- Dreikindrecht
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Das Dreikindrecht (auch Dreikinderrecht, lateinisch ius trium liberorum) war im römischen Kaiserreich eine Auszeichnung, die vom Kaiser verliehen werden konnte.
Damit wurden Bürger Roms ausgezeichnet, wenn sie mindestens drei Kinder hatten und/oder sich in irgendeiner besonderen Weise um den Ruhm Roms verdient gemacht haben. Ehegesetze des Augustus ab 19 v. Chr. (Lex Iulia de maritandis ordinibus/Lex Papia Poppaea) sollten Freie und Freigelassene gegen die wachsende Zahl von Sklaven stabilisieren. Außerdem brauchte man Legionäre.
Das Dreikindrecht beinhaltete besondere Privilegien, beispielsweise den freien Eintritt in Theateraufführungen, schnelleren Aufstieg in Ämtern. Aus den Müttern machte dieses Recht geschäftsfähige Personen. Freigelassene mussten in Italien vier, in den Provinzen fünf Kinder haben, um das Dreikindrecht zu erhalten.
Dieser Absicht entsprach allerdings nicht die Verleihung des Dreikindrechts als Auszeichnung, obwohl die entsprechenden Voraussetzungen nicht vorlagen. So bedankte sich Anfang des 2. Jahrhunderts n. Chr. Plinius der Jüngere, der trotz dreier Ehen keine Kinder hatte, für die Verleihung des Dreikindrechts bei Kaiser Trajan:
„Exprimere, domine, verbis non possum, quantum mihi gaudium attuleris, quod me dignum putasti iure trium liberorum.[1]“
„Mir fehlen die Worte, Herr, um auszudrücken, welche Freude Du mir gemacht hast, dass Du mich des Dreikinderrechts für würdig befunden hast.““
Anmerkungen
- ↑ Plinius, Epistulae 10, 2.
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