Dieter Hömig

Dieter Hömig

Dieter Hömig (* 15. März 1938 in Sigmaringen) war von 1995 bis 2006 Richter am Bundesverfassungsgericht.

Inhaltsverzeichnis

Lebenslauf

1957 machte Dieter Hömig sein Abitur am Dillmann-Gymnasium, damals jedoch durch die Zerstörung des alten Schulhauses im Gebäude des Königin-Katharina-Stifts.

Nach dem zweiten Staatsexamen wirkte Hömig von 1967 bis 1983 als Beamter im Bundesministerium des Innern.

1969 wurde er in Tübingen mit einer Arbeit über Der Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 und seine Bedeutung für Staat und Kirche: unter besonderer Berücksichtigung württembergischer Verhältnisse promoviert. Während seiner Studienzeit wurde er Mitglied der Tübinger Studentenverbindung „Akademische Gesellschaft Stuttgardia“.

1983 wurde Hömig zum Richter, 1993 zum Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt.

Hömig als Richter am Bundesverfassungsgericht

Von Oktober 1995 bis April 2006 war Hömig Mitglied des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Nachfolger im Amt des Bundesverfassungsrichters wurde Michael Eichberger.

Hömig wurde auf Vorschlag der FDP in das Bundesverfassungsgericht gewählt. Er war als Berichterstatter zuständig für Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, Schulrecht sowie grundstücks- und unternehmensbezogene Vermögensfragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Deutschen Einheit. Er war als Berichterstatter unter anderem an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtschreibreform vom 14. Juli 1998 (Az. 1 BvR 1640/97)[1], der Entscheidung zum Schächten vom 15. Januar 2002 (Az. 1 BvR 1783/99), die Kampfhundeentscheidung vom 16. März 2004 (Az. 1 BvR 1778/01) und die Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz vom 15. Februar 2006 (Az. 1 BvR 357/05) beteiligt.

Er bezeichnete sich selbst als sozialliberal, weshalb sein Ausscheiden als das Ende einer strukturellen sozialliberalen Mehrheit im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes gedeutet wurde. Unter anderem wegen seiner Stimme zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Juli 2002 (Az. 1 BvF 1/01 und 1 BvF 2/01) zum Lebenspartnerschaftsgesetz scheiterte die Klage des Bundeslandes Bayern gegen das Gesetz. Außerdem wurde ihm eine besondere Bedeutung innerhalb des Ersten Senates zugebilligt, da er in der Lage war, durch Vermittlung Mehrheiten innerhalb des Senates zu erreichen.

Er ist Herausgeber eines Kommentars zum Deutschen Grundgesetz.

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BVerfG, 1 BvR 1640/97 vom 14. Juli 1998, Absatz-Nr. (1 - 170) (Online).

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