird sicherlich zunehmen, verspricht allerdings speziell für diese Gebiete auf lange Sicht gesehen eine positive Entwicklung durch die Nähe zu Märkten im Osten. Somit ist das schlichte Pochen auf schlechte Auswirkungen für den eigenen Markt zumindest sehr differenziert zu sehen.

Aus makroökonomischer Sicht kann hierbei Entwarnung gegeben werden, da die Gewichtung der 10 neuen Länder als relativ gering gewertet werden kann. Zwar hat die Mitgliederschar der EU um 67 % zugelegt und 75 Millionen neue Mitbürger (ca. 20% Zuwachs), allerdings wird das Bruttoinlandsprodukt Europas nur um weniger als 5 % steigen.

Die alten wirtschaftlichen Strukturen in den Beitrittsländern sind weitestgehend verschwunden und im Zuge des Transformationsprozesses durch modernere Systeme abgelöst worden. Einen riesigen Nachholbedarf an Gütern und Dienstleistungen verspricht der Markt. Die Wachstumsraten sind größer als die in den alten Ländern und wecken somit auch Hoffnungen und Begehrlichkeiten bei Firmen aus dem Ausland, welche von der Offenheit des „neuen Marktes“ profitieren möchten. Die Grundsteine hierfür wurden von vielen Firmen bereits vor der offiziellen Erweiterung gelegt. Investitionen wurden getätigt, Joint-Ventures geplant um eine möglichst gute Ausgangsposition im Markt zu haben und Anteile zu sichern.

Die guten Aussichten sollten allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Beitrittsländer teilweise sehr marode Volkswirtschaften aufweisen und trotz höherer Wachstumsraten noch Jahrzehnte brauchen werden um zu den alten Ländern in wirtschaftlicher Hinsicht aufschließen zu können. Es handelt sich hierbei um eine Investition in die Zukunft, welche einen langwierigen Investitionsprozess mit sich bringen wird. Hierunter werden vor allem Länder wie Spanien und Portugal leiden, da ihnen aufgrund von Umverteilungen wichtige Fördergelder für Infrastruktur, welche sie bisher von der EU in nicht unbeträchtlichem Rahmen bekamen, fehlen werden. Sicherlich können diese Unterstützungen aus Brüssel nicht zu einer starken Beschleunigung des Aufholprozesses beitragen, bilden aber eine gute Basis und verhindern ein zu starkes Abdriften der Volkswirtschaften in Bezug auf die alten EU-Länder.

Im Fokus der Diskussionen steht auch immer wieder die Entwicklung der europäischen Gemeinschaftswährung. Wird die Stabilität des Euro gefährdet oder bedeutet die Erweiterung einen weiteren Schritt zur Festigung des Kurses in Konkurrenz zum US-Dollar? Auch hier sind sich Experten nicht einig. Die überwiegende Mehrheit geht allerdings nicht von einer Destabilisierung, sondern einer Stärkung aus, da die neuen Länder auf die Einhaltung der Maastricht-Kriterien sehr stark zu achten haben werden.

Auch wirtschaftspolitisch könnte die Erweiterung positive Auswirkungen auf die gesamte EU haben. Die festgefahrene Situation in den Gremien und Reformen, die zu langsam vorangetrieben werden, dürften aufgrund der schärferen Wettbewerbssituation hoffentlich bald der Vergangenheit angehören. Auch in den neuen Ländern müssen nun gesetzliche Regelungen der EU umgesetzt werden. Ein Punkt, welcher sehr wichtig für verschiedene Industriezweige ist, wie z.B. die Pharmaindustrie. Diese rechneten bisher mit einem Diebstahl ihres geistigen Eigentums und verzichteten oftmals auf große Investitionen in Osteuropa.

Industrielle Abwanderung

Vielfach wird in Kommentaren zur EU-Osterweiterung die Frage aufgeworfen, inwiefern sich die Industrie in die neuen Beitrittsländer verlagern wird. Eine Entwicklung, welche schon seit vielen Jahren zu beobachten ist, aber scheinbar erst jetzt ins Bewusstsein gerückt ist. Unternehmen würden sich „vaterlandslos“ betätigen (SPD-Generalsekretär Uwe Benneter), dazu ist von Massenabwanderungen die Rede.

Laut Einschätzungen verschiedener Forschungsinstitute dürfte diese Entwicklung jedoch recht abwegig zu werten sein. Der Osten bietet momentan zwar eine bessere Lohnkostensituation, längere Maschinenlaufzeiten, bessere arbeitsrechtliche Bedingungen und lockt mit einer Niedrigsteuerpolitik. Jedoch wird diese gute Basis nicht ewig Bestand haben und sich die Länder in ihrer Kostenstruktur langfristig den alten EU-Ländern angleichen und sind zudem seit dem Beitritt auch an Regelungen der EU (Umweltschutz, Produktstandards, Wettbewerbsregeln, etc.) gebunden.

Des Weiteren muss hier ein interessanter Aspekt Beachtung finden. Bei Befragungen verschiedenster Unternehmen wurde festgestellt, dass nicht etwa die gute Lohnsituation für eine Auslagerung spricht, sondern vielmehr die Etablierung des eigenen Unternehmens im Osten, welcher einen attraktiven Markt mit vielfach guten Absatzaussichten darstellt. Ohnehin sind Steuerbefreiungen, exzessive Investitionshilfen und Spezialabkommen im Zuge der EU-Integration nicht mehr möglich und Polen und Tschechien vielfach schon für die arbeitsintensive Industrie zu teuer. Abwanderung bedeutet somit nicht die Abkehr vom eigenen Staat, sondern ist im Zuge der Globalisierung dringend notwendig und dient zur Erschließung neuer Märkte und günstigerem Materialeinkauf, was dem Export dieser Unternehmen zugute kommt und somit auch die Basis in deren Heimatländern stärkt.

Schon heute gibt es verschiedenste Joint-Ventures zwischen Unternehmen der alten EU und Firmen in den Beitrittsländern. Enge Verflechtungen und immer intensivere Geschäftskontakte prägen das Gesamtbild. Die Erweiterung im Sinne der Wirtschaft wurde schon vor Jahren vollzogen, und es kann nun barrierefrei weiter ausgebaut werden. Um die langfristige Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des inländischen Produktionsstandortes zu stärken, sind umfassende Reformen gefordert.

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Seit den ersten Gesprächen, die über eine Erweiterung der EU geführt wurden, werden heftige Diskussionen über die Auswirkungen für den Arbeitsmarkt geführt. Ist mit einer Welle von Arbeitslosen im Inland auf der einen Seite und auf der anderen Seite mit einem Heer von Arbeitskräften aus den Beitrittsländern, welches unseren Arbeitsmarkt zu überschwemmen droht, zu rechnen? Oder handelt es sich hierbei nur um ein Gespenst, das Gesellschaft und Politiker in Angst und Schrecken zu versetzen scheint?

Vorweg sollte hierbei bemerkt werden, dass die deutsche Wirtschaft und Bevölkerung schon einmal in der Geschichte mit einer solchen Situation konfrontiert gewesen ist. Eine verstärkte Einwanderungsbewegung ist auf der einen Seite schon durch die Einwanderungsbeschränkungen, welche den neuen Ländern auferlegt wurden stark gemindert. Auf der anderen Seite setzt ein erfolgreiches Bestehen in einem anderen Land eine Anpassung an das dortige Anforderungsprofil voraus. Wird dieses nicht erfüllt, würden schlecht bezahlte Hilfsarbeiten oder Sozialhilfe für das Bestreiten des Lebensunterhaltes kaum ausreichen. So bleiben mögliche Einwanderer lieber in ihrem eigenen Land, wo sie sich wohlfühlen, die Sprache verstehen und einen familiären Rückhalt haben.

Aufgrund der niedrigen Lohnkosten und einfacherer Rahmenbedingungen werden selbstverständlich verschiedene Unternehmen, vor allem im arbeitsintensiven Sektor, über eine Auslagerung von Produktionsstätten ins osteuropäische Ausland nachdenken und somit Arbeitsplätze verloren gehen. Interessant ist allerdings, dass Investitionen im Ausland meist auch positive Auswirkungen auf das Inland haben. Hierbei muss aber bedacht werden, dass hauptsächlich höher qualifizierte Arbeitsplätze profitieren und geringer qualifizierte Arbeitnehmer unter Druck geraten können. Aufgrund der guten Voraussetzungen der neuen Beitrittsländer, welche mit gut ausgebildeten Kräften aufwarten können, ist hier eindeutig die Politik gefordert um die Wettbewerbsfähigkeit durch nachhaltige Reformen, vor allem in der Bildungspolitik, zu fördern.

Aus sozialwissenschaftlicher Sicht hat der EU-Osterweiterungsprozess vor allem in dem Bereich der Arbeitsmarktpolitik ambivalente Auswirkungen auf Arbeitnehmer. Die Schwerpunktsetzung auf neoliberale bzw. marktradikale Prinzipien ließen Menschenrechtstandard, demokratische, zivilgesellschaftliche und parlamentarische Politiken und Praktiken in den Hintergrund rücken, so dass Gleichstellungsgesetze (Gleichstellungspolitik) entgegen der EU-Richtlinien zu Menschenrechten und vor allem dem Gender Mainstreaming keine konkreten Voraussetzung für den EU-Beitritt wurden. So kam es vor dem Hintergrund der realsozialistischen Vergangenheit der neu beigetretenen Länder in einigen Punkten zu einer realen Abwertung der Position der Frauen, zu Einschnitten in ihren zivilen, sozialen und politischen Rechten, um den marktökonomischen Forderungen gerecht zu werden. Gerade Frauen in den „Ostblockländern“ sind durch die Arbeitsmarktflexibilisierung von einer steigenden Arbeitslosigkeitsquote betroffen[2].

Deutschland

Deutsche Sondermarke zur fünften Erweiterung

Aufgrund seiner geographischen Lage und wirtschaftlichen Verbundenheit zu den Beitrittsländern (Exporte Deutschlands in die neuen Staaten ca. 50 %) wird Deutschland sehr stark von der Europäischen Osterweiterung betroffen sein und deren Auswirkungen mit am meisten spüren.

Experten vertreten hierbei die unterschiedlichsten Meinungen. Chance oder Risiko? Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin sieht keine dramatische Entwicklung voraus, da der Handel bereits weitestgehend liberalisiert wurde. Das Handelsvolumen mit den östlichen Staaten konnte in den letzten Jahren annähernd verdoppelt werden. Schon jetzt sind viele Unternehmen aus Deutschland in den osteuropäischen Staaten aktiv und haben eine gute Position auf dem Markt etablieren können. Grundsätzlich dürfte der größte Teil der deutschen Unternehmen von der formellen Erweiterung der EU am 1. Mai nicht starken Umwälzungen ausgeliefert sein, da die wirtschaftliche Integration bereits seit Jahren läuft und weitestgehend abgeschlossen ist.

Probleme könnte es allerdings für die kleinen Handwerksbetriebe, vor allem in Grenznähe geben. Zwar ist es osteuropäischen Arbeitnehmern nicht möglich in den ersten sieben Jahren direkt in Deutschland eine Arbeit ohne Genehmigung zu bekommen, allerdings können grenznahe Unternehmen, z.B. in Tschechien ihren Aktionsradius deutlich ausbauen und den einheimischen Unternehmen durch niedrigere Preise den Rang ablaufen.

Gedanken machen sich in Deutschland vor allem strukturschwache Gebiete, denen der Wegfall von EU-Unterstützungen droht. Ostdeutschland, in dem eine große Arbeitslosigkeit herrscht, verliert mit hoher Wahrscheinlichkeit seine Förderungsstufe (Ziel-1-Status) und somit wichtige Investitionsgelder für Aufbau und Infrastruktur. Experten nehmen an, dass diese Gebiete auf kurze Sicht aufgrund von hohen Arbeitskosten an Konkurrenzfähigkeit gegenüber den neuen Staaten verlieren, allerdings auf lange Sicht aufgrund ihrer direkten Nachbarschaft zu neuen Märkten im Osten, von der Erweiterung profitieren werden.

Erfahrungen zum Jahrestag 2005

Anlässlich des 1. Jahrestages der Erweiterung 2004 gab Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner dem österreichischen Rundfunk (Ö1) ein ausführliches Interview, in dem u.a. folgende Fragen behandelt wurden:

  • Erschwerte Kommissionsarbeit durch größeres Gremium? - Die Arbeit wurde nicht schwieriger, aber anders: z.B. größere Vielfalt und Transparenz, mehr Feinfühligkeit betr. Energiefragen und gegenüber Russland (Beispiel Lettland).
  • Nichtregierbarkeit? - droht nicht, aber bessere Vorbereitung der Sitzungen und effektivere Arbeitsmethode notwendig, v.a. wegen oft kürzerer Redezeit. Der schwierigeren Entscheidungs-Findung soll durch neue Verfassung begegnet werden.
  • Mangelnde Akzeptanz der Erweiterung in der Bevölkerung: für Viele tatsächlich zu schnell, u.a. wegen bevorsteh. Rumänien und Bulgarien, doch Entscheidung und Zeitpunkt war richtig. Andernfalls wäre dort auch große Enttäuschung ausgelöst worden.
  • Ängste der Bevölkerung: existieren, aber ein bekanntes Phänomen, wenn zu wenig Wissen herrscht. Nötige "Hausaufgaben" vertraglich geregelt (v.a. Rechtsstaatlichkeit und Kampf gegen Korruption).
  • EU-Skepsis: sie betrifft meistens die Globalisierung, gegen die gerade die Europäische Union passende Antworten beisteuert (z.B. Kyoto-Prozess).
  • Außenpolitik: Erweiterung als Chance zu verstärktem Gewicht Europas, "Export" des besten Gesellschaftsmodell der Welt (sozio-ökonomische Ausgewogenheit, Rechte der Arbeitnehmer usw.)

Literatur

  • Maurizio Bach, Christian Lahusen, Georg Vobruba: Europe in Motion. Social Dynamics and Political Institutions in the Enlarging Europe. Berlin 2006: Sigma.
  • Maurizio Bach, Anton Sterbling (Hg.): Soziale Ungleichheit in der erweiterten Europäischen Union. Hamburg 2008: Krämer, ISBN 978-3-89622-088-2
  • Tim Beichelt: Die Europäische Union nach der Osterweiterung. Wiesbaden 2004. VS Verlag für Soziakwissenschaften, ISBN 3825225518
  • Matthias Chardon (Hrsg.): EU-Osterweiterung, Chancen und Perspektiven. Wochenschau-Verlag, Schwalbach im Taunus 2005, ISBN 3-89974-121-8
  • Reimund Krämer: Zwischen Kooperation und Abgrenzung - die Ostgrenzen der Europäischen Union. In: WeltTrends. Zeitschrift für internationale Politik und vergleichende Studien. Universitätsverlag, Potsdam 22.1999, S. 9–26, ISSN 0944-8101
  • Barbara Lippert (Hrsg.): Bilanz und Folgeprobleme der EU-Erweiterung. Nomos, Baden-Baden 2004, ISBN 3-8329-0864-1
  • Roland Sturm, Heinrich Pehle (Hrsg.): Die neue Europäische Union, die Osterweiterung und ihre Folgen. Budrich, Opladen 2006, ISBN 3-86649-004-6
  • Bernd Alexander Forster: Anpassungsdruck und Anpassungsstrategien des grenznahen Handwerks angesichts veränderter Wettbewerbsbedingungen im Zuge der EU-Erweiterung 2004. Herbert Utz Verlag, München 2007, ISBN 978-3-8316-0696-2.
  • Georg Vobruba: Die Dynamik Europas. Wiesbaden 2007, VS Verlag für Sozialwissenschaften, ISBN 353115463X

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Daten zum Wirtschaftswachstum EU15 vs. neue EU-Länder. Vom Statistischen Bundesamt.
  2. Claudia Neusüß, Anna Holz: Die EU-Gleichstellungsstandards. Reformmotor für nationale Frauen- und Geschlechterpolitik in der erweiterten Europäischen Union? (Download als PDF)

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