Direkte Endlagerung

Direkte Endlagerung

Unter dem Begriff Direkte Endlagerung wird die Endlagerung abgebrannter Brennelemente aus Kernkraftwerken ohne den vorherigen Schritt der Wiederaufarbeitung verstanden. Hierzu werden die Brennelemente nach ihrer Entladung zunächst einige Jahre bis Jahrzehnte zwischengelagert, bis ihre Strahlungs- und Wärmeleistung hinreichend abgeklungen ist. Anschließend müssen die Brennelemente endlagergerecht verpackt (konditioniert) werden.

Seit dem 1. Juli 2005 sind Transporte abgebrannter Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken per Atomgesetz verboten. Als Entsorgungsweg verbleibt dann nur noch die so genannte direkte Endlagerung.

Inhaltsverzeichnis

Referenzkonzept

Für die Verpackung wurden verschiedene Alternativen diskutiert und untersucht. Das derzeitige Referenzkonzept ist das so genannte POLLUX-Konzept. Dabei werden die Brennelemente in einer Konditionierungsanlage aus den Transport- und Lagerbehältern (CASTOR-Behälter) entnommen. Anschließend werden die Brennstäbe in einer „heißen Zelle“ aus den Brennelementen gezogen und in lange, zylinderförmige Büchsen geschoben. Die Büchsen werden schließlich in POLLUX-Behälter gegeben, die dann ins Endlager verbracht und in Strecken eingelagert werden. Die Wärmeleistung der Brennelemente bestimmt maßgeblich den Zeitpunkt der Einlagerung.

Optimiertes Konzept

Zur Optimierung der Endlagerung wird zur Zeit ein neues Konzept entwickelt, bei dem die Brennstäbe nicht mehr in Büchsen und POLLUX-Behälter, sondern in Glaskokillen verpackt werden. Diese sollen dann zusammen mit den hoch- und mittelradioaktiven Kokillen gleichen Durchmessers in Bohrlöchern endgelagert werden.

Pilot-Konditionierungsanlage

Für die endlagergerechte Verpackung abgebrannter Brennelemente ist eine Konditionierungsanlage erforderlich. Eine Pilotanlage, die so genannte Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) Gorleben wurde errichtet und genehmigt. Die Kapazität beträgt 35 Tonnen pro Jahr, technisch möglich wären etwa 450 Tonnen pro Jahr. Die Nutzung der Anlage ist aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen jedoch auf die Reparatur schadhafter Behälter beschränkt. Damit steht gegenwärtig und auf absehbare Zeit in Deutschland keine Anlage zur Verpackung abgebrannter Brennelemente in endlagerfähige Gebinde zur Verfügung.

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