Drei-Kaiser-Abkommen

Drei-Kaiser-Abkommen

Das Dreikaiserabkommen war ein Konsultativpakt zwischen den drei monarchisch regierten Staaten Russland, Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reich.

Es wurde am 22. Oktober 1873 im Schloss Schönbrunn in Wien von Kaiser Wilhelm I., Kaiser Franz Joseph I. und Zar Alexander II. unterzeichnet. Das Drei-Kaiser-Abkommen ging auf eine im Juni 1873 zwischen dem russischen Zaren und dem österreichischen Kaiser unterzeichnete Militärkonvention (die „Schönbrunner Konvention“) zurück, der Wilhelm I. am 22. Oktober 1873 beitrat.[1]

Dieses Abkommen wurde durch Otto von Bismarck erwirkt, um beide Vertragspartner unter seiner Kontrolle zu haben und eine Annäherung Russlands zu Frankreich zu verhindern. Bismarck erzielte somit ein wichtiges Ziel seiner Außenpolitik, nämlich die Isolation Frankreichs.

In der Balkankrise (1876–1878) scheiterte Bismarcks Außenpolitik. Denn das Abkommen brach, als Russland begann, die Aufständischen im europäischen Teil des Osmanischen Reiches zu unterstützen und schließlich dieses angriff und dabei aus Sicht Großbritanniens und der Österreichisch-Ungarischen Monarchie zu wenig Rücksicht auf deren Interessen nahm.

1881 versuchte Bismarck wieder die Annäherung Russlands zu Frankreich zu unterbinden, indem er eine Erneuerung des Vertrages erwirkte, die im so genannten Dreikaiserbund mündete. Dieser war Teil des Bismarck'schen Bündnissystems und verpflichtete die drei Mächte zu wohlwollender Neutralität, im Falle eines unprovozierten Angriffs gegenüber einer der Mächte durch eine vierte Macht. Angesichts des sich verschärfenden Gegensatzes zwischen Österreich und Russland am Balkan war seine Verlängerung schon 1887 unmöglich geworden.

Zur Kompensation und entgegen der Annäherung zwischen Frankreich und Russland wurde mit dem Russischen Reich der sogenannte Rückversicherungsvertrag abgeschlossen, der Deutschland und Russland zu wohlwollender Neutralität bei einem unprovozierten Angriffs Deutschlands durch Frankreich beziehungsweise Russlands durch Österreich verpflichtete.

Einzelnachweise

  1. Jutta Pemsel: Die Wiener Weltausstellung von 1873. Das gründerzeitliche Wien am Wendepunkt. Böhlau Verlag, Wien/Köln 1989, ISBN 3-20505-247-1, S. 81.

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