Dänischer Gesamtstaat

Dänischer Gesamtstaat
Dänischer Gesamtstaat Ende 18. Jhd.
Dänischer Grenzstein aus dem Jahr 1827 im heutigen Kreis Pinneberg

Der dänische Gesamtstaat (dän. helstaten) bestand von 1773 bis zur Niederlage des dänischen Königreichs im Zweiten Schleswigschen Krieg am 30. Oktober 1864.

Inhaltsverzeichnis

Gebiete

Der dänische Gesamtstaat umfasste − zum Teil nur zeitweilig − neben dem Königreich Dänemark als eigentliches Kernland die folgenden Gebiete:

Norwegen war bereits seit 1380 mit Dänemark in einer Personalunion verbunden. Durch den Kieler Frieden verlor Norwegen seinen Besitz der Färöer Inseln, von Island sowie von Grönland an Dänemark. Dadurch gehörten diese Gebiete weiterhin zum dänischen Gesamtstaat.

Die Herzogtümer waren staatsrechtlich keine Teile des Königreiches Dänemark, sondern sie wurden vom dänischen König jeweils als Herzog regiert; sie waren mit dem Königreich lediglich in einer Personalunion verbunden. Das Herzogtum Holstein gehörte als deutsches Lehen nach wie vor zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, während das Herzogtum Schleswig ein königlich-dänisches Lehen blieb. Besondere Regelungen hierzu enthielt das Londoner Protokoll von 1852.

Die Verwaltung erfolgte in Kopenhagen durch die Deutsche bzw. Schleswig-Holsteinische Kanzlei vertreten.

Geschichte

Schon im Vertrag von Ripen aus dem Jahr 1460 war festgeschrieben, dass der dänische König zugleich Herzog von Schleswig und Holstein sein sollte. Weil es im Laufe der Geschichte jedoch mehrmals zu Landesteilungen kam, war die Arrondierung des Gesamtstaats eines der größten politischen Ziele des dänischen Reichs während des 18. Jahrhunderts.

Um diesem Ziel näherzukommen, wurden die zahlreichen schleswig-holsteinischen Zwergherzogtümer der Sonderburger Linien im Falle eines ausbleibenden männlichen Erben nicht mehr als neues Lehen vergeben oder durch Erbverträge eingezogen. Das nördliche Gebiet des Herzogtums Gottorf in Schleswig wurde infolge des Großen Nordischen Krieges bereits 1720 dem Reich angegliedert, die südlichen Besitzungen in Holstein kamen durch den Vertrag von Zarskoje Selo 1773 hinzu. Eine wesentliche konstruktive Rolle in der Gründung des Gesamtstaates hatte Andreas Peter von Bernstorff übernommen.

Auch die Grafschaft Rantzau wurde nach einem dortigen Familienstreit besetzt und dann ab 1726 durch Dänemark verwaltet.

Historisch kann der dänische Gesamtstaat in die Epoche des aufgeklärten Absolutismus und des Merkantilismus eingeordnet werden. Die beginnenden Nationalitätenkonflikte zwischen Deutschen und Dänen in Schleswig oder Südjütland im frühen 19. Jahrhundert und letztlich der Verlust Schleswigs und Holsteins 1863/64 markieren zugleich das Ende des Gesamtstaates und den Beginn moderner Nationalstaaten.

In der Zeit des Gesamtstaates kam es in den Herzogtümern Schleswig und Holstein zum Bau des Eiderkanals (1777 bis 1784) sowie der Eisenbahnlinie Kiel-Altona (1843/44).

Literatur

  • Robert Bohn: Geschichte Schleswig-Holsteins. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50891-2
  • Eva Heinzelmann, Stefanie Robl u. Thomas Riis (Hrsg.): Der dänische Gesamtstaat. Ein unterschätztes Weltreich? Ludwig, Kiel 2006, ISBN 978-3937719016.
  • Ulrich Lange: Geschichte Schleswig-Holsteins. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Wachholtz, Neumünster 1996, ISBN 978-3529024405

Siehe auch

Weblinks

  • Gesamtstaat. Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, abgerufen am 25. Oktober 2010.

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