Dingliches Recht

Dingliches Recht

Als dingliche Rechte bezeichnet man Rechte, die gegenüber jedermann wirken. Es handelt sich damit um absolute Rechte.

Rechtslage in einzelnen Ländern:


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  • dingliches Recht — dingliches Recht,   Recht: absolutes, subjektives Recht, das eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt und durch besondere (dingliche) Ansprüche gegenüber jedem Dritten geschützt ist, z. B. Eigentum (Sachenrecht); beim beschränkten… …   Universal-Lexikon

  • Dingliches Recht — nennt man diejenige Machtbefugnis über eine Sache (s. Sache), die nicht aus der Verpflichtung eines andern Berechtigten sich ableitet, sondern als unmittelbare erscheint und daher grundsätzlich jedermann gegenüber zur Geltung gebracht werden kann …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Dingliches Recht (Deutschland) — Als dingliche Rechte bezeichnet man in der deutschen Rechtswissenschaft Rechte, die gegenüber jedermann wirken. Es handelt sich damit um absolute Rechte. In der juristischen Ausbildung am bedeutsamsten sind die dinglichen Rechte, welche die… …   Deutsch Wikipedia

  • dingliches Recht — ⇡ Sachenrechte, die die ⇡ Sache (das Ding) unmittelbar umfassen, gegen jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen (⇡ absolutes Recht) …   Lexikon der Economics

  • beschränktes dingliches Recht — beschränktes dingliches Recht,   dingliches Recht …   Universal-Lexikon

  • Recht der öffentlichen Sachen — Das Recht der öffentlichen Sachen gehört zum allgemeinen Verwaltungsrecht. Zur Sicherung der öffentlichen Funktion von Sachen, die dem Allgemeinwohl dienen, bezweckt das Recht der öffentlichen Sachen eine teilweise Herausnahme der Sachen aus dem …   Deutsch Wikipedia

  • absolutes Recht — uneingeschränktes Recht * * * absolutes Recht,   ein gegenüber jedermann wirkendes und unabhängig von einseitiger Anerkennung bestehendes Recht (z. B. auf Leben, Freiheit, Eigentum), dessen Verletzung Abwehr und Schadensersatzansprüche auslöst;… …   Universal-Lexikon

  • Ablösung (Recht) — Ablösung ist ein aus dem 19. Jahrhundert stammender historischer Rechtsbegriff des dinglichen Rechts. Ablösung stellt die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grund gesetzlicher Bestimmung dar, und zwar insbesondere die Aufhebung der… …   Deutsch Wikipedia

  • Trennungsprinzip (Recht) — Trennungsprinzip im Zivilrecht Das Trennungsprinzip ist ein Begriff der Rechtswissenschaft. Seine Bedeutung ist auf das Abstraktionsprinzip zurückzuführen, eine besondere Eigenheit des deutschen Rechts. Es besagt, dass das Verpflichtungsgeschäft… …   Deutsch Wikipedia

  • P-Recht — Das Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht oder Zivilrecht… …   Deutsch Wikipedia

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