EBay

EBay
eBay Inc.
Unternehmensform Corporation
ISIN US2786421030
Gründung 1995
Unternehmenssitz San José / USA
Unternehmensleitung

Meg Whitman (CEO und Präsident, bis 31. März 2008)
John Donahoe (seit 1. April 2008) [1]
Pierre Omidyar (Gründer)

Mitarbeiter 16.000 (Stand: 2008)
Umsatz 7,67 Mrd. USD (2007)
Branche Internetauktionshaus
Produkte

Internet-Auktionen
Micropayment
Finanzdienstleistungen
IP-Telefonie

Website

www.ebay.com

eBay-Hauptgeschäftssitz in San Jose

eBay Inc. ist ein Unternehmen aus den Vereinigten Staaten und betreibt das weltweit größte Internetauktionshaus. Das Unternehmen wurde im September 1995 von Pierre Omidyar in San José (Kalifornien) unter dem Namen auctionweb gegründet. Auch in Europa, darunter Deutschland, sowie der Schweiz und Österreich bietet das Unternehmen seine Dienstleistungen an.

Im Laufe der Jahre erweiterte sich das Angebot von einem Consumer-To-Consumer-Marktplatz mit flohmarktähnlichem Charakter zu einer Business-To-Consumer-Plattform, d. h. es wird zunehmend Neuware von kommerziellen Händlern angeboten, im Unterschied zu den Gebrauchtwaren privater Anbieter.

Inhaltsverzeichnis

Unternehmen

Der Expansionskurs von eBay seit Gründung in den USA:

  • Sommer 1999: eBay kauft das deutsche Auktionshaus Alando für 43 Millionen US-Dollar von Marc, Oliver und Alexander Samwer.
  • 8. Juli 2002: eBay kauft den Internet-Zahlungsdienstleister PayPal
  • Juni 2003: eBay kauft die Auktions-Site Eachnet für 180 Millionen Dollar
  • 26. Januar 2004: eBay übernimmt mobile.de (Anzeigenmarkt für Fahrzeuge in Deutschland) für 121 Millionen Euro
  • 23. Juni 2004: eBay kauft die indische Plattform Baazee.com für 50 Millionen US-Dollar
  • 11. November 2004: eBay kauft den niederländischen Online-Marktplatz-Betreiber Marktplaats.nl für 225 Millionen Euro
  • 17. Dezember 2004: eBay kauft das Immobilienportal Rent.com für 415 Millionen US-Dollar
  • 1. März 2005: eBay gründet Kijiji (Regionale Kleinanzeigen)
  • 1. Juni 2005: eBay kauft Shopping.com (Suchmaschine zum Angebotsvergleich) für 620 Millionen US-Dollar
  • 12. September 2005: eBay gibt den Kauf von Skype bekannt. (Kaufpreis: 3 Milliarden US-Dollar[2])
  • 24. April 2006: eBay übernimmt das schwedische Internetauktions-Portal Tradera.com. Der Kaufpreis wurde auf umgerechnet 48 Mio. Dollar beziffert.[3]
  • 22. August 2006: eBay Express startet in Deutschland mit neuen Diensten für gewerbliche eBay-Verkäufer.
  • 2007 wurde eBay von der International Academy of Digital Arts and Sciences bei der 11. Verleihung des Webby Awards mit einem Preis für das "Lebenswerk" ausgezeichnet.[4]
  • 4. Oktober 2007: eBay übernimmt das Auktionsabwicklungstool Afterbuy.[5]

Zahlen und Fakten

Geschäftszahlen eBay weltweit
Jahr Umsatz
in Mio. USD
Gewinn
in Mio. USD
2007 7672,3 348,3
2006 5970,0 1120,0
2005 4552,0 1082,15
2004 3271,3 778,23
2003 2165,1 441,62
2002 1213,7 249,9
2001 748,4 116,0

Der nach Firmenangaben derzeit umsatzstärkste Anbieter von Internetauktionen soll über ungefähr 276 Millionen angemeldete Mitglieder weltweit verfügen, die online Waren kaufen oder verkaufen. Im Jahr 2007 wurden laut eBay über 2,3 Milliarden Artikel im Wert von etwa 59,35 Milliarden US-Dollar versteigert. Das Unternehmen sei in 39 Nationen mit einem länderspezifischen Auftritt präsent.

Insgesamt gibt es ca. 1,394 Milliarden Aktien. Der Börsenwert von eBay beträgt mit Stichtag 26. März 2008 rund 25,62 Milliarden Euro (bei einem Aktienkurs von 18,38 Euro an der Frankfurter Börse).

eBay Deutschland

Deutschlandzentrale in Kleinmachnow

Der deutsche Vorläufer von eBay wurde 1999 in Berlin unter dem Namen Alando von sechs Unternehmern, darunter drei Brüder, gegründet. Schon sechs Monate später kaufte die amerikanische eBay-Gesellschaft das Unternehmen für 43 Millionen US-Dollar. Mitte 2000 wurde der Geschäftssitz in den Europarc Dreilinden in Kleinmachnow verlegt. Vertragspartner der eBay-Mitglieder mit Wohnsitz oder Sitz in der EU ist nach eBays allgemeinen Geschäftsbedingungen die luxemburgische eBay Europe S.à r.l., außerhalb der EU und der USA die schweizerische eBay International AG mit Sitz in Bern.

In Deutschland finanziert sich eBay über eine sogenannte Angebotsgebühr, die zwischen 0,05 Euro und 4,80 Euro je Artikel liegt (abhängig vom gewählten Auktionsformat und Startpreis – teilweise entfällt seit Februar 2008 die Angebotsgebühr), sowie über eine Provision in Höhe von zwei bis zu zwölf Prozent, die dem Verkäufer bei einem erfolgreichen Verkauf in Rechnung gestellt wird. Ein erheblicher Anteil des Konzernumsatzes wird von den so genannten eBay-Partnern (auch Affiliate genannt) generiert. Diese vermitteln potentielle Kaufinteressenten an eBay und erhalten im Gegenzug Provisionen (siehe Weblinks). Um interessierte Verkäufer an eBay heranzuführen, wurden Verkaufsagenten (Händler auf Kommissionsbasis) etabliert. Die meisten dieser Händler sind Einzelkämpfer, jedoch gibt es auch einige größere Unternehmen, die bundesweit (Dropshop.de, Clevereasy.de) oder gar europaweit (auktionsbote.de) arbeiten. Vorbild für dieses erfolgreiche Unternehmenskonzept ist Auctionsdrop aus den USA. Bereits 2005/2006 verschwanden aber bereits viele dieser Verkaufsagenten wieder. Besonders aktive Händler erhalten den Status Powerseller.

eBay Deutschland verzeichnet im 1. Quartal 2006 etwa 20 Millionen Mitglieder und ist somit Marktführer[6] im Elektronischen Handel. Allerdings gelten mehr als die Hälfte der Mitglieder als Karteileichen, die seit mindestens 12 Monaten keine Verkäufe bzw. Käufe durchgeführt haben.

Nach geltender Rechtsprechung werden auf eBay in Deutschland keine Auktionen, sondern reguläre Verkäufe durchgeführt. Dies hat zur Folge, dass viele Gesetze zum Schutz der Verbraucher (z. B. bzgl. Widerrufsfristen und Haftung bei Verlust der Ware) gelten. Insofern ist eBay kein Auktionshaus, sondern Vermittler von Verkäufen.

Konkurrenten

In den meisten Regionen ist eBay de facto konkurrenzlos. Als Auktionshäuser gibt es diverse durchweg wesentlich kleinere Anbieter, die sich jeweils auf ein Land und oft auch spezielle Fachgebiete spezialisiert haben. Teilweise versuchen diese durch niedrigere Gebühren oder andere Auktionskonzepte (etwa eine von der Zahl der Gebote abhängigen Restdauer) Kunden zu gewinnen.[7] Derartige Anbieter in Deutschland sind beispielsweise hood.de oder AuVito mit 5,33 Millionen Besuchern (laut AGOF Internetfacts III/2007). In der Schweiz ist Ricardo der größte Internet-Auktionsmarktplatz, welches auch den früheren Marktführer in Österreich OneTwoSold übernommen hat (jetzt ricardo.at). In Polen ist Allegro Markftführer, in China wurde Ebay durch Taobao verdrängt.

Als Handelsplattform ist vor allem amazon.com als Konkurrent zu nennen, bei denen allerdings die Preise klassisch vom Verkäufer festgelegt werden.

Geschäftsprozesse

Die Geschäftsidee von eBay besteht darin, eine Internet-Plattform für den Verkauf von beliebigen Waren zur Verfügung zu stellen. Die Firma eBay selbst tritt dabei nur als Vermittler eines Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer auf. Entsprechend erfolgt die Abwicklung einschließlich Bezahlung und Versand ohne die Beteiligung von eBay. Die Nutzung der Plattform kostet den Verkäufer eine Gebühr, für den Käufer ist sie dagegen kostenlos. Für den Verkauf werden drei Konzepte angeboten:

Verkauf gegen Höchstgebot
Dies ist das Verkaufsverfahren, das den Erfolg von eBay begründete. Der Anbieter einer Ware gibt einen Startpreis und einen Endtermin für die „Versteigerung“ vor. Die Interessenten haben dann die Möglichkeit, einen Betrag auf den jeweiligen Artikel zu bieten. Sie können jederzeit von konkurrierenden Interessenten überboten werden. Der aktuelle Stand der Gebote ist jederzeit für alle Beteiligten einsehbar. Derjenige Bieter, der zum Endzeitpunkt der Auktion den höchsten Betrag geboten hat, nimmt das vom Verkäufer bereits verbindlich abgegebene Angebot an. Ein Zuschlag wird gerade nicht erteilt. Denn bei einem Zuschlag handelt es sich um eine Willenserklärung des Auktionators, mit dem dieser das Gebot eines Bieters annimmt,[8] und nicht um einen bloßen Zeitablauf. Auch ist der Begriff „Versteigerung“ nicht technisch zu verstehen i. S. d. § 156 BGB. Vielmehr handelt es sich um einen Kaufvertrag mit der Besonderheit, dass die Annahme von demjenigen Bieter abgegeben wird, der zu dem vom Verkäufer festgelegten Zeitpunkt das höchste Gebot abgegeben hat. Der Preis ist dabei nicht identisch mit dem maximalen Gebot, sondern ist eine Währungseinheit (zum Beispiel Euro) höher als das zweithöchste Gebot. Es handelt sich um eine sogenannte Englische Zweitpreis- oder Vickreyauktion. Ein Interessent muss erst dann den von ihm gebotenen Maximalpreis bezahlen, wenn es einen zweiten Interessenten gibt, der ein ähnlich hohes Gebot abgibt.
Verkauf zum Festpreis
Der Verkäufer bietet eine Ware für eine von ihm festgelegte Frist zu einem festen Preis an. Den Zuschlag erhält der erste Interessent, der bereit ist, diesen Preis zu zahlen. Die Angebote zum Festpreis werden auf den eBay-Seiten parallel zu den Versteigerungen aufgeführt. Diese Variante wird von eBay „Sofort Kaufen“ genannt.
Permanentes Angebot
Ein Verkäufer kann seine Waren permanent auf einer Webseite von eBay anbieten, die ausschließlich seine Angebote enthält. Auf diesen „eBay Shop“ genannten Seiten können Waren permanent und ohne Verfallstermin angeboten werden. Zusätzlich werden dort Waren aufgelistet, die der Verkäufer nach den Regeln der Versteigerung oder zum Festpreis verkauft.

Mitgliedschaft

Um über eBay eine Ware zu kaufen oder verkaufen, muss man formal Mitglied werden. Mit dieser durch ein Passwort abgesicherten Mitgliedschaft wird in der Datenbank von eBay eine www-Seite angelegt, die neben den für den Versand nötigen Daten weitere Funktionen enthält. So kann der jeweilige Eigentümer dort den Stand seiner Auktionen einsehen oder einem anderen Mitglied eine Nachricht zukommen lassen. Dieser „Mein eBay“ genannte Bereich dient damit eBay als Kundenbindung.

Rechtliches

eBay-Auktionen sind in Deutschland laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 375/03) keine Auktionen im juristischen Sinne, sondern sind Kaufverträge, die bei Angebotsende rechtswirksam werden.[9]

Unter den Verkäufern ist es wichtig zu unterscheiden, ob diese gewerblich oder privat Waren anbieten. Gewerbliche Verkäufer müssen anders als Privatleute den Käufern ein Widerrufs- und Rückgaberecht einräumen. Bei gebrauchten Waren mindestens 12 Monate Gewährleistung und bei Neuware 24 Monate. Eine genaue Grenze zu gewerblichen Anbietern ist derzeit noch schwierig, und in Streitfällen entscheiden die Gerichte unterschiedlich. Allerdings weisen Merkmale wie mehr als 40 Verkäufe in wenigen Monaten oder der Status Powerseller auf gewerbliche Aktivitäten hin, ebenso intensive Werbeaussagen.

Beispielfälle, in denen die Gerichte auf gewerbliches Handeln entschieden:

  • Verkauf von 39 Artikeln in 5 Monaten, LG Berlin, Az. 103 U 149/01
  • Über 250 Verkäufe in 31 Monaten, LG Mainz, Az. 3 O 184/04
  • Verkauf von über 40 Büchern in 6 Wochen, OLG Frankfurt am Main, Az. U (Kart) 18/04
  • Verkauf von Bekleidung als Neuware in verschiedenden Größen, LG Hannover, Az. 18 O 115/05
  • Verkauf von 42 neuwertigen oder gleichartigen Artikel in 4 Wochen, OLG Zweibrücken, Az. 4 U 210/06[10]
  • Verkauf von 80 Teilen gebrauchter Kinderbekleidung innerhalb von 30 Tagen, trotz eigener vier Kinder im Haushalt, LG Berlin, Az. 103 O 75/06
  • Verkauf von 10 neuen Markenartikeln, LG Frankfurt am Main, Az. 2/03 O 192/07
  • 154 Bewertungen von Käufern und Werbung „Verkaufe alles, was im Haushalt nicht mehr nötig ist“, AG Bad Kissingen, Az. 21 C 185/04
  • 242 Bewertungen von Käufern in 2 Jahren und Werbung („tonnenweise Hardware“), OLG Hamburg, Az. 5 W 7/07[11]

Bewertungssystem

Eine Auktionsplattform im Internet hat grundsätzlich das Problem, dass Käufer und Verkäufer keinen persönlichen Kontakt haben und beide Gruppen unüberschaubar groß sind. Ein Verkäufer, der defekte Ware liefert, hätte gute Chancen, wiederholt gutgläubige Käufer zu finden. Das gleiche gilt für einen Kunden, der die gekaufte Ware nicht abnimmt.

Um dieses Problem zu reduzieren, haben Online-Auktionshäuser wie eBay ein Bewertungssystem eingeführt, das es beiden Seiten nach jedem Kauf ermöglicht, den Vorgang zu beurteilen. Bei eBay kann dazu ein Kommentar und eine Kennzeichnung „positiv“, „neutral“ oder „negativ“ abgegeben werden. Verkäufer können seit dem 22. Mai 2008 nur noch "positiv" bewerten.[12] Die Gesamtpunktzahl (erhaltene positive Bewertungen minus erhaltene negative Bewertungen während der gesamten Dauer der Mitgliedschaft) wird zusammen mit einem Prozentsatz (errechnet aus der Anzahl aller positiven Bewertungen, geteilt durch die Summe aller erhaltenen Bewertungen der letzten zwölf Monate) hinter dem Benutzernamen ausgewiesen.

Seit Mai 2007 ist zusätzlich eine differenziertere Verkäuferbewertung der Kriterien Artikel wie beschrieben, Kommunikation, Versandzeit und Versand- und Verpackungsgebühren möglich: Für jedes dieser Kriterien sind maximal fünf Sterne zu vergeben. Die durchschnittlichen Werte werden im Mitgliedsprofil detailliert angezeigt und lassen sich — anders als die klassische Bewertung  — auch vom bewerteten Mitglied nicht dem Bewerter zuordnen.

Die Bewertungen, Kommentare und innerhalb eines bestimmten Zeitraums auch die zugrundeliegenden Angebote sind für jedermann einsehbar. eBay-Mitglieder können die über sie abgegebenen Kommentare und die Auktionen, an denen sie beteiligt waren, allerdings auch verbergen.

Die durchschnittliche Bewertung eines Verkäufers hat verschiedene Auswirkungen auf dessen Angebote. eBay behält sich vor, Verkäufer mit vielen negativen Bewertungen zur Verwendung des hauseigenen Bezahldienstes PayPal zu verpflichten. Außerdem sollen künftig in der Darstellung von Suchergebnissen Angebote von besser bewerteten Anbietern vor denen schlechter bewerteter Anbieter angezeigt werden.[13]

Bei Streitigkeiten, oder wenn etwa Beleidigungen erfolgten, kann die Streichung der gegenseitigen Bewertungskommentare bei eBay beantragt werden. Weiterhin ist es möglich, den von der anderen Seite abgegebenen Kommentar noch einmal zu kommentieren. Bewertungen auf eBay waren mit dem Argument der Rufschädigung Auslöser von gerichtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland.[14]

Weitere Dienste

Zusätzlich zur eigentlichen Auktion bietet eBay Serviceleistungen rund um die Abwicklung des Kaufes an. Die Zahlung kann über das Online-Bezahlsystem Paypal abgewickelt werden, das eine Tochter von eBay gegen Gebühr betreibt und vom Verkäufer explizit in der Auktion als Option abgewählt werden muss. Für den Versand der Waren werden auf den Auktionsseiten Links zu verschiedenen Versandunternehmen vorgehalten.

eBay Express ist ein von eBay gegründeter Onlineshop. Anders als bei eBay gibt es keine Auktionen, sondern es werden nur Neuwaren von geprüften gewerblichen Anbietern verkauft. Alle Waren werden per „Sofort kaufen“ verkauft, so dass das Bieten auf einen Artikel entfällt. Als Kunde hat man, wie in anderen Onlineshops auch, einen virtuellen Warenkorb. Diesen kann man mit verschiedenen Artikeln unterschiedlicher Anbieter füllen und alles auf einmal bezahlen. Weiterhin sind alle Angebote unbegrenzt durch einen Käuferschutz gesichert.

Im März 2008 wurde bekannt, dass der "Express"-Dienst am 23. April 2008 eingestellt wird, begründet seitens eBay mit "Reaktionen unserer Käufer und Verkäufer".

Kritik an eBay

Bewertungssystem

Das Bewertungssystem soll dazu dienen, die Vertrauenswürdigkeit eines eBay-Nutzers abzuschätzen.[15] Anwender weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung der Bewertung erst nach Abschluss der Gegenbewertung mehr Transparenz schaffen könnte.[16] Seit Mai 2007 ist eine differenziertere Verkäuferbewertung möglich, die diese Forderung teilweise erfüllt (s. Hauptabs. "Bewertungssystem").

Im Juni 2007 wurden Fälle bekannt, in denen eBay die Negativbeurteilungen von Verkäufern löschte, nachdem die Verkäufer behauptet hatten, ihr eBay-Zugang sei ausgespäht worden. Tatsächlich aber waren die Verkäufer Betrüger, die damit gutgläubige Kunden weiter schädigen konnten, so dass am Ende ein Schaden von 130.000 € entstanden war.[17] In anderen Fällen berichteten Benutzer, dass die Konten betrügerischer Anbieter erst mit deutlicher Verzögerung durch eBay gesperrt worden seien.

Grundsätze

Immer wieder in der Kritik sind auch die vielen Grundsätze zum Verkaufen und Einstellen von Artikeln, die von eBay selbst meist willkürlich ausgelegt werden. So ist es aktuell beispielsweise nur dann erlaubt, das iPhone von Apple einzustellen, wenn der eBay-eigene Zahlungsdienst PayPal als Zahlungsmethode angeboten wird.[18] Dieselbe Beschränkung betrifft auch Angebote spezieller Militaria-Rubriken und generell alle Angebote von Verkäufern, die die von eBay festgelegten Qualitätskriterien nicht erfüllen [19]. eBay verweist in diesem Zusammenhang auf die Sicherheit für den Käufer.

Ein Beispiel für die willkürliche Auslegung der eigenen Richtlinien und Grundsätze ist, dass eBay aktuell keine indizierten Spiele löscht, deren Verkauf in der Währung britisches Pfund, respektive über die britischen eBay-Seiten angeboten wird. Die Tatsache, dass der Versand innerhalb Deutschlands erfolgt, der Artikelstandort Deutschland ist und diese Angebote auch auf den deutschen eBay-Seiten gelistet werden, ohne dass eine ausreichende Differenzierung stattfindet, wird hier vernachlässigt. Indizierte Medien dürfen in Deutschland derzeit weder öffentlich verkauft noch beworben oder Minderjährigen zugänglich gemacht werden.

Kommunikation

Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Bitte entferne erst danach diese Warnmarkierung.

Viele Benutzer kritisieren die umständlichen, mit juristischen Floskeln und immer wiederkehrenden Textbausteinen auch bei präzise umrissenen Problemen und Fragen, überhäuften Standardbriefe, die eBay selbst bei einfachen Mitteilungen versendet.[20] So enthält allein eine E-Mail, die z. B. die Nachricht eines Kaufinteressenten übermittelt, 20 Zeilen Text, bevor die eigentliche Anfrage erscheint. Es folgen weitere Standard-Hinweise mit 30 Zeilen – bei einer Zeile der eigentlichen Nachricht beträgt der Nutzanteil somit 1/50 oder 2 Prozent.

Dieses Muster tritt bei allen E-Mails von eBay auf, der Anteil des Nutzinhaltes liegt meist unter 10 Prozent.

eBay fordert Unterlagen wie z. B. Herkunftsnachweise oder diverse eBay-Formulare stets in Papierform per Brief oder Fax ein, eine Übermittlung auf elektronischem Weg wird nicht akzeptiert.

Der kostenpflichtige telefonische Support kann in bestimmten Situationen nicht in Anspruch genommen werden, etwa im Falle einer Sperrung des Benutzerkontos.

Sicherheitslücken und Qualitätsmanagement

Immer wieder kommen auch Sicherheitsmängel der eBay-Software zutage, die teilweise nur zögerlich behoben werden.[21][22][23]

Ein Qualitätsmanagement, das es ermöglichen würde, Fehler oder Unzulänglichkeiten in der Funktion der Software oder in den Abläufen zu melden, fehlt bei eBay. Entsprechende Hinweise per E-Mail werden meist nur mit Standardbriefen beantwortet.[24]

Handelsbeschränkungen nach US-Recht

Beim Handel mit Waren aus Kuba gilt, dass eBay Deutschland – ebenso wie eBay Österreich und eBay Schweiz – als Tochterunternehmen eines US-amerikanischen Konzerns „denselben Handelsbeschränkungen unterliegt wie die Muttergesellschaft“. Folgerung:

„Daher dürfen grundsätzlich nur solche kubanischen Artikel bei eBay angeboten werden, die ‚informativ‘ oder ‚lizenziert‘ sind oder die vor dem Inkrafttreten des US-Handelsembargos gegen Kuba am 8. Juli 1963 auf den Markt gekommen sind.“

So ist es zum Beispiel nicht möglich, kubanische Zigarren auf eBay anzubieten.

Trivia

Immer wieder kommt es bei eBay zu kuriosen Auktionsangeboten. Das Unternehmen selbst nimmt eine distanzierte Position zu derartigen Versteigerungen ein, und unzulässige Auktionen werden meist vor Ablauf der Einstelldauer von eBay gelöscht. Großes Medieninteresse finden solche Auktionen, wenn sie ein aktuelles Zeitgeschehen aufgreifen oder besonders hohe Gebote erhalten.[25] Bekannt wurde u. a. im Frühjahr 2005 ein VW Golf IV, der früher dem späteren Papst Benedikt XVI. gehört hatte und für fast 190.000 Euro versteigert wurde.

In den Medien

Filme

  • Kriegen und Haben – eBay – oder: Wie wild wird der Warenaustausch? 2004, Feature von Walter Filz, Produktion: WDR, NDR, SWR
  • Traders' Dreams – Eine Reise in die Ebay-Welt. Dokumentarfilm, Deutschland, 83 Min., Buch und Regie: Stefan Tolz, Marcus Vetter

Literatur

  • Richard Backhaus: Widerruf, Irrtum und Leistungsstörungen bei Internet-Auktionen, JurPC Web-Dok. 88/2006
  • Uwe Schlömer und Jörg Dittrich: eBay & Recht. Springer-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-540-20974-3
  • Diekmann, Andreas/David Wyder (2002): Vertrauen und Reputationseffekte bei Internetauktionen. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 54 (4): 674–693.
  • Brinkmann, Ulrich/Matthias Seifert (2001): 'Face to Interface': Zum Problem der Vertrauenskonstitution im Internet am Beispiel von elektronischen Auktionen. In: Zeitschrift für Soziologie 30 (1): 22–46.

Weblinks

Weiterführendes:

Einzelnachweise

  1. „EBay-Chefin Whitman zurückgetreten“ ORF, 24. Januar 2008
  2. http://www.heise.de/newsticker/eBay-stellt-Skype-auf-den-Pruefstand--/meldung/106692/from/atom10
  3. „eBay übernimmt schwedisches Internetauktions-Portal“ finanzen.net, 24. April 2006
  4. David Bowie bekommt "Internet-Oscar" Heise.de, 1. Mai 2007.
  5. eBay schluckt Afterbuy Heise.de, 4. Oktober 2007.
  6. Bradford Francis, Irina Saal, Mathias Koeckeritz: Germany: eBay – a sales channel for U.S. companies (PDF, 5 S.), U.S. Commercial Service, Department of Commerce, September 2007
  7. Auktionshilfe.de: "ebays Konkurrenz"
  8. BGH, NJW 2005, 53 (54).
  9. Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen, Sören Siebert in Bezug auf das Urteil des BGHs VIII ZR 375/03
  10. http://medien-internet-und-recht.de/rss_druckversion_mir.php?mir_dok_id=1300
  11. http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/788.html
  12. "eBay räumt auf" Heise.de, 11. Februar 2008
  13. http://community.ebay.de/communitynews/item/show/1123
  14. „Nicht zutreffende eBay-Bewertungen müssen gelöscht werden“ Heise.de, 9. Oktober 2006
  15. eBay.de: "Was ist eine Bewertung und wie bildet sich daraus mein Ruf?"
  16. „Urteil gegen unwahre Bewertung bei eBay“ Heise.de, 10. Mai 2006
  17. „eBay löschte Negativ-Bewertungen bei Betrügern“ Heise.de, 14. Juni 2007
  18. Regeln für den Handel mit Apple iPhones in Deutschland
  19. http://community.ebay.de/communitynews/item/show/1123
  20. Auktionshilfe: Textbausteine
  21. Heise.de: "eBay-Passwortklau", 15.12.2004
  22. Heise.de: "Erneute Datenpanne bei eBay", 29.10.2007
  23. Heise.de: "eBay: Flash-Applets in Auktionen können Nutzerdaten stehlen", 12.03.2008
  24. Heise-Forum: "Reaktionen auf freiwillige Qualitätskontrolle"
  25. Täglich aktualisierte Auflistung "kurioser" Auktionen auf wortfilter.de

37.376944444444-121.922777777787Koordinaten: 37° 22′ 37″ N, 121° 55′ 22″ W


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