Dienstuniform

Dienstuniform

Als Uniform (umgangssprachlich Kluft) bezeichnet man gleichartige Kleidung, um optisch einheitlich (lateinisch-französisch: uniform) in der Öffentlichkeit aufzutreten. Beim Militär ist die Uniform notwendige Bedingung für den Kombattantenstatus.

Italienische Forstbeamte während einer Parade.

Inhaltsverzeichnis

Bedeutung

Füsiliere der Schweizer Armee bei einer Übung während der Armeetage 2007 in Thun

Die Uniform symbolisiert die Funktion ihres Trägers und/oder dessen Zugehörigkeit zu einem Verband und zu einer Organisation (Bekleidung, Abzeichen, Flagge u. a.). Durch das Tragen der Uniform soll das Individuum seinen Beruf oder seine Aufgabe verkörpern und seine Aufgabe als Funktionsträger besonders in den Vordergrund stellen. Mit dem Tragen der Uniform wird auch der Korpsgeist der Uniformträger ausgebildet und gefestigt.

Uniformen sind entweder vorgeschrieben (z. B. im öffentlichen Dienst) oder üblich. Soldaten, Angehörige von Hilfsdiensten sowie Polizeivollzugsbeamte im Auslandseinsatz sind zudem aufgrund des Völkerrechts verpflichtet, Uniformen (mit Hoheitsabzeichen) zu tragen.

Uniformen werden bei der Arbeitsverrichtung (Dienstuniform/Arbeitskleidung) und bei bestimmten Anlässen getragen, z. B. bei Zeremonien. Beim Militär handelt es sich um komplexe Gebilde mit variantenreichen Ausführungen, Trageweisen und Bezeichnungen (z. B. Kampfanzug). Heutige Einsatzuniformen sollen praktisch und pflegeleicht sowie mit vielen Taschen ausgestattet sein, während die alten Uniformen eher einer Galauniform glichen.

Geschichte

Römische Legionäre.

Die Geschichte der militärischen Kleidung ging stets einher mit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Solange die Völker der Antike Streitkräfte nur im Kriegsfall aufstellten, genügte zur Unterscheidung im Feld in der Regel die jeweilige typische Volkskleidung. Mit der Aufstellung einer stehenden Truppe wie den römischen Legionen wurde deren kontinuierliche Ausstattung mit Kleidung, Waffen und Rüstung erforderlich. Da diese durch Frühformen der Massenfertigung am günstigsten zu beschaffen waren, trat automatisch eine weitgehende Vereinheitlichung des Erscheinungsbildes ein. Mit dem Untergang des Römischen Reiches verschwanden diese Frühformen der Uniform. Im Frühmittelalter trugen Soldaten bei Feldzügen in Mitteleuropa die Fahne mit dem Wappen ihres Landesherrn voran und machten sich so als feindliche Kampfeinheit erkennbar. Nur die Leibwachen der Herrscher, Ordensritter und Stadtgarden trugen mancherorts eine einheitliche Kleidung. Bereits 1309 wurde aber die Bezeichnung vestitura uniformis (lat.: „einheitliche Kleidung“) für die vierhundert Ritter gebraucht, die Herzog Friedrich von Österreich nach Speyer begleiteten.

Mit dem Niedergang der klassischen Feudalheere und der zunehmenden Kommerzialisierung der Kriegsführung durch Söldnerheere im 15. Jahrhundert entwickelte sich zum Ende des 16. Jahrhunderts die Regimentswirtschaft: Die Inhaber eines Regiments waren Kriegsunternehmer, die im Auftrag der kriegführenden Fürsten auf eigene Rechnung Söldner warben, bewaffneten, ausrüsteten und bezahlten, um sie unter ihrem Kommando dann dem Auftraggeber gegen Geld zur Verfügung zu stellen. Der Regimentschef stellte in der Regel auch die Versorgung seines Regiments mit Verpflegung und später auch Kleidung sowie Ausrüstung auf eigene Rechnung sicher, der Preis dafür wurde dann den Soldaten vom Sold abgezogen. Durch Großeinkauf oder eigene Herstellung konnten so beträchtliche Gewinne erzielt werden. Prototyp eines solchen Unternehmers war Wallenstein, der kaiserliche Generalissimus im Dreißigjährigen Krieg, der dem Kaiser ein Heer von 200.000 Mann nach diesem Muster aufstellte. Durch die kollektive Beschaffung von Ausrüstung und Kleidung trat innerhalb der so aufgestellten Truppenkörper ein einigermaßen einheitliches Erscheinungsbild ein. Mit der Bildung der stehenden Heere und der Verbesserung der Produktionsmöglichkeiten der Textilmanufakturen setzte sich von der Mitte des 17. Jahrhundert bis in das 18. Jahrhundert die Uniformierung fort. Der Schnitt des Uniformrocks richtete sich meist (wenn auch mit einiger Verzögerung) nach der zeitgenössischen Zivilmode, jedoch wählte man zur Unterscheidung auf dem Schlachtfeld meist kräftige Farben, sodass „der bunte Rock“ (bzw. später „Waffenrock“) lange Zeit das Synonym für Armeeuniformen und Kriegsdienst an sich war. Um 1720 waren fast alle europäischen Armeen uniformiert. Aus dieser Zeit stammen die typischen Grundfarben der Uniformen:

Grenadier Guard (engl.)
Alte Garde (frz.)

Die Armeen protestantischer Staaten trugen dunkelblaue (z. B. in Preußen, Hessen-Kassel und Schweden) oder rote Röcke (z. B. in England, Hannover, Dänemark-Norwegen), während in katholischen Staaten wie Frankreich, Österreich oder Spanien hellgraue bzw. ab etwa 1730 weiße Röcke getragen wurden. Russland wählte mit dunkelgrün und Bayern mit hellblau jeweils eine eigene typische Uniformfarbe. Die charakteristischen Farben wurden bald allgemein mit den jeweiligen Nationen assoziiert (z. B. „Rotrock“ oder „preußischblau“), auch wenn große Teile der Armee (insbesondere bei der Kavallerie) andersfarbig uniformiert waren. Zur Unterscheidung einzelner Verbände innerhalb der gleichen Waffengattung wurde neben den Abzeichenfarben auch unterschiedliche Knopffarben. Tressenbesatz und die Form von Ärmelaufschlägen und Schoßtaschen bildeten weitere Unterscheidungsmerkmale.

In Preußen löste erst zu Zeiten Friedrichs II. der heutige Begriff Uniform die Bezeichnungen Livree oder Montierung ab. Davon stammt auch der Begriff Montur ab, der umgangssprachlich statt Uniform verwendet wird. Uniformen wurden bereits seit dem Mittelalter auch im zivilen Bereich verwendet. So existierten im 18. und 19. Jahrhundert für den Zivilstaat ebenfalls Ziviluniformen.

Mit der Änderung der Taktik von der Schützenlinie zum Vorgehen unter Ausnutzung der Deckung um 1900 änderten sich die Anforderungen an die Uniform. Zogen die Soldaten noch im 19. Jahrhundert bunt und auffällig ins Feld, waren die Uniformen im Ersten Weltkrieg so ausgeführt, dass der Soldat im Gelände schwer sichtbar wurde. Die Farben wurden der jeweiligen Umgebung angepasst (Tarnfarbe und Tarnstruktur). Zuerst führte die britische Armee 1901, im Burenkrieg, auch für die in der Heimat stationierten Truppen, eine bräunliche, als Khaki bezeichnete Uniformfarbe ein. Für die 1910 eingeführte neue deutsche Felduniform wurde der Farbton Feldgrau gewählt. Dieser löste das bis dahin verwendete Preußischblau ab. Um gegnerische Truppen in ihren stark ausgebauten Schützengräben zu schwächen, ging man seit Anfang 1915 dazu über, Sturmangriffe der Infanterie durch stundenlanges Artilleriefeuer vorzubereiten. Dabei verwendete man vor allem Splitter- und Schrapnellgeschosse, die eine verheerende Wirkung gegen Menschen entfalten. Um die Verluste zu reduzieren wurden die bisher verwendeten Kopfbedeckungen durch den Stahlhelm ersetzt.

Das Tragen von Uniformen war in der Weimarer Republik ab 1921 durch einen Erlass des Reichspräsidenten Friedrich Ebert für Zivilisten verboten. Sein Nachfolger, Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg, hob das Uniformverbot am 26. August 1925 auf.

Ein Höhepunkt in der Bedeutung und Verbreitung des Uniformtragens wurde in den 1930er Jahren erreicht. In dieser Zeit führten u. a. die Parteien NSDAP und KPD eine eigene Parteikleidung für ihre Mitglieder ein. Auch die NS-Jugendorganisationen Hitler-Jugend und Bund Deutscher Mädel sowie die Nationalpolitischen Erziehungsanstalten (NAPOLA) wurden uniformiert.

Arten und Ausführungen

Eine Uniform besteht aus einer kompletten Garnitur der Bekleidung, d. h. Kopfbedeckung, Oberbekleidung, Beinkleid, Schuhwerk sowie Dienstgradabzeichen und ggfs. Orden. Neben der Einsatz- oder Felduniform für den täglichen Dienst existieren verschiedene Ausführungen. So existieren Uniformen für repräsentative Anlässe (Ausgehuniformen, die sogenannte „erste Garnitur“, Paradeuniformen, Galauniformen), spezielle Uniformen für Einsatzgebiete (z. B. auf See, in den Bergen, in den Tropen, in Wüsten und Wäldern) und Einsatzaufgaben (z. B. Technischer Dienst, Alpineinsatz, geschlossene Einsätze) oder Tätigkeiten (Panzerkombi, Fliegerkombi, uniformierter Sportanzug).

Im öffentlichen Dienst sind für die einzelnen Bereiche Anzugsordnungen (z. B. Uniformverordnung (D); Bundeswehr: ZDv 37/10) vorgegeben.

Auf Uniformen zu sehende Wappen werden als Ärmelwappen bezeichnet.

Die Vielzahl der Uniformstücke ist in der Liste der Uniformstücke beschrieben.

Träger

Auch im Verkehrswesen, insbesondere bei der Eisenbahn und Post, werden Uniformen getragen, wobei der militärische Charakter zugunsten eines zivileren Aussehens im Laufe der Jahre verloren ging. Piloten tragen heute noch Uniformen, die sich von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft kaum unterscheiden; sie ähneln Paradeuniformen der Marine.

Sonstiges

In Deutschland dürfen öffentlich keine Uniformen als Ausdruck einer politischen Gesinnung getragen werden.[1] Obwohl diese Straftat im Versammlungsgesetz verankert ist, gilt sie nicht nur bei Versammlungen.

Die Front Deutscher Äpfel umgeht dieses Verbot, indem sie als Straßentheater deklariert wird. So dürfen die Mitglieder in ihrer szenischen Ausgestaltung die typischen Armbinden tragen.

Beim Aufbau der Bundeswehr nach dem Zweiten Weltkrieg galt der wehrpflichtige Staatsbürger in Uniform als neues politisches Leitbild.

Das Tragen von Uniformen auf Passfotos ist (außer bei Dienstausweisen) in Deutschland verboten. In Deutschland ist das unberechtigte Tragen einer Uniform sowie von Kleidungsstücken, die denen ähnlich sind oder zu einer Verwechslung führen könnten, strafbar. Dies gilt auch für ausländische Uniformen und Uniformteile (Vergehen gemäß § 132a StGB).

Unter dem sogenannten Räuberzivil oder univil wird das Tragen von Teilen der Uniform mit der bürgerlichen Kleidung verstanden. Dies ist meist nicht zulässig, wird aber von Söldnern, Milizen und auch regulären Truppen mancher Länder in Kriegs- und Krisengebieten häufig so gehandhabt.

In Österreich sind die Uniformen und Uniformteile von Polizisten und Soldaten unter gesetzlichen Schutz gestellt. Es ist, außer für szenische Zwecke (z. B. Filmaufnahmen oder Theateraufführungen), nicht erlaubt, an einem öffentlichen Ort eine solche Uniform oder Uniformteile (Abzeichen, Distinktionen udgl.) zu tragen. Wer dem zuwiderhandelt, kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 360.- oder Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 2 Wochen erhalten.

Eine Amtsanmaßung nach § 314 StGB ist auch in Österreich strafbar, allerdings ist das Tragen einer Uniform dafür nicht unbedingt notwendig.

In der Schweiz wird das unbefugte Tragen der militärischen Uniform in Art. 331 StGB unter Strafe gestellt.

Quellen

  1. Vergehen gem. § 3 VersammlG

Siehe auch

Weblinks


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